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ProvenExpert Alexander Kuhlen

Warum Versicherungsmakler?

Unterschiede zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter
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Sind Sie auf der Suche nach einem Versicherungsmakler, also jemandem, der Sie unabhängig hinsichtlich Ihrer Versicherungen berät? Sind Sie sich sicher, dass frühere Versicherungsvermittler wirklich in Ihrem Auftrag tätig waren und nicht etwa die Unternehmensinteressen einer Versicherungsgesellschaft oder eines Finanzvertriebes im Vordergrund standen? Die genauen Unterschiede und die damit verbundenen Auswirkungen für Sie als Kunde sind den wenigsten bekannt.

Prüfen Sie es doch einmal selbst nach. Seinen Status muss Ihnen der jeweilige Berater beim ersten Geschäftskontakt im Rahmen der Erstinformation gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung mitteilen. Auch können Sie dies mit Hilfe des IHK-Versicherungsvermittlerregisters in Erfahrung bringen. Sie werden hier u.a. auf die Begriffe Versicherungsmakler, gebundener Versicherungsvertreter sowie ungebundener Versicherungsvertreter stoßen. Doch was versteckt sich hinter den Begriffen?

Unabhängiger Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler ist an kein Versicherungsunternehmen gebunden, d.h es besteht auch keine Weisungsgebundenheit. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten und sucht für diese anhand der Wünsche und Bedürfnisse nach passenden Lösungen und geeigneten Versicherungsanbietern am Markt. Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Versicherungsmakler ist der Maklervertrag bzw. das Maklermandat.

Der Versicherungsmakler steht rechtlich gesehen auf der Seite des Kunden. Beim Bankangestellten, Handelsvetreter eines Finanzvertriebes und bei der nahegelegenen Versicherungsagentur sieht das anders aus.

Gebundener Versicherungsvertreter

Ein anschauliches Beispiel: Wollen Sie einen Anwalt zur Wahrung Ihrer Interessen beauftragen, welcher von Ihrer Gegenseite bezahlt wird? Vermutlich nicht. Doch warum handeln Millionen von Kunden aktuell so?

Gebundene Versicherungsvertreter vertreten die Interessen einer einzelnen Versicherungsgesellschaft oder eines Versicherungskonzerns. Sie können ausschließlich die Versicherungsprodukte des eigenen Unternehmens anbieten. So kann Ihnen beispielsweise ein Vertreter der AXA, der Provinzial oder der Allianz auch nur Produkte seines Auftraggebers vermitteln. Der gebundene Versicherungsvertreter steht rechtlich gesehen auf der Seite seines Versicherers bzw. Konzerns.

Ungebundener Versicherungsvertreter

Ein ungebundener Versicherungsvertreter, auch oft Mehrfachagent genannt, kann sich zwar zunächst frei entscheiden, mit welchen Versicherungen er zusammenarbeitet, ist anschließend aber dazu verpflichtet, deren Interessen zu vertreten. Er kann durchaus mehrere Versicherer vertreten, steht jedoch rechtlich gesehen nicht auf der Seite des Kunden.
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Mein Angebot…

Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter steht der Versicherungsmakler rechtlich auf der Seite des Kunden, hier können Sie eine unabhängige Beratung genießen.

Gerne stelle ich Ihnen meine Dienstleistung als unabhängiger Versicherungsmakler zur Verfügung.

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