Die sogenannte Basisrente, umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt, kann ein interessanter Baustein eines individuellen Konzeptes zur Altersvorsorge sein. Hinter dem Begriff Basisrente verbirgt sich eine freiwillige private Rentenversicherung mit der Besonderheit, dass die Beiträge zu großen Teilen steuerlich abgesetzt werden können. Im Hinblick auf die Produktkriterien ist sie tendenziell mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar, verfolgt jedoch aufgrund der Nutzung des Kapitaldeckungsverfahrens einen völlig anderen Ansatz.
Prinzipiell kann eine Basisrente von jedem abgeschlossen werden, z.B. auch von Angestellten und Beamten. Insbesondere für Freiberufler und Selbständige ist es sogar in den meisten Fällen die einzige staatlich geförderte Form der Altersvorsorge.
Mein Angebot…
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In der Ansparphase ist eine sehr hohe Steuerersparnis möglich. In der Rentenphase wir die Rente zwar voll versteuert, in der Regel dann aber mit einem zumeist geringen persönlichen Steuersatz
Die Basisrente wird in der Rentenphase nicht als einmalige Summe ausgezahlt. Das angesparte Kapital wird so umgewandelt, dass eine lebenslange monatliche Rente zur Verfügung steht.
Die Ansprüche aus der Basisrente sind nur an Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder vererbbar.
Die Ansprüche aus der Basisrente sind zudem nicht veräußerbar, beleihbar oder übertragbar.
In den meisten Fällen ist die Basis-Rente bei Hartz IV (Arbeitslosigkeit) oder Insolvenz geschützt.
Aktuell frühester Rentenbeginn bei Neuverträgen ist mit 62 Jahren möglich.
Es besteht die Möglichkeit einen Zusatzschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit oder als Hinterbliebenenrente mit einzuschließen. Achtung: In diesem Falle gelten steuerliche Besonderheiten für den Zusatzbaustein. Vor- und Nachteile müssen individuell abgewogen werden.
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