Gesundheitsfragen bei Antragstellung
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie als Kunde sämtliche Gesundheitsfragen, nach denen Sie im Versicherungsantrag explizit gefragt werden, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Die Fragen beziehen sich zum Teil auf Erkrankungen, Unfälle und sonstige Ereignisse, die bis zu zehn Jahren zurückliegen. Den meisten Kunden bereitet die Beantwortung Schwierigkeiten. Ein kompetenter Vermittler wird Ihnen hier jedoch sinnvolle Hilfsmittel an die Hand gegeben.
Seien Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sehr sorgsam und nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Lassen Sie sich von ihrem Vermittler auch nicht dazu drängen vermeintlich "kleinere" Erkrankungen als Lappalie zu betrachten, die nicht im Antrag angegeben werden müssen. Zumeist steckt hier lediglich das Provisionsinteresse des Vermittlers im Vordergrund. Dieser erhält nämlich in der Regel keine Vergütung, wenn aufgrund des Gesundheitszustandes kein Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zustande kommt.
Achtung: Wenn die Fragen falsch oder unvollständig beantwortet wurden, kann dies schlimme Folgen haben. Dies zeigt sich allerdings meist erst zu dem Zeitpunkt, wo Sie Leistungen ausgezahlt bekommen sollen. Schnell kann es nun passieren, dass Ihr Versicherer aufgrund § 19 VVG (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht) oder nach § 22 VVG (arglistige Täuschung) die Zahlung abgelehnt.
Bevor ein Antrag gestellt wird, kann in einigen Fällen eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern sinnvoll sein. Es kann so im Vorhinein abgeklärt werden, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen aufnimmt.