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ProvenExpert Alexander Kuhlen

Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer eine weitere Möglichkeit sich neben der gesetzlichen und privaten Rente eine Zusatzrente über den Arbeitgeber aufzubauen.
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Anrecht auf betriebliche Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen Anspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung. Konkreter gesagt bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehaltes oder auch der Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln kann. Hieraus ergibt sich die bereits genannte zusätzliche Rente im Alter.

Der Arbeitgeber ist parallel dazu verpflichtet, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Tritt der Arbeitnehmer mit dem Wunsch an seinen Arbeitgeber heran, eine betriebliche Altersvorsorge einzurichten, so muss der Arbeitgeber diesen erfüllen.

Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge

DIe Auswahl des Durchführungsweges kann vom Arbeitgeber vorgegeben werden. Folgende Durchführungswege sind in der bAV denkbar…
Direktversicherung
Unterstützungskasse
Pensionskasse
Pensionsfonds
Pensionszusage (Direktzusage)
In aller Regel ist die Direktversicherung der gängigste und am einfachsten umzusetzende Durchführungsweg innerhalb der bAV. Die Direktversicherung kann in 2014 mit bis zu 238,- € monatlich steuer- und sozialabgabenfrei und mit bis zu weiteren 150,-€ pro Monat steuerfrei bespart werden. Der Beitrag kann sowohl vollständig aus eigenen Mitteln erbracht werden oder auch mit Unterstützung (Zuschuss) des Arbeitgebers. DIe DIrektversicherung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Fazit zur betrieblichen Altersvorsorge

Die Entscheidung für einen Durchführungsweg, für einen Anbieter und für ein Produkt bzw. Modell hängt sehr stark von der persönlichen Situation, den Wunschkriterien und den eigenen Zielen ab.
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