0221 / 22202931
ProvenExpert Alexander Kuhlen

Risiko-Lebensversicherung

Grundabsicherung des Lebens
hohen Todesfallschutz bei niedriger finanzieller Belastung
Um Angehörige für den Todesfall abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung grundsätzlich sinnvoll. Denn die Versicherung zahlt im Leistungsfall eine vertraglich festgelegte Versicherungssumme, die dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen dient. Zeitgleich ist der Versicherungsschutz verhältnismäßig günstig. Dennoch stellt sich die Frage, wer braucht wirklich eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung im Detail

Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person dem Bezugsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme aus. Damit schützt sie die finanzielle Existenz der Hinterbliebenen – der Familie oder auch Nicht-Verwandten wie Geschäftspartnern. Sie entscheiden selbst, in welcher Höhe Sie Ihre Hinterbliebenen absichern möchten; und legen die Versicherungssumme im Todesfall individuell und bedarfsgerecht fest.
Individuell: Versichert werden können Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Eltern und Großeltern, aber auch Nicht-Verwandte wie Geschäftspartner.
Bedarfsgerecht: Bei Vertragsabschluss legen Sie Versicherungssumme und Laufzeit fest – Sie entscheiden selbst, wie hoch die Absicherung im Todesfall sein muss.
Flexibel: Möchten Sie einen Kredit absichern? Dann lassen Sie die Versicherungssumme entsprechend dem sinkenden Kapitalbedarf fallen. Auch eine konstante Versicherungssumme können sie jederzeit anpassen.
Günstig: Eine Risikolebensversicherung ist verhältnismäßig preiswert. Bereits für wenige Euro im Monat sichern Sie Ihre Hinterbliebenen umfassend ab.

Für wen lohnt sich eine Risikolebensversicherung?

Mit einer Risikolebensversicherung können sie Ihre Familie finanziell absichern, wenn Sie der Hauptverdiener sind. Und dafür Sorge tragen, dass Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder versorgt sind. Sie können aber auch bestehende Kreditschulden versichern, sodass im Falle des Todes ausstehende Forderungen, etwa das Immobiliendarlehen, gedeckt werden. Eine Risikolebensversicherung findet aber auch außerhalb der Familie Einsatz: Führen Sie mit einer dritten Person ein Unternehmen, z. B. eine Gemeinschaftspraxis mit einem anderen Arzt, können Sie Ihren Geschäftspartner finanziell für den Todesfall absichern.

Die Risikolebensversicherung lohnt sich immer dann, wenn Hinterbliebene im Falle Ihres Todes finanzielle Unterstützung benötigen können.

Für diese Personen ist eine Risikolebensversicherung besonders wichtig:

Beamtenanwärter, Beamte auf Probe, Referendare: Die Hinterbliebenen von Beamten sind besser abgesichert als bei gesetzlich Rentenversicherten. Allerdings erst nach der Verbeamtung auf Probe und einer fünfjährigen Dienstzeit.
Junge Beamte: Die Ansprüche an die Hinterbliebenenversorgung steigen wie das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erst mit den Dienstjahren.
Berufseinsteiger: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Witwen-/Witwerrente bzw. Waisenrente erst nach der Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.
Geschäftspartner: Entscheiden sich zwei oder mehr Partner dazu, gemeinsam ein Unternehmen aufzubauen, können sie sich gegenseitig für den Todesfall finanziell absichern. So wird der Betrieb geschützt, wenn ein Einkommen wegfällt.
Ärzte: Auch bei Ärzten steigen die Ansprüche erst mit den Beitragsjahren; Witwen und Witwer erhalten 60 Prozent des Rentenanspruchs des Mitglieds zum Zeitpunkt seines Todes.
Kreditnehmer: Gerade bei höheren Kreditsummen wie einer Immobilienfinanzierung ist eine Risikolebensversicherung unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Angehörigen das Eigentum nicht verlieren.
Hauptverdiener: Fällt der Hauptverdiener der Familie weg, ist ihre finanzielle Existenz in Gefahr. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie das entfallende Einkommen über einen langen Zeitraum kompensieren.
Nicht-verheiratete Paare: Anspruch auf Witwen-/Witwerrente haben sowohl bei Arbeitnehmern wie auch bei Beamten und Ärzten nur verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner. Ist das Paar nicht verheiratet, besteht kein gesetzlicher Hinterbliebenenschutz.

Deshalb lohnt sich eine Risikolebensversicherung auch für Beamte

Beamte haben den entscheidenden Vorteil, dass ihre Familie im Todesfall vergleichsweise gut abgesichert ist. Denn verstirbt ein Staatsdiener, wird an die Hinterbliebenen gedacht. Das macht die Risikolebensversicherung vermeintlich nicht nötig – oft jedoch ein Trugschluss. Denn bei bestimmten Lebensumständen brauchen auch die Familien von Beamten mehr finanzielle Unterstützung durch die Versicherungssumme im Todesfall.

Besteht ein Kredit, sind Sie Hauptverdiener der Familie oder möchten Sie Partner und Kinder im Falle Ihres Todes finanziell versorgt wissen? Dann sollten Sie als Staatsdiener, trotz besserer Beamtenversorgung, eine Risikolebensversicherung abschließen! Auch die Versorgung eines Beamten ist begrenzt

So sind die Hinterbliebenen eines Beamten abgesichert

Sterbegeld: Einmalig das 2-Fache des Witwen-/Witwer- bzw. Waisengeldes
Witwen-/Witwerrennte: 55 Prozent des letzten Ruhegehalts des Verstorbenen
Waisenrente: 12 Prozent für Halbwaisen bzw. 20 Prozent für Vollwaisen des letzten Ruhegehalts des Verstorbenen bis max. zum 18. Lebensjahr
* Es gilt das Ruhegehalt, das der Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte, wenn er am Tag seines Todes in den Ruhestand eingetreten wäre

Eine Risikolebensversicherung ist für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter besonders wichtig

Anspruch auf ein Ruhegehalt und damit auch auf die Hinterbliebenenabsicherung hat nur, wer auf Lebenszeit verbeamtet wurde. Und auch das erst nach einer fünfjährigen Dienstzeit. Folglich haben die Angehörigen von Beamtenanwärtern und Beamten auf Probe keine finanzielle Absicherung!

Eine Risikolebensversicherung ist sinnvoll, um die Jahre bis zu Verbeamtung auf Lebenszeit und der Erfüllung der fünfjährigen Dienstzeit zu überbrücken. Auch danach können mit dem Todesfallschutz die viel zu geringen Ansprüche kompensiert werden.

Junge Beamte haben kaum Ansprüche!

Die Ansprüche der Hinterbliebenen richten sich nach den Ruhegehaltsansprüchen des Verstorbenen zum Zeitpunkt dessen Todes. Folglich ist die Hinterbliebenenabsicherung junger Staatsdiener, die noch keine hohen Ansprüche erreicht haben, sehr gering. Dabei sind es oft gerade junge Familien, die kaum Rücklagen haben und auf jedes Einkommen angewiesen sind. Das macht eine Risikolebensversicherung für junge Beamte auch nach einer Verbeamtung auf Lebenszeit existenziell wichtig.

Erfahren Sie mehr über die Risikolebensversicherung

Wer sich für eine Risikolebensversicherung entscheidet, hat dafür verschiedene Gründe. Sie bietet einen hohen Todesfallschutz bei vergleichsweise niedriger finanzieller Belastung. Deshalb wird sie oft von jungen Familien zur Sicherung einer Hypothek und natürlich als Grundabsicherung des Lebens abgeschlossen. Die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen durch die Versicherungssumme steht dabei im Vordergrund. Kommt es zum Tode des Hauptverdieners, auf den zweckmäßigerweise die Versicherung abgeschlossen wurde, lassen sich so zumindest die finanziellen Folgen mildern.

Das Thema Risikolebensversicherung ist für Sie interessant und Sie benötigen weiterführende Informationen? Kontaktieren Sie mich doch gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Schreiben Sie uns doch!

Sie möchten ein Erstgespräch mit mir vereinbaren, einen Rückruf anfordern oder haben ein anderes Anliegen? Tragen Sie sich einfach in mein Kontaktformular ein und ich melde mich bei Ihnen.
Kontaktformular Footer