Wie geht es jetzt weiter?
Sobald Ihre Gesundheitshistorie vollständig und sauber aufgearbeitet ist, stellen wir für Sie bei in Frage kommenden Versicherern anonyme Risikovoranfragen. Die Anbieter geben dann ein Votum ab, in welchem mitgeteilt wird, ob und zu welchen Konditionen der Versicherungsschutz möglich ist. Wenn alle angefragten Anbieter geantwortet haben, erhalten Sie von uns eine Auswertung inklusive einer fundierten Empfehlung.
Im zweiten Termin können wir all Ihre Fragen durchgehen. Gemeinsam gehen wir noch einmal auf Vor- und Nachteile der möglichen Anbieter ein. Sobald Sie dann eine Entscheidung getroffen haben, begleiten wir Sie beim Antragsprozess, so dass sichergestellt ist, dass die Ihnen zugesagten Konditionen rechtzeitig in Kraft treten.
Auch nach Vertragsabschluss stehen wir Ihnen jederzeit bei Seite. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihr Beihilfesatz oder das Beihilfeland ändert, Ihr Kind im Rahmen der Kindernachversicherung mitversichert werden soll, oder gerne auch, wenn Sie Fragen zu anderen Versicherungsthemen des öffentlichen Dienstes haben.
Die anonyme Risikovoranfrage – Unsere spezielle Vorgehensweise
Mit Hilfe von Risikovoranfragen bringen wir für Sie unverbindlich in Erfahrung, wie die angefragten Versicherer bei einer möglichen Antragstellung reagieren würden. Ziel ist es zum einen, dass Sie so nicht “die Katze im Sack” kaufen. Im Idealfall werden Sie normal angenommen. Recht häufig lehnen allerdings auch Anbieter den Versicherungsschutz ab oder machen ein Erschwernisangebot. Ein solches individuelles Angebot sieht in aller Regel nun einen Beitragszuschlag vor. Leistungsausschlüsse sind eher unüblich oder werden auf nur einen stark eingegrenzten Teilbereich beschränkt.
Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil einer Risikovoranfrage ist es, dass sie rechtlich nicht mit einem (Probe-)Antrag vergleichbar ist. Oft nämlich wird in den Antragsformularen der Krankenversicherer nach bereits in der Vergangenheit gestellten Anträgen gefragt. Sofern Sie also beim ersten Anbieter abgelehnt wurden oder nicht mit dem Änderungsangebot einverstanden waren, so müssten Sie Ihre Vorgeschichte beim nächsten Versuch nun offenlegen. Im Zweifelsfall wird der zweite Anbieter hier noch vorsichtiger sein, die Wahrscheinlichkeit einer Absage steigt.
Leider ist es jedoch so, dass nicht alle Versicherer die Möglichkeit der anonymen Risikovoranfrage anbieten. Häufig wird den Kunden dazu geraten einen unverbindlichen Probeantrag zu stellen. Die zuvor genannten Nachteile einer solchen Vorgehensweise werden allerdings nur in den seltensten Fällen gegenüber den Kunden kommuniziert.
Nahezu alle Versicherungsmakler bieten Ihren Kunden vor Vertragsabschluss an, unverbindlich die Versicherbarkeit im Rahmen von Risikovoranfragen bei einzelnen Gesellschaften prüfen zu lassen. Zu Recht stellen sich daher viele Interessenten zunächst einmal die Frage, warum sie gerade bei diesem Makler anfragen sollen. Im Bereich Beamten-PKV gilt es enorm viele Besonderheiten zu beachten bzw. zu kennen. Diese sind nur den wenigsten Versicherungsmaklern geläufig, nämlich denen, die sich auf dieses komplexe Themenfeld bzw. die Kundengruppe der Beamten spezialisiert haben. Hinzu kommt, dass ein Versicherungsmakler aus unserer Sicht keinesfalls erst einmal wahllos bei allen Gesellschaften mit den Gesundheitsdaten des Kunden anfragen sollte. Der Arbeitsaufwand der Versicherer ist nicht zu unterschätzen. Wenn man bedenkt, dass nur die wenigsten Risikovoranfragen bei den Gesellschaften letztendlich zu einem PKV-Vertrag werden, so sollte klar sein, dass ganz genau überlegt wird, wieviel Energie in eine solche Vorabprüfung investiert wird.
Als ein auf den Bereich Beihilfe-PKV hochspezialisierter Versicherungsmakler fragen wir überwiegend bei maximal drei bis fünf Gesellschaften an. Die Versicherer wissen dies zu schätzen, insbesondere auch den Fakt, dass unsere Risikovoranfragen in Zusammenarbeit mit unseren Kunden qualitativ hochwertig aufgearbeitet werden. Dem Risikoprüfer wird seine Arbeit somit so leicht wie möglich gemacht und er weiß, dass er diese in vielen Fällen auch nicht umsonst macht. Ein kleiner aber feiner Unterschied, der sich jedoch äußerst stark auf das Resultat wie zum Beispiel den dauerhaft von Ihnen zu zahlenden Risikozuschlag auswirkt.
Bitte werden Sie auch immer dann hellhörig, wenn Sie von einem Versicherungsvermittler subtil dazu gedrängt, gewisse Punkte aus Ihrer Gesundheitshistorie nicht im Antrag anzugeben. In solchen Fällen steht ausschließlich das Interesse des Beraters, sprich dessen Provision, im Mittelpunkt. Bitte beantworten Sie immer alle Punkte offen und ehrlich, nach denen der Krankenversicherer fragt. Selbstverständlich müssen und sollten Sie jedoch nicht mehr Informationen geben, zum Beispiel wenn eine Erkrankung außerhalb des Abfragezeitraumes liegt. Es obliegt dem Anbieter anschließend zu entscheiden, ob er etwas für risikorelevant oder aber unerheblich hält.
Risikozuschlag überprüfen lassen
Gang und gäbe ist es, dass Kunden einen versicherungsmedizinischen Zuschlag mit ihren Beiträgen zur PKV bezahlen müssen. Bei mehrjähriger Behandlungs- und Beschwerdefreiheit kann man diesen Zuschlag durchaus überprüfen lassen. Sollten Sie also nur einen Vertrag mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag bekommen haben, so helfen wir Ihnen im Nachgang auch dabei, diesen zu reduzieren oder vollständig aus dem Vertrag zu entfernen. Wir stehen Ihnen nicht nur beim Abschluss Ihrer privaten Krankenversicherung beiseite, sondern unterstützen Sie auch im Nachgang, sofern Sie dies möchten.
PKV trotz Vorerkrankungen (Öffnungsaktion)
Im Idealfall hat der angehende Beamte bzw. Beamtenanwärter schon vorausschauend einen Optionstarif bzw. eine Anwartschaft bei einem Versicherer seiner Wahl abgeschlossen. So wäre dies beispielsweise für Studenten im Bereich Lehramt absolut sinnvoll, da die Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Verbeamtung recht hoch ist. Im Referendariat könnte der Tarif dann trotz ggf. mittlerweile neu dazugekommenen Erkrankungen unkompliziert in eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte umgestellt werden.
Besteht zum Zeitpunkt der Verbeamtung ein solcher Tarif jedoch nicht, so könnte es im Zweifelsfall bei gewissen Vorerkrankungen durchaus dazu kommen, dass keine private Krankenversicherung einer Aufnahme zustimmt. In diesen Fällen hat sich die Öffnungsaktion für Beamte bewährt. Prinzipiell kann diese im Übrigen auch schon von Beamtenanwärtern genutzt werden. Alle daran teilnehmenden Gesellschaften haben gemeinsam vereinbart, dass Personen im Rahmen ihrer ersten Verbeamtung mit einem Risikozuschlag in Höhe von 30 Prozent aufgenommen werden. Es sind allerdings eine Vielzahl von Besonderheiten und gewisse Einschränkungen zu beachten. Eine einheitliche Regelung, die bei allen Anbietern angewendet wird, gibt es nicht.