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ProvenExpert Alexander Kuhlen

Private Rentenversicherung

Flexibilität der privaten Rentenversicherung
Steuerliche Betrachtungsweise der privaten Rentenversicherung
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Entspannt älter werden mit einer privaten Rentenversicherung

In aller Regel sind für den Aufbau einer auskömmlichen Altersvorsorge Verträge notwendig, bei denen zum Teil über mehrere Jahrzehnte gespart wird. Die Erklärung hierfür findet man im Zinseszins-Effekt. So kann man in jungen Jahren mit deutlich geringeren Beiträgen dasselbe Resultat für die Altersvorsorge erzielen wie jemand, der erst Jahre später damit beginnt. Bei einer solch langfristigen Angelegenheit muss also ein sehr langer Zeitraum überblickt werden. Was passiert also, wenn sich die privaten oder beruflichen Lebensumstände einmal ändern?

Flexibilität der privaten Rentenversicherung

Das Hauptargument für eine private Rentenversicherung ist deren flexible Ausgestaltung, sowohl zu Vertragsbeginn, während der Vertragslaufzeit, als auch bei Vertragsbeendigung. Im Nachfolgenden werden einzelnen Punkte näher beleuchtet.

Flexible Beitragszahlung

Die Flexibilität im Hinblick auf den Beitrag ermöglicht dessen Anpassung sowohl nach oben als auch nach unten. Auch ist es möglich, nachträglich größere Beträge auf einen Schlag einzuzahlen.

Flexible Laufzeit

Hinsichtlich einer lebenslangen monatlichen Rente kann die Vertragslaufzeit beliebig festgelegt werden. Normalerweise kann die Rente später dann auf Wunsch auch noch um einige Jahre vorgezogen oder aber hinausgeschoben werden.

Flexibilität – Verschenken und Vererben

Im Gegensatz zur Betriebsrente, Rieste-Rente und Basisrente kann das Vermögen der privaten Rentenversicherung an eine Person Ihrer Wahl weitergegeben werden. Es muss demnach beispielsweise kein Verwandtschaftsverhältnis vorliegen. Die begünstigten Personen können zudem im Laufe der Zeit geändert werden.

Flexible Auszahlung

Es muss im Vorhinein noch nicht festgelegt werden, ob die Auszahlung des Vertragsguthabens am Schluss als Kapitalauszahlung erfolgen soll oder ob eine Rentenzahlung erwünscht ist. Beide Optionen stehen über die gesamte Laufzeit zur Verfügung.

Steuerliche Betrachtungsweise der privaten Rentenversicherung

Die während der Ansparzeit aus der privaten Rentenversicherung resultierenden Zinsen und Dividenden sind zunächst vollständig steuerfrei. Erst am Ende des Vertrages wird das Thema Steuern relevant. Im Gegensatz dazu fällt bei anderen Sparverträgen normalerweise schon zu Beginn einmal pro Jahr die sogenannte Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden an.

Steuervorteil in der Rentenphase

Lediglich der Ertragsanteil der Rente unterliegt der persönlichen Einkommensteuer. Dieser sogenannte Ertragsanteil ist ein Prozentsatz, welcher vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Beim Regelrenteneintrittsalter von 67 Jahren beträgt der Ertragsanteil 17 %. Vorausgesetzt man hat einen Anspruch 1.000,- Gesamtrente aus der Privatrente so sind hier lediglich 170,- € steuerpflichtig. Liegt der persönliche Steuersatz nun bei z.B. 30 %, so sind nur 51,- € der Monatsrente ans Finanzamt abzuführen.

Steuervorteil bei Kapitalauszahlung

Sofern anstelle der Rentenzahlung die Kapitalauszahlung gewählt wird, ist bei den ab 2005 abgeschlossenen Verträgen nur die Hälfte des gesamten Ertrages mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Vertrag für mindestens 12 Jahre besteht und dass die begünstigte Person zu diesem Zeitpunkt mindestens 62 Jahre alt ist.

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