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ProvenExpert Alexander Kuhlen

Riester-Rente

Wer kann "riestern"?
Staatliche Förderung
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Wer kann “riestern”?

Die staatliche Förderung eines Riester-Vertrages erhalten alle unmittelbar und mittelbar förderberechtigten Personen. Dies sind unter anderem…
Auszubildende
Arbeitnehmer
Beamte
Soldaten
Richter
rentenversicherungspflichtige Selbständige
Mitglieder der Künstlersozialkasse
geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit
Kindererziehende während einer dreijährigen Kindererziehungszeit
Ehepartner von förderberechtigten Personen
Falls eine Förderung nicht möglich ist, stehen andere Formen der Altersvorsorge zur Verfügung.

Staatliche Förderung

Voraussetzung für die staatliche Förderung Ihres Vertrages ist, dass Sie diesen regelmäßig mit einem eigenen Beitrag besparen. Es gibt im Rahmen der Riester-Rente zwei verschiedene Förderungsarten, nämlich Zulagen und einen möglicherweise ergänzenden Steuervorteil.

Die Zulagen fließen neben Ihrem Eigenbeitrag auf Ihren Vertrag. Diese können betragen…
Grundzulage: 154,- € jährlich
Kinderzulage (Geburtsdatum bis 2007): 185,- € pro Kind
Kinderzulage (Geburtsdatum ab 2008): 300,- € pro Kind
Sonderzulage für junge Leute bis 25 Jahre: einmalig 200,- €
Die Beantragung der persönlichen Zulagen übernimmt in der Regel der jeweilige Vertragsanbieter, falls dieser durch Sie bevollmächtigt ist. Sie haben hierdurch keinen unnötigen Aufwand und brauchen nicht Sorge zu tragen, die Zulagenbeantragung gegebenenfalls zu vergessen
Des weiteren kann es zu einem Steuervorteil kommen. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können Sie den vollen Riester-Beitrag (bis zu 2.100,- € jährlich) steuerlich geltend machen. Falls die hierdurch entstehende Steuervorteil größer als die gewährleisteten Zulagen ist, wird Ihnen der Differenzbetrag nachträglich erstattet.

Zu beachten ist, dass die Riester-Rente während der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig ist. Da Renter bzw. Pensionäre in der Regel jedoch einen wesentlich geringeren Steuersatz haben, überwiegt der Vorteil durch die Förderung während der Einzahlungsphase zumeist bei weitem.

Sonstige Eigenschaften

Ein wesentlicher Vorteil der Riester-Rente ist, dass diese vor einem Hartz-4-Zugriff geschützt ist. Die Rentenzahlung kann frühestens ab 62 Jahren in Anspruch genommen werden. Es wird Ihnen eine lebenslange Rente gewährleistet, Sie haben aber die Möglichkeit sich bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen zu lassen. Jeder Vertragsanbieter muss Ihnen gewährleisten, dass zu Beginn der Rentenphase mindestens alle eingezahlten Beiträge sowie die erhaltenen Zulagen vorhanden sind. Auch ist ein Anbieterwechsel möglich. Das Guthaben des alten Anbieters wird dann zu Ihrem neuen Anbieter transferiert.

Kritische Betrachtung

In den letzten Jahren wird das Modell der Rieste-Rente in der Öffentlichkeit verstärkt kritisiert. Viele Verbraucher lassen sich hiervon sehr stark verunsichern und schieben den Beginn Ihrer Altersvorsorge bedauerlicherweise immer weiter in die Zukunft. Immer wieder werden zwei Argumente angebracht, die jedoch nur zum Teil als berechtigt anzusehen sind…
Hohe Vertragskosten: Aufgrund des hohen Verwaltungaufwandes beispielsweise durch die Beantragung, Zuordnung und seperate Verwaltung der zulagen fallen in der tat vergleichsweise hohe Kosten für den Anbieter an. Wenn jedoch dieser Punkt bei der Auswahl beachtet wird, gibt es genügend geeignete Anbieter, die sparsam wirtschaften und diesen Vorteil an ihre Kunden weitergeben.
Geringe Rendite: "Riester-Renten lohnen sich angeblich erst, wenn man 85 Jahre oder älter wird." Dieses Prinzip ist jedoch die Natur einer lebenslangen Rentenzahlung. Es muss garantiert sein, dass auch für diejenigen Geld übrig bleibt, die älter werden als der Durchschnitt. Oder möchten Sie ab einem gewissen Lebensalter auf die Weiterzahlung Ihrer Rente verzichten?
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