Unabhängiger Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler ist an kein Versicherungsunternehmen gebunden, d.h es besteht auch keine Weisungsgebundenheit. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten und sucht für diese anhand der Wünsche und Bedürfnisse nach passenden Lösungen und geeigneten Versicherungsanbietern am Markt. Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Versicherungsmakler ist der Maklervertrag bzw. das Maklermandat.
Der Versicherungsmakler steht rechtlich gesehen auf der Seite des Kunden. Beim Bankangestellten, Handelsvetreter eines Finanzvertriebes und bei der nahegelegenen Versicherungsagentur sieht das anders aus.
Gebundener Versicherungsvertreter
Ein anschauliches Beispiel: Wollen Sie einen Anwalt zur Wahrung Ihrer Interessen beauftragen, welcher von Ihrer Gegenseite bezahlt wird? Vermutlich nicht. Doch warum handeln Millionen von Kunden aktuell so?
Gebundene Versicherungsvertreter vertreten die Interessen einer einzelnen Versicherungsgesellschaft oder eines Versicherungskonzerns. Sie können ausschließlich die Versicherungsprodukte des eigenen Unternehmens anbieten. So kann Ihnen beispielsweise ein Vertreter der AXA, der Provinzial oder der Allianz auch nur Produkte seines Auftraggebers vermitteln. Der gebundene Versicherungsvertreter steht rechtlich gesehen auf der Seite seines Versicherers bzw. Konzerns.
Ungebundener Versicherungsvertreter
Ein ungebundener Versicherungsvertreter, auch oft Mehrfachagent genannt, kann sich zwar zunächst frei entscheiden, mit welchen Versicherungen er zusammenarbeitet, ist anschließend aber dazu verpflichtet, deren Interessen zu vertreten. Er kann durchaus mehrere Versicherer vertreten, steht jedoch rechtlich gesehen nicht auf der Seite des Kunden.