Endlich machen sich das Studium oder die Ausbildung bezahlt und dem Start in das Berufsleben steht nichts mehr im Weg. Das bedeutet nicht nur ein geregeltes Einkommen, sondern auch ein höheres Gehalt. Doch bei all der Freude über das Plus auf dem Lohnzettel solltest du eines nicht außer Acht lassen: deine Altersvorsorge. Zwar ist es bis zur Rente noch gefühlt ewig hin, aber frühes Sparen zahlt sich aus.
Den meisten Berufstätigen ist bereits klar, dass die gesetzliche Altersvorsorge später einmal nicht ausreichen wird. Auch wenn du noch keinen Rentenbescheid vorliegen hast, kannst du von einem Defizit zu deinem Einkommen ausgehen. 2022 erhielten Männer im Schnitt 1.276 Euro im Monat. Frauen erzielen noch immer weniger Rente, sie bekamen durchschnittlich nur 1.060 Euro ausbezahlt. Dies macht deutlich, dass eine zusätzliche private Altersvorsorge unerlässlich ist.
Warum aber müssen sich schon Berufseinsteiger mit der Altersvorsorge beschäftigen? Weil sich frühes Sparen bezahlt macht. Denn je länger du in deine private Rente einbezahlst, desto mehr Geld steht dir später zur Verfügung. Außerdem muss dein monatlicher Beitrag geringer sein, um eine gute Leistung zu erhalten. Kümmerst du dich erst später um deine Altersabsicherung, musst du entweder deutlich mehr Geld aufwenden oder du erhältst eine viel niedrigere Rente. Zudem können Berufseinsteiger bei der Altersvorsorge oft mit Vergünstigungen und Zuschüssen rechnen.
Vorteile einer Altersvorsorge für Berufseinsteiger:
Ein vereinfachtes Beispiel macht deutlich, warum du früh mit dem Sparen beginnen solltest. Angenommen, du möchtest bis zum Rentenbeginn ein Kapital von 40.000 Euro zurücklegen. Dabei werden Überschüsse und Renditen vorerst nicht berücksichtigt. Beginnst du mit 25 Jahren mit dem Sparen, bleiben dir bis zum derzeitigen Rentenalter von 67 noch 42 Beitragsjahre. Du müsstest also im Monat knapp 80 Euro zurücklegen.
80 Euro x 12 Monate = 960 Euro im Jahr |
960 Euro x 42 Beitragsjahre |
= 40.320 Euro |
Kümmerst du dich erst mit 50 Jahren um deine Altersvorsorge, bleiben dir nur noch 17 Beitragsjahre. Du musst also entweder mehr Geld aufwenden, um das Sparziel von 40.000 Euro zu erreichen oder du hast im Alter weniger Kapital zur Verfügung. So werden in 17 Jahren mit 80 Euro im Monat lediglich 16.320 Euro angespart. Oder du musst fast 200 Euro im Monat zahlen, um 40.000 Euro zurückzulegen.
80 Euro x 12 Monate = 960 Euro im Jahr |
40.000 Euro Sparziel / 17 Beitragsjahre |
960 Euro x 17 Beitragsjahre |
2.353 Euro im Jahr / 12 Monate |
16.320 Euro |
196 Euro im Monat |
Zinseszinseffekt, Renditen und Überschüsse
Darüber hinaus erwirtschaften die Sparer in jedem Jahr Zinsen/Renditen und Überschüsse. Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Gewinne fließen hinein. Auch aus diesem Grund zahlt sich frühes Sparen aus; durch den Zinseszinseffekt gibt es über die Jahre mehr Erträge.
Es gibt auf dem Markt eine breite Auswahl an Altersvorsorgeprodukten. Von staatlich geförderten Rentenversicherungen wie der Riester bis hin zu nicht-geförderten Produkten, die mehr Flexibilität bieten und im Alter weniger hoch versteuert werden müssen. Welche Variante für dich geeignet ist, hängt von deinen persönlichen Umständen, Zielen und deiner beruflichen Situation ab.
Die Riester-Rente bietet den Vorteil, dass der Staat jedes Jahr Zulagen bezahlt. Damit beteiligt er sich an deiner Altersvorsorge, wenn du mindestens vier Prozent deines Vorjahresbruttoeinkommens einbezahlst. Du erhältst die Zulagen für dich selbst (175 Euro) sowie für kindergeldberechtigte Kinder (185 oder 300 Euro). Berufseinsteiger erhalten darüber hinaus einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro. Riestern lohnt sich vor allem für Geringverdiener und Familien, da sie hohe Zulagen beziehen können.
Besonders beliebt ist die betriebliche Altersvorsorge. Denn dabei wird der Beitrag aus dem Bruttolohn entrichtet, wodurch die Steuer- und Sozialabgaben sinken. Die tatsächliche Nettobelastung ist damit geringer. Eine bAV lohnt sich aber nur, wenn sich der Arbeitgeber am Vermögensaufbau des Arbeitnehmers beteiligt. Denn durch die geringeren Sozialabgaben sinken auch die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Basis-Rente, die der gesetzlichen Rente ähnelt, wird vor allem für Selbstständige und Gutverdiener genutzt. Denn die Beiträge lassen sich absetzen und mindern damit die Steuerlast.
Nicht-geförderte Produkte wie die klassische private Rentenversicherung oder die fondsgebundene Rente, ETF und Aktien erhalten weder Steuerbegünstigungen noch Zulagen. Dafür sind diese Produkte deutlich flexibler, was Mindest- und Maximalbeiträge, Gestaltung, Auszahlung, Vererbbarkeit und Laufzeit betrifft. Außerdem müssen sie im Rentenalter nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden (Differenz zwischen einbezahlten Beiträgen und Auszahlung), wohingegen geförderte Produkte vollständig der Steuerlast unterliegen.
Die optimale Altersvorsorge ist immer individuell. Welches Produkt am besten zu dir passt, muss anhand deiner beruflichen, privaten und familiären Situation entschieden werden. Lass dich beraten und finde mit einem Experten heraus, welche Rentenabsicherung für dich geeignet ist.
Bevor du dein Geld in eine private Altersvorsorge investierst, solltest du als Berufseinsteiger zuerst existenzielle Risiken absichern. Dazu gehört eine Privathaftpflichtversicherung, die dich vor teuren Schadensersatzforderungen nach einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden schützt. Aber auch eine BU-Versicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Jeder vierte Berufstätige wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig, was die Notwendigkeit dieser Absicherung verdeutlicht. Denn wer nicht mehr arbeiten kann, generiert auch keine Einnahmen mehr und ist in den meisten Fällen vom Staat abhängig. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellst du sicher, dass du auch im Ernstfall finanziell versorgt bist und deinen Lebensstandard weiterhin erhalten kannst.
Auch wenn als Berufsanfänger die Rente noch in weiter Ferne scheint, zahlt sich eine frühzeitige Altersvorsorge aus. Denn du musst weniger Geld investieren, um ein gutes finanzielles Polster für das Alter aufzubauen. Dabei profitierst du über einen langen Zeitraum vom Zinseszinseffekt und kannst, wenn du dich für eine Fondsrente entscheidest, sogar risikoreichere Anlageformen mit einer höheren Renditechance wählen.
Bevor du aber eine Rentenabsicherung abschließt, solltest du zunächst deine existenziellen Risiken absichern. Denn deine Altersvorsorge muss über einen langen Zeitraum hinweg bezahlt werden – und das kannst du nur, wenn du auch für den Ernstfall abgesichert bist.
Als Versicherungsexperte stehe ich dir zur Seite und helfe dir dabei, dich in allen wichtigen Lebenslagen rundum gut zu versichern. Gemeinsam finden wir heraus, wie hoch deine Versorgungslücke im Alter ist und mit welcher Altersvorsorge du auch als Berufseinsteiger ordentlich für deine Rente vorsorgst. Vereinbare jetzt einen Termin mit mir und lass dich beraten.
In Deutschland benötigt jede Person eine Krankenversicherung. Selbstständige haben aber die Wahl – sie können sich in der GKV oder in der PKV absichern. Beide Varianten haben jeweils ihre Vor- und Nachteile. Was ist also die bessere Option; die gesetzliche oder die private Krankenversicherung für Selbstständige?
Die meisten Selbstständigen sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Das heißt aber nicht, dass sie keine Krankenabsicherung benötigen. Sie dürfen zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen. So können sich Selbstständige von der GKV befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen.
Selbstständige müssen kein Mindesteinkommen vorweisen, um sich privat krankenversichern zu können. Sie dürfen unabhängig von ihrem Einkommen der privaten Krankenversicherung beitreten.
Somit gelten keine Voraussetzungen, um eine PKV abschließen zu können. Eine Ausnahme besteht bei einer Kapitalgesellschaft. Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder UG können sich nur privat versichern, wenn eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht möglich ist. Relevant dafür ist, ob die Gesellschafter selbstbestimmt oder weisungsgebunden sind. Nur wer als selbstbestimmt gilt, kann sich von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen.
Grundsätzlich können sich fast alle Selbstständigen für die private Krankenversicherung entscheiden. Sie müssen aber beachten, dass im Gegensatz zur GKV eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Vorerkrankungen können zur Ablehnung oder zu Risikozuschlägen führen. Das kann bedeuten, dass der gewünschte Versicherungsschutz nicht abschließbar ist oder nur gegen einen hohen Mehrbeitrag zur Verfügung steht.
Die PKV bietet gegenüber der GKV für Selbstständige den Vorteil, dass der Leistungsumfang mitbestimmt werden kann. Dafür funktioniert die private Krankenversicherung nach dem Baukastenprinzip. Freie Arzt- und Krankenhauswahl, Einzelzimmer und Chefarztbehandlung, hohe Erstattungssätze für Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker, Krankentagegeld – all diese Leistungen können individuell in den Tarif eingeschlossen werden. So kann jeder Versicherte den Versicherungsschutz nach seinen persönlichen Wünschen und seiner finanziellen Leistungsfähigkeit wählen.
Im Unterschied zur GKV, wo der Arzt die Behandlungen direkt mit der Krankenkasse abrechnet, müssen Privatversicherte jedoch in Vorleistung treten. Dafür sind ihre einmal vereinbarten Leistungen garantiert und können nicht gekürzt werden.
Selbstständige können auch in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Dann werden sie als freiwilliges Mitglied versichert. Um die Leistungslücken der GKV zu schließen, haben sie die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Beispielsweise für eine verbesserte Unterbringung im Krankenhaus, Leistungen für Zahnersatz oder Heilpraktikerbehandlungen.
Damit Selbstständige alternativ zur PKV in der GKV verbleiben können, müssen sie vor Beginn ihrer Selbstständigkeit schon einmal gesetzlich krankenversichert gewesen sein:
Ist eine der beiden Voraussetzungen erfüllt, können sie freiwillig Mitglied einer Krankenkasse werden. Für welchen Anbieter sie sich entscheiden, steht ihnen frei.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten für alle Versicherten gleich. Der Versicherungsumfang der GKV beruht auf dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Auf Zusatzleistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer bei Klinikaufenthalten müssen Kassenpatienten verzichten. Diese verbesserten Leistungen sind entweder selbst zu bezahlen oder im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung abzusichern.
Krankenkassen können von den Standardleistungen der GKV abweichende Maßnahmen erstatten. Beispielsweise Reiseschutzimpfungen oder Gesundheitsvorsorge. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind aber nicht garantiert und können jederzeit durch den Gesetzgeber gekürzt werden.
Familienmitglieder, die kein oder nur ein geringfügiges Einkommen haben, lassen sich in der GKV beitragsfrei mitversichern. Dazu gehören beispielsweise Kinder in der Schule und während der Erstausbildung sowie erwerbslose Ehegatten. In der PKV muss hingegen jedes Familienmitglied separat versichert werden.
Die Kosten der PKV und der GKV sind für Selbstständige immer individuell. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie abhängig vom jeweiligen Einkommen. In der privaten Krankenversicherung bemisst sich der Beitrag am Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Versicherungsumfang und dem Selbstbehalt.
Häufig ist eine private Krankenabsicherung für Gutverdiener günstiger, da sie einen hohen Beitrag in der GKV zahlen müssten. Aber meist nur für Singlepersonen. Denn die Krankenkassen ermöglichen es, Kinder und erwerbslose Ehepartner bzw. Geringverdiener beitragsfrei mitzuversichern. Wohingegen in der PKV für jede Person ein Beitrag erhoben wird.
Pauschal lässt sich also nicht sagen, welche Versicherung für Selbstständige günstiger ist. Dabei kommt es auf ihre persönlichen und familiären Umstände, ihren Gesundheitszustand und ihr Einkommen an. Eine individuelle Prüfung und Berechnung der Krankenversicherung ist daher unerlässlich.
Ob nun für Selbstständige die PKV oder die GKV besser geeignet ist, lässt sich nicht allgemeingültig sagen. Dabei kommt es immer auf ihre persönlichen, familiären und beruflichen Umstände an. Für Familien ist die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der beitragsfreien Familienversicherung meist günstiger, dafür haben sie in der privaten Krankenversicherung einen umfangreicheren Versicherungsschutz. Entscheidend ist also neben dem finanziellen Faktor auch der eigene Absicherungswunsch.
Aus diesem Grund kann ich dir nicht pauschal zur PKV oder zur GKV raten. Wenn du selbstständig bist, stehen dir beide Versicherungen offen. Bedenke aber, dass vor allem die private Krankenversicherung eine Entscheidung für das Leben darstellt und eine Rückkehr in die GKV nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist.
Als Versicherungsexperte berate ich dich und helfe dir dabei, die richtige Krankenversicherung zu wählen. Wir betrachten nicht nur deine persönlichen Umstände, sondern auch deine Wünsche und Ziele. Vereinbare jetzt einen Termin mit mir.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist nicht nur sinnvoll, sondern existenziell wichtig. Zwar sind Staatsdiener bei Verlust der Arbeitskraft besser abgesichert als Arbeitnehmer und Selbstständige, allerdings hat auch die Versorgung durch den Staat Lücken. Beamte erhalten von ihren Dienstherren ein Ruhegehalt, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Aber erst nach einer bestimmten Dienstzeit und auch nur in begrenzter Höhe. Wir erklären Ihnen, weshalb die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll ist.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Denn sie leistet, wenn die Beamten aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Hält dieser Zustand voraussichtlich dauerhaft an, erhalten sie von ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente ausbezahlt. Diese soll die entfallenden Bezüge kompensieren.
Noch immer herrscht unter Beamten der Irrglaube, dass sie im Falle einer Dienstunfähigkeit umfassend durch den Dienstherren abgesichert sind. Und auch wenn Staatsdiener besser versichert sind als Arbeitnehmer, hat ihre Absicherung Leistungslücken. Die nachfolgenden Gründe zeigen, weshalb eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll ist und wer keinesfalls auf diese Versicherung verzichten sollte.
Beamte haben Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Diese Leistung muss ihr Dienstherr erbringen. Aber: Dies gilt nur für Beamte auf Lebenszeit! Beamte auf Probe und Beamtenanwärter haben keinerlei Ansprüche, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden.
Das bedeutet, solange die Verbeamtung auf Lebenszeit noch aussteht, sind die Staatsdiener nicht abgesichert. Ohne Dienstunfähigkeitsversicherung haben sie keinen Versicherungsschutz, wenn sie dienstunfähig werden sollten. Tritt dieser Fall ein, müssen sie eine Umschulung vornehmen. Lassen dies ihre gesundheitlichen Umstände nicht zu, sind sie auf staatliche Unterstützung wie Sozialhilfe oder Hartz IV angewiesen. Oder sie versuchen, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, um Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die Hürden dafür sind jedoch sehr hoch.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte vor ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit ist nicht nur sinnvoll. Die Versicherung ist ein existenziell notwendiger Schutz, da über den Dienstherrn keine Ansprüche bestehen. Daher sollten Beamte auf Probe und Beamtenanwärter dringend eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
Eine weitere Problematik ergibt sich, dass für den Anspruch auf Ruhegehalt eine Mindestdienstzeit erfüllt werden muss. Auch wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgte, setzt der Gesetzgeber voraus, dass die Beamten mindestens fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet haben. Erst dann beginnt ihr Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit.
Wer also erst seit drei oder vier Jahren die Beamtenlaufbahn verfolgt, hat keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Im Krankheitsfall bleibt auch in dieser Situation nur die Unterstützung vom Staat durch Sozialhilfe, Hartz IV oder Erwerbsminderungsrente.
Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit hat nur, wer auf Lebenszeit verbeamtet wurde und mindestens fünf Jahre Dienstzeit nachweisen kann.
Sowohl in Bezug auf die Verbeamtung auf Lebenszeit wie auch die Fünf-Dienstjahre-Regelung gibt es Ausnahmen: Diese Voraussetzungen entfallen, wenn die Dienstunfähigkeit aus einem Dienstunfall resultiert. (§ 49 BBG)
Umso länger ein Beamter im Staatsdienst tätig ist, desto höher ist sein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Diese Regelung stellt sicher, dass langjährige Staatsdiener besser abgesichert sind. Dadurch gibt es aber auch einen Haken: Wer noch keine 20 oder 30 Jahre Dienstzeit nachweisen kann, hat einen entsprechend geringen Anspruch an das Ruhegehalt. Unter Umständen ist der Anspruch so niedrig, dass er nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr. Erst nach 40 Jahren ist der höchste Anspruch von 71,75 Prozent der letzten Besoldung erreicht. Zwar ist diese Leistung im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente deutlich höher, aber in den ersten Dienstjahren viel zu niedrig. Wer nach fünf Jahren dienstunfähig wird, erhält nur etwa 50 Prozent des letzten Bruttoverdienstes.
Die Höhe des Ruhegehalts steigt mit den Dienstjahren. Erst nach 40 Jahren besteht der volle Leistungsanspruch von 71,75 Prozent der letzten Bezüge. Wer in jungen Jahren dienstunfähig wird, erhält keine ausreichend hohe Leistung und die finanzielle Existenz kann bedroht sein.
Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten haben ein besonders hohes Risiko, dass sie in ihrem Dienst verletzt werden. Allerdings zeigen Statistiken, dass Dienstunfähigkeit jeden treffen kann – unabhängig von der Tätigkeit.
Dienstunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr ausüben kann. Dies kann durch Unfälle und Verletzungen sowie aufgrund von Krankheiten geschehen. Und von Erkrankungen kann jede Person betroffen sein. Auch psychische Leiden führen häufig zur Dienstunfähigkeit. Dies zeigt sich zunehmend bei Lehrern, aber auch bei Beamten in leitenden und verantwortungsvollen Positionen.
Wer einer Bürotätigkeit nachgeht, hat ein geringeres Risiko für Dienstunfälle. Doch kann die dauernde Arbeit am Schreibtisch zu Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats führen.
Dienstunfähig kann jeder werden, weshalb eine Dienstunfähigkeitsversicherung für alle Beamte sinnvoll ist - unabhängig von ihrer Tätigkeit.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung kann nicht vor einer Erkrankung oder einem Unfall schützen. Aber sie kann im Ernstfall finanzielle Sicherheit bieten. Für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Staatsdiener, die erst wenige Jahre im Dienst sind, ist diese Versicherung existenziell wichtig. Denn sie haben keine oder nur geringe Ansprüche auf ein Ruhegehalt. Doch auch für Beamte, die bereits mehr Dienstjahre haben, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Denn ihre Ruhegehaltsansprüche steigen erst mit den Dienstjahren. So können sie zwar eine Leistung vom Staat erhalten, die aber zu niedrig ist, um den Lebensstandard zu halten.
Als unabhängiger Versicherungsmakler und Experte für die Absicherung von Beamten bin ich Ihnen gerne behilflich. Ich erkläre Ihnen nicht nur, weshalb die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll ist und weshalb sich diese lohnt. Ich beantworte auch alle Ihre Fragen rund um den richtigen Versicherungsschutz. Vereinbaren Sie jetzt hier einen Termin mit mir und lassen Sie sich beraten.
Beamte erhalten im Ruhestand eine Pension vom Staat. Diese beträgt aber maximal 71,75 Prozent der letzten Besoldung. Gehen sie vorzeitig in den Ruhestand, wird die Leistung um bis zu 14,4 Prozent gekürzt. Damit sollten sich Beamte ebenso wie Arbeitnehmer nicht allein auf die staatlichen Leistungen verlassen. Auch ihnen droht die Rentenlücke im Ruhestand, die sie nur mit einer privaten Altersvorsorge schließen können.
Die Pension eines Beamten wird von Steuereinnahmen von Bund und Ländern finanziert. Ihr Ruhegehalt beträgt maximal 71,75 Prozent der letzten Besoldung. Das ruhegehaltfähige Einkommen setzt sich wie folgt zusammen:
Die höchstmögliche Besoldung wird nach 40 Dienstjahren erreicht. Danach steigt das Ruhegehalt nicht weiter an, auch wenn die Beamten weiterarbeiten sollten. Es ist jedoch mit Abzügen zu rechnen, wenn Staatsdiener früher in den Ruhestand eintreten. Für jedes Jahr weniger ist ein Abzug von 3,6 Prozent hinzunehmen – maximal 14,4 Prozent. Wer also statt 40 Dienstjahren nach nur 30 Jahren in den Ruhestand geht, erhält knapp 57 Prozent der letzten Bezüge.
Im Ruhestand ergeht es Beamten also wir Arbeitnehmern; auch ihr Einkommen fällt deutlich geringer aus als ihre gewohnten Einnahmen. Dadurch entstehen Versorgungslücken, die zu erheblichen finanziellen Problemen führen können. Um den Lebensstandard beizubehalten und finanziell im Alter abgesichert zu sein, benötigen Beamte eine zusätzliche private Altersvorsorge.
Besoldungsgruppe |
A12, Stufe 5 |
Bruttogehalt vor Ruhestand |
4.769,12 Euro |
Ruhegehalt |
3.421,85 Euro |
Abzgl. Pflegeleistungsabzug |
52,18 Euro |
Brutto Ruhegehalt |
3.369,66 Euro |
Rentenlücke |
1.399,46 Euro |
Wer als Beamter in den Ruhestand geht, muss mit weniger Einkommen rechnen. Selbst wenn die Staatsdiener nach 40 Dienstjahren das volle Ruhegehalt erhalten, bleibt eine Rentenlücke. Um diese zu schließen, eignet sich eine private Altersvorsorge. Für Beamte besonders zu empfehlen sind die Riester-Rente mit staatlichen Zulagen und die Rürup-Rente mit ihren Steuervorteilen. Grundsätzlich können Beamte aber auch eine klassische Rentenversicherung ohne Förderung abschließen, die als laufende Rente oder einmalige Kapitalauszahlung bezogen wird.
Auch Beamte profitieren von den staatlichen Zulagen oder Steuervorteilen beim Riestern. Um die volle Förderung des Staates zu erhalten, müssen sie vier Prozent ihres Bruttoeinkommens einbezahlen. Der Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro. Von diesem Betrag werden dann die Zulagen abgezogen. Für sich selbst erhalten die Sparer 175 Euro im Jahr sowie 185 für Kinder, die vor 2008 geboren sind und 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden. So kann beispielsweise ein Beamter mit zwei Kleinkindern, der die volle Förderung erhält, rund 775 Euro im Jahr an staatlichen Zulagen beziehen.
Alternativ zu den Zulagen kann die Förderung auch im Rahmen von Steuervorteilen erfolgen. Dies lohnt sich vor allem für Beamte mit hohem Einkommen, die kaum Zulagen erhalten. Das Finanzamt führt dafür eine Günstigerprüfung durch, die Aufschluss darüber gibt, ob die Förderung im Rahmen der Zulagen oder als Steuerabzug bei den Sonderausgaben lukrativer ist.
Die Riester-Rente lohnt sich als Altersvorsorge vor allem für Beamte, die mehrere kindergeldberechtigte Kinder haben und hohe Zulagen beziehen können. Und aufgrund der alternativen Steuervorteile auch für Gutverdiener.
Die Rürup-Rente zeichnet sich durch ihre Steuervorteile aus. Seit 2023 können Sparer ihre einbezahlten Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Geltend machen lassen sich die Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro bzw. 53.056 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern.
Die Auszahlung der Rürup-Rente erfolgt bei Leistungsbezug als monatliche Rente. Eine Kapitalabfindung ist nicht möglich. Dafür lassen sich die Zahlungen an den Bedarf und die Möglichkeiten anpassen. Zudem gilt kein Mindestbeitrag für die staatlichen Vorteile.
Die Rürup-Rente ist eine lukrative Altersvorsorge für Beamte mit hohem Einkommen. Sie profitieren von den Steuervorteilen durch die Absetzbarkeit der Beiträge.
Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung sind weder steuerlich begünstigt noch erhalten die Sparer Zulagen. Dafür sind diese Produkte äußerst flexibel und werden bei Rentenbezug anders als Riester und Rürup nicht voll versteuert. Zu versteuern ist lediglich der Ertragsanteil – die Differenz zwischen einbezahlten Beiträgen und Leistung. Außerdem kann die private Altersvorsorge für Beamte als Rente wie auch als Kapital ausbezahlt werden.
Eine private Rentenversicherung gibt es als verzinstes Produkt, aber auch als fondsgebundene Rente. Letzteres bietet gegenüber der klassischen Verzinsung mit hoher Sicherheit und Planbarkeit mehr Renditechance. Dafür ist die garantierte Rente geringer, da nicht abzusehen ist, wie sich die Fonds entwickeln werden. Allerdings lassen sich Fondsrenten dem eigenen Wunsch und Bedarf anpassen; es gibt sicherheitsorientierte Anlagen mit höheren Garantiewerten. Aber auch renditeorientierte Anlageformen, bei denen die Garantierente niedriger, dafür die Ertragschance höher ist.
Diese private Altersvorsorge ist wesentlich flexibler als geförderte Produkte. Nicht nur die Höhe der Beiträge kann individuell festgelegt und auch angepasst werden. Meist besteht zudem die Option, Kapital zu entnehmen und erst vor Rentenbeginn zwischen einer Verrentung und einer Kapitalauszahlung zu entscheiden.
Altersarmut ist ein Thema, das viele Menschen betrifft. Und auch Beamte, die von einer besseren Versorgung profitieren, müssen im Ruhestand mit einer Rentenlücke rechnen. Daher ist es umso wichtiger, dass sie frühzeitig vorsorgen und sich bereits in jungen Jahren mit der Thematik auseinandersetzen. Denn wer früh beginnt zu sparen, muss nicht nur weniger Kapital aufwenden, um die Versorgungslücke zu schließen. Junge Sparer profitieren auch länger von den Vorteilen – seien es Zulagen, Steuerbegünstigungen, Zinsen oder Renditen. Entscheidend ist aber, das passende Produkt zu wählen. Jede Altersvorsorge für Beamte bietet Vor- und Nachteile. Nicht jede Rente ist gleichgut geeignet. Eine bedarfsgerechte Beratung ist daher unerlässlich, um die richtige Entscheidung zu treffen.
Als Versicherungsexperte weiß ich nicht nur um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Altersvorsorgeprodukte. Ich weiß auch, wie individuell jeder Bedarf ist und dass die optimale Rentenversicherung zu den eigenen Wünschen und der persönlichen Lebenssituation passen muss. Deshalb helfe ich Ihnen dabei, die richtige Altersvorsorge zu finden, mit der Sie als Beamter Ihre Versorgungslücke zuverlässig schließen und sorgenfrei dem Ruhestand entgegenblicken können. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Mediziner sehr wichtig. Zwar sind Ärzte über das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit abgesichert, doch sind die Hürden für eine BU-Rente hoch und die Leistungen selten ausreichend. Eine private BU-Versicherung schließt die Versorgungslücke und bietet finanzielle Sicherheit, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Nachfolgend erfahren Sie, welche Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte, Mediziner und Medizinstudenten empfehlenswert ist.
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich dauerhaft (für mindestens sechs Monate) nicht mehr ausüben kann.
Ärzte haben durch ihre Tätigkeit ein besonders hohes Risiko, berufsunfähig zu werden. Dabei stellt die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung zum Versorgungswerk dar. Zwar erbringt das Versorgungswerk anders als die gesetzliche Rentenversicherung eine BU-Rente, aber erst bei 100-prozentiger Berufsunfähigkeit und Abgabe der Approbation. Können die Versicherten nicht mehr als Arzt arbeiten, aber noch Gutachtertätigkeiten übernehmen, haben sie keinen Leistungsanspruch.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die Lücken des Versorgungswerks. Sie erbringt eine im Voraus vereinbarte Rente, wenn die Versicherungsnehmer zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die versicherten Ärzte theoretisch einer anderen Tätigkeit nachgehen könnten. Ein Leistungsanspruch besteht, wenn sie ihren derzeitigen Beruf, so wie dieser ausgestaltet war, nicht mehr ausüben können.
Nicht nur Mediziner, auch Medizinstudenten sind mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gut abgesichert. Sie erhalten eine BU-Rente, wenn sie ihr Studium aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fortführen können.
Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl von Anbietern für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Einige Versicherer haben sich auf den besonderen Bedarf von Ärzten spezialisiert und bieten eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner. Pauschal lässt sich aber nicht sagen, welche Tarife für Ärzte geeignet sind. Denn jede Person hat einen individuellen Bedarf und persönliche Ansprüche an den Versicherungsschutz.
Tests von Verbraucherportalen und besondere Leistungsmerkmale geben einen ersten Einblick, welche Tarife für Ärzte infrage kommen. Dennoch ist eine persönliche und bedarfsgerechte Beratung bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich.
Die folgenden Vertragsinhalte und Leistungsbausteine sind vor allem für Mediziner und Medizinstudenten wichtig und sollten in einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sein:
Durch die Klausel „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ wird sichergestellt, dass ein Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente besteht, wenn die derzeitige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Andernfalls dürfte der Versicherer die Leistung verweigern, wenn die Versicherungsnehmer alternativ einer vergleichbaren Tätigkeit nachgehen könnten.
Ärzte und Zahnärzte haben ein hohes Ansteckungsrisiko. Aus diesem Grund sollte ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine Infektionsklausel beinhalten. Dann besteht ein Leistungsanspruch, wenn ihnen nach § 31 des Infektionsschutzgesetzes ein behördliches Tätigkeitsverbot auferlegt wird.
Im Optimalfall sollte eine Umorganisationsklausel in der BU-Versicherung für Mediziner ausgeschlossen werden. Denn diese regelt, ob der Versicherer prüfen darf, in welchem Umfang eine Umorganisation der Praxis aufgrund der Berufsunfähigkeit möglich ist. Es gibt Anbieter, die nur unter bestimmten Voraussetzungen auf diese Prüfung verzichten.
Die Nachversicherungsgarantie ist für alle Versicherten sinnvoll, besonders aber für Studenten und junge Menschen. Denn mit dieser Klausel haben sie die Möglichkeit, ihre Berufsunfähigkeitsrente zu bestimmten Anlässen, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes, Hochzeit, Scheidung, einer Gehaltssteigerung oder einem Ausbildungs- oder Schulabschluss. So können sie nach Abschluss ihres Medizinstudiums ihre Berufsunfähigkeitsrente erhöhen, auch wenn sie zwischenzeitlich an Vorerkrankungen leiden sollten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte muss exakt auf ihren persönlichen Bedarf abgestimmt sein. Daher sind pauschale Tests nicht immer leicht. Einige renommierte Ratingagenturen überprüfen jedoch die Anbieter auf allgemeine Kriterien und Merkmale. Die Ergebnisse können einen ersten Überblick über potenzielle Versicherer liefern.
Das Analyseinstitut Franke und Bornberg hat im Jahr 2022 verschiedene Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung hinsichtlich ihrer Leistungen und Klauseln untersucht. Im Fokus standen somit der Versicherungsschutz und die Vertragsbedingungen. Untersucht wurden Tarife für alle Berufsgruppen, nicht gesondert für Heilberufe.
Das sind die Testsieger mit der Auszeichnung „Hervorragend“ (0,5):
Quelle: Franke und Bornberg l Selbständige BU
Das Deutsche Finanz-Service Institut (DFIS) hat 2020 die Berufsunfähigkeitsversicherung für bestimmte Berufsgruppen, darunter Mediziner, unter die Lupe genommen. Im Mittelpunkt standen die Aspekte Tarifbedingungen, Finanzstärke des Anbieters und Beitragsgestaltung.
Die folgenden Versicherer erhielten die Bestnote „Hervorragend“ für den Modellkunden Allgemeinmediziner:
Quelle: DFSI l Der beste BU-Schutz für spezielle Berufsgruppen 2020
Ob Facharzt, Allgemeinarzt, Betriebsarzt, Chirurg, Arzt im Krankenhaus oder niedergelassen – eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Mediziner wichtig. Generell lohnt es sich, bereits frühzeitig eine Versicherung abzuschließen. Denn nicht nur, dass je nach Wahl des Fachgebiets ein Risikozuschlag verlangt werden kann; wer die BU-Versicherung in jungen Jahren abschließt, profitiert von günstigen Beiträgen und hat ein geringeres Risiko für Ausschlüsse oder eine Ablehnung wegen Vorerkrankungen.
Gerne helfe ich Ihnen und beantworte Ihre Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Medizinstudenten. Als unabhängiger Versicherungsmakler kann ich außerdem auf verschiedene Anbieter zurückgreifen und das beste Angebot für Ihren persönlichen Bedarf finden. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist eine finanzielle Unterstützung, das Beamten und bestimmten anderen Personenkreisen bei Krankheits- oder Pflegefällen unter die Arme greift. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema der Beihilfe in NRW befassen.
Beihilfe erhalten Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Bundes und seiner Einrichtungen, aber auch für bestimmte andere Personengruppen wie beispielsweise Richter, Soldaten und Polizeibeamte. Die Beihilfe ist eine Unterstützung bei den Kosten, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder einer Pflege anfallen. Sie kann sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Beihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel beträgt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten. Die restlichen Kosten müssen in der Regel vom Antragsteller selbst getragen werden.
Der Regelbemessungssatz in NRW ist wie folgt definiert:
beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner | 70 % |
für berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ.
Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen abgedeckt. Darüber hinaus können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.
Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 70% bezuschusst.
Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Auch macht es einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.
Pflegegrad | Angehörige | Pflegepersonal |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | 724 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.363 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.693 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 2.095 € |
Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In NRW erhalten werdende Eltern 170,00 € pro Kind.
Auch wenn die beihilfefähigen Leistungen recht umfangreich sind: Private Auslandsaufenthalte, innerhalb oder außerhalb der EU, sollten zusätzlich abgesichert werden. Jegliche Aufwendungen müssen durch Belege nachgewiesen werden. Auch sind Auslandsrücktransporte nicht beihilfefähig.
Hier empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung.
Um eine Beihilfe in NRW beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag muss alle notwendigen Informationen zu den anfallenden Kosten und zur Art der Behandlung enthalten. Nach Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Höhe der Beihilfe.
Nein, die Beihilfe in NRW ersetzt keine Krankenversicherung. Vielmehr dient sie als Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.
Insgesamt ist die Beihilfe in NRW eine wichtige Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung in diesen Situationen zu verringern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sie nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung dient.
Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema intensiv auseinander zu setzen.
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Wahlleistungen bezeichnen zusätzliche Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, aber einen Krankenhausaufenthalt angenehmer gestalten können. Dazu gehört neben einer verbesserten Unterbringung auch die Behandlung durch einen Chefarzt. Diese Zusatzleistungen lassen sich gegen einen Mehrbeitrag in einer privaten Krankenversicherung einschließen und werden dann vom Versicherer ganz oder teilweise übernommen. Wir klären, ob Wahlleistungen in der PKV sinnvoll sind.
Krankenhäuser sind zu einer medizinisch zweckmäßigen, ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgung der Patienten verpflichtet. Ob Privat- oder Kassenpatient, jeder erhält die medizinische Versorgung, die benötigt wird. Allerdings können Kliniken Selbstzahlern und Privatversicherten sogenannte Wahlleistungen anbieten. Dabei handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen und für die Patienten freiwillig sind. Sie verfolgen in erster Linie den Zweck, den Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer zu gestalten.
Es gibt drei verschiedene Formen von Wahlleistungen:
Diese Leistungen sind nicht medizinisch notwendig. Sie gestalten den Klinikaufenthalt aber komfortabler und tragen dazu bei, dass Patienten schneller gesund werden. Voraussetzung für Wahlleistungen ist eine Wahlleistungsvereinbarung. In dieser informiert das Krankenhaus den Patienten über den Umfang und die Kosten der zusätzlichen Leistungen.
Welche Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab. So kann die Unterbringung im Einzelzimmer versichert sein – oder lediglich ein Zweibettzimmer.
Die meisten Menschen entscheiden sich aufgrund der verbesserten Unterbringung bei Klinikaufenthalten für Wahlleistungen. Denn der allgemeine Stand im Mehrbettzimmer sind drei bis vier Betten. Obgleich der Krankenhausaufenthalt zur Genesung dienen soll, kann eine solche Menge Patienten im selben Zimmer schnell zur Qual werden. Der Vorteil von Wahlleistungen in der privaten Krankenversicherung liegt damit klar auf der Hand: Wer die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mitversichert hat, genießt mehr Ruhe. Dazu kommen einige Serviceleistungen wie der eigene Fernseher oder Internetzugang, die im Mehrbettzimmer nicht oder nur gegen Aufpreis zur Verfügung stehen.
Auch die Behandlung durch den Wahl- oder Chefarzt sowie verbesserte medizinische Versorgung ist ein Argument für Wahlleistungen. Langjährige Erfahrungen der Ärzte nehmen einen positiven Einfluss auf den Genesungsprozess. Dadurch erhält der Versicherte auch eine hochwertige Versorgung durch bewährte Behandlungsmethoden.
Den vielen Vorteilen stehen auch Nachteile gegenüber. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung fallen zusätzliche Kosten für die ergänzenden Leistungen an. So kann der Einschluss von Krankenhauszusatzleistungen die Prämie deutlich verteuern. Vor allem bei älteren Versicherten mit einem höheren Krankheitsrisiko.
Ein Nachteil im Hinblick auf die Chefarztbehandlung kann sein, dass mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muss. Auch ist zu beachten, dass Ärzte in leitenden Positionen viele Verwaltungsaufgaben übernehmen und sich Lehr- sowie Forschungsaufträgen widmen. Ihre tatsächliche Praxiszeit, etwa am OP-Tisch, ist meist kürzer als bei diensthabenden Ärzten. Bei der Abwesenheit des Chefarztes kann zudem ein Vertreter wie ein Oberarzt benannt werden. Die Abrechnung erfolgt dennoch als Chefarztbehandlung.
Der Einschluss von Wahlleistungen in die PKV ist sinnvoll, wenn der Aufenthalt in einem Krankenhaus komfortabler gestaltet werden soll. Denn die Inanspruchnahme von Wahlleistungen, wenn kein Versicherungsschutz besteht, kann erhebliche Mehrkosten bedeuten. Patienten, die das Ein- oder Zweibettzimmer oder auch die Chefarztbehandlung beanspruchen möchten, profitieren von einem entsprechenden Versicherungsschutz. Vor allem jüngere Versicherungsnehmer, die aufgrund ihres niedrigen Krankheitsrisikos nur geringe Mehrkosten für den Zusatzbaustein bezahlen.
Die Kosten für ein Einzelzimmer im Krankenhaus liegen zwischen 150 und 200 Euro pro Tag.
Wahlleistungen in der PKV sind immer dann sinnvoll, wenn die Versicherten auf den zusätzlichen Komfort nicht verzichten möchten. Wer im Krankenhaus Wert auf eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und eine Behandlung durch den Chefarzt legt, sollte die Zusatzleistungen versichern. Patienten, die sich hingegen auch im Mehrbettzimmer wohlfühlen und mit dem diensthabenden Arzt zufrieden sind, können auf Wahlleistungen in der privaten Krankenversicherung verzichten.
Die private Krankenversicherung bietet ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten. Damit können die Tarife an den individuellen Bedarf und die persönlichen Wünsche angepasst werden. Dadurch besteht in vielen Fällen auch die Option, Leistungsbausteine auszuschließen. Sollten Versicherte die Wahlleistungen als nicht mehr relevant betrachten, können sie den Zusatzbaustein ausschließen lassen, um die Prämie zu senken. Doch Vorsicht: Soll der Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt wieder verbessert werden, fällt eine Gesundheitsprüfung an.
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Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen während oder auf dem Weg zur Arbeit. Doch rund 77 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit. Und im Haushalt oder bei der Ausübung des Hobbys greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht. Hierfür benötigt es eine private Unfallversicherung. Denn nur diese schützt Sie vor den Folgen einer dauerhaften Invalidität. Allerdings ist die Gliedertaxe in der Unfallversicherung für Ärzte ein entscheidendes Kriterium für einen guten und soliden Versicherungsschutz.
Die Unfallversicherung ist nicht nur für Ärzte eine wichtige Versicherung. Eine der entscheidenden Leistungen des Versicherungsschutzes ist die Invaliditätsleistung. Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung, die im Falle einer unfallbedingten Invalidität erbracht wird. In welcher Höhe ist vom Invaliditätsgrad und der Grundsumme abhängig. Dabei gilt: umso schwerer die Invalidität, desto höher ist die Versicherungsleistung. Denn mit steigender Invalidität nimmt auch der finanzielle Bedarf zu.
Der Invaliditätsgrad wird anhand der Gliedertaxe bemessen. Diese ordnet bestimmten Gliedmaßen und Sinnesorganen einen festen Prozentsatz zu. Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit dieser Körperteile aufgrund eines Unfalls zahlt der Versicherer die Invaliditätsleistung. Dieses Kapital kann genutzt werden, um zukünftig entfallendes Einkommen zu kompensieren. Aber auch um bestimmte Maßnahmen wie den Umbau der Wohnung oder die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs zu finanzieren.
Die Gliedertaxe unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. So kann der Verlust einer Hand einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent oder auch 70 Prozent bedeuten.
Die Gliedertaxe ist eine der wichtigsten Kriterien einer guten Unfallversicherung. Insbesondere für Ärzte und Heilberufe. Denn bei vielen Arbeitnehmern bedeutet der Verlust eines Körperteils wie des Zeige- oder Mittelfingers zwar Einschränkungen, doch kann der Beruf weiterhin ausgeübt werden. Verliert ein Chirurg bei einem Unfall hingegen seinen Finger, kann dies das Ende seiner medizinischen Laufbahn sein. Die Höhe der Leistung ist also entscheidend für einen soliden Versicherungsschutz.
So kann ein Versicherer für den Verlust von Daumen und Zeigefinger einen Invaliditätsgrad von 45 Prozent vorsehen. Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro (ohne Progression) würden somit 45.000 Euro bezahlt werden (45 Prozent von 100.000 Euro). Bei einem anderen Versicherer kann der Verlust beider Finger aber bereits eine Invalidität von 60 Prozent bedeuten. Somit erhält der Betroffene 60.000 Euro. Wird eine Progression vereinbart, die zusätzlich die Leistung prozentual erhöht, wird der Unterschied noch deutlicher:
Leistung bei 45 Prozent Invalidität mit 225 Prozent Progression |
Leistung bei 60 Prozent Invalidität mit 225 Prozent Progression |
65.000 Euro |
105.000 Euro |
Die Leistungsbeispiele verdeutlichen, wie wichtig eine gute Gliedertaxe in der Unfallversicherung für Ärzte und Heilberufe ist. Aus diesem Grund bieten viele Versicherer spezielle Tarife mit einer verbesserten Invaliditätsleistung.
Versicherungsgesellschaften wie die Alte Leipziger, Basler, Helvetia, InterRisk oder Janitos bieten eine verbesserte Gliedertaxe für Ärzte in der Unfallversicherung. So sind der Verlust von Körperteilen, wie den Fingern und der Hand bereits höher versichert als in den regulären Tarifen. Je nach Anbieter ist für den unfallbedingten Verlust oder die Funktionsfähigkeit der Hand bereits eine Invalidität von 100 Prozent vorgesehen.
Allerdings sind Arzttarife in der Unfallversicherung meist auch teurer. Daher kann eine hohe Progression eine Alternative sein.
Wurde eine Unfallversicherung ohne Progression abgeschlossen, erhält der Versicherte den jeweiligen Prozentsatz seiner Versicherungssumme, der dem Körperteil in der Gliedertaxe zugeordnet wurde. Ist der Daumen beispielsweise mit 30 Prozent definiert, erbringt der Versicherer bei einer Grundsumme von 100.000 Euro eine Leistung von 30.000 Euro.
Um die ausbezahlte Kapitalleistung zu erhöhen, kann eine Progression vereinbart werden. Die meisten Versicherer bieten drei Progressionsstaffeln: 225, 350 und 500 Prozent. Jeder Staffel wird also ein bestimmter Faktor zugeordnet, um den sich die Auszahlung erhöht. Je größer die Progressionsstaffel, desto höher ist die Leistung.
Sobald eine Progression vereinbart wurde, sind die Staffelungen im Versicherungsschein aufgeführt. Dort lässt sich exakt entnehmen, wie viel der Versicherer für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines bestimmten Körperteils oder Sinnesorgans erbringt – unter Berücksichtigung der Progressionsstaffelung.
Beispiel: Leistung bei Invalidität bei einer Progressionsstaffel von 225 Prozent
Invaliditätsgrad |
Leistung in Prozent von der Versicherungssumme |
30 Prozent |
35 Prozent |
40 Prozent |
55 Prozent |
50 Prozent |
75 Prozent |
60 Prozent |
105 Prozent |
70 Prozent |
135 Prozent |
80 Prozent |
165 Prozent |
90 Prozent |
195 Prozent |
100 Prozent |
225 Prozent |
Mit einer Grundsumme von 100.000 Euro würden bei einer 225-prozentigen Progressionsstaffelung im Falle einer Vollinvalidität 225.000 Euro erbracht werden.
Als Arzt müssen Sie nicht zwangsweise einen Ärztetarif abschließen. Sind diese Sondertarife zu teuer oder bieten nicht die gewünschten Leistungen, können sie auch einen klassischen Tarif wählen. In diesem Fall ist es aber ratsam, die Gliedertaxe der Unfallversicherung genau zu prüfen und eine hohe Progression zu vereinbaren. Mindestens 350 Prozent, besser noch 500 Prozent. So lässt sich auch der Verlust von Fingern, was bei Ärzten das Aus ihrer Karriere bedeuten kann, mit einer hohen Kapitalleistung versichern.
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Eine Rechtsschutzversicherung gehört für Ärzte zu den wichtigsten Versicherungen. Denn Mediziner haben aufgrund ihrer Tätigkeit ein besonders hohes Risiko für schwerwiegende Vorwürfe. Ein guter Rechtsschutz mit umfassenden Leistungen ist für Ärzte unerlässlich.
Zu den wichtigsten Versicherungen für Ärzte gehören alle Absicherungen, die existenzbedrohende Risiken decken. Darunter fällt die Berufshaftpflichtversicherung, die bei Schadensersatzforderungen eintritt. Aber auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, um bei Verlust der eigenen Arbeitskraft finanziell abgesichert zu sein. Auch die Rechtsschutzversicherung gehört für Ärzte zu den Absicherungen, auf die sie keinesfalls verzichten sollten.
Eine Rechtsschutzversicherung leistet bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Sie übernimmt die Kosten für Gerichtsverfahren sowie Anwaltshonorar und unter Umständen Sachverständigen- und Mediationskosten. Ärzte haben aufgrund ihrer Tätigkeit ein hohes Risiko für rechtliche Auseinandersetzungen. Diese können aus Streitigkeiten mit Privatpatienten über Rechnungen oder Unstimmigkeiten mit dem Vermieter der Praxisräume resultieren.
Viel gravierender sind jedoch Klagen aufgrund von Kunstfehlern oder der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht. Diese Fälle können sich lange hinziehen und durch den hohen Streitwert mit immensen Kosten verbunden sein. Für niedergelassene Ärzte besteht außerdem das Risiko von Streitigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
Eine Rechtsschutzversicherung ist für Ärzte neben der Berufshaftpflicht unerlässlich, um bei Streitigkeiten und Auseinandersetzungen finanziell abgesichert zu sein.
Eine Rechtsschutzversicherung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Jeder deckt einen bestimmten Bereich ab. So ist es möglich, nicht nur die berufliche Tätigkeit, sondern auch Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsrecht, im Zusammenhang mit der Praxisimmobilie und im Privatbereich abzusichern. Bei Ärzten stellen im Hinblick auf ihre Tätigkeit der Berufsrechtsschutz sowie der Sozial- und Strafrechtsschutz die wichtigsten Bausteine dar.
Gute Tarife bieten darüber hinaus eine telefonische Rechtsberatung. Damit können sich Versicherte vorab per Telefon von einem Anwalt beraten lassen. Auch gibt es Anbieter, die eine vorsorgliche Beratung in ihren Verträgen aufnehmen. Dann besteht die Möglichkeit, sich einmalig bis zu einem Maximalbetrag von einem Anwalt zu Themen beraten zu lassen, die nicht versichert sind oder wenn noch kein Rechtsstreit vorliegt.
Einige Rechtsschutzversicherungen für Ärzte bieten zudem einen Inkassodienst. Da viele Ärzte auch Unternehmer sind, ist es ihre Aufgabe, die Praxis zu leiten. Kommt es zu Zahlungsrückständen bei Patienten, Auftraggebern oder der Krankenkasse, müssen die offenen Forderungen eingetrieben werden. Der Inkassodienst des Versicherers übernimmt dies für sie.
Die Tätigkeitsform ist entscheidend dafür, welche Leistungsbausteine der Rechtsschutz für Ärzte beinhalten muss. So haben niedergelassene Ärzte einen anderen Bedarf als angestellte Mediziner. Während selbstständige Ärzte sich umfangreich selbst absichern müssen, sind Arbeitnehmer meist im Außenverhältnis über ihren Arbeitgeber versichert. Kommt es zu Problemen mit Patienten oder der Krankenkasse, ist der Arbeitgeber verantwortlich und sein Firmenrechtsschutz springt ein.
Nicht versichert ist jedoch bei niedergelassenen Ärzten das Innenverhältnis. Das bedeutet, Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oder Kollegen. Dafür benötigen sie eine eigene Rechtsschutzversicherung. Selbiges gilt auch, wenn sie gelegentlich selbstständig tätig sind, etwa als Notarzt oder Gutachter. Oder wenn die Praxis eines Kollegen vorübergehend vertreten wird. Eine gute Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte berücksichtigt solche Situationen und bietet entsprechend Versicherungsschutz.
Unabhängig davon, ob Sie ein niedergelassener oder angestellter Arzt sind, sollten Sie sich eingehend mit Ihrem Rechtsschutz befassen. Angestellte Ärzte haben den Vorteil, dass sie im großen Rahmen über die Firmenrechtsschutzversicherung des Arbeitgebers abgesichert sind. Dennoch bestehen Leistungslücken. Etwa bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber selbst. Oder auch, wenn der bestehende Versicherungsschutz nicht ausreichend ist. In jedem Fall raten wir Ihnen, vorhandene Verträge zu prüfen.
Niedergelassene Ärzte müssen sich selbst, ihre Praxis und ihre Mitarbeiter umfangreich gegen Rechtsstreitigkeiten schützen. Durch den Einschluss verschiedener Leistungsbausteine haben sie die Möglichkeit, ihren Vertrag ihrem individuellen Bedarf anzupassen. So können Sie sich in allen Bereichen umfassend versichern.
Gerne beantworte ich alle Ihre Fragen zur Rechtsschutzversicherung für Ärzte. Darüber hinaus bin ich Ihnen dabei behilflich, die passende Versicherung für sich selbst und bedarfsweise für Ihre Praxis und Ihre Mitarbeiter zu finden. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich von mir beraten.
Als niedergelassener Arzt ist Ihre Praxis von Ihrer persönlichen Arbeitskraft abhängig. Fallen Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls aus, steht der Praxisbetrieb still. Und Sie generieren kein Einkommen mehr. Laufende Kosten wie Löhne und Miete fallen aber weiterhin an, auch wenn Sie nicht arbeitsfähig sind. Selbiges gilt, wenn aufgrund behördlicher Auflagen eine Quarantäne verordnet wird. Die Praxisausfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn der Praxisbetrieb stillsteht.
Ärzte und Zahnärzte erwirtschaften mit ihrem persönlichen Arbeitseinsatz meist den gesamten Umsatz ihrer Praxis. Müssen sie den Betrieb schließen, etwa weil sie erkranken oder verunfallt sind, generieren sie keine Einnahmen mehr. Laufende Kosten fallen aber weiterhin an. Solche Aufwendungen sind beispielsweise die Praxismiete und Nebenkosten, Kreditraten, Löhne, Versicherungen, Buchführungskosten etc.
Eine Praxisausfallversicherung für niedergelassene Ärzte bietet die Möglichkeit, diese Kosten zu versichern. Versicherungsnehmer erhalten für jeden Tag, an dem sie ihre Praxis aus einem versicherten Grund geschlossen halten müssen, einen fixen Betrag ausbezahlt. Dieser dient dazu, laufende Kosten decken zu können. Zusätzlich kann die Praxisausfallversicherung abhängig vom Tarif die Aufwendungen für einen Stellvertreter übernehmen, um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten.
Die Praxisausfallversicherung ist die optimale Ergänzung zum Krankentagegeld. Krankentagegeld wird erbracht, wenn die Versicherungsnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Je nach gewähltem Tarif frühestens ab dem vierten Krankheitstag. Das Krankentagegeld darf aber nur den Gewinn des Arztes absichern. Die Praxisausfallversicherung hingegen trägt die weiterhin anfallenden Fixkosten.
Die Praxisausfallversicherung für Ärzte dient dazu, finanzielle Sicherheit bei vorübergehender Schließung der Praxis zu bieten. Bei Praxisunterbrechung aufgrund folgender Fälle besteht Versicherungsschutz:
Einige Versicherer bieten darüber hinaus die Option, Sachrisiken einzuschließen. Damit fungiert die Praxisausfallversicherung wie eine Betriebsunterbrechungsversicherung: Sie leistet, wenn der Praxisbetrieb aufgrund eines versicherten Schadens an dem Inventar stillsteht. Zum Beispiel, wenn ein Leitungswasser- oder Brandschaden die Räumlichkeiten zerstört. Oder wenn Hacker die IT lahmlegen. Zudem gibt es Versicherer, die Entbindung und Schwangerschaft mitversichern.
Die Karenzzeit wird bei Vertragsabschluss individuell festgelegt. Sie definiert den Zeitraum, nach wie vielen Tagen Krankheit die entsprechende Leistung vom Versicherer erbracht wird. Wurde eine Karenzzeit von zwei Wochen festgelegt, leistet die Praxisausfallversicherung ab dem 15. Krankheitstag. Die Karenzzeit kann bei Vertragsabschluss nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen vereinbart werden.
Der Kapitalbedarf eines Arztes setzt sich aus seinem persönlichen Einkommen und dem Betrag zusammen, den er für die Begleichung seiner Fixkosten aufwendet. Diese Kosten lassen sich so lange tragen, wie der Praxisbetrieb läuft. Kommt dieser zum Erliegen, wird nur das persönliche Einkommen über eine Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung gedeckt, nicht aber die laufenden Kosten der Praxis.
Die Praxisausfallversicherung ist sinnvoll für alle Ärzte, die hohe Fixkosten haben und/oder ihre Betriebskosten nicht aus Reserven bedienen können. Denn Miete, Löhne, Versicherungen etc. müssen auch dann erbracht werden, wenn in der Praxis keine Einnahmen erzielt werden.
Die Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern einer Praxisausfallversicherung für niedergelassene Ärzte unterscheiden sich teils erheblich. Daher sollten die folgenden Punkte bei Vertragsabschluss überprüft werden:
Der Leistungszeitraum definiert, wie lange die Zahlungen maximal erbracht werden. Er kann 12 Monate, aber auch zwei Jahre betragen. Für psychische Erkrankungen können zudem abweichende Leistungszeiträume gelten, meist sechs Monate.
Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Das heißt, es ist exakt zu prüfen, welche Fixkosten monatlich anfallen. Änderungen sind dem Versicherer umgehend mitzuteilen und die Deckungssumme entsprechend anzupassen. Beispielsweise bei steigenden Lohnkosten.
Viele Versicherer sehen ein maximales Endalter vor. Ab diesem Zeitpunkt erlischt der Vertrag und es besteht kein Versicherungsschutz mehr. Doch mit Abschaffung der Altersgrenze dürfen Ärzte, solange eine gültige Approbation vorhanden ist, zeitlich unbefristet und altersunabhängig arbeiten. Daher ist es sinnvoll, einen Vertrag ohne Endalter zu wählen. Dann besteht die Absicherung, bis sie nicht mehr benötigt wird.
Die eigene Arbeitskraft ist das Kapital eines jeden Arztes. Mit einer Berufsunfähigkeits- und einer Krankentagegeldversicherung lässt sich das Einkommen bei längerer Krankheit oder nach einem Unfall absichern. Allerdings muss auch der Praxisbetrieb aufrechterhalten werden. Und um dies zu gewährleisten und alle anfallenden Fixkosten zu decken, ist die Praxisausfallversicherung für niedergelassene Ärzte sinnvoll.
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