Wenn Sie mit dem Referendariat in Berlin Ihre berufliche Laufbahn beginnen, sind Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und können eine private Krankenversicherung abschließen. Als Beamtenanwärter genießen Sie eine besondere Stellung, die eine PKV sehr lukrativ macht. Dennoch ist die Wahl der Krankenversicherung immer auch eine Entscheidung fürs Leben, die gut durchdacht sein muss.

Referendariat in Berlin: Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf

Lehramtsanwärter in Berlin sind im Referendariat Beamte auf Widerruf. Damit sind sie von der Versicherungspflicht befreit und können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.

Als Beamte beziehen Referendare in Berlin Beihilfe. Ihr Dienstherr trägt mindestens 50 Prozent ihrer Krankheitskosten. Die andere Hälfte decken Lehramtsanwärter mit einer privaten Krankenversicherung – der sogenannten Restkostenversicherung. Diese erstattet den Anteil, der nicht durch die Beihilfe getragen wird. Und je nach gewähltem Tarif auch zusätzlich Kosten, die vom Dienstherrn gar nicht erst übernommen werden.

Kann ich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Beamte auf Widerruf können während des Referendariats in Berlin wie in jedem anderen Bundesland auch in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben. Staatsdiener sind nicht dazu verpflichtet, eine PKV abzuschließen. Die GKV hat gegenüber der privaten Krankenversicherung für Beamte aber einige Nachteile.

Verbleiben Staatsdiener in der gesetzlichen Krankenversicherung, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillig versichertes Mitglied und müssen den Krankenkassenbeitrag, dessen Höhe von der Besoldung abhängig ist, vollständig selbst bezahlen.

Beamte in Berlin haben Glück: Sie müssen nicht komplett für ihren Krankenkassenbeitrag aufkommen. Ihr Dienstherr zahlt ihnen die pauschale Beihilfe – einen Zuschuss zur Krankenvollversicherung

Dennoch kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll sein

Die Wahl der Krankenversicherung ist nicht nur von den Kosten abhängig. Auch Ihre familiäre Situation und die angestrebte berufliche Laufbahn müssen berücksichtigt werden. Beachten Sie, dass auch Ihre Familienmitglieder beihilfeberechtigt sein können – dann erstattet der Dienstherr auch für Ihre Kinder und ggf. erwerbslosen Ehe- oder Lebenspartner die Krankheitskosten anteilig. Aber Sie müssen für jedes Familienmitglied ebenfalls eine Restkostenversicherung abschließen. Hier zeigen sich Vorteile bei der gesetzlichen Krankenversicherung; in der Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden können.

Ebenfalls gut überlegt muss die Entscheidung sein, wenn Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis wechseln. In Berlin werden Lehrer am Ende Ihres Referendariats häufig angestellt. Mit der Anstellung beginnt die Versicherungspflicht. Sie müssen also in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt (69.300 Euro, Stand 2024).

In den meisten Fällen lohnt sich aber aufgrund der vielen Vorteile für Referendare in Berlin die private Krankenversicherung.

Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare

Beihilfeanspruch bleibt erhalten

Anspruch auf Beihilfe haben Sie während des Referendariats nur, wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Dann trägt Ihr Dienstherr mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten. Mit zwei Kindern steigt Ihr Beihilfeanspruch auf 70 Prozent. Da der Krankenversicherer nur einen Teil der Krankheitskosten bezahlen muss, ist die PKV für Staatsdiener besonders preiswert.

Günstiger Beitrag

In der GKV ist der Beitrag von der Höhe der Besoldung abhängig. Während des Referendariats verdienen Lehramtsanwärter in Berlin durchschnittlich 1.274,11 Euro im Monat, wovon 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenkasse anfallen. Auch Lehrer verdienen gut und müssen daher höhere Beiträge zahlen.

In der privaten Krankenversicherung hingegen ist die Prämie vom gewählten Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter abhängig. Gerade junge und gesunde Referendare zahlen für ihre PKV meist nur einen Bruchteil davon, was die GKV kostet – häufig unter 100 Euro im Monat!

Bessere und individuelle Leistungen

Die Leistungen der Restkostenversicherung entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfeverordnung in Berlin. Darüber hinaus können Leistungen mitversichert werden, die von der Beihilfe gar nicht erst gedeckt werden. Zum Beispiel die Unterbringung im Einbettzimmer und Chefarztbehandlung bei Krankenhausaufenthalten. Der Versicherungsschutz kann individuell und bedarfsgerecht zusammengestellt werden.

Leistungsgarantie

Die Leistungen der Krankenkassen sind nicht garantiert. Sie können durch den Gesetzgeber jederzeit gekürzt oder gestrichen werden. In der PKV wiederum sind einmal vereinbarte Leistungen garantiert und dürfen ohne Zustimmung des Versicherten nicht beschränkt werden.

Das müssen Sie nach dem Referendariat in Berlin beachten

Was Sie nach dem Referendariat in Berlin beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:

VerbeamtungWechsel in ein Angestelltenverhältnis
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, besteht Ihre PKV weiter. Sofern Sie in einem vergünstigten „Ausbildungstarif“ versichert waren, kann Ihr Beitrag etwas teurer werden.Wechseln Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis, werden Sie versicherungspflichtig. Sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren bzw. in dieser verbleiben.
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und können zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Beachten Sie aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen bzw. in der PKV verbleiben. Da Sie aber keine Beihilfe erhalten, ist Ihre Krankenvollversicherung deutlich teurer als eine Restkostenversicherung für Beamte.
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen kann innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung die Öffnungsklausel als Aufnahmegarantie in die PKV in Anspruch genommen werden.Tipp: Schließen Sie eine günstige Anwartschaftsversicherung ab, wenn Sie in der Zukunft vorhaben, in die PKV zurückzukehren. Damit können Sie Ihre Konditionen oder zumindest Ihren Gesundheitszustand „festhalten“.

Fazit: Referendariat in Berlin – private Krankenversicherung bietet viele Vorteile

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung kann während des Referendariats in Berlin viele Vorteile haben. So zahlen Referendare im Schnitt zwischen 60 und 85 Euro für ihre Restkostenversicherung. Außerdem erhalten Sie bessere Leistungen als Kassenpatienten und können ihren Versicherungsschutz individuell zusammenstellen. Wichtig ist jedoch eine sorgfältige Tarifauswahl, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.

Ich berate Sie gerne in einer Erstberatung kostenlos und unverbindlich. Gemeinsam finden wir heraus, ob Sie als Referendar in Berlin von der privaten Krankenversicherung profitieren oder ob doch die gesetzliche Krankenkasse die bessere Wahl für Sie ist. Außerdem helfe ich Ihnen dabei, Ihre Gesundheit bestens abzusichern.

Die finanzielle Unterstützung durch die Beihilfe in Schleswig-Holstein ist von Bedeutung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen. Dieser Beitrag widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Schleswig-Holstein.

Als eine Leistung des Landes Schleswig-Holstein sowie des Bundes sowie ihrer Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Ihr Ziel ist es, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu reduzieren und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Schleswig-Holstein?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Schleswig-Holstein variiert je nach Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Schleswig-Holstein ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte50 %
beihilfeberechtigte Beamte Versorgungsempfänger70 %
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern70 %
beihilfeberechtigte Kinder80 %
beihilfeberechtigte Ehepartner mit mind. 2 Kindern90 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie ambulante Behandlungen und Zahnersatz, bis max. zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten sowie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst. Bei medizinischer Notwendigkeit gibt es keine Begrenzung an Implantaten pro Kiefer.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Schleswig-Holstein wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Schleswig-Holstein wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Schleswig-Holstein. Innerhalb der EU sind die Kosten ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig. Außerhalb der EU sowie außerhalb Europas sind Kosten ab 1.000 Euro bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Beihilfe in Schleswig-Holstein zu erhalten, muss der Antragsteller zuerst einen Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den entstehenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer sorgfältigen Prüfung des Antrags entscheidet die Behörde über die Berechtigung zur Beihilfe und die Höhe der finanziellen Unterstützung.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Schleswig-Holstein dient nicht als Alternative für eine Krankenversicherung. Ihr vorrangiges Ziel ist vielmehr die finanzielle Unterstützung bei den entstehenden Kosten im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung oder Pflege. Deshalb ist es entscheidend, dass der Antragsteller über eine geeignete Krankenversicherung verfügt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Zusammenfassend ist die Beihilfe in Schleswig-Holstein eine bedeutende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Last in solchen Situationen zu erleichtern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine Krankenversicherung ersetzt.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.

Die Beihilfe in Thüringen stellt eine bedeutende finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen dar. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Thüringen.

Als eine Leistung des Landes Thüringen sowie des Bundes und dessen Institutionen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Ihr Ziel besteht darin, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu mindern und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Thüringen?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Thüringen richtet sich verschiedenen Faktoren wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Thüringen ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte50 %
beihilfeberechtigte Beamte Versorgungsempfänger70 %
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern70 %
beihilfeberechtigte Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie ambulante Behandlungen und Zahnersatz, bis max. zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten werden bis zu 40 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu 2 Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr Implantaten pro Kiefer. Für große Brücken und während der Wartezeit als Anwärter wird keine Beihilfe gewährt.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder schwere Anomalien kieferorthopädischen Leistungen notwendig machen.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Thüringen wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Beihilfe gewährt auch finanzielle Hilfen für Personen, die pflegebedürftig sind. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Die Beihilfefähigkeit variiert je nachdem, ob die Pflege durch einen Angehörigen oder eine professionelle Pflegekraft erfolgt.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Thüringen wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Thüringen. Innerhalb der EU sind die Kosten ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig. Außerhalb der EU sowie außerhalb Europas sind Kosten ab 1.000 Euro bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Beihilfe in Thüringen zu erhalten, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Angaben zu den entstehenden Kosten, der Art der medizinischen Behandlung und den gewünschten Leistungen beinhalten. Nach einer eingehenden Überprüfung des Antrags entscheidet die Behörde über die Beihilfefähigkeit und den Umfang der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Thüringen ist nicht als Alternative zur Krankenversicherung gedacht. Ihr primärer Zweck liegt vielmehr darin, finanzielle Unterstützung für die entstandenen Kosten im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung oder Pflege zu bieten. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Antragsteller über eine angemessene Krankenversicherung verfügt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Im Ganzen stellt die Beihilfe in Thüringen eine bedeutsame Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen dar. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Last in solchen Situationen zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine Krankenversicherung ersetzt.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Ich stehe Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

Die Unterstützung in Sachsen-Anhalt durch die Beihilfe ist von großer Bedeutung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Situationen von Krankheit oder Pflegebedarf. Dieser Beitrag widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Sachsen-Anhalt.

Die Beihilfe wird als Leistung des Landes Sachsen-Anhalt und des Bundes sowie zugehöriger Institutionen nicht ausschließlich Beamten gewährt, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Ihr Ziel ist es, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu reduzieren und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Sachsen-Anhalt?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Sachsen-Anhalt variiert je nach Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Sachsen-Anhalt ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte50 %
beihilfeberechtigte Beamte Versorgungsempfänger70 %
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern70 %
beihilfeberechtigte Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie ambulante Behandlungen und Zahnersatz, bis max. zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu 2 Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 4 Implantaten pro Kiefer. Für große Brücken und während der Wartezeit als Anwärter wird keine Beihilfe gewährt.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Sachsen-Anhalt wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Sachsen-Anhalt wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Sachsen-Anhalt. Innerhalb der EU sind die Kosten ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig. Außerhalb der EU sowie außerhalb Europas sind Kosten bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig. Die Rücktransportkosten werden nur bei Dienstreisen übernommen.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Leistungen der Beihilfe in Sachsen-Anhalt zu erhalten, ist es erforderlich, dass der Antragsteller zunächst einen Antrag bei der zuständigen Dienststelle einreicht. Dabei ist es wichtig, dass der Antrag sämtliche relevanten Informationen zu den entstehenden Kosten, der Art der Behandlung sowie den gewünschten Leistungen umfasst. Nach einer eingehenden Prüfung des Antrags trifft die Dienststelle eine Entscheidung über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der gewährten Unterstützung.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Die Beihilfe in Sachsen-Anhalt dient nicht als Alternative zur Krankenversicherung. Vielmehr hat sie den vorrangigen Zweck, finanzielle Unterstützung bei den anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen oder Pflege zu gewähren. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Antragsteller über eine adäquate Krankenversicherung verfügt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Insgesamt ist die Beihilfe in Sachsen-Anhalt eine bedeutende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen dar. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Last in solchen Situationen zu erleichtern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine Krankenversicherung ersetzt.

Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist es schwierig zu sagen, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe optimal ergänzen. Daher empfehle ich Ihnen, sich gründlich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung auseinanderzusetzen.

Für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Beihilfe in Sachsen ist eine relevante finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Fällen von Krankheiten oder Pflege. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Sachsen.

Als eine Leistung des Landes Sachsen sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Ihr Ziel ist es, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu reduzieren und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Sachsen?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Sachsen variiert je nach Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Sachsen ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte50 %
beihilfeberechtigte Beamte Versorgungsempfänger70 %
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern70 %
beihilfeberechtigte Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie ambulante Behandlungen und Zahnersatz, bis max. zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten sowie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 65 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu 2 Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr Implantaten pro Kiefer.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Sachsen wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Sachsen wird ein Zuschuss von 150 Euro zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Sachsen. Innerhalb der EU sind die Kosten ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig. Außerhalb der EU sowie außerhalb Europas sind Kosten ab 1.000 Euro bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Beihilfe in Sachsen zu beantragen, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte sämtliche relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer gründlichen Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Sachsen fungiert nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung. Ihr Hauptzweck besteht vielmehr darin, als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege zu dienen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass der Antragsteller über eine angemessene Krankenversicherung verfügt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Alles in allem stellt die Beihilfe in Sachsen eine wesentliche Stütze für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen dar. Sie hilft dabei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine Krankenversicherung ersetzt.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.

Die Beihilfe im Saarland ist eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze im Saarland.

Als eine Leistung des Landes Saarland sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Ihr Ziel ist es, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu verringern und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Saarland?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte im Saarland variiert je nach Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Saarland ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte50 %
beihilfeberechtigte Beamte Versorgungsempfänger70 %
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern70 %
beihilfeberechtigte Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie ambulante Behandlungen und Zahnersatz, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten werden bis zu 50 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu 2 Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 4 Implantaten pro Kiefer.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind im Saarland wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. Im Saarland wird ein Zuschuss von 128 Euro zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Niedersachsen. Innerhalb der EU, außerhalb der EU sowie außerhalb Europas sind Kosten bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Beihilfe im Saarland zu beantragen, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer sorgfältigen Prüfung des Antrags trifft die Dienststelle eine Entscheidung über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe im Saarland dient nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung. Vielmehr soll sie als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege dienen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass der Antragsteller über eine angemessene Krankenversicherung verfügt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Insgesamt ist die Beihilfe im Saarland eine entscheidende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine Krankenversicherung ersetzt.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.

Die Beihilfe in Rheinland-Pfalz ist eine relevante finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Rheinland-Pfalz.

Als eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Ihr Ziel ist es, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu reduzieren und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Rheinland-Pfalz?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Rheinland-Pfalz variiert je nach Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Rheinland-Pfalz ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte50 %
beihilfeberechtigte Beamte Versorgungsempfänger70 %
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern70 %
beihilfeberechtigte Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie ambulante Behandlungen und Zahnersatz, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten sowie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu 2 Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 6 Implantaten pro Kiefer.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Rheinland-Pfalz wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €max. Pflegesätze in den
zugelassenen Pflegeeinrichtungen
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten
Pflegegrad 3545 €max. Pflegesätze in den
zugelassenen Pflegeeinrichtungen
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten
Pflegegrad 4728 €max. Pflegesätze in den
zugelassenen Pflegeeinrichtungen
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten
Pflegegrad 5901 €max. Pflegesätze in den
zugelassenen Pflegeeinrichtungen
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Rheinland-Pfalz wird ein Zuschuss von 150 Euro zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Rheinland-Pfalz. Innerhalb der EU sind die Kosten ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig. Außerhalb der EU sowie außerhalb Europas sind Kosten ab 1.000 Euro bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Für die Beantragung von Beihilfe in Rheinland-Pfalz muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte sämtliche relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer gründlichen Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Rheinland-Pfalz fungiert nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung. Ihr Zweck besteht vielmehr darin, als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege zu dienen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass der Antragsteller über eine angemessene Krankenversicherung verfügt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Insgesamt ist die Beihilfe in Rheinland-Pfalz eine entscheidende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu verringern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine Krankenversicherung ersetzt.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl der optimalen Krankenversicherung zu helfen und sicherzustellen, dass Sie umfassend gesundheitlich abgesichert sind.

Die Beihilfe in Niedersachsen ist eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Niedersachsen.

Als eine Leistung des Landes Niedersachsen sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Ihr Ziel ist es, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu reduzieren und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Niedersachsen?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Niedersachsen variiert je nach Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Niedersachsen ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte50 %
beihilfeberechtigte Beamte Versorgungsempfänger70 %
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern70 %
beihilfeberechtigte Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten werden bis zu 40 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu 4 Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Niedersachsen wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €max. Pflegesätze in den
zugelassenen Pflegeeinrichtungen
Pflegegrad 3545 €max. Pflegesätze in den
zugelassenen Pflegeeinrichtungen
Pflegegrad 4728 €max. Pflegesätze in den
zugelassenen Pflegeeinrichtungen
Pflegegrad 5901 €max. Pflegesätze in den
zugelassenen Pflegeeinrichtungen

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Niedersachsen wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Niedersachsen. Innerhalb der EU, außerhalb der EU sowie außerhalb Europas sind Kosten bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Beihilfe in Niedersachsen zu beantragen, muss der Antragsteller zuerst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer sorgfältigen Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Niedersachsen ersetzt keine Krankenversicherung. Sie dient viel mehr als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege. Daher ist es von großer Bedeutung, dass der Antragsteller über eine angemessene Krankenversicherung verfügt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Insgesamt ist die Beihilfe in Niedersachsen eine wichtige Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu verringern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine Krankenversicherung ersetzt.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl der optimalen Krankenversicherung zu helfen und sicherzustellen, dass Sie umfassend gesundheitlich abgesichert sind.

Die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern stellt eine bedeutende finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen dar. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Mecklenburg-Vorpommern.

Als eine Leistung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Sie zielt darauf ab, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu mildern und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Mecklenburg-Vorpommern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte50 %
beihilfeberechtigte Beamte in Elternzeit70 %
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern70 %
beihilfeberechtigte Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu 2 Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch 4 Implantate pro Kiefer.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Mecklenburg-Vorpommern wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Mecklenburg-Vorpommern. Beihilfefähig sind die Kosten innerhalb Europas ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig und außerhalb der EU und Europas sind Kosten erst ab 1.000 Euro bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Für die Beantragung von Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte sämtliche relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer gründlichen Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit sowie die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern fungiert nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung. Ihr Zweck besteht vielmehr darin, als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege zu dienen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass der Antragsteller über eine angemessene Krankenversicherung verfügt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Insgesamt ist die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern eine bedeutende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine vollständige Krankenversicherung ersetzt.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl der optimalen Krankenversicherung zu helfen und sicherzustellen, dass Sie umfassend gesundheitlich abgesichert sind.

Die Beihilfe in Hessen stellt eine maßgebliche finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen dar. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Hessen.

Als eine Leistung des Landes Hessen sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Sie zielt darauf ab, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu mildern und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Hessen?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Hessen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 85 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Hessen ist wie folgt definiert:

Beamtenanwärter70 % amb
85 % Stat
70 % Zahn
beihilfeberechtigte Beamte 50 %
+ berücksichtigungsfähige Ehepartner+ 5 %
+ berücksichtigungsfähige Kinder+ 5 %
Versorgungsempfänger60 %
+ berücksichtigungsfähige Ehepartner+ 5 %
+ berücksichtigungsfähige Kinder+ 5 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 50 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu zwei Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt keine Altersgrenze zur Beihilfe.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Hessen wie folgt beihilfefähig:

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Hessen wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Hessen. Beihilfefähig sind die Kosten innerhalb Europas ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig und außerhalb der EU und Europas sind ab 1.000 Euro bis maximal den BRD-Kosten beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Beihilfe in Hessen zu beantragen, muss der Antragsteller zuerst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte sämtliche relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer sorgfältigen Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Hessen ersetzt keine Krankenversicherung. Sie ist vielmehr als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege gedacht. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine angemessene Krankenversicherung besitzt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Zusammengefasst ist die Beihilfe in Hessen eine bedeutende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine vollständige Krankenversicherung ersetzt.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl der optimalen Krankenversicherung zu helfen und sicherzustellen, dass Sie umfassend gesundheitlich abgesichert sind.

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