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ProvenExpert Alexander Kuhlen

Die Private Krankenversicherung für Beamte

Ob als Lehrer, Feuerwehrbeamter, Verwaltungsbeamter, Richter, Zollbeamter oder Justizvollzugsbeamter, ob als Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit. Einem Beamten steht die Wahl zwischen dem System der gesetzlichen Krankenversicherung und dem der privaten Krankenversicherung prinzipiell frei. Die Entscheidung ist schon zum Beginn der Beamtenlaufbahn als Beamtenanwärter bzw. als Referendar möglich.
PKV

Private Krankenversicherung

Ander sieht es in der privaten Krankenversicherung aus. Hier können die versicherten Leistungen selbst bestimmt werden und es werden sogenannte beihilfekonforme Restkostenversicherungen angeboten. Der Beamte erhält nämlich in der Regel von seinem jeweiligen Dienstherrn eine Beihilfe zu seinen Krankheitskosten, sodass die private Krankenversicherung hierauf abgestimmt werden kann.

Je nach Lebenssituation und Bundesland ist der Beihilfeanspruch unterschiedlich hoch und beträgt zwischen 50 und 80 Prozent. Der restliche Anteil muss dann über die PKV abgesichert werden. Der Beamte reicht seine Arztrechnung sowohl bei seinem privaten Krankenversicherer, als auch bei seiner Beihilfestelle ein und erhält von beiden Seiten die jeweilige Erstattung. Aufgrund dieses Modells ist der Versicherungsschutz in der PKV in den meisten Fällen günstiger als in der GKV, trotz das in der PKV anders als in der Familienversicherung der GKV für jede Person ein eigener Beitrag gezahlt werden muss.
Alexander Kuhlen Versicherungsdmakler Köln - Bild zu PKV
GKV

Gesetzliche Krankenversicherung

Innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse kann der Beamte sich seinen gewünschten Leistungsschutz nicht selbst festlegen und muss den vollen Beitragssatz tragen. Es werden nämlich keine auf die Beihilfe abgestimmten Tarife angeboten.

Unter der Lupe: Die PKV für Beamte

Jeden Monat begleiten wir eine Vielzahl junger Beamten beim Wechsel in die private Krankenversicherung. Diese nehmen in der Regel Kontakt zu uns auf, nachdem sie selbst schon ein wenig recherchiert haben. Meist stellen sie dabei jedoch recht schnell fest, dass das Angebot an Informationen nahezu unendlich ist. Als Laie ist es fast unmöglich den Überblick zu bewahren, sich innerhalb kurzer Zeit adäquat in die Materie einzuarbeiten, um so den passenden Tarif zu finden. In aller Regel gab es bis zu diesem Zeitpunkt auch noch keinerlei Berührungspunkte mit der PKV. Nur wenige unserer Kunden waren in der Vergangenheit schon einmal privat versichert, wie beispielsweise über die Eltern oder während des Studiums.

Als unabhängiger Versicherungsmakler haben wir uns auf die Beratung von Beamten spezialisiert. Fakt ist, den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung vollziehen die meisten nur einmal im Leben. Ob man dabei den richtigen Versicherer bzw. Tarif gewählt hat, merkt man erfahrungsgemäß erst sehr viele Jahre später. Wir wissen genau, worauf bei der Auswahl zu achten ist und welche Fallstricke sowie Besonderheiten es bei Beihilfetarifen gibt. Wir übersetzen Ihnen komplizierte Sachverhalte so, dass diese greifbar werden und Sie in aller Ruhe eine fundierte Entscheidung treffen können.

Was wir über unsere Arbeit sagen könnten, lassen wir lieber andere sagen. Sehen Sie hier, welche Erfahrungen zahlreiche Kunden mit uns gemacht haben: Bewertungen

Unsere Beratung verursacht für Sie keine zusätzlichen Gebühren. Nahezu alle Versicherer haben sämtliche Kosten bereits in die laufenden Krankenversicherungsbeiträge einkalkuliert. Der Beitrag wird somit zunächst einmal nicht teurer, als wenn Sie sich direkt an einen Versicherer wenden.

Dennoch erzielen wir für Sie fast immer spürbare Preisvorteile. Diese entstehen dadurch, dass unsere Kunden bereits vor Vertragsabschluss einen umfangreichen und gut durchstrukturierten Risikovoranfrageprozess durchlaufen. Dabei geben die teilnehmenden Gesellschaften auf Basis der zur Verfügung gestellten Gesundheitsdaten ein individuelles Angebot ab. Zudem profitieren Sie von unseren langjährig aufgebauten Kontakten zu den Risikoprüfern der einzelnen Gesellschaften.

Gerne helfen wir auch Ihnen zu einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der ein Leben lang hält und später flexibel an Ihre Lebenssituation angepasst werden kann.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Kostenaufteilung der Arztrechnung in der PKV - Alexander Kuhlen - Ihr Versicherungsmakler in Köln

Wann sollte ich mich um eine Krankenversicherung für Beamte kümmern?

In der Regel wissen die meisten unserer Kunden schon einige Monate im Vorhinein, wann sie zum Beamten ernannt werden, wann das Referendariat, ihre Ausbildung bzw. das Studium beginnt. Sinnvoll ist es, sich dann so früh wie möglich mit dem Thema Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Zum einen ist es somit möglich, auch wirklich zum exakten Tag der Verbeamtung von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln und von Beginn an die zur Verfügung stehende Beihilfe zu nutzen. Zum anderen könnte jede winzige Verschlechterung des Gesundheitszustandes den Zugang zur PKV erheblich erschweren, zum Beispiel eine Verletzung beim Sport, ein auffälliger Wert im Rahmen einer Blutuntersuchung oder aber ein einfacher Hexenschuss. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass der Auswahl- und Findungsprozess des passenden PKV-Tarifes durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
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Wem können wir helfen?

Grundsätzlich können sich sämtliche Bundesbeamte, Landesbeamte sowie Richter an uns wenden. Dabei spielt es zunächst einmal keine Rolle, ob Sie sich auf eine mögliche zukünftige Verbeamtung vorbereiten wollen, bereits verbeamtet sind oder ob die Ernennung in Kürze ansteht.

Den größten Anteil unserer verbeamteten Kunden machen Lehrer, Lehramtsanwärter bzw. Referendare aus. Gerne unterstützen wir Sie jedoch auch, wenn Sie beispielsweise als Richter, (Junior-)Professor, Verwaltungs- oder Finanzbeamter, Feuerwehr- oder Polizeibeamter auf der Suche nach einer Krankenversicherung sind.

Die Beihilfe – Ihr Zuschuss durch den Dienstherrn

Wenn ein Beamter krank wird, beteiligt sich der Staat an dessen medizinischen Behandlungskosten. Man nennt diesen Zuschuss Beihilfe. Die Höhe des Beihilfesatzes hängt zum einen unmittelbar davon ab, in welchem Bundesland Sie arbeiten. Zum anderen erhöht sich die Beihilfe unter Umständen, wenn Sie als beihilfeberechtigte Person Kinder bekommen, sich in Elternzeit befinden, ein Ruhegehalt aufgrund einer Dienstunfähigkeit oder eine Pension beziehen.

In der Regel startet man in nahezu allen Bundesländern sowie als Bundesbeamter mit 50 Prozent Beihilfeanspruch. Sofern es zwei berücksichtigungsfähige Kinder gibt, steigt der Beihilfebemessungssatz meist auf 70 Prozent an. Sofern sich der Zuschuss durch die Beihilfe ändert, sollten Sie Ihren Krankenversicherer immer zeitnah informieren. Innerhalb von sechs Monaten kann der Versicherungsschutz dann rückwirkend und ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden.

Freie Heilfürsorge

Eine Alternative zur Beihilfe stellt die freie Heilfürsorge dar. Ob Sie einen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie arbeiten und welcher Berufsgruppe Sie angehören. Auch wenn Sie selbst freie Heilfürsorge beziehen, sind Ihre Familienangehörigen in aller Regel nur beihilfeberechtigt. Bei der freien Heilfürsorge werden im Gegensatz zur Beihilfe die vollen Krankheitskosten des Beamten vom Staat übernommen. Heilfürsorgeberechtigte benötigen daher keine beihilfekonforme Krankenversicherung, sondern lediglich eine PKV-Anwartschaft. Diese sichert den zukünftigen Zugang in die private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies ist insofern wichtig, da z.B. durch die Pensionierung die freie Heilfürsorge wegfällt und infolgedessen ein Beihilfeanspruch entsteht.

PKV oder GKV?

In den meisten Bundesländern gilt das Prinzip der individuellen Beihilfe. Da Beamte hierbei nur ihre Restkosten über eine PKV absichern müssen, ist der Beitrag für die Krankenversicherung verhältnismäßig günstig. Sofern der Beamte allerdings in der gesetzlichen Krankenkasse verbleibt, erhält er keinen Beitragszuschuss durch den Dienstherrn, wie es bei Angestellten der Fall ist. Er muss hierbei 100 Prozent der Beiträge selbst tragen, was in Anbetracht der jeweiligen Besoldungs- und Erfahrungsgruppe durchaus sehr teuer werden kann.

Nur in wenigen Bundesländern können Sie optional die pauschale Beihilfe wählen. Hierbei verbleibt der Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung und erhält einen Zuschuss zu den Beiträgen. Dieses Modell birgt aus unserer Sicht jedoch enorme Risiken für den Beamten, beispielsweise wenn man zu einem späteren Zeitpunkt in ein anderes Bundesland zieht und dort nicht die pauschale Beihilfe angeboten wird oder wenn im Alter aufgrund des freiwilligen Versichertenstatus sämtliche Einnahmen zur Beitragsberechnung herangezogen werden.

Grundsätzlich ist es so, dass es eine Leistungsgarantie in der privaten Krankenversicherung gibt. Versicherte Leistungen können Ihnen nicht gekürzt werden. So kann der Versicherer Ihre im Tarif vereinbarten Zahnleistungen beispielsweise nicht reduzieren, sofern Sie aus dessen Sicht zu häufig einen Zahnarzt aufgesucht und hohe Kosten verursacht haben. Allerdings ist bei Beamten immer zu berücksichtigen, dass diese nicht zu 100 Prozent privat versichert sind. Einen Großteil der Leistungen bezieht ein Beamter von der Beihilfe. Beihilfeleistungen sind nicht garantiert und können sich ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenkasse im Laufe der Zeit verändern. Dies müssen Sie als Beihilfeempfänger zunächst einmal hinnehmen. Sie können dem jedoch allerdings zum Teil entgegenwirken, nämlichn indem Sie einen PKV-Anbieter mit einem besonders zukunftssicheren Beihilfeergänzungstarif auswählen.

Nahezu alle privaten Krankenversicherer gewähren eine Beitragsrückerstattung, sofern für ein Kalenderjahr keine Rechnungen eingereicht werden. Manche Anbieter zahlen Ihnen sogar auch dann einen Teil der Beiträge zurück, selbst wenn Sie Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen einreichen. Es sollte jedoch erwähnt werden, dass die Beitragsrückerstattung an sich und deren Höhe keine auf Dauer garantierte Leistung ist. Bei der Auswahl eines Tarifes sollte dieser Punkt also nur eine untergeordnete Rolle spielen.

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Für jedes Kind muss ein eigener Beitrag gezahlt werden. Da der Beihilfezuschuss für den Kindertarif allerdings 80 Prozent beträgt und noch keine Alterungsrückstellung angespart werden, ist der zu zahlende Beitrag in aller Regel sehr überschaubar.

Zudem spielt in der privaten Krankenversicherung die Einkommenshöhe keine Rolle. Sollten Sie also einmal nur in Teilzeit arbeiten, so hat dies nicht zur Folge, dass sich Ihr Beitrag reduziert.

Ablauf der Beratung zur privaten Krankenversicherung

Zu Beginn der Beratung geht es zunächst einmal darum, Ihre Gesundheitshistorie vollständig aufzuarbeiten. Hierfür benötigen wir einen von Ihnen ausgefüllten Gesundheitsfragebogen, auf den wir im ersten Termin intensiv eingehen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen nun oft schon eine Tendenz geben, das heißt ob Sie sich ganz normal versichern können, ob Sie mit einem Risikozuschlag rechnen müssen, oder ob ggf. auf dem normalen Weg kein Abschluss möglich sein wird. Selbstverständlich werden im Gespräch auch wichtige Grundlagen der Beamten-PKV sowie Ihre Wünsche an den Versicherungsschutz besprochen.

Im Anschluss kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine Kopie der Patientenakte Ihres Hausarztes, eine Versichertenauskunft Ihrer Krankenkasse, eine Versichertenauskunft der kassenärztlichen Vereinigung oder sonstige Unterlagen wie zum Beispiel Arzt- oder Krankenhausentlassungsberichte einzuholen. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, was in Ihrer Situation zu empfehlen ist.

Wie geht es jetzt weiter?

Sobald Ihre Gesundheitshistorie vollständig und sauber aufgearbeitet ist, stellen wir für Sie bei in Frage kommenden Versicherern anonyme Risikovoranfragen. Die Anbieter geben dann ein Votum ab, in welchem mitgeteilt wird, ob und zu welchen Konditionen der Versicherungsschutz möglich ist. Wenn alle angefragten Anbieter geantwortet haben, erhalten Sie von uns eine Auswertung inklusive einer fundierten Empfehlung.

Im zweiten Termin können wir all Ihre Fragen durchgehen. Gemeinsam gehen wir noch einmal auf Vor- und Nachteile der möglichen Anbieter ein. Sobald Sie dann eine Entscheidung getroffen haben, begleiten wir Sie beim Antragsprozess, so dass sichergestellt ist, dass die Ihnen zugesagten Konditionen rechtzeitig in Kraft treten.

Auch nach Vertragsabschluss stehen wir Ihnen jederzeit bei Seite. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihr Beihilfesatz oder das Beihilfeland ändert, Ihr Kind im Rahmen der Kindernachversicherung mitversichert werden soll, oder gerne auch, wenn Sie Fragen zu anderen Versicherungsthemen des öffentlichen Dienstes haben.

Die anonyme Risikovoranfrage – Unsere spezielle Vorgehensweise

Mit Hilfe von Risikovoranfragen bringen wir für Sie unverbindlich in Erfahrung, wie die angefragten Versicherer bei einer möglichen Antragstellung reagieren würden. Ziel ist es zum einen, dass Sie so nicht “die Katze im Sack” kaufen. Im Idealfall werden Sie normal angenommen. Recht häufig lehnen allerdings auch Anbieter den Versicherungsschutz ab oder machen ein Erschwernisangebot. Ein solches individuelles Angebot sieht in aller Regel nun einen Beitragszuschlag vor. Leistungsausschlüsse sind eher unüblich oder werden auf nur einen stark eingegrenzten Teilbereich beschränkt.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil einer Risikovoranfrage ist es, dass sie rechtlich nicht mit einem (Probe-)Antrag vergleichbar ist. Oft nämlich wird in den Antragsformularen der Krankenversicherer nach bereits in der Vergangenheit gestellten Anträgen gefragt. Sofern Sie also beim ersten Anbieter abgelehnt wurden oder nicht mit dem Änderungsangebot einverstanden waren, so müssten Sie Ihre Vorgeschichte beim nächsten Versuch nun offenlegen. Im Zweifelsfall wird der zweite Anbieter hier noch vorsichtiger sein, die Wahrscheinlichkeit einer Absage steigt.

Leider ist es jedoch so, dass nicht alle Versicherer die Möglichkeit der anonymen Risikovoranfrage anbieten. Häufig wird den Kunden dazu geraten einen unverbindlichen Probeantrag zu stellen. Die zuvor genannten Nachteile einer solchen Vorgehensweise werden allerdings nur in den seltensten Fällen gegenüber den Kunden kommuniziert.

Nahezu alle Versicherungsmakler bieten Ihren Kunden vor Vertragsabschluss an, unverbindlich die Versicherbarkeit im Rahmen von Risikovoranfragen bei einzelnen Gesellschaften prüfen zu lassen. Zu Recht stellen sich daher viele Interessenten zunächst einmal die Frage, warum sie gerade bei diesem Makler anfragen sollen. Im Bereich Beamten-PKV gilt es enorm viele Besonderheiten zu beachten bzw. zu kennen. Diese sind nur den wenigsten Versicherungsmaklern geläufig, nämlich denen, die sich auf dieses komplexe Themenfeld bzw. die Kundengruppe der Beamten spezialisiert haben. Hinzu kommt, dass ein Versicherungsmakler aus unserer Sicht keinesfalls erst einmal wahllos bei allen Gesellschaften mit den Gesundheitsdaten des Kunden anfragen sollte. Der Arbeitsaufwand der Versicherer ist nicht zu unterschätzen. Wenn man bedenkt, dass nur die wenigsten Risikovoranfragen bei den Gesellschaften letztendlich zu einem PKV-Vertrag werden, so sollte klar sein, dass ganz genau überlegt wird, wieviel Energie in eine solche Vorabprüfung investiert wird.

Als ein auf den Bereich Beihilfe-PKV hochspezialisierter Versicherungsmakler fragen wir überwiegend bei maximal drei bis fünf Gesellschaften an. Die Versicherer wissen dies zu schätzen, insbesondere auch den Fakt, dass unsere Risikovoranfragen in Zusammenarbeit mit unseren Kunden qualitativ hochwertig aufgearbeitet werden. Dem Risikoprüfer wird seine Arbeit somit so leicht wie möglich gemacht und er weiß, dass er diese in vielen Fällen auch nicht umsonst macht. Ein kleiner aber feiner Unterschied, der sich jedoch äußerst stark auf das Resultat wie zum Beispiel den dauerhaft von Ihnen zu zahlenden Risikozuschlag auswirkt.

Bitte werden Sie auch immer dann hellhörig, wenn Sie von einem Versicherungsvermittler subtil dazu gedrängt, gewisse Punkte aus Ihrer Gesundheitshistorie nicht im Antrag anzugeben. In solchen Fällen steht ausschließlich das Interesse des Beraters, sprich dessen Provision, im Mittelpunkt. Bitte beantworten Sie immer alle Punkte offen und ehrlich, nach denen der Krankenversicherer fragt. Selbstverständlich müssen und sollten Sie jedoch nicht mehr Informationen geben, zum Beispiel wenn eine Erkrankung außerhalb des Abfragezeitraumes liegt. Es obliegt dem Anbieter anschließend zu entscheiden, ob er etwas für risikorelevant oder aber unerheblich hält.

Risikozuschlag überprüfen lassen

Gang und gäbe ist es, dass Kunden einen versicherungsmedizinischen Zuschlag mit ihren Beiträgen zur PKV bezahlen müssen. Bei mehrjähriger Behandlungs- und Beschwerdefreiheit kann man diesen Zuschlag durchaus überprüfen lassen. Sollten Sie also nur einen Vertrag mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag bekommen haben, so helfen wir Ihnen im Nachgang auch dabei, diesen zu reduzieren oder vollständig aus dem Vertrag zu entfernen. Wir stehen Ihnen nicht nur beim Abschluss Ihrer privaten Krankenversicherung beiseite, sondern unterstützen Sie auch im Nachgang, sofern Sie dies möchten.

PKV trotz Vorerkrankungen (Öffnungsaktion)

Im Idealfall hat der angehende Beamte bzw. Beamtenanwärter schon vorausschauend einen Optionstarif bzw. eine Anwartschaft bei einem Versicherer seiner Wahl abgeschlossen. So wäre dies beispielsweise für Studenten im Bereich Lehramt absolut sinnvoll, da die Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Verbeamtung recht hoch ist. Im Referendariat könnte der Tarif dann trotz ggf. mittlerweile neu dazugekommenen Erkrankungen unkompliziert in eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte umgestellt werden.

Besteht zum Zeitpunkt der Verbeamtung ein solcher Tarif jedoch nicht, so könnte es im Zweifelsfall bei gewissen Vorerkrankungen durchaus dazu kommen, dass keine private Krankenversicherung einer Aufnahme zustimmt. In diesen Fällen hat sich die Öffnungsaktion für Beamte bewährt. Prinzipiell kann diese im Übrigen auch schon von Beamtenanwärtern genutzt werden. Alle daran teilnehmenden Gesellschaften haben gemeinsam vereinbart, dass Personen im Rahmen ihrer ersten Verbeamtung mit einem Risikozuschlag in Höhe von 30 Prozent aufgenommen werden. Es sind allerdings eine Vielzahl von Besonderheiten und gewisse Einschränkungen zu beachten. Eine einheitliche Regelung, die bei allen Anbietern angewendet wird, gibt es nicht.

Was kostet die PKV für Beamte?

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag ausschließlich nach er Höhe des Einkommens bzw. der Einnahmen. In der privaten Krankenversicherung für Beamte hingegen spielt die Besoldungsgruppe, die Erfahrungsstufe sowie sonstige Zulagen, keine Rolle. In erster Linie wird bei der Beitragskalkulation das Alter sowie der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss bewertet. Jüngere Kunden zahlen dauerhaft geringere Beiträge als Kunden, die später eingestiegen sind. Kunden mit Vorerkrankungen zahlen dauerhaft höhere Beiträge als gesunde Kunden.

Weiterhin haben die versicherten Leistungen maßgeblichen Einfluss auf die Beitragshöhe. Tendenziell ist es so, dass Kunden mit einem leistungsstärkeren Krankenversicherungsschutz auch höhere Beiträge dafür bezahlen müssen. Hier muss man allerdings ein wenig vorsichtig sein. Immer wieder tauchen bei Vergleichen vermeintlich besonders günstige Tarife auf. Die Erfahrung zeigt, dass es sich hier nicht selten um Lockvogelangebote handelt. Als Kunde sollte man schon nach wenigen Jahren mit überdurchschnittlich hohen Beitragssteigerungen rechnen.

Ganz grundsätzlich ist es allerdings bei allen PKV-Tarifen so, dass es in unregelmäßigen Abständen zu Beitragsanpassungen kommt. Eine feste Regelung gibt es nicht. Regelmäßig prüfen die Anbieter das Verhältnis von eingenommen Beiträgen zu den ausgezahlten Leistungen. Sollte hier ein Ungleichgewicht eingetreten sein, so findet eine Anpassung der Beiträge statt. Bewertet wird allerdings nicht das Kostenverhältnis eines einzelnen Vertrages, sondern das eines Kollektives an Versicherten. Aufgrund einer Beitragserhöhung hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht, mit der Folge, dass der Anbieter gewechselt werden kann. Nur in den seltensten Fällen sollte man dies in Betracht ziehen. Die Nachteile eines Wechsels des privaten Krankenversicherers überwiegen in aller Regel. Unter Umständen könnte man bei einer sehr schlechten Beitragsentwicklung einmal prüfen, ob ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer in Frage kommt bzw. ob dieser Vorteile bietet.

Bei Vertragsabschluss ist es wichtig, sich nicht ausschließlich von einem vermeintlich guten Preis-Leistungsverhältnis leiten zu lassen. Der aktuelle Beitrag ist immer nur eine Momentaufnahme. Der auf den ersten Blick teurere Anbieter könnte auf lange Sicht vorteilhafter sein, da tendenziell mehr Alterungsrückstellungen sowie ein höherer gesetzlicher Zuschlag angespart werden können. Dies kann Sie im Alter vor einigen Sorgen bewahren. Auch rechnen die Versicherer zum Teil mit einem unterschiedlichen Rechnungszins. So wirkt der Anbieter mit dem höheren Rechnungszins auf den ersten Blick günstiger. Wenn der eingeplante Rechnungszins jedoch nicht erreicht wird, holen sich die Versicherer dies über zusätzliche Beitragssteigerungen von Ihren Kunden wieder. Gerade in einer langandauernden Niedrigzinsphase werden davon viele Kunden betroffen sein.

Für junge Beamtenanwärter, also Beamten die sich in der Ausbildung, im Studium oder im Referendariat bzw. im Vorbereitungsdienst befinden, bieten die meisten Versicherer enorme Vegünstigungen an. Auch hier ist es wichtig, dass Sie sich nicht von einem besonders günstige Beitrag verleiten lassen. Bitte bedenken Sie immer, dass der Beitrag bei Verbeamtung auf Probe bzw. auf Lebenszeit auf den normalen Beitrag angehoben wird. Diesen zahlen Sie dann dauerhaft. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt, sich immer auch den voraussichtlich später aufzubringenden Beitrag zeigen zu lassen.

Da bei vielen Beamten auf Widerruf das Budget sehr klein ist, ist es verständlich, dass ganz genau auf den Preis geachtet wird. Hier können wir Ihnen, je nach Konstellation, unter Umständen eine Übergangslösung anbieten, d.h. dass Sie bei Weiterverbeamtung noch einmal den Anbieter wechseln, jedoch keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

Selbstbeteiligung in der PKV

Den wenigsten Beihilfeberechtigten ist bewusst, dass sie eine Selbstbeteiligung zu tragen haben. Diese wird Kostendämpfungspauschale genannt und pro Kalenderjahr durch die Beihilfestelle vom auszuzahlenden Betrag einbehalten. Die Höhe des Eigenbehalts kann je nach Besoldungsgruppe und Beamtenstatus stark variieren.

Beim privaten Krankenversicherungsschutz für Beamte hingegen ist eine Selbstbeteiligung eher unüblich. Nur in den wenigsten Beihilfetarifen kann diese optional ausgewählt werden. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung soll zum Ziel haben, dass der laufend zu zahlende Versicherungsbeitrag niedriger ausfällt.

Leistungsbausteine in der PKV für Beamte

Je nach Absicherungsbedarf können Sie Ihren Krankenversicherungsschutz ganz individuell durch mehrere einzelne Bausteine kombinieren. Gewisse Tarife sind dabei obligatorisch. Diese müssen zumindest die Grundleistungen für den ambulanten und den stationären Bereich abdecken. Wie das Leistungsniveau dann im Detail aussieht, ist nicht genau vorgegeben. Auch wenn es sich um einen fakultativen Baustein handelt, sollten Sie möglichst immer auch den Zahnbereich absichern.

Die zuvor genannten Leistungen werden bei manchen Anbietern in einem Pauschaltarif zusammengefasst. Es gibt allerdings auch den modular aufgebauten Versicherungsschutz, welcher eine Trennung in die einzelnen Teilbereiche vorsieht.

Ja nach Bedarf und Angebot können weitere Tarife sinnvoll sein, wie z.B. ein Beihilfeergänzungstarif, welcher bei Kürzungen der Beihilfe einspringt. Auch ein Zusatztarif für alternative Heilmethoden, ein Kur-Tarif oder ein Pflegezusatztarif können den Versicherungsschutz abrunden.

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Was passiert beim Wechsel in die PKV mit meiner bestehenden Krankenzusatzversicherung?

Die meisten privaten Krankenzusatzversicherungen können und dürfen nach einem Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht fortgeführt werden. Voraussetzung ist nämlich in aller Regel, dass Sie als Kunde Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Ist dies durch den Wechsel in die PKV nicht mehr der Fall, entfällt gemäß der Vertragsbedingungen die Versicherungsfähigkeit. Dem Krankenzusatzversicherer brauchen Sie also nur einen Nachweis über Ihre private Krankenversicherung senden und dieser hebt den Versicherungsschutz in der Folge auf.

Nicht ganz außer Acht lassen sollte man, dass sich bei einer Umstellung der Krankenzusatzversicherung in eine beihilfekonforme private Krankenversicherung beim selben Anbieter unter Umständen bereits gebildete Alterungsrückstellungen positiv auf den Beitrag auswirken können. Zu hinterfragen ist jedoch zum einen, wie hoch die Beitragsersparnis ist und zum anderen, ob es auch wirklich der passende PKV-Anbieter ist.

Darauf sollten Sie unbedingt achten

Strenge Risikoprüfung
nicht zu kleines Versichertenkollektiv
Kurtarif
Qualität Beihilfeergänzungstarif
Ausland etc.
Bei der Anbieterauswahl gilt es eine Vielzahl von Tarifkriterien zu beachten, einige wenige möchten wir Ihnen im Folgenden kurz nennen.

Augenmerk sollten Sie insbesondere auf einen leistungsstarken und möglichst zukunftssicheren Beihilfeergänzungstarif legen. Bei Beihilfeergänzungstarifen gibt es gravierende Qualitätsunterschiede, so dass Sie unbedingt die Unterstützung eines Krankenversicherungsexperten für Beamte in Anspruch nehmen sollten.

Auch ist es empfehlenswert darauf zu achten, dass der Anbieter möglichst einen optionalen Kur-Tarif anbietet. Oftmals nämlich sind die Kurleistungen in den Grundtarifen absolut mangelhaft, jedoch gerade für Beamte besonders wichtig, da keine anderen Leistungsträger zur Verfügung stehen.

Bei der Auswahl eines Tarifs sollte neben den Tarifkriterien auch die Analyse des Anbieters an sich eine Rolle spielen. Sie brauchen sich nicht unbedingt nur auf die größten privaten Versicherer zu beschränken. Eine gewisse Mindestgröße sollte jedoch in der Tat erreicht sein, so dass die Versichertenkollektive nicht zu klein sind. Die Folge wäre nämlich ansonsten, dass die Gefahr von Beitragserhöhungen steigt.

Als überdurchschnittlich gesunder Kunde ist es zudem nicht verkehrt, sich einen Anbieter mit einer sehr strengen Annahmepolitik su suchen. Tendenziell wird dies eine nicht zu unterschätzende Rolle auf die Stabilität der Beiträge in der Zukunft haben.

Der Wechsel in die PKV für Beamte

Zu klären ist, ob Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse als versicherungspflichtiges oder freiwillig versichertes Mitglied gelten. Versicherungspflichtige Personen können zum Tag der Verbeamtung aus der gesetzlichen Krankenkasse austreten bzw. die Mitgliedschaft kündigen, da ein Statuswechsel vorliegt. Freiwillig versicherte Mitglieder hingegen müssen die ordentliche Kündigungsfrist einhalten und können daher nur zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Wir empfehlen daher bei einer abzusehenden Verbeamtung schon einmal vorsorglich zu kündigen, damit sich der Beendigungstermin der gesetzlichen Krankenkasse nicht zu weit nach hinten verschiebt. Keine Sorge: Die Kündigung der Krankenkassenmitgliedschaft wird nur dann wirksam, sofern Sie bis zum Beendigungstermin einen Folgeversicherungsnachweis einer PKV erbracht haben.

Wie ist die Familie von Beamten versichert?

Beamtenkinder haben über ihr Elternteil gewöhnlich einen abgeleiteten Beihilfeanspruch in Höhe von 80 Prozent. Sie können daher sehr günstig in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Sofern ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist, kann unter Umständen auch die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung gegeben sein. Auch eine private Krankenzusatzversicherung inklusive einer Anwartschaft wäre dann denkbar. Je nach individueller Konstellation prüfen wir für Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Absicherung Ihrer Kinder zur Verfügung stehen und welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringen.

Unter Umständen besteht auch ein abgeleiteter Beihilfeanspruch für den Ehepartner, sofern dessen Vorjahreseinnahmen eine von der jeweiligen Beihilfestelle festgelegte Grenze nicht überschreiten.

Was passiert mit der PKV, wenn ich nicht weiterverbeamtet werde?

Insbesondere Lehramtsanwärter machen nach ihrem Vorbereitungsdienst häufig die leidige Erfahrung, nicht sofort eine Planstelle zugeteilt zu bekommen.

In aller Regel findet sich jedoch meist übergangsweise eine Stelle im Angestelltenverhältnis. So gut wie immer muss der bisherige Beamte dann zumindest vorübergehend zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Wichtig ist, dass die die private Krankenversicherung nicht vollständig gekündigt wird. Wir empfehlen fast all unseren Kunden, eine kleine Anwartschaft bzw. ein Optionstarif fortzuführen. Dadurch ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz bei einer erneuten Verbeamtung wieder ohne Gesundheitsprüfung aufleben kann. Optional können auch weitere Krankenzusatztarife den Schutz der eigenen Krankenkasse ergänzen.

Auch von einer erfahrungsgemäß meist kurzen Phase der Arbeitslosigkeit können einige Beamte betroffen sein. Grundsätzlich führt dann auch erst einmal kein Weg zurück in eine gesetzliche Krankenkasse, man verbleibt vorübergehend in der privaten Krankenversicherung. Da der Beihilfeanspruch in dieser Situation entfällt, muss die PKV auf 100 Prozent aufgestockt werden. Auch wenn es möglicherweise einen Zuschuss vom Arbeitsamt gibt, kann die Beitragsbelastung als Kunde recht hoch sein. Der ein oder andere Anbieter bietet hier spezielle Vergünstigungen an. Es ist daher nicht verkehrt, dies gerade als Beamtenanwärter bei der Anbieterwahl zu berücksichtigen, gerade als Referendar.

Als Beamter auf Widerruf oder Probe haben Sie noch kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst für den Staat nicht mehr ausüben können, werden SIe aufgrund einer einer Dienstunfähigkeit werden Sie entlassen. Die Folge ist auch hier, dass Sie prinzipiell erst einmal der privaten Krankenversicherung zugehörig bleiben und nicht zurück in die gesetzliche Krankenkasse kommen. Hinzu kommt ebenso der Entfall des Beihilfeanspruches und infolgedessen die Aufstockung auf eine 100-Prozent-Absicherung. Gerade bei jungen Beamten ohne Versorgungsansprüche führt daher aus unserer Sicht kein Weg an einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung vorbei.

Beamten-PKV im Ruhestand

Bei Eintritt in die Pension steigt Ihr Beihilfeanspruch auf 70 Prozent, Sie können Ihren Krankenversicherungsschutz auf 30 Prozent reduzieren. Hinzu kommt, dass bereits mit 60 Jahren schon der gesetzliche Zuschlag (10 Prozent) nicht mehr gezahlt werden muss. Die Erfahrung zeigt, dass Beamte somit in der Pension recht kostengünstig versichert sind.

Um allerdings noch weitere Vorkehrungen hinsichtlich hoher Beiträge im Alter treffen zu können, besteht bei vielen Anbietern die Möglichkeit, einen zusätzlichen Beitragsentlastungstarif abszuschließen. In Jungen Jahren zahlen Sie somit zwar etwas mehr, haben allerdings die Gewissheit, dass Ihr Beitrag zum Beispiel mit 65 Jahren um einen vereinbarten Betrag abgesenkt wird.

Rechnungen einreichen – Zusammenspiel PKV und Beihilfe

Als Kassenpatient hatten Sie mit der Bezahlung von Arztbesuchen prinzipiell wenig zu tun. Bei Behandlungen konnten Sie Ihre Versichertenkarte vorzeigen, eine Rechnung mussten Sie nicht begleichen. Als Privatpatient sieht dies ein wenig anders aus. Nach der Behandlung bekommen zunächst einmal Sie die Rechnung und müssen dafür aufkommen. Normalerweise haben Sie dafür ein Zahlungsziel von mehreren Wochen und müssen nicht in Vorleistung gehen.

Privat versicherte Beamte haben zum Einreichen ihrer Rechnungen zwei Anlaufstellen, die Beihilfestelle sowie den Krankenversicherer. Sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei den meisten Krankenversicherern kann man mittlerweile alle Rechnungen per App abfotografieren und auf Knopfdruck in die Bearbeitung geben. Unabhängig voneinander prüfen dann beide Stellen, welchen Erstattungsanspruch Sie haben und überweisen Ihnen den Betrag auf Ihr Konto.

Die meisten PKV-Beihilfetarife beinhalten auch den von uns immer empfohlenen Beihilfeergänzungstarif. Über diesen werden zum Teil von der Beihilfe nicht übernommene Leistungen aufgestockt. Die perfekte Vorgehensweise sieht daher so aus, dass man die Rechnungen als erstes zur Prüfung an die Beihilfestelle schickt, diese stellt dann einen Beihilfebescheid aus, der möglicherweise Kürzungen vorsieht. Im nächsten Schritt sendet man den Beihilfebescheid samt der Rechnung an die PKV. Diese kann nun sofort den vollständigen Erstattungsanspruch aus dem Grundtarif sowie dem Beihilfeergänzungstarif prüfen.

Debeka und DBV – Die TOP-PKV-Anbieter für Beamte?

Für Beamte gibt es eine Vielzahl von interessanten Krankenversicherungstarifen, die zur Verfügung stehen. Wenn Sie sich jedoch mit Kollegen austauschen und nach Erfahrungen zu einzelnen PKV-Anbietern fragen, werden Sie schnell feststellen, dass die große Mehrheit sich bei der Debeka oder der DBV versichert hat. Viele werden Ihnen als Begründung für ihre Entscheidung nicht viel mehr sagen können, als dass dies die bekanntesten bzw. gängigsten Gesellschaften für Beamte sind. Dies reicht den meisten aus, um beim Abschluss des Vertrages ein gutes Bauchgefühl zu haben. Beide Anbieter haben Vor- und Nachteile, beide können wir Ihnen grundsätzlich vermitteln. Die Frage ist nur, ob die Tarife auch wirklich zu Ihrer Ausgangssituation bzw. zu Ihren Wünschen passen. Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Krankenkversicherer für Sie am besten geeignet ist, unterstützen wir Sie gerne bei der Auswahl. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.

Welche Absicherungen sind als Beamter ansonsten wichtig?

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sollte grundsätzlich jeder Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung haben, egal ob als Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit. Eine solche Absicherung ersetzt bzw. ergänzt Ihr Einkommen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Zwar steigen die staatlichen Versorgungsansprüche im Laufe der Jahre sukzessive an, eine nicht zu unterschätzende Einkommenslücke jedoch bleibt. Die wenigsten Beamte können es sich leisten, dauerhaft mit mehreren hundert oder tausend Euro weniger auszukommen, gerade zum Beispiel dann, wenn die Familie abgesichert sein soll oder eine Immobilie finanziert wird.

Auch an eine Diensthaftpflichtversicherung sollten Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, immer denken. Durchaus kann der Dienstherr von Ihnen der Erstattung von gewissen Kosten verlangen, z.B. beim Austausch einer Schließanlage, sofern Sie Ihre Dienstschlüssel verlieren.

In jeglichen Versicherungsfragen unterstützen wir Sie bei der Auswahl, in aller Regel kostenlos. Gerne überprüfen wir auch das Preis-Leistungsverhältnis Ihrer bestehenden Verträge und stehen Ihnen im Schadenfall mit Rat und Tat zur Seite.

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