Wenn Du als Elternteil mit Deinem Kind zum Arzt gehst, möchtest Du, dass es so schnell wie möglich gesund wird und die beste medizinische Versorgung bekommt. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hier jedoch lediglich einen Basisschutz.
Wenn Du trotzdem die beste medizinische Versorgung für Dein Kind haben willst, musst Du entweder Behandlungen aus eigener Tasche bezahlen oder mit einer hohen Eigenbeteiligung rechnen. Um hier hohe Kosten zu vermeiden, kannst Du Dein Kind über Krankenzusatzversicherungen absichern. Von A wie ambulante Behandlungen bis Z wie Zahnbehandlungen kannst Du Dein Kind gegen fast alle Behandlungskosten versichern.
Worauf es bei der Krankenzusatzversicherung für Kinder ankommt, ob sie sich wirklich lohnt und auf welche Stolperfallen es zu achten gilt, klären wir im folgenden Artikel.
Mein Name ist Alexander Kuhlen, ich bin unabhängiger Versicherungsmakler aus Köln.
Da ich an kein Versicherungsunternehmen gebunden bin, kann ich mich vollständig auf Deine individuellen Bedürfnisse konzentrieren und Dir und Deinen Kindern so immer den passenden Versicherungsschutz aus über 300+ Gesellschaften empfehlen.
Meine Schwerpunkte liegen in den Bereichen private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.
Wenn Du mehr über Deine Möglichkeiten im Bereich der privaten Zusatzversicherung erfahren oder Dich allgemein zu Versicherungsthemen beraten lassen möchtest, melde Dich gerne bei mir.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen steigen immer weiter an, doch die Leistungen nehmen immer weiter ab. Auch bei der Versorgung von Kindern.
Wenn früher Brillen, Zahnbehandlungen, Heilpraktiker und vieles mehr teilweise zu 100 % von der Krankenkasse übernommen wurden, sieht es heutzutage anders aus. Leistungen wurden gestrichen oder stark reduziert.
Um Deinem Kind trotzdem die beste medizinische Versorgung zu bieten, lohnt es sich, eine Krankenzusatzversicherung für Dein Kind abzuschließen.
Zwar handelt es sich bei Krankenzusatzversicherungen für Kinder um eine private Krankenzusatzversicherung, jedoch können auch gesetzlich versicherte Kinder sich ganz einfach zusatzversichern.
Wie auch beim Abschluss einer normalen privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung als Erwachsener gibt es auch bei der Krankenzusatzversicherung für Kinder Gesundheitsfragen. Hierbei fragt der Versicherer Vorerkrankungen (chronische Erkrankungen, Entwicklungsstörungen, Krankenhausaufenthalte etc.), die Dein Kind hatte, bzw. hat, ab.
Wichtig hierbei ist es, alle Gesundheitsfragen für Dein Kind wahrheitsgemäß zu beantworten. Solltest Du die Gesundheitsfragen vorsätzlich falsch beantworten oder Vorerkrankungen bewusst nicht angeben, kann die Versicherung Deinem Kind die Leistungen verweigern und den Vertrag kündigen. Deshalb ist es wichtig, alle Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
Grundsätzlich ist ein Versicherungsschutz für Dein Kind auch mit einer Vorerkrankung möglich. Eine Möglichkeit, die ich als unabhängiger Versicherungsmakler nutzen kann, ist die sogenannte anonyme Risikovoranfrage.
Die anonyme Risikovoranfrage ist, wie der Name schon sagt, eine anonyme Voranfrage bei Versicherungen, ob diese trotz vorhandener Vorerkrankungen einen Krankenversicherungsschutz für Dein Kind gewähren würden.
💡 Der Vorteil als Versicherungsmakler ist, dass ich bei fast allen Gesellschaften eine solche Voranfragen stellen kann. Denn, auch wenn eine Gesellschaft das Kind aufgrund der Vorerkrankung ablehnt, kann eine andere Gesellschaft das Kind ohne Probleme annehmen.
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Was eine Krankenzusatzversicherung für Dein Kind kostet, lässt sich pauschal nicht sagen, da die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängen.
Je früher Du eine Versicherung für Dein Kind abschließt, umso günstiger ist diese in der Regel auch, weil die Beiträge mit dem Alter leicht steigen. Auch sind junge Kinder meist gesünder als ältere Kinder, was bedeutet, dass die Versicherungen seltener den Versicherungsschutz ablehnen bzw. einen Zuschlag berechnen.
Je nach Leistung und Gesellschaft unterscheiden sich die Preise der verschiedenen Versicherungen sehr stark voneinander. Auch gibt es bestimmte Versicherer, die spezielle Tarife für Kinder anbieten. Diese haben z.B. bestimmte Leistungen, die für Kinder relevant sind, mitversichert.
⚠️ Wichtig: Krankenzusatzversicherungen für Kinder sind in der Regel günstiger als die für Erwachsene. Je nach Tarif und Versicherer passen sich die Beiträge im Alter nach oben an.
Auch wenn die Versicherung bei einem Vergleichsportal als günstig und mit Bestnote angezeigt wird, kann sie sich später als Kostenfalle herausstellen. Deshalb ist es wichtig, vor dem Abschluss einer Krankenversicherung mit einem Experten darüber zu reden und diesen Faktor unbedingt zu berücksichtigen.
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Welche Leistungen kann man über Krankenzusatzversicherungen versichern? Hier erfährst Du, welche Leistungen sie erbringen und auf welche Punkte es dabei besonders zu achten gilt.
Hier sind die 7 typischen Krankenzusatzversicherungen für Kinder:
Eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder übernimmt Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise zahlt, wenn sich Dein Kind im Krankenhaus behandeln lassen muss.
Hierbei kannst Du z.B. auswählen, ob Dein Kind in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht wird (besonders komfortabel bei längeren Klinikaufenthalten), oder ob es eine Behandlung vom Chefarzt erhält.
Zudem kannst Du, wenn Du das möchtest, auch eine freie Klinik- bzw. Krankenhauswahl auswählen, damit Kosten für die Behandlung auch in Privat- oder Spezialkliniken übernommen werden.
⚠️ Wichtig: Wenn es Dir wichtig ist, bei stationären Aufenthalten mit Deinem Kind in einem Zimmer zu bleiben, kannst Du das über das Rooming-In für Eltern mitversichern. Hierbei werden die Kosten, die dafür anfallen, dass Du mit Deinem Kind in einem Zimmer bleibst, von der Versicherung übernommen.
Die Heilpraktikerzusatzversicherung für Kinder versichert Leistungen, die außerhalb der klassischen Schulmedizin liegen. Also Behandlungen wie Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur und Behandlungen bei Heilpraktikern.
Viele Tarife haben eine Wartezeit für Behandlungen. Das bedeutet, dass nur Behandlungen übernommen werden, die 3 Monate nach Abschluss der Versicherung beginnen. Dadurch soll verhindert werden, dass man kurz vor der Behandlung noch schnell eine Versicherung abschließt.
Die Rechnungsgrundlage für Heilpraktiker ist in der Regel das GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Nicht alle Therapeuten und Heilpraktiker halten sich an dieses Gebührenverzeichnis. Einige Heilpraktiker legen ihre Honorare frei fest. Manche Tarife nehmen das GebüH als Grundlage und erstatten keine Kosten, die über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker gehen.
Je nach Versicherer und Tarif kann es Höchstgrenzen bei der Erstattung geben. Also z.B., dass maximal 1.000 Euro pro Kalenderjahr erstattet werden.
Manche Versicherer und Tarife schränken die Auswahl der Behandler stark ein. Wenn es Dir wichtig ist, dass Dein Kind sich bei jedem Arzt und Heilpraktiker im Hinblick auf Naturheilkunde behandeln lassen kann, dann achte auf eine freie Auswahl.
Gerade in den letzten Jahren hat die GKV die Leistungen für Brillen stark gekürzt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Gläser nur, wenn eine medizinisch relevante Fehlsichtigkeit vorliegt. Hierbei werden lediglich die Gläser in einfacher Ausführung gezahlt.
Zusatzleistungen wie Entspiegelung, Tönung oder gehärtete Gläser werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Zudem muss man als Elternteil das Gestell selbst bezahlen.
Laut dem Uniklinikum Dresden brauchen in Deutschland rund 30 % aller Kinder eine Sehhilfe. Gerade, weil sich das Kind noch in Entwicklung befindet und sich die Sehstärke kontinuierlich verändert, kann es sein, dass man alle 2-3 Jahre eine neue Brille benötigt. Um hier nicht auf den hohen Kosten für eine gute Brille sitzenzubleiben, kann man für sein Kind eine Brillenzusatzversicherung abschließen.
Auch, wenn Dein Kind bereits eine Brille trägt, ist der Abschluss in der Regel problemlos möglich. Die meisten Versicherer haben keine Gesundheitsprüfung, oder nur eine sehr stark vereinfachte.
Worauf man jedoch achten muss, ist, dass einige Anbieter eine Wartezeit von drei Monaten haben, bevor man die erste Brille einreichen kann. Jedoch gibt es auch hier Tarife auf dem Markt, die auf die Wartezeit verzichten.
Die ambulante Zusatzversicherung für Kinder übernimmt ambulante Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen. Eine ambulante Behandlung ist eine medizinische Versorgung, bei der sich Dein Kind nicht stationär im Krankenhaus befindet, sondern von einem Arzt bzw. Behandler vor Ort betreut wird.
Hierbei kann man mit einer ambulanten Zusatzversicherung für Dein Kind folgende Leistungen absichern:
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt hierbei nur den Basisschutz ab. Wenn es Dir wichtig ist, dass Dein Kind von den besten Ärzten und modernsten Behandlungsmethoden profitiert, ist der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung für Kinder sehr sinnvoll.
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Besonders beim Thema Zähne wird es teuer. Und die Krankenkassen leisten in diesem Bereich immer weniger. So werden z. B. die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung für Kinder von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen gar nicht oder nur teilweise übernommen. Eine gute Zahnzusatzversicherung für Dein Kind erstattet in der Regel zwei Zahnreinigungen pro Jahr.
Auch beim Thema Zahnersatz sieht es nicht besser aus. Die Krankenkassen zahlen lediglich die günstigsten Füllungen aus Kunststoff. Teure hochwertige Füllungen, etwas aus Keramik, müssen selbst gezahlt werden.
Die günstigen Füllungen müssen anders als etwa eine teure Füllung aus Keramik alle 2-5 Jahre gewechselt werden, während hochwertige Füllungen oft auch bis zu 15 Jahre halten. Auch fallen günstige Kunststofffüllungen meist bereits nach kurzer Zeit farblich auf, da sie sich verfärben, während der hochwertige Zahnersatz dauerhaft schön bleibt, jedoch auch entsprechend kostet.
Neben dem Zahnersatz ist bei Kindern die Zahnspange ein wichtiges Thema. Auch hier gibt es bei der Krankenkasse starke Einschränkungen, was die Kostenübernahme betrifft.
So erstattet die Krankenkasse lediglich Kosten für eine Zahnspange bei Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3-5 (schwere Fehlstellung der Zähne). Wenn Dein Kind nur eine kleine Fehlstellung der Zähne hat (KIG 1-2) musst Du die Kosten selbst tragen.
Zudem werden bei Zahnspangen nur Standardmodelle (z.B. mit Metall außen) bezahlt. Wenn Du für Dein Kind eine unsichtbare Zahnspange (Aligner), oder ein innen liegendes System haben möchtest, musst Du das zu 100 % aus eigener Tasche bezahlen.
Ein Aligner kostet für Kinder zwischen 2.500 und 6.000 Euro, wobei sich die Krankenkasse, wie zuvor erwähnt, nicht an den Kosten beteiligt.
Wenn Dir das Thema Zähne für Dein Kind wichtig ist, gibt es Zahnzusatzversicherungen, die sich speziell auf das Thema Kieferorthopädie spezialisiert haben. Diese leisten für Kinder auch bei KIG 1-2, also bei leichter Fehlstellung der Zähne, auch wenn die gesetzliche Krankenkasse das nicht übernehmen würde.
⚠️ Wichtig: Die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen Leistungen für Zahnspangen nur bis zum 18. Lebensjahr. Deshalb ist es sinnvoll (um hohe Eigenkosten zu vermeiden) eine solche Versicherung so früh wie möglich abzuschließen und auch zu nutzen.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Staffelung. Das bedeutet, dass sie die Leistungen pro Jahr auf eine bestimmte Summe beschränken. Die meisten Staffelungen von Zahnzusatzversicherungen sehen in der Regel so aus:
Die Staffelungen unterscheiden sich hierbei je nach Tarif und Anbieter voneinander. Die oben genannte Tabelle soll lediglich als Beispiel dienen.
⚠️ Wichtig: Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen entfällt die Staffelung bei Unfällen. Sollte Dein Kind also z.B. bei Spielen hinfallen und Zähne verlieren, leistet die Versicherung trotzdem in unbegrenzter Höhe.
Gerade bei Kindern ein oft unterschätzter, aber wichtiger Punkt: die Pflegezusatzversicherung. Denn Pflege betrifft nicht nur Senioren, sondern auch junge Leute. Laut der Pflegestatistik 2023 des Statistischen Bundesamtes gibt es insgesamt 345.696 pflegebedürftige Personen unter 20 Jahren, was bei insgesamt ca. 5,7 Mio. Pflegebedürftigen in Deutschland ungefähr 6 % ausmacht.
Denn was passiert, wenn Dein Kind plötzlich pflegebedürftig wird? Neben der finanziellen Einschränkung, weil Du nicht mehr Vollzeit arbeiten kannst, ist auch der psychische Druck enorm. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet zwar einen kleinen Teil, dieser reicht jedoch nicht, um Deinem Kind im Pflegefall die nötige Betreuung zu ermöglichen, ohne selbst Geld in die Hand zu nehmen.
Um im Pflegefall nicht auf den hohen Kosten sitzen zu bleiben, gibt es die Pflegezusatzversicherung für Kinder.
In der Regel stehen drei Leistungsvarianten zur Auswahl:
Das Pflegegeld wird Dir gezahlt, wenn Du Dich selbst um die Pflege Deines Kindes kümmerst. Dadurch sollen Einbußen im Einkommen aufgefangen werden, damit Du Dein Kind ohne finanzielle Sorgen selbst pflegen kannst.
Das Pflegetagegeld ist ein fester Tagessatz, den Dein Kind bei Pflegebedürftigkeit bekommt. Die Höhe der Summe ist unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Also auch, wenn die Pflege weniger kostet, wird Dir das Geld trotzdem in vereinbarter Höhe ausgezahlt.
Die Pflegerente ist ähnlich zum Pflegetagegeld. Jedoch wird hier statt eines festen Tagessatzes eine feste monatliche Summe ausgezahlt. Bei der Pflegerente werden, anders als beim Pflegetagegeld, Überschüsse und Rückstellungen mit dem angesparten Kapital erwirtschaftet. Je nach Versicherer und Tarif kannst Du also einen Teil des Geldes zurückbekommen, wenn es nicht verwendet wurde.
Wichtig: Du kannst neben einer monatlichen Leistung auch eine zusätzliche einmalige Leistung vereinbaren. Diese kannst Du dann z.B. für Umbaumaßnahmen im Haus oder an Deinem Auto verwenden, da die Kosten dafür nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden.
Wer selbst schon mal im Ausland krank geworden ist, weiß, wie teuer das Ganze werden kann. In der EU übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur die Kosten, die auch von der Kasse in Deutschland erstattet werden.
Außerhalb der EU erstattet die Krankenkasse in der Regel keine Behandlungskosten.
Wenn Dein Kind also auf Reisen krank wird, musst Du als Elternteil mit Selbstbehalten und Zuzahlungen rechnen, die nicht übernommen werden.
Um hier nicht auf hohen Arztrechnungen sitzenzubleiben, lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten, die für plötzliche Behandlungen anfallen. Also, wenn z.B. Dein Kind plötzlich Fieber bekommt oder sich einen Arm bricht.
Geplante Behandlungen im Ausland, also etwa eine Operation, die seit mehreren Monaten ansteht oder Zahnersatz, werden nicht von der Auslandsreisekrankenversicherung übernommen. Auch wenn Dein Kind bereits eine Vorerkrankung hat, werden die Kosten dafür in der Regel ausgeschlossen.
Viele Versicherer bieten Kombitarife für Kinder an (Zahn + Ambulant + Stationär…). Doch hier ist Vorsicht geboten. Die Versicherer locken hier mit Rabatten. Jedoch ist der Abschluss bei verschiedenen Gesellschaften nicht nur qualitativ meist hochwertiger, sondern auch trotz der Rabatte eines Kombitarifs meist günstiger.
Unter Umständen kann ein Kombitarif einer Versicherung dennoch sinnvoll sein. Ein solcher Kombitarif muss jedoch vor dem Abschluss immer gründlich geprüft werden.
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Ja, hierbei muss man jedoch zwischen zwei Punkten unterscheiden.
Die meisten Krankenzusatzversicherungen, die Du für Dein Kind abschließt, haben eine Mindestlaufzeit von 1 bis 2 Jahren.
Bei den meisten Versicherern kannst Du die Krankenversicherung für Dein Kind drei Monate vor Ablauf der Versicherung fristgerecht kündigen. Solltest Du diese Frist verpassen, verlängert sich der Vertrag meist um ein weiteres Jahr.
⚠️ Wichtig: Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, hast Du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Zugang der Mitteilung.
Der Beitrag wird je nach Versicherer und Tarif häufig zum 18. bzw. 21. Lebensjahr auf den Erwachsenentarif umgestellt. Das ist meistens mit einer Beitragsanpassung verbunden, da Kindertarife oft günstiger kalkuliert sind als Erwachsenentarife. Ab diesem Alter kannst Du also mit höheren Beiträgen rechnen.
Ja, die Beiträge für eine Krankenzusatzversicherung Deines Kindes kannst Du grundsätzlich steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Allerdings musst Du dabei einige Einschränkungen und Bedingungen beachten.
Krankenzusatzversicherungen für Dein Kind darfst Du unter folgenden Voraussetzungen als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbeitrag von 1.900 Euro absetzen.
Hier eine pauschale Aussage zu treffen, ist schwierig. Krankenzusatzversicherungen für Kinder unterscheiden sich sehr stark voneinander, was Preis und Leistung betreffen.
Auch kann es Versicherer geben, die Dein Kind aufgrund von bestehenden Vorerkrankungen ablehnen, während andere Versicherer Dein Kind ohne Einschränkungen annehmen.
Als ungebundener Versicherungsmakler finden wir die beste Krankenversicherung, die es für Dein Kind auf dem Markt gibt. Da ich für keine Versicherung arbeite, kann ich aus über 300 + Gesellschaften die Versicherung finden, die zu 100 % zu Deinem Kind passt.
Wer sich für eine Krankenzusatzversicherung für sein Kind interessiert, sollte nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Leistung achten. Hier sind einige Leistungspunkte, die besonders wichtig sind.
Wie viel zahlt der Versicherer im Leistungsfall? Manche Versicherer zahlen nur Pauschalbeträge (z.B. 500 Euro pro Behandlung). Andere Versicherer haben eine prozentuale Erstattung (z. B. 80–100 %).
Wie ist die Entwicklung der Beiträge? Sind sie am Anfang sehr günstig, nur um im Alter höher zu werden, oder bleiben sie stabil?
Findet eine Gesundheitsprüfung statt? Und wenn ja, wie umfangreich ist die Prüfung? Die Risikoprüfung variiert sehr stark von Versicherer zu Versicherer.
Gibt es beim Tarif eine Wartezeit? (z.B. Leistungen erst nach drei Monaten) oder eine Leistungsstaffel? (Im ersten Jahr werden maximal 1.000 Euro erstattet)
Das sind nur einige Punkte, auf die Du bei der Krankenzusatzversicherung für Dein Kind achten musst. Um hier nicht den Überblick zu verlieren, helfe ich Dir als ungebundener Versicherungsmakler dabei, auf alle Faktoren zu achten und so die beste Versicherung zu finden.
Ja, die Beiträge steigen mit dem Alter Deines Kindes. Ab einem gewissen Alter findet eine Umstufung des Kinder-Beitrages auf den Erwachsenen-Beitrag statt. Das ist jedoch vollkommen normal. Zudem können Aspekte wie medizinische Inflation und Kosten für neue Behandlungsmethoden im Laufe der Zeit zu Beitragserhöhungen führen..
Wenn Du stabile Beiträge haben möchtest, die sich nicht so stark anpassen, gibt es Tarife mit sogenannten Altersrückstellungen. Diese werden allerdings erst gebildet, sobald die Umstufung auf den Erwachsenen-Beitrag erfolgt ist. damit Dein Kind im Alter einen stabileren und bezahlbaren Beitrag hat.
Grundsätzlich kannst Du für Dein ungeborenes Kind keinen eigenen Tarif abschließen. Jedoch gibt es die Möglichkeit, Dein Kind direkt nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten zu versichern.
Das Zauberwort hierbei nennt sich Kindernachversicherung. Geregelt in § 198 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das bedeutet, dass, wenn eines der Elternteile bereits eine Krankenzusatzversicherung hat, man das eigene Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt über die Kindernachversicherung versichern kann.
Wichtig ist, dass man selbst mindestens drei Monate vor der Geburt bereits versichert ist. Zudem darf der Versicherungsschutz des Kindes nicht umfangreicher sein als der des Elternteils.
Dein Kind wird dann in Deinem, bzw. im Tarif des Partners, mitversichert und ist rückwirkend zur Geburt versichert.
Das Besondere dabei ist, wie zuvor erwähnt, dass der Versicherer Dein Kind ohne Wartezeiten, Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge aufnehmen muss. Auch, wenn Dein Kind bereits eine Vorerkrankung oder Behinderung hat.
⚠️ Wichtig: Du musst nach der Geburt des Kindes der Versicherung in der Regel die Geburtsurkunde nachreichen.
Die gesetzliche Krankenversicherung reicht in vielen Bereichen nicht aus. Wenn Du für Dein Kind die beste medizinische Versorgung haben willst, ist eine Krankenzusatzversicherung für Dein Kind die wohl beste Investition, die Du tätigen kannst. Ob Zahnspange, Brille, Behandlungen vom Chefarzt oder alternative Heilmethoden.
Wichtig ist jedoch zu beachten, dass es zwischen den Tarifen und Versicherern enorme Unterschiede gibt. Zwar kannst Du schnell online einen günstigen Tarif abschließen, dieser kann sich jedoch im Leistungsfall als Mogelpackung herausstellen.
Wenn Du wirklich den besten Tarif für Dein Kind haben möchtest, unterstütze ich Dich als ungebundener Versicherungsmakler dabei, den Tarif zu finden, der zu 100 % zu Dir und Deinem Kind passt.