Wenn Sie Ihre berufliche Laufbahn mit dem Referendariat in Sachsen beginnen, sind Sie nicht dazu verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung zu wählen. Als angehender Beamter genießen Sie eine bevorzugte Stellung, die die private Krankenversicherung äußerst attraktiv erscheinen lässt. Dennoch ist die Entscheidung für die Krankenversicherung eine langfristige und sorgfältig zu bedenkende Wahl.

Referendariat in Sachsen: Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf

Während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden sich Lehramtsanwärter in Sachsen. Daher besteht für sie keine Verpflichtung, eine Versicherung abzuschließen, und sie haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.

Wie bei anderen Beamten auch erhalten Lehramtsanwärter in Sachsen Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt mindestens die Hälfte ihrer medizinischen Kosten. Die verbleibenden Kosten tragen die Anwärter durch eine private Krankenversicherung, auch bekannt als Restkostenversicherung. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht durch die Beihilfe gedeckt werden. Zusätzlich können, abhängig vom gewählten Tarif, auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.

Ist es möglich, weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben?

Während des Referendariats in Sachsen haben Beamte auf Widerruf, ähnlich wie in anderen Bundesländern, die Option, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Staatsbedienstete sind nicht verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dennoch gibt es im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wenn Staatsbedienstete in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie sind freiwillig versichert und müssen den vollen Beitrag zur Krankenkasse, der von der Besoldung abhängt, eigenständig tragen.

Dennoch kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll sein

Es ist von entscheidender Bedeutung, bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung nicht allein finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Auch Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre beruflichen Ziele sollten eine Rolle spielen. Beachten Sie, dass Ihre Familienmitglieder möglicherweise Anspruch auf Beihilfe haben könnten. In einem solchen Fall würde Ihr Arbeitgeber einen Teil der Krankheitskosten für Ihre Kinder und gegebenenfalls Ihren nicht berufstätigen Ehe- oder Lebenspartner übernehmen. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass für jedes Familienmitglied eine zusätzliche Restkostenversicherung erforderlich wäre. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hier einige Vorteile, da Familienmitglieder oft kostenlos mitversichert werden können.

Es ist ebenso bedeutsam, Ihre Entscheidung sorgfältig zu überdenken, wenn Sie nach Abschluss Ihres Referendariats eine Festanstellung in Betracht ziehen. In Sachsen werden Lehrkräfte gelegentlich unmittelbar nach Beendigung ihres Referendariats angestellt, was zur Versicherungspflicht führen würde. Folglich müssten Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (69.300 Euro, Stand 2024).

Trotzdem ist eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Sachsen zu empfehlen.

Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare

Anspruch auf Beihilfe bleibt erhalten

Während Ihrer Ausbildung können Sie nur dann Beihilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie sich dafür entscheiden, eine private Krankenversicherung abzuschließen. In diesem Szenario übernimmt Ihr Dienstherr mindestens die Hälfte der entstandenen medizinischen Kosten. Bei zwei Kindern erhöht sich Ihr Anspruch sogar auf 70 Prozent. Die Krankenversicherung für Beamte deckt nur einen Teil der medizinischen Ausgaben ab, was sie zu einer äußerst wirtschaftlichen Wahl macht.

Günstiger Beitrag

Die Höhe des Beitrags für die Krankenversicherung richtet sich nach dem Verdienst des Versicherten. Während der Ausbildungszeit liegt das durchschnittliche monatliche Gehalt für Lehramtsanwärter in Sachsen bei etwa 1.526,79 Euro. Von diesem Betrag werden 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen. Lehrkräfte verdienen im Vergleich zu anderen Berufen vergleichsweise gut und müssen daher höhere Beiträge entrichten.

In der privaten Krankenversicherung hängt die Prämie jedoch vom gewählten Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter ab. Insbesondere junge und gesunde Referendare zahlen oft nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet - oft weniger als 100 Euro pro Monat!

Bessere und individuelle Leistungen

Die Leistungen der Restkostenversicherung entsprechen mindestens dem Umfang der Beihilfevorschriften in Sachsen. Darüber hinaus können zusätzliche Leistungen eingeschlossen werden, die von der Beihilfe nicht abgedeckt werden. Hierzu gehören etwa die Unterbringung in einem Einzelzimmer und die ärztliche Betreuung durch den leitenden Arzt während eines stationären Krankenhausaufenthalts. Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst und auf die persönlichen Bedürfnisse maßgeschneidert werden.

Leistungsgarantie

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht dauerhaft zugesichert. Es besteht die Möglichkeit, dass sie durch gesetzliche Änderungen jederzeit gekürzt oder sogar gestrichen werden können. Im Kontrast dazu sind die Leistungen, die einmal in der privaten Krankenversicherung vereinbart wurden, vertraglich bindend und dürfen nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Versicherten reduziert werden.

Das müssen Sie nach dem Referendariat in Sachsen beachten

Was Sie nach dem Referendariat in Sachsen beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:

VerbeamtungWechsel in ein Angestelltenverhältnis
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Falls Sie zuvor einen vergünstigten "Ausbildungstarif" gewählt haben, könnte sich Ihr Beitrag leicht erhöhen.Wenn Sie nach dem Referendariat in eine Anstellung als Angestellter wechseln, sind Sie der Versicherungspflicht unterworfen. Sollte Ihr Einkommen die Schwelle für die obligatorische Versicherung nicht überschreiten, müssen Sie entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben oder dorthin zurückkehren.
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und können zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Beachten Sie aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.  Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen bzw. in der PKV verbleiben. Da Sie aber keine Beihilfe erhalten, ist Ihre Krankenvollversicherung deutlich teurer als eine Restkostenversicherung für Beamte. 
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen kann innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung die Öffnungsklausel als Aufnahmegarantie in die PKV in Anspruch genommen werden. Tipp: Schließen Sie eine günstige Anwartschaftsversicherung ab, wenn Sie in der Zukunft vorhaben, in die PKV zurückzukehren. Damit können Sie Ihre Konditionen oder zumindest Ihren Gesundheitszustand „festhalten“. 

Fazit: Referendariat in Sachsen – private Krankenversicherung bietet viele Vorteile

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung während Ihrer Referendariatszeit in Sachsen kann zahlreiche Vorteile bieten. Die durchschnittlichen Monatskosten für eine Restkostenversicherung belaufen sich auf etwa 60 bis 85 Euro. Neben den attraktiven Beiträgen profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Flexibilität, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, einen Tarif sorgfältig auszuwählen, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.

Für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeinsam können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung während Ihrer Referendariatszeit in Sachsen für Sie von Vorteil ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung möglicherweise die geeignetere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.

Wenn Sie Ihre Karriere mit dem Referendariat im Saarland beginnen, sind Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu versichern, sondern haben die Möglichkeit, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Als angehender Beamter genießen Sie eine privilegierte Position, die die private Krankenversicherung besonders attraktiv erscheinen lässt. Dennoch ist die Entscheidung für die Krankenversicherung eine langfristige und wohlüberlegte Wahl.

Referendariat im Saarland: Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf

im Saarland befinden sich während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Deshalb sind sie nicht verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, sondern haben die Möglichkeit, zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung zu wählen.

Wie bei anderen Beamten auch erhalten Lehramtsanwärter im Saarland Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt mindestens die Hälfte ihrer medizinischen Kosten. Die verbleibenden Kosten tragen die Anwärter mit einer privaten Krankenversicherung, die auch als Restkostenversicherung bekannt ist. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden. Darüber hinaus können je nach gewähltem Tarif auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.

Kann ich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Während des Referendariats im Saarland haben Beamte auf Widerruf, ähnlich wie in anderen Bundesländern, die Option, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Staatsbedienstete sind nicht verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Allerdings gibt es im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wenn Staatsbedienstete in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillig versichert und müssen den vollen Beitrag zur Krankenkasse, der von der Besoldung abhängt, eigenständig tragen.

Dennoch kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll sein

Die Auswahl der Krankenversicherung sollte nicht allein von finanziellen Gesichtspunkten abhängen. Auch Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre beruflichen Ziele sollten berücksichtigt werden. Denken Sie daran, dass Ihre Familienangehörigen möglicherweise Anspruch auf Beihilfe haben könnten. In einem solchen Fall würde Ihr Arbeitgeber auch einen Teil der Krankheitskosten für Ihre Kinder und gegebenenfalls Ihren nicht erwerbstätigen Ehe- oder Lebenspartner übernehmen. Allerdings wäre für jedes Familienmitglied eine separate Restkostenversicherung erforderlich. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hier einige Vorteile, da Familienmitglieder oft kostenlos mitversichert werden können.

Es ist ebenso wichtig, Ihre Entscheidung gründlich zu überdenken, wenn Sie nach dem Referendariat eine Festanstellung in Betracht ziehen. Im Saarland werden Lehrkräfte gelegentlich unmittelbar nach Abschluss ihres Referendariats angestellt, was zur Versicherungspflicht führen würde. Infolgedessen müssten Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (69.300 Euro, Stand 2024).

Dennoch ist eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare im Saarland zu empfehlen.

Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare

Beihilfeanspruch bleibt erhalten

Während Ihres Referendariats besteht nur dann die Möglichkeit, Beihilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie sich dazu entscheiden, eine private Krankenversicherung abzuschließen. In diesem Szenario übernimmt Ihr Arbeitgeber mindestens die Hälfte der entstehenden gesundheitlichen Kosten. Bei zwei Kindern steigt Ihr Anspruch auf Beihilfe sogar auf 70 Prozent. Die Versicherung für Beamte deckt lediglich einen Teil der ärztlichen Ausgaben ab, was sie zu einer besonders wirtschaftlichen Option macht.

Günstiger Beitrag

Die Höhe des Versicherungsbeitrags in der Krankenversicherung richtet sich nach dem Gehalt des Versicherten. Während der Ausbildungszeit liegt das durchschnittliche monatliche Einkommen für Lehramtsanwärter im Saarland bei etwa 1.416,20 Euro, von denen 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen werden. Lehrer verdienen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen relativ gut und müssen daher höhere Beiträge leisten.

Die Prämie für die private Krankenversicherung variiert jedoch je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Insbesondere junge und gesunde Referendare zahlen in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet - oft weniger als 100 Euro pro Monat!

Bessere und individuelle Leistungen

Die Leistungen der Restkostenzusatzversicherung entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfevorschriften im Saarland. Zudem können auch Leistungen integriert werden, die von der Beihilfe nicht gedeckt sind. Dazu gehören etwa die Unterbringung in einem Einzelzimmer und die medizinische Versorgung durch den leitenden Arzt während eines stationären Krankenhausaufenthalts. Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst und auf die persönlichen Bedürfnisse maßgeschneidert werden.

Leistungsgarantie

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht dauerhaft gesichert. Es besteht die Möglichkeit, dass sie durch gesetzliche Änderungen jederzeit reduziert oder gar gestrichen werden können. Im Kontrast dazu sind die Leistungen, die einmal in der privaten Krankenversicherung vereinbart wurden, vertraglich verpflichtend und dürfen nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Versicherten gekürzt werden.

Das müssen Sie nach dem Referendariat im Saarland beachten

Was Sie nach dem Referendariat im Saarland beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:

VerbeamtungWechsel in ein Angestelltenverhältnis
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Falls Sie zuvor einen vergünstigten "Ausbildungstarif" gewählt haben, könnte sich Ihr Beitrag leicht erhöhen.Wechseln Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis, werden Sie versicherungspflichtig. Sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren bzw. in dieser verbleiben. 
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und können zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Beachten Sie aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.  Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen bzw. in der PKV verbleiben. Da Sie aber keine Beihilfe erhalten, ist Ihre Krankenvollversicherung deutlich teurer als eine Restkostenversicherung für Beamte. 
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach ihrer ersten Verbeamtung die Öffnungsklausel zu nutzen, die ihnen eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung ermöglicht.Tipp: Wenn Sie planen, in Zukunft wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren, empfiehlt es sich, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedingungen oder zumindest Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu "fixieren".

Fazit: Referendariat im Saarland – private Krankenversicherung bietet viele Vorteile

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung während Ihrer Zeit im Referendariat im Saarland kann zahlreiche Vorteile bieten. Die durchschnittlichen Kosten für eine Restkostenversicherung belaufen sich auf etwa 60 bis 85 Euro pro Monat. Neben den attraktiven Beiträgen profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Flexibilität, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Es ist jedoch entscheidend, einen Tarif mit Bedacht auszuwählen, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.

Für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Zusammen können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung während Ihrer Ausbildungszeit im Saarland für Sie von Vorteil ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung möglicherweise die geeignetere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.

Beginnen Sie Ihre berufliche Laufbahn mit dem Referendariat in Rheinland-Pfalz, so besteht keine Verpflichtung zur gesetzlichen Krankenversicherung, sondern Sie haben auch die Möglichkeit, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Als zukünftiger Beamter profitieren Sie von einer bevorzugten Position, die die private Krankenversicherung äußerst attraktiv erscheinen lässt. Dennoch ist die Wahl der Krankenversicherung eine langfristige Entscheidung, die wohlüberlegt sein sollte.

Referendariat in Rheinland-Pfalz: Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf

Lehramtsanwärter in Rheinland-Pfalz befinden sich während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Deshalb sind sie nicht dazu verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, und haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.

Wie andere Beamte auch erhalten Lehramtsanwärter in Rheinland-Pfalz Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt mindestens die Hälfte ihrer medizinischen Kosten. Den verbleibenden Teil tragen die Anwärter mit einer privaten Krankenversicherung, die auch als Restkostenversicherung bekannt ist. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden. Zusätzlich können, je nach gewähltem Tarif, auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.

Kann ich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Während des Referendariats in Rheinland-Pfalz haben Beamte auf Widerruf, ähnlich wie in anderen Bundesländern, die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Staatsbedienstete sind nicht dazu verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Jedoch gibt es im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wenn Staatsbedienstete in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillig versichert und müssen den vollen Beitrag zur Krankenkasse, der von der Besoldung abhängt, eigenständig tragen.

Dennoch kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll sein

Die Entscheidung für eine Krankenversicherung sollte nicht ausschließlich von finanziellen Gesichtspunkten abhängen. Auch Ihre individuelle Lebenssituation und beruflichen Ziele sollten berücksichtigt werden. Bedenken Sie, dass Ihre Familienangehörigen möglicherweise anspruchsberechtigt für Beihilfe sein könnten. In diesem Fall würde Ihr Arbeitgeber auch einen Teil der Krankheitskosten für Ihre Kinder und gegebenenfalls Ihren nicht berufstätigen Ehe- oder Lebenspartner übernehmen. Allerdings wäre für jedes Familienmitglied eine zusätzliche Restkostenversicherung erforderlich. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hier einige Vorteile, da Familienmitglieder oft kostenfrei mitversichert werden können.

Es ist ebenso wichtig, Ihre Entscheidung gründlich zu überdenken, wenn Sie nach dem Referendariat eine Festanstellung in Erwägung ziehen. In Rheinland-Pfalz werden Lehrkräfte gelegentlich unmittelbar nach Abschluss ihres Referendariats angestellt, was zur Versicherungspflicht führen würde. Infolgedessen müssten Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (69.300 Euro, Stand 2024).

Dennoch ist eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Rheinland-Pfalz zu empfehlen.

Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare

Beihilfeanspruch bleibt erhalten

Während Ihrer Ausbildungszeit haben Sie lediglich dann Anrecht auf Beihilfe, wenn Sie sich dazu entschließen, eine private Krankenversicherung abzuschließen. In diesem Fall übernimmt Ihr Arbeitgeber mindestens die Hälfte der entstehenden medizinischen Kosten. Bei zwei Kindern erhöht sich Ihr Anspruch auf Beihilfe sogar auf 70 Prozent. Die Krankenversicherung für Beamte deckt lediglich einen Teil der medizinischen Aufwendungen ab, was sie zu einer besonders kostengünstigen Option macht.

Günstiger Beitrag

Die Beitragshöhe der Krankenversicherung hängt von der Höhe des Einkommens des Versicherten ab. Während der Ausbildung beträgt das durchschnittliche monatliche Einkommen für Lehramtsanwärter in Rheinland-Pfalz etwa 1.453,55 Euro, von denen 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen werden. Lehrer verdienen im Vergleich relativ gut und müssen dementsprechend höhere Beiträge entrichten.

Die Prämie in der privaten Krankenversicherung variiert jedoch je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Insbesondere junge und gesunde Referendare zahlen in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet - oft weniger als 100 Euro pro Monat!

Bessere und individuelle Leistungen

Die Leistungen der Zusatzversicherung für Restkosten entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfebestimmungen in Rheinland-Pfalz. Ebenso können auch Leistungen eingeschlossen werden, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Hierzu zählen unter anderem die Unterbringung in einem Einzelzimmer und die ärztliche Betreuung durch den Chefarzt während eines stationären Krankenhausaufenthalts. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann individuell angepasst und auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Leistungsgarantie

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterliegen keiner permanenten Garantie. Es besteht die Chance, dass sie durch gesetzliche Anpassungen zu jeder Zeit gekürzt oder sogar gestrichen werden könnten. Im Gegensatz dazu sind die Leistungen, die einmal in der privaten Krankenversicherung festgelegt wurden, vertraglich verbindlich und dürfen nicht ohne die ausdrückliche Einwilligung des Versicherten gekürzt werden.

Das müssen Sie nach dem Referendariat in Rheinland-Pfalz beachten

Was Sie nach dem Referendariat in Rheinland-Pfalz beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:

VerbeamtungWechsel in ein Angestelltenverhältnis
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Falls Sie zuvor einen vergünstigten "Ausbildungstarif" gewählt haben, könnte sich Ihr Beitrag leicht erhöhen.Wenn Sie nach dem Referendariat in eine Anstellung als Angestellter wechseln, sind Sie der Versicherungspflicht unterworfen. Sollte Ihr Einkommen die Schwelle für die obligatorische Versicherung nicht überschreiten, müssen Sie entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben oder dorthin zurückkehren.
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und können zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Beachten Sie aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.  Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen bzw. in der PKV verbleiben. Da Sie aber keine Beihilfe erhalten, ist Ihre Krankenvollversicherung deutlich teurer als eine Restkostenversicherung für Beamte. 
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach ihrer ersten Verbeamtung die Öffnungsklausel zu nutzen, die ihnen eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung ermöglicht.Tipp: Wenn Sie planen, in Zukunft wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren, empfiehlt es sich, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedingungen oder zumindest Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu "fixieren".

Fazit: Referendariat in Rheinland-Pfalz – private Krankenversicherung bietet viele Vorteile

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung während Ihrer Zeit im Referendariat in Rheinland-Pfalz kann zahlreiche Vorzüge mit sich bringen. Die durchschnittlichen Kosten für eine Restkostenversicherung liegen etwa zwischen 60 und 85 Euro pro Monat. Neben den attraktiven Beiträgen profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, einen Tarif mit Umsicht auszuwählen, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.

Für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeinsam können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung während Ihrer Referendariatszeit in Rheinland-Pfalz für Sie von Vorteil ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung möglicherweise die geeignetere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.

Wenn Sie Ihre Karriere mit dem Referendariat in Niedersachsen beginnen, sind Sie nicht dazu verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern, sondern können stattdessen auch eine private Krankenversicherung wählen. Als angehender Beamter genießen Sie eine privilegierte Position, die die private Krankenversicherung besonders attraktiv macht. Trotzdem ist die Entscheidung für die Krankenversicherung eine langfristige Entscheidung, die sorgfältig überlegt sein sollte.

Referendariat in Niedersachsen: Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf

Lehramtsanwärter in Niedersachsen befinden sich während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Deshalb sind sie nicht dazu verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, und haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.

Wie bei anderen Beamten auch erhalten Lehramtsanwärter in Niedersachsen Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt mindestens die Hälfte ihrer medizinischen Kosten. Den restlichen Anteil tragen die Anwärter mit einer privaten Krankenversicherung, die auch als Restkostenversicherung bekannt ist. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht durch die Beihilfe gedeckt werden. Darüber hinaus können je nach gewähltem Tarif auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.

Kann ich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Während des Referendariats in Niedersachsen haben Beamte auf Widerruf, ähnlich wie in anderen Bundesländern, die Option, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Staatsbedienstete sind nicht dazu verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Allerdings gibt es im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wenn Staatsbedienstete in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillig versichert und müssen den vollen Beitrag zur Krankenkasse, der von der Besoldung abhängt, selbst tragen.

Dennoch kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll sein

Die Wahl der Krankenversicherung sollte nicht allein von finanziellen Gesichtspunkten abhängen. Auch Ihre persönliche Lebenslage und beruflichen Ziele sollten berücksichtigt werden. Denken Sie daran, dass Ihre Familienangehörigen möglicherweise Anspruch auf Beihilfe haben könnten. In diesem Fall würde Ihr Arbeitgeber auch für Ihre Kinder und eventuell Ihren nicht erwerbstätigen Ehe- oder Lebenspartner einen Teil der Krankheitskosten übernehmen. Allerdings wäre für jedes Familienmitglied eine zusätzliche Restkostenversicherung erforderlich. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hier einige Vorteile, da Familienmitglieder oft kostenlos mitversichert werden können.

Es ist ebenso wichtig, Ihre Entscheidung sorgfältig abzuwägen, wenn Sie nach dem Referendariat eine Festanstellung ins Auge fassen. In Niedersachsen werden Lehrkräfte gelegentlich unmittelbar nach Abschluss ihres Referendariats angestellt, was zur Versicherungspflicht führen würde. Infolgedessen müssten Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (69.300 Euro, Stand 2024).

Dennoch ist eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Niedersachsen empfehlenswert.

Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare

Beihilfeanspruch bleibt erhalten

Während Ihrer Zeit im Referendariat haben Sie nur dann Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden. In diesem Szenario übernimmt Ihr Dienstherr mindestens die Hälfte der anfallenden Gesundheitskosten. Bei zwei Kindern steigt Ihr Beihilfeanspruch sogar auf 70 Prozent. Die private Krankenversicherung für Beamte deckt nur einen Teil der ärztlichen Kosten ab, was sie besonders wirtschaftlich macht.

Günstiger Beitrag

Die Höhe des Krankenkassenbeitrags richtet sich nach dem Gehalt des Versicherten. Während des Referendariats beträgt das durchschnittliche Einkommen für Lehramtsanwärter in Niedersachsen etwa 1.551,92 Euro pro Monat, von dem 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen werden. Lehrer vergleichsweise gut und müssen dementsprechend höhere Beiträge zahlen.

In der privaten Krankenversicherung schwankt die Prämie jedoch je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Insbesondere junge und gesunde Referendare zahlen in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet - oft weniger als 100 Euro pro Monat!

Bessere und individuelle Leistungen

Die Leistungen der Restkostenversicherung entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfevorschriften in Niedersachsen. Zusätzlich können Leistungen eingeschlossen werden, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Unterbringung im Einzelzimmer und die ärztliche Behandlung durch den Chefarzt während eines stationären Krankenhausaufenthalts. Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst und auf die persönlichen Bedürfnisse maßgeschneidert werden.

Leistungsgarantie

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht dauerhaft garantiert. Es besteht die Möglichkeit, dass sie durch gesetzliche Änderungen jederzeit reduziert oder gestrichen werden können. Im Kontrast dazu sind die Leistungen, die in der privaten Krankenversicherung einmal vereinbart wurden, vertraglich bindend und können nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Versicherten gekürzt werden.

Das müssen Sie nach dem Referendariat in Niedersachsen beachten

Was Sie nach dem Referendariat in Niedersachsen beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:

VerbeamtungWechsel in ein Angestelltenverhältnis
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Falls Sie zuvor einen vergünstigten "Ausbildungstarif" gewählt haben, könnte sich Ihr Beitrag leicht erhöhen.Wenn Sie nach dem Referendariat in eine Anstellung als Angestellter wechseln, sind Sie der Versicherungspflicht unterworfen. Sollte Ihr Einkommen die Schwelle für die obligatorische Versicherung nicht überschreiten, müssen Sie entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben oder dorthin zurückkehren.
Wenn Sie während Ihrer Zeit im Referendariat gesetzlich versichert waren, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und können zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen müssen.Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen oder in dieser zu verbleiben. Da Sie jedoch keine Beihilfe erhalten, ist die Krankenvollversicherung wesentlich kostspieliger im Vergleich zu einer Restkostenversicherung für Beamte.
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach ihrer ersten Verbeamtung die Öffnungsklausel zu nutzen, die ihnen eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung ermöglicht.Tipp: Wenn Sie planen, in Zukunft wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren, empfiehlt es sich, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedingungen oder zumindest Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu "fixieren".

Fazit: Referendariat in Niedersachsen – private Krankenversicherung bietet viele Vorteile

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung während Ihres Referendariats in Niedersachsen kann zahlreiche Vorteile bieten. Die durchschnittlichen Kosten einer Restkostenversicherung belaufen sich auf etwa 60 bis 85 Euro pro Monat. Neben den attraktiven Beiträgen profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Es ist jedoch essenziell, einen Tarif mit Bedacht auszuwählen, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.

Für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeinsam können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung während Ihrer Referendariatszeit in Niedersachsen für Sie vorteilhaft ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung möglicherweise die bessere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.

Beginnen Sie Ihre berufliche Laufbahn mit dem Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern, so besteht keine Verpflichtung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Als zukünftiger Beamter profitieren Sie von einer bevorzugten Stellung, die die private Krankenversicherung äußerst attraktiv erscheinen lässt. Dennoch ist die Wahl der Krankenversicherung eine langfristige Entscheidung, die wohlüberlegt sein sollte.

Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern: Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf

Anwärter für das Lehramt in Mecklenburg-Vorpommern befinden sich während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Deshalb sind sie nicht dazu verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, und haben die Option zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung zu wählen.

Wie bei anderen Beamten auch erhalten Lehramtsanwärter in Mecklenburg-Vorpommern Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt mindestens 50 Prozent ihrer medizinischen Kosten. Die verbleibenden Kosten decken die Anwärter mit einer privaten Krankenversicherung, die auch als Restkostenversicherung bekannt ist. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht durch die Beihilfe gedeckt werden. Ebenso können je nach gewähltem Tarif auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.

Kann ich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Während des Vorbereitungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern haben Beamte auf Widerruf, ähnlich wie in anderen Bundesländern, die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Staatsbedienstete sind nicht dazu verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dennoch weist die gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile auf.

Wenn Staatsbedienstete in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillig versichert und müssen den vollen Beitrag zur Krankenkasse, der von der Besoldung abhängt, selbst tragen.

Dennoch kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll sein

Die Auswahl der Krankenversicherung hängt nicht nur von den finanziellen Aspekten ab. Auch Ihre individuelle Lebenssituation und Ihre beruflichen Ambitionen sollten in Betracht gezogen werden. Denken Sie daran, dass Ihre Angehörigen möglicherweise beihilfeberechtigt sind. In einem solchen Szenario würde Ihr Arbeitgeber auch für Ihre Kinder und gegebenenfalls Ihren nicht berufstätigen Ehe- oder Lebenspartner einen Teil der Krankheitskosten übernehmen. Trotzdem müssten Sie für jedes Familienmitglied eine zusätzliche Restkostenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hier einige Vorzüge, da Familienmitglieder oft kostenlos mitversichert werden können.

Es ist gleichermaßen von Bedeutung, Ihre Entscheidung sorgfältig abzuwägen, wenn Sie nach dem Referendariat eine Anstellung in Betracht ziehen. In Mecklenburg-Vorpommern werden Lehrkräfte selten unmittelbar nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes angestellt, was zur Versicherungspflicht führen würde. Folglich müssten Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet (69.300 Euro, Stand 2024).

Trotzdem ist eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Mecklenburg-Vorpommern empfehlenswert.

Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare

Beihilfeanspruch bleibt erhalten

Während Ihrer Referendariatszeit haben Sie nur dann Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden. In diesem Fall übernimmt Ihr Arbeitgeber mindestens die Hälfte der anfallenden Gesundheitskosten. Bei zwei Kindern erhöht sich Ihr Beihilfeanspruch sogar auf 70 Prozent. Die private Krankenversicherung für Beamte deckt lediglich einen Teil der ärztlichen Aufwendungen ab, was sie besonders kosteneffizient macht.

Günstiger Beitrag

Die Höhe des Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung hängt von der Höhe des Gehalts ab. Während des Referendariats beträgt das durchschnittliche Einkommen für Lehramtsanwärter in Mecklenburg-Vorpommern etwa 1.467,28 Euro pro Monat, von dem 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen werden. Im Vergleich dazu verdienen Lehrer relativ gut und müssen daher höhere Beiträge entrichten.

In der privaten Krankenversicherung variiert die Prämie jedoch je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Besonders junge und gesunde Referendare zahlen in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet - oft weniger als 100 Euro pro Monat!

Bessere und individuelle Leistungen

Die Leistungen der Krankheitskostenversicherung entsprechen mindestens dem Umfang der Beihilfevorschriften in Mecklenburg-Vorpommern. Zusätzlich können Leistungen eingeschlossen werden, die von der Beihilfe nicht gedeckt sind. Dazu zählen beispielsweise die Einzelzimmerunterbringung und die Behandlung durch den leitenden Arzt während eines stationären Krankenhausaufenthalts. Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst und auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Leistungsgarantie

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterliegen keiner Garantie. Es besteht die Option, dass sie durch gesetzliche Anpassungen jederzeit gekürzt oder gestrichen werden können. Im Gegensatz dazu sind die Leistungen, die einmal in der privaten Krankenversicherung festgelegt wurden, vertraglich verbindlich und dürfen nicht ohne die Zustimmung des Versicherten reduziert werden.

Das müssen Sie nach dem Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern beachten

Was Sie nach dem Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:

VerbeamtungWechsel in ein Angestelltenverhältnis
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Falls Sie zuvor einen vergünstigten "Ausbildungstarif" gewählt haben, könnte sich Ihr Beitrag leicht erhöhen.Wechseln Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis, unterliegen Sie der Versicherungspflicht. Falls Ihr Einkommen nicht die Grenze für die obligatorische Versicherung übersteigt, sind Sie verpflichtet, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben oder dorthin zurückzukehren.
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und haben die Möglichkeit, zu vorteilhaften Konditionen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Es ist jedoch zu beachten, dass Sie sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen müssen.Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen oder in dieser zu verbleiben. Da Sie jedoch keine Beihilfe erhalten, ist die Krankenvollversicherung wesentlich kostspieliger im Vergleich zu einer Restkostenversicherung für Beamte.
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach ihrer ersten Verbeamtung die Öffnungsklausel zu nutzen, die ihnen eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung ermöglicht.Tipp: Wenn Sie planen, in Zukunft wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren, empfiehlt es sich, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedingungen oder zumindest Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu "fixieren".

Fazit: Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern – private Krankenversicherung bietet viele Vorteile

Die Wahl einer privaten Krankenversicherung während Ihrer Zeit im Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern kann zahlreiche Vorzüge bieten. Die durchschnittlichen Kosten für eine Restkostenversicherung belaufen sich auf etwa 60 bis 85 Euro monatlich. Neben den günstigen Beiträgen profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Flexibilität, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, einen Tarif sorgfältig auszuwählen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Zusammen können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung während Ihrer Zeit im Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern für Sie von Vorteil ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung möglicherweise die bessere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.

Wenn Sie Ihre Karriere mit dem Referendariat in Hessen beginnen, sind Sie nicht verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern, sondern können stattdessen eine private Krankenversicherung wählen. Als angehender Beamter profitieren Sie von einer bevorzugten Position, die die private Krankenversicherung äußerst attraktiv macht. Dennoch ist die Wahl der Krankenversicherung eine langfristige Entscheidung, die sorgfältig bedacht sein sollte.

Referendariat in Hessen: Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf

Lehramtsanwärter in Hessen befinden sich während ihres Referendariats im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Daher sind sie nicht verpflichtet, sich zu versichern, und haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.

Wie andere Beamte auch erhalten Lehramtsanwärter in Hessen Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt mindestens 50 Prozent ihrer medizinischen Kosten. Den restlichen Anteil tragen die Referendare mit einer privaten Krankenversicherung, auch bekannt als Restkostenversicherung. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht von der Beihilfe gedeckt werden. Darüber hinaus können je nach gewähltem Tarif auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.

Kann ich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Während des Referendariats in Hessen können Beamte auf Widerruf, wie in anderen Bundesländern auch, in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Staatsbedienstete sind nicht dazu verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Trotzdem hat die gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile.

Wenn Staatsbedienstete in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillig versichert und müssen den vollen Beitrag zur Krankenkasse, der von der Besoldung abhängt, selbst tragen.

Dennoch kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll sein

Die Entscheidung für die Krankenversicherung ist nicht nur eine Frage der Kosten. Auch Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre beruflichen Ziele sollten berücksichtigt werden. Bedenken Sie, dass Ihre Familienmitglieder möglicherweise Anspruch auf Beihilfe haben könnten. In einem solchen Fall würde der Dienstherr auch für Ihre Kinder und gegebenenfalls Ihren nicht erwerbstätigen Ehe- oder Lebenspartner einen Teil der Krankheitskosten erstatten. Allerdings müssten Sie für jedes Familienmitglied ebenfalls eine Restkostenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hierbei einige Vorzüge, da Familienmitglieder oft kostenfrei mitversichert werden können.

Es ist ebenso wichtig, Ihre Entscheidung gründlich zu überdenken, wenn Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten. In Hessen werden Lehrkräfte selten unmittelbar nach Abschluss des Referendariats angestellt, was zur Versicherungspflicht führen würde. Sie müssten daher in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (69.300 Euro, Stand 2024).

Dennoch rentiert sich in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Hessen die private Krankenversicherung.

Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare

Beihilfeanspruch bleibt erhalten

Während Ihres Referendariats können Sie nur dann Beihilfe beanspruchen, wenn Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden. In diesem Szenario übernimmt Ihr Dienstherr mindestens die Hälfte der anfallenden Krankheitskosten. Bei zwei Kindern erhöht sich Ihr Beihilfeanspruch sogar auf 70 Prozent. Die private Krankenversicherung für Beamte deckt lediglich einen Teil der medizinischen Ausgaben ab, was sie besonders wirtschaftlich macht.

Günstiger Beitrag

Die Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach der Besoldungshöhe. Während des Referendariats verdient ein Lehramtsanwärter in Hessen durchschnittlich etwa 1.624,42 Euro pro Monat, von denen 14,6 Prozent plus ein Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen werden. Lehrer verdienen im Vergleich dazu relativ gut und müssen daher höhere Beiträge zahlen.

In der privaten Krankenversicherung variiert die Prämie jedoch je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Insbesondere junge und gesunde Referendare zahlen in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet - oft weniger als 100 Euro pro Monat!

Bessere und individuelle Leistungen

Die Leistungen der Restkostenversicherung entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfeverordnung in Hessen. Zusätzlich können Leistungen eingeschlossen werden, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Unterbringung im Einzelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt während eines Krankenhausaufenthalts. Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst und den persönlichen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden.

Leistungsgarantie

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht fest garantiert. Es besteht die Möglichkeit, dass sie jederzeit durch gesetzliche Änderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Im Gegensatz dazu sind die Leistungen, die einmal in der privaten Krankenversicherung vereinbart wurden, verbindlich und dürfen nicht ohne Einverständnis des Versicherten gekürzt werden.

Das müssen Sie nach dem Referendariat in Hessen beachten

Was Sie nach dem Referendariat in Hessen beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:

VerbeamtungWechsel in ein Angestelltenverhältnis
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Sofern Sie in einem vergünstigten „Ausbildungstarif“ versichert waren, kann Ihr Beitrag etwas ansteigen.Wechseln Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis, werden Sie versicherungspflichtig. Sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren bzw. in dieser verbleiben.
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und haben die Möglichkeit, zu vorteilhaften Konditionen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Es ist jedoch zu beachten, dass Sie sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen müssen.Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen oder in dieser zu verbleiben. Da Sie jedoch keine Beihilfe erhalten, ist die Krankenvollversicherung wesentlich kostspieliger im Vergleich zu einer Restkostenversicherung für Beamte.
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach ihrer ersten Verbeamtung die Öffnungsklausel zu nutzen, die ihnen eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung ermöglicht.Tipp: Wenn Sie planen, in Zukunft wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren, empfiehlt es sich, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedingungen oder zumindest Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu "fixieren".

Fazit: Referendariat in Hessen – private Krankenversicherung bietet viele Vorteile

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung während des Referendariats in Hessen kann zahlreiche Vorteile bieten. Die durchschnittlichen Kosten einer Restkostenversicherung für Referendare belaufen sich auf etwa 60 bis 85 Euro pro Monat. Neben den günstigeren Beiträgen profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Es ist jedoch entscheidend, einen Tarif sorgfältig auszuwählen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Zusammen können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung während Ihrer Zeit im Referendariat in Hessen für Sie von Vorteil ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung möglicherweise die bessere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.

Wenn Sie Ihre berufliche Laufbahn mit dem Referendariat in Hamburg beginnen, entfällt die Verpflichtung zur gesetzlichen Krankenversicherung, und Sie haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Als Beamtenanwärter genießen Sie eine privilegierte Position, die die private Krankenversicherung besonders attraktiv macht. Dennoch ist die Entscheidung für die Krankenversicherung eine langfristige Entscheidung, die sorgfältig überlegt sein sollte.

Referendariat in Hamburg: Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf

Lehramtsanwärter in Hamburg sind im Referendariat Beamte auf Widerruf. Daher sind sie von der Versicherungspflicht befreit und haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.

Wie andere Beamte auch erhalten Lehramtsanwärter in Hamburg Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt mindestens 50 Prozent ihrer medizinischen Kosten. Den restlichen Anteil tragen die Referendare mit einer privaten Krankenversicherung, auch bekannt als Restkostenversicherung. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht von der Beihilfe gedeckt werden. Darüber hinaus können je nach gewähltem Tarif auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.

Kann ich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Während des Referendariats in Hamburg können Beamte auf Widerruf, wie in anderen Bundesländern auch, in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Staatsbedienstete sind nicht dazu verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dennoch weist die gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile auf.

Wenn Staatsbedienstete in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillig versichertes Mitglied und müssen den vollen Krankenkassenbeitrag, der von der Besoldung abhängt, selbst bezahlen.

Beamte in Hamburg haben Glück: Sie müssen nicht komplett für ihren Krankenkassenbeitrag aufkommen. Ihr Dienstherr zahlt ihnen die pauschale Beihilfe – einen Zuschuss zur Krankenvollversicherung

Dennoch kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll sein

Die Wahl der Krankenversicherung hängt nicht allein von den Kosten ab. Auch Ihre familiäre Situation und die angestrebte berufliche Laufbahn müssen berücksichtigt werden. Es ist auch wichtig, Ihre familiäre Situation und Ihre angestrebte berufliche Laufbahn zu berücksichtigen. Denken Sie daran, dass Ihre Familienangehörigen möglicherweise beihilfeberechtigt sind. In diesem Fall würde der Dienstherr auch für Ihre Kinder und gegebenenfalls Ihren erwerbslosen Ehe- oder Lebenspartner die Krankheitskosten anteilig erstatten. Allerdings müssen Sie für jedes Familienmitglied ebenfalls eine Restkostenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hierbei einige Vorteile, da Familienmitglieder oft kostenfrei mitversichert werden können.

Es ist auch wichtig, Ihre Entscheidung sorgfältig abzuwägen, wenn Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten. In Hamburg werden Lehrer am Ende Ihres Referendariats selten angestellt, was zur Versicherungspflicht führt. Sie müssen also in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt (69.300 Euro, Stand 2024).

Trotzdem lohnt sich in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Hamburg die private Krankenversicherung.

Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare

Beihilfeanspruch bleibt erhalten

Während Ihrer Zeit im Referendariat haben Sie nur dann Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden. In diesem Fall übernimmt Ihr Dienstherr mindestens die Hälfte der Krankheitskosten. Bei zwei Kindern steigt Ihr Anspruch auf Beihilfe sogar auf 70 Prozent. Die private Krankenversicherung für Beamte deckt nur einen Teil der Krankheitskosten ab, was sie besonders kostengünstig macht.

Günstiger Beitrag

Die Höhe des Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach der Höhe der Besoldung. Während des Referendariats beträgt das durchschnittliche Gehalt für Lehramtsanwärter in Hamburg etwa 1.624,42 Euro pro Monat, von dem 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen werden. Auch Lehrer verdienen vergleichsweise gut und müssen daher höhere Beiträge entrichten.

In der privaten Krankenversicherung hingegen variiert die Prämie je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Besonders junge und gesunde Referendare zahlen für ihre private Krankenversicherung in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet – oft weniger als 100 Euro pro Monat!

Bessere und individuelle Leistungen

Die Leistungen der Restkostenversicherung entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfeverordnung in Hamburg. Darüber hinaus können Leistungen eingeschlossen werden, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung im Einzelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt während eines Krankenhausaufenthalts. Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst und den persönlichen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden.

Leistungsgarantie

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterliegen keiner Garantie. Es besteht die Möglichkeit, dass sie jederzeit vom Gesetzgeber gekürzt oder gestrichen werden können. Im Kontrast dazu sind die Leistungen, die einmal in der privaten Krankenversicherung vereinbart wurden, garantiert und dürfen nicht ohne die Zustimmung des Versicherten eingeschränkt werden.

Das müssen Sie nach dem Referendariat in Hamburg beachten

Was Sie nach dem Referendariat in Hamburg beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:

VerbeamtungWechsel in ein Angestelltenverhältnis
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Sofern Sie in einem vergünstigten „Ausbildungstarif“ versichert waren, kann Ihr Beitrag etwas ansteigen.Wechseln Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis, werden Sie versicherungspflichtig. Sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren bzw. in dieser verbleiben.
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und können zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Beachten Sie aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen bzw. in der PKV verbleiben. Da Sie aber keine Beihilfe erhalten, ist Ihre Krankenvollversicherung deutlich teurer als eine Restkostenversicherung für Beamte.
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach ihrer ersten Verbeamtung die Öffnungsklausel zu nutzen, die ihnen eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung ermöglicht.Tipp: Wenn Sie planen, in Zukunft wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren, empfiehlt es sich, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedingungen oder zumindest Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu "fixieren".

Fazit: Referendariat in Hamburg – private Krankenversicherung bietet viele Vorteile

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung während des Referendariats in Hamburg kann zahlreiche Vorteile bieten. Die durchschnittlichen Kosten einer Restkostenversicherung für Referendare belaufen sich auf etwa 60 bis 85 Euro pro Monat. Zusätzlich zu den günstigeren Beiträgen profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Flexibilität, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Eine gründliche Auswahl des Tarifs ist jedoch entscheidend, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.

Für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung während Ihres Referendariats in Hamburg für Sie vorteilhaft ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.

Wenn Sie Ihre berufliche Laufbahn mit dem Referendariat in Brandenburg beginnen, entfällt die Verpflichtung zur gesetzlichen Krankenversicherung, und Sie haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Als Beamtenanwärter genießen Sie eine privilegierte Position, die die private Krankenversicherung besonders attraktiv macht. Dennoch ist die Entscheidung für die Krankenversicherung eine langfristige Entscheidung, die sorgfältig überlegt sein sollte.

Referendariat in Brandenburg: Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf

Lehramtsanwärter in Brandenburg sind im Referendariat Beamte auf Widerruf. Daher sind sie von der Versicherungspflicht befreit und haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.

Wie andere Beamte auch erhalten Lehramtsanwärter in Brandenburg Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt mindestens 50 Prozent ihrer medizinischen Kosten. Den restlichen Anteil tragen die Referendare mit einer privaten Krankenversicherung, auch bekannt als Restkostenversicherung. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht von der Beihilfe gedeckt werden. Darüber hinaus können je nach gewähltem Tarif auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.

Kann ich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Während des Referendariats in Brandenburg können Beamte auf Widerruf, wie in anderen Bundesländern auch, in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Staatsbedienstete sind nicht dazu verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dennoch weist die gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile auf.

Wenn Staatsbedienstete in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillig versichertes Mitglied und müssen den vollen Krankenkassenbeitrag, der von der Besoldung abhängt, selbst bezahlen.

Beamte in Brandenburg haben Glück: Sie müssen nicht komplett für ihren Krankenkassenbeitrag aufkommen. Ihr Dienstherr zahlt ihnen die pauschale Beihilfe – einen Zuschuss zur Krankenvollversicherung

Dennoch kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll sein

Die Wahl der Krankenversicherung hängt nicht allein von den Kosten ab. Auch Ihre familiäre Situation und die angestrebte berufliche Laufbahn müssen berücksichtigt werden. Es ist auch wichtig, Ihre familiäre Situation und Ihre angestrebte berufliche Laufbahn zu berücksichtigen. Denken Sie daran, dass Ihre Familienangehörigen möglicherweise beihilfeberechtigt sind. In diesem Fall würde der Dienstherr auch für Ihre Kinder und gegebenenfalls Ihren erwerbslosen Ehe- oder Lebenspartner die Krankheitskosten anteilig erstatten. Allerdings müssen Sie für jedes Familienmitglied ebenfalls eine Restkostenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hierbei einige Vorteile, da Familienmitglieder oft kostenfrei mitversichert werden können.

Es ist auch wichtig, Ihre Entscheidung sorgfältig abzuwägen, wenn Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten. In Brandenburg werden Lehrer am Ende Ihres Referendariats selten angestellt, was zur Versicherungspflicht führt. Sie müssen also in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt (69.300 Euro, Stand 2024).

Trotzdem lohnt sich in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Brandenburg die private Krankenversicherung.

Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare

Beihilfeanspruch bleibt erhalten

Während Ihrer Zeit im Referendariat haben Sie nur dann Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden. In diesem Fall übernimmt Ihr Dienstherr mindestens die Hälfte der Krankheitskosten. Bei zwei Kindern steigt Ihr Anspruch auf Beihilfe sogar auf 70 Prozent. Die private Krankenversicherung für Beamte deckt nur einen Teil der Krankheitskosten ab, was sie besonders kostengünstig macht.

Günstiger Beitrag

Die Höhe des Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach der Höhe der Besoldung. Während des Referendariats beträgt das durchschnittliche Gehalt für Lehramtsanwärter in Brandenburg etwa 1.624,42 Euro pro Monat, von dem 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen werden. Auch Lehrer verdienen vergleichsweise gut und müssen daher höhere Beiträge entrichten.

In der privaten Krankenversicherung hingegen variiert die Prämie je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Besonders junge und gesunde Referendare zahlen für ihre private Krankenversicherung in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet – oft weniger als 100 Euro pro Monat!

Bessere und individuelle Leistungen

Die Leistungen der Restkostenversicherung entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfeverordnung in Brandenburg. Darüber hinaus können Leistungen eingeschlossen werden, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung im Einzelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt während eines Krankenhausaufenthalts. Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst und den persönlichen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden.

Leistungsgarantie

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterliegen keiner Garantie. Es besteht die Möglichkeit, dass sie jederzeit vom Gesetzgeber gekürzt oder gestrichen werden können. Im Kontrast dazu sind die Leistungen, die einmal in der privaten Krankenversicherung vereinbart wurden, garantiert und dürfen nicht ohne die Zustimmung des Versicherten eingeschränkt werden.

Das müssen Sie nach dem Referendariat in Brandenburg beachten

Was Sie nach dem Referendariat in Brandenburg beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:

VerbeamtungWechsel in ein Angestelltenverhältnis
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Sofern Sie in einem vergünstigten „Ausbildungstarif“ versichert waren, kann Ihr Beitrag etwas ansteigen.Wechseln Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis, werden Sie versicherungspflichtig. Sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren bzw. in dieser verbleiben.
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und können zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Beachten Sie aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen bzw. in der PKV verbleiben. Da Sie aber keine Beihilfe erhalten, ist Ihre Krankenvollversicherung deutlich teurer als eine Restkostenversicherung für Beamte.
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach ihrer ersten Verbeamtung die Öffnungsklausel zu nutzen, die ihnen eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung ermöglicht.Tipp: Wenn Sie planen, in Zukunft wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren, empfiehlt es sich, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedingungen oder zumindest Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu "fixieren".

Fazit: Referendariat in Brandenburg – private Krankenversicherung bietet viele Vorteile

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung während des Referendariats in Brandenburg kann viele Vorteile haben. Die durchschnittlichen Kosten einer Restkostenversicherung für Referendare belaufen sich auf etwa 60 bis 85 Euro pro Monat. Zusätzlich zu den günstigeren Beiträgen profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Flexibilität, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Eine gründliche Auswahl des Tarifs ist jedoch entscheidend, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung. Gemeinsam können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung während Ihres Referendariats in Brandenburg für Sie vorteilhaft ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.

Wenn Sie Ihre berufliche Laufbahn mit dem Referendariat in Bayern beginnen, sind Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und Sie haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Als Beamtenanwärter genießen Sie eine besondere Stellung, die eine PKV sehr attraktiv macht.

Dennoch sollte die Entscheidung für die Krankenversicherung stets sorgfältig überlegt sein, da sie langfristige Auswirkungen hat.

Referendariat in Bayern: Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf

Lehramtsanwärter in Bayern befinden sich während ihres Referendariats im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dies bedeutet, dass sie von der Versicherungspflicht befreit sind und die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung haben.

Wie andere Beamte erhalten Lehramtsanwärter in Bayern Beihilfe, die ihren Dienstherrn dazu verpflichtet, mindestens die Hälfte ihrer Krankheitskosten zu tragen. Die verbleibende Hälfte decken Lehramtsanwärter mit einer privaten Krankenversicherung – der sogenannten Restkostenversicherung. Diese Versicherung erstattet die Kosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, und kann je nach gewähltem Tarif auch zusätzliche Kosten übernehmen, die vom Dienstherrn nicht übernommen werden.

Kann ich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Während ihres Referendariats in Bayern können Beamte auf Widerruf wie in anderen Bundesländern auch in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben. Beamte sind nicht verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die GKV hat gegenüber der privaten Krankenversicherung für Beamte aber einige Nachteile.

Wenn Staatsdiener in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillige Mitglieder und müssen den vollen Beitrag zur Krankenversicherung, der von ihrer Besoldung abhängt, selbst tragen.

Dennoch kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll sein

Die Wahl der Krankenversicherung ist nicht nur von den Kosten abhängig, sondern auch von Ihrer familiären Situation und den beruflichen Zielen. Es ist wichtig zu bedenken, dass auch Ihre Familienmitglieder möglicherweise Anspruch auf Beihilfe haben. In diesem Fall erstattet der Dienstherr auch für Ihre Kinder sowie gegebenenfalls für erwerbslose Ehe- oder Lebenspartner die Krankheitskosten teilweise. Allerdings müssen Sie für jedes Familienmitglied ebenfalls eine Restkostenversicherung abschließen. Hier bietet die gesetzliche Krankenversicherung den Vorteil, dass Familienmitglieder oft kostenfrei mitversichert werden können.

Ebenfalls gut überlegt muss die Entscheidung sein, wenn Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis wechseln. In Bayern werden Lehrer am Ende Ihres Referendariats selten angestellt, was zur Versicherungspflicht führt. Sie müssen also in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt (69.300 Euro, Stand 2024).

Trotzdem lohnt sich in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Bayern die private Krankenversicherung.

Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare

Beihilfeanspruch bleibt erhalten

In Ihrer Zeit im Referendariat haben Sie nur dann Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden. Dann übernimmt Ihr Dienstherr mindestens die Hälfte der Krankheitskosten. Bei zwei Kindern steigt Ihr Anspruch auf Beihilfe sogar auf 70 Prozent. Da die private Krankenversicherung für Beamte nur einen Teil der Krankheitskosten abdecken muss, ist sie besonders kostengünstig.

Günstiger Beitrag

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach der Höhe der Besoldung. Während des Referendariats beträgt das durchschnittliche Gehalt für Lehramtsanwärter in Bayern etwa 1.585,21 Euro pro Monat, von dem 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen werden. Auch Lehrer verdienen vergleichsweise gut und müssen daher höhere Beiträge entrichten.

In der privaten Krankenversicherung hingegen variiert die Prämie je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Besonders junge und gesunde Referendare zahlen für ihre private Krankenversicherung in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet – oft weniger als 100 Euro pro Monat!

Bessere und individuelle Leistungen

Die Leistungen der Restkostenversicherung entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfeverordnung in Bayern. Des Weiterem können Leistungen eingeschlossen werden, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Dazu gehören unter anderem die Unterbringung im Einzelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt während eines Krankenhausaufenthalts. Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst und den persönlichen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden.

Leistungsgarantie

Die Leistungen der Krankenkassen sind nicht garantiert und können durch den Gesetzgeber jederzeit gekürzt oder gestrichen werden. Im Gegensatz dazu sind die einmal vereinbarten Leistungen in der privaten Krankenversicherung garantiert und dürfen nur mit Zustimmung des Versicherten eingeschränkt werden.

Das müssen Sie nach dem Referendariat in Bayern beachten

Was Sie nach dem Referendariat in Bayern beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:

VerbeamtungWechsel in ein Angestelltenverhältnis
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Sofern Sie in einem vergünstigten „Ausbildungstarif“ versichert waren, kann Ihr Beitrag etwas ansteigen.Wechseln Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis, werden Sie versicherungspflichtig. Sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren bzw. in dieser verbleiben.
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, erlangen Sie mit Ihrer Verbeamtung die Beihilfeberechtigung und haben die Möglichkeit, zu vorteilhaften Konditionen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Es ist jedoch zu beachten, dass Sie sich einem Gesundheitscheck unterziehen müssen.Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, haben Sie die Option, eine private Krankenversicherung abzuschließen oder in der PKV zu verbleiben. Es ist jedoch zu bedenken, dass Sie keine Beihilfeleistungen erhalten, was bedeutet, dass die Kosten für Ihre private Krankenvollversicherung erheblich höher ausfallen als für eine Restkostenversicherung für Beamte.
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen kann innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung die Öffnungsklausel als Aufnahmegarantie in die PKV in Anspruch genommen werden.Tipp: Schließen Sie eine günstige Anwartschaftsversicherung ab, wenn Sie in der Zukunft vorhaben, in die PKV zurückzukehren. Damit können Sie Ihre Konditionen oder zumindest Ihren Gesundheitszustand „festhalten“.

Fazit: Referendariat in Bayern – private Krankenversicherung bietet viele Vorteile

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung kann während des Referendariats in Bayern zahlreiche Vorteile haben. Die monatlichen Kosten für eine Restkostenversicherung belaufen sich im Durchschnitt auf 60 bis 85 Euro. Weiterhin genießen Sie im Vergleich zu gesetzlich Versicherten erweiterte Leistungen und die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Es ist jedoch ratsam, bei der Auswahl eines Tarifs sorgfältig vorzugehen, um eine optimale Absicherung zu gewährleisten.

Ich stehe Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Zusammen können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung für Sie als Referendar in Bayern von Vorteil ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit optimal abzusichern.

Wenn Sie mit dem Referendariat in Bremen Ihre berufliche Laufbahn starten, sind Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und können eine private Krankenversicherung abschließen. Als Beamtenanwärter profitieren Sie von einer besonderen Stellung, die eine PKV sehr lukrativ macht. Allerdings ist die Wahl der Krankenversicherung immer auch eine Entscheidung fürs Leben, die gut überlegt sein sollte.

Referendariat in Bremen: Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf

Lehramtsanwärter in Bremen sind im Referendariat Beamte auf Widerruf. Damit sind sie von der Versicherungspflicht befreit und haben die Möglichkeit, zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung zu wählen.

Als Beamte beziehen Referendare in Bremen Beihilfe. Ihr Dienstherr trägt mindestens 50 Prozent ihrer Krankheitskosten. Die verbleibende Hälfte decken Lehramtsanwärter mit einer privaten Krankenversicherung – der sogenannten Restkostenversicherung. Diese Versicherung erstattet den Anteil, der nicht durch die Beihilfe getragen wird. Darüber hinaus können je nach gewähltem Tarif auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.

Kann ich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Während des Referendariats in Bremen haben Beamte auf Widerruf die Möglichkeit, wie in anderen Bundesländern auch, in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Staatsdiener sind nicht dazu verpflichtet, eine PKV abzuschließen. Die GKV hat gegenüber der privaten Krankenversicherung für Beamte aber einige Nachteile.

Verbleiben Staatsdiener in der gesetzlichen Krankenversicherung, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillig versichertes Mitglied und müssen den vollen Krankenkassenbeitrag, der von der Besoldung abhängt, selbst bezahlen.

Beamte in Bremen haben Glück: Sie müssen nicht komplett für ihren Krankenkassenbeitrag aufkommen. Ihr Dienstherr zahlt ihnen die pauschale Beihilfe – einen Zuschuss zur Krankenvollversicherung

Dennoch kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll sein

Die Wahl der Krankenversicherung ist nicht nur von den Kosten abhängig. Auch Ihre familiäre Situation und die angestrebte berufliche Laufbahn müssen berücksichtigt werden. Beachten Sie, dass auch Ihre Familienmitglieder beihilfeberechtigt sein können – dann erstattet der Dienstherr auch für Ihre Kinder und ggf. erwerbslosen Ehe- oder Lebenspartner die Krankheitskosten anteilig. Aber Sie müssen für jedes Familienmitglied ebenfalls eine Restkostenversicherung abschließen. Hier bietet die gesetzliche Krankenversicherung Vorteile, da Familienmitglieder oft beitragsfrei mitversichert werden können.

Ebenfalls gut überlegt muss die Entscheidung sein, wenn Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis wechseln. In Bremen werden Lehrer am Ende Ihres Referendariats häufig angestellt, was zur Versicherungspflicht führt. Sie müssen also in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt (69.300 Euro, Stand 2024).

Trotzdem lohnt sich in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Bremen die private Krankenversicherung.

Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare

Beihilfeanspruch bleibt erhalten

Während Ihrer Zeit im Referendariat haben Sie nur dann Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden. In diesem Fall übernimmt Ihr Dienstherr mindestens die Hälfte der Krankheitskosten. Bei zwei Kindern steigt Ihr Anspruch auf Beihilfe sogar auf 70 Prozent. Da die private Krankenversicherung für Beamte nur einen Teil der Krankheitskosten abdecken muss, ist sie besonders kostengünstig.

Günstiger Beitrag

In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Beitrag von der Höhe der Besoldung ab. Während des Referendariats beträgt das durchschnittliche Gehalt für Lehramtsanwärter in Bremen etwa 1.333,61 Euro pro Monat, von dem 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen werden. Auch Lehrer verdienen vergleichsweise gut und müssen daher höhere Beiträge entrichten.

In der privaten Krankenversicherung hingegen variiert die Prämie je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Insbesondere junge und gesunde Referendare zahlen für ihre private Krankenversicherung in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet – oft weniger als 100 Euro pro Monat!

Bessere und individuelle Leistungen

Die Leistungen der Restkostenversicherung entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfeverordnung in Bremen. Zusätzlich können Leistungen eingeschlossen werden, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung im Einzelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt während eines Krankenhausaufenthalts. Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst und den persönlichen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden.

Leistungsgarantie

Die Leistungen der Krankenkassen sind nicht garantiert. Sie können durch den Gesetzgeber jederzeit gekürzt oder gestrichen werden. Im Gegensatz dazu sind die einmal vereinbarten Leistungen in der privaten Krankenversicherung garantiert und dürfen nicht ohne Zustimmung des Versicherten eingeschränkt werden.

Das müssen Sie nach dem Referendariat in Bremen beachten

Was Sie nach dem Referendariat in Bremen beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:

VerbeamtungWechsel in ein Angestelltenverhältnis
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Sofern Sie in einem vergünstigten „Ausbildungstarif“ versichert waren, kann Ihr Beitrag etwas ansteigen.Wechseln Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis, werden Sie versicherungspflichtig. Sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren bzw. in dieser verbleiben.
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und können zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Beachten Sie aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen bzw. in der PKV verbleiben. Da Sie aber keine Beihilfe erhalten, ist Ihre Krankenvollversicherung deutlich teurer als eine Restkostenversicherung für Beamte.
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen kann innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung die Öffnungsklausel als Aufnahmegarantie in die PKV in Anspruch genommen werden.Tipp: Schließen Sie eine günstige Anwartschaftsversicherung ab, wenn Sie in der Zukunft vorhaben, in die PKV zurückzukehren. Damit können Sie Ihre Konditionen oder zumindest Ihren Gesundheitszustand „festhalten“.

Fazit: Referendariat in Bremen – private Krankenversicherung bietet viele Vorteile

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung kann während des Referendariats in Bremen viele Vorteile haben. So liegen die Kosten einer Restkostenversicherung für Referendare im Schnitt bei 60 bis 85 Euro. Darüber hinaus profitieren Sie von umfassenderen Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Wichtig ist jedoch eine sorgfältige Tarifauswahl, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Zusammen können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung für Sie als Referendar in Bremen von Vorteil ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit optimal abzusichern.

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