Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Referendariat Welche KV kommt in Frage
Von Alexander Kuhlen am 04.02.2014

Referendariat: Welche Krankenversicherung kommt in Frage?

Meist nach den Oster- oder Sommerferien ist es wieder soweit und zahlreiche Referendare beginnen mit Ihrer beruflichen Tätigkeit. Nun stellt sich allerdings unter anderem die wichtige Frage, wie es um die Krankenversicherung steht? Welche ist die bessere Wahl – die gesetzliche oder die private Krankenversicherung?

Die Sachlage:
Ein Referendar absolviert den Vorbereitungsdienst, er befindet sich also noch in der Ausbildung. Zu diesem Zeitpunkt ist der Referendar noch Beamter auf Widerruf. In der Zeit des Referendariats wird der Anwärter auf seine künftige Laufbahn vorbereitet. Ist der Vorbereitungsdienst beendet, beginnt die Zeit des „Beamten auf Probe“. Sowohl während dem Referendariat, als auch mit dem Status des "Beamten auf Probe" hat der Betreffende in der Regel ein Anrecht auf Beihilfeleistungen.

Referendare sind nicht mehr gesetzlich pflichtversichert und können häufig wählen, ob sie sich als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) absichern lassen wollen oder ob sie lieber eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Doch lediglich für die letztgenannte Variante wird eine beihilfekonforme, d.h. an die spezielle Beihilfesituation angepasste Krankenversicherung angeboten. Dabei hat der Referendar, aber häufig auch seine berücksichtigungsfähige Familie einen Anspruch auf die Gewährung von Beihilfe. Zuständig dafür ist der Dienstherr, die Höhe der Beihilfe unterscheidet sich je nach Familienstand und Bundesland.

Die gesetzliche Krankenversicherung:
Mit der Beihilfe beteiligt sich der Gesetzgeber an eventuell anfallenden Krankheitskosten, und zwar in Höhe des gültigen Beihilfesatzes. Wenn der Referendar sich nun in der GKV versichern lässt, dann muss er den vollen Krankenkassenbeitrag aus eigener Tasche zahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten nämlich keinen an die individuelle Beihilfeversorgung angepassten Versicherungsschutz an.In der Regel ist für die Zeit des Referendariats die gesetzliche Krankenversicherung weniger interessant. Wird die gesetzliche Krankenversicherung mit zusätzlichen Tarifen der privaten Vorsorge (zum Beispiel für die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder für Zahnersatzleistungen) kombiniert, so kann der Versicherungsschutz zwar auch über das Leistungsniveau der GKV erhöht werden, die Beiträge sind jedoch meist höher als bei einer alleinigen privaten Krankenversicherung.

Dennoch bietet die GKV auch Vorteile für den Referendar: Nicht erwerbstätige Familienmitglieder können im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden, das heißt, der nicht berufstätige Ehepartner oder die Kinder müssen keine eigenen Beiträge zahlen. Eine Vorauszahlung ärztlicher Leistungen aus eigener Tasche ist nicht nötig. Der Beitrag ist abhängig vom Einkommen. Sinkt dieses, so sinken auch die Beiträge für die GKV. Bei der PKV hingegen ist der Beitrag unabhängig von der Höhe des Einkommen kalkuliert.

Die private Krankenversicherung:
Für die meisten Referendare kommt in der Zeit des Vorbereitungsdienstes, sofern der persönliche Gesundheitszustand es zulässt, tendenziell eher die private Krankenversicherung infrage. Hier kommt der Referendar in den Genuss der Beihilfe. Ändert sich der Beihilfesatz, so kann der Tarif laut § 199 Abs. 2 VVG auf Antrag hin angepasst werden...

  • "Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren."

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist es, dass man sich die Leistungen selbst zusammenstellen kann und eine lebenslange Leistungsgarantie vorhanden ist. Der Versichererer kann also keine Leistungen kürzen, so wie es im GKV-System üblich ist. Gleichzeitig besteht aber immer die Gefahr, dass der PKV-Kunde nicht wirklich bis ins Detail über seine versicherten Leistungen aufgeklärt wurde. Regelmäßig treffe ich auf Kunden, in deren PKV ein enormes Gefahrenpotential aufgrund nichtversicherter existenzbedrohender Punkte steckt.

Eine kostenlose Familienversicherung ist nicht möglich. Jedes Familienmitglied bekommt einen eigenen Versicherungsvertrag und muss selbst Beiträge entrichten. Allerdings stützt der Staat durch die Gewährung der Beihilfe auch die Kosten der Krankenversicherung für Familienangehörige.Die Beiträge können je nach persönlichem Gesundheitszustand durch Risikozuschläge relativ hoch sein. Außerdem gilt, dass die Beiträge umso höher ausfallen, je höher das Eintrittsalter ist.

Günstige Tarife für Referendare:
Referendare bekommen günstige Tarife gewährt. Meist werden sie im sogenannten Ausbildungstarif versichert, der bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres angeboten wird. Einige Versicherer bieten aber auch für ältere Versicherte entsprechende Tarife an. Bei diesen Tarifen liegen die Beiträge niedriger als bei den üblichen Versicherungstarifen. Der Grund ist, dass hier noch keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Wenn das Referendariat allerdings beendet ist, so endet der vergünstigte Tarif und geht in einen normalen Tarif über – hier entfällt allerdings die Gesundheitsprüfung. Damit ist eine deutliche Kostensteigerung möglich.

Fazit:
Normalerweise ist für den Referendar die private Krankenversicherung die sinnvollere Wahl. Doch hier gilt ganz besonders der Satz: Drum prüfe, wer sich ewig bindet! Die private Krankenversicherung ist unter Umständen auch schon bei Referendaren eine Entscheidung fürs Leben. Nicht nur ein günstiger Beitrag sollte ein entscheidungsrelevantes Kriterium sein. Viel eher sollte man sich intensiv mit den versicherten Leistungen beschäftigen und das nicht nur oberflächlich, sondern mit Hilfe eines Krankenversicherungs-Experten bis ins Detail.Neben der PKV sollte meiner Meinung auch schon im Referendariat eine Dienstunfähigkeitsversicherung nicht vergessen werden. Denn die Beiträge zur privaten Krankenversicherung müssen auch bei einer Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

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