Nein, das ist ein Irrglaube. Beamte können in die private Krankenversicherung wechseln. Das ist in der Regel günstiger und Beamte können von der Beihilfe profitieren.
Ja und nein. Wenn Sie diszipliniert sind, müssen Sie die Rechnung nicht sofort bezahlen. Die meisten Ärzte lassen ihre Rechnungen quartalsweise über Dienstleister wie die PVS Rhein-Ruhr erstellen. In diesem Fall haben Sie vier Wochen Zeit, um die Rechnung zu begleichen, während die Erstattung der PKV gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss. Es ist also möglich, die Erstattung zu erhalten, bevor Sie die Rechnung bezahlen müssen. Wenn Ihre PKV eine Chipkarte hat, ist im Krankenhaus die sogenannte Direktverrechnung möglich. Beachten Sie jedoch, dass dies nicht für alle PKV gilt.
Die PKV funktioniert für alle Versicherten gleich. Bei Beamten gibt es eine Besonderheit: Ärzte stellen eine zusätzliche Rechnung für die Beihilfe-Stellen aus. Ihre Erstattungen erhalten Sie somit aus zwei Quellen – aus der Beihilfe- und der PKV-Erstattung.
Während Ihrer Elternzeit behalten Sie als Beamte*r Ihre Dienstbezüge vollständig. Man könnte sagen, Sie haben die gleichen Bezüge wie in der GKV. Jedoch haben Sie Anspruch auf eine Einzelprämie i.H.v. 210 € vom Amt für soziale Sicherung, insofern Ihr Tarif ein Krankentagegeld vorsieht. Diese Leistung wird GKV-Versicherten nicht angeboten. Allerdings sollte diese Bonusleistung nicht ausschlaggebend für einen Wechsel zur PKV sein oder rechtfertigt eine lebenslange Verpflichtung. Sie haben dadurch einfach keine Nachteile. Einige PKV-Tarife bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen für die Entbindung, wie z.B. Hebammen-Zuschüsse, Geburtspauschalen oder Beitragsfreistellungen für begrenzte Zeit.
Manche Beihilfeverordnungen sehen vor, dass während der Elternzeit ein höherer Beihilfesatz gewährt wird und man die PKV dementsprechend reduzieren kann, wodurch die Kosten für die PKV sinken können.
Grundsätzlich sind Ehepartner von Beamten beihilfeberechtigt. Letztendlich hängt dies aber vom Einkommen und der Beihilfe-Stelle ab. Als Richtwert kann gesagt werden, dass ab etwa 18.000 € Einkommen im Jahr die Beihilfe für den Ehegatten entfällt.
Ihre Kinder erhalten prinzipiell 80 % Beihilfe. Gute Tarife kosten nicht die Welt: Mit etwa 45 € pro Monat für 80 % Beihilfe müssen Sie rechnen. Die Beiträge können Sie allerdings wieder von der Steuer absetzen.
In der Regel ist die Mitversicherung günstiger, als das Kind beitragsfrei in der Familienversicherung zu integrieren. Notwendige Zusatzleistungen – um das Niveau einer PKV zu erreichen, würden etwa das Doppelte kosten und sind nicht von der Steuer absetzbar.
Bevor Sie voreilige entscheiden: Lassen Sie sich ausführlich beraten. In jedem Bundesland greifen andere Beihilferegeln.
Die Kosten variieren stark, da die Beitragskalkulation von vielen Faktoren abhängt. Einige davon sind:
- Eintrittsalter
- Leistungsumfang
- Aktueller Gesundheitszustand
Entsprechend kann nicht pauschal gesagt werden, dass ein Beamtenanwärter unter 100 € pro Monat und ein junger Beamter mit 300 € pro Monat an Beiträgen rechnen muss. Hier ist eine individuelle Analyse unabdingbar, um die perfekte PKV für Sie zu finden.