Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - PKV im Referendariat
Von Alexander Kuhlen am 14.05.2019

PKV nach dem Referendariat

PKV: Kann ich nach dem Referendariat den privaten Krankenversicherer noch einmal wechseln?

Referendare können mit Beginn der Lehrerausbildung in die private Krankenversicherung wechseln. Dadurch genießen sie nicht nur die Leistungsvorteile der privaten Absicherung, sondern zahlen in vielen Fällen auch niedrigere Beiträge, als für die GKV. Nach dem Referendariat stellen sich jedoch viele Beamte die Frage, ob sie den Versicherer noch einmal wechseln können. Ob aus finanziellen oder leistungsspezifischen Gründen, im Folgenden wird erläutert, wann ein Wechsel möglich ist, was es zu beachten gilt und welche Nachteile sich dadurch für Beamte ergeben.

Kann ich nach dem Referendariat den Versicherer noch einmal wechseln?

Referendare erhalten bei Krankenversicherern günstige Anwärtertarife. Das bedeutet, ihr Versicherungsschutz bietet das umfangreiche Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung, und das zu ermäßigten Beiträgen. Nach dem Referendariat entfällt der Anwärtertarif und der Vertrag wird auf den Volltarif für Beamte umgestellte.

Da sich bei der Umstellung auf den Volltarif eine Beitragserhöhung ergibt, besteht für die Referendare ein Kündigungsrecht. Ab dem Umstellungstermin haben sie zwei Monate Zeit, um ihren Vertrag rückwirkend zu kündigen. Da in Deutschland die Versicherungspflicht gilt, müssen die Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist auch einen neuen Krankenversicherer vorweisen können. Tun sie dies nicht, gilt die Kündigung als unwirksam und der bisherige Vertrag bleibt bestehen.

Sonderfall: Versichererwechsel für angestellte Lehrer

Nicht jeder Lehramtsanwärter wird nach dem Referendariat als Beamter auf Probe von seinem Dienstherrn übernommen. Häufig kommt es vor, dass zunächst eine Übergangszeit in einem Angestelltenverhältnis vorgesehen ist. In diesem Fall müssen die Betroffenen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, sofern ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt (60.750 Euro im Jahr, Stand 2019). Weitere Informationen zur Versicherungspflichtgrenze sind hier zu finden.

Angestellte können frei entscheiden, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern.

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Tipp: Wer in Zukunft eine erneute Verbeamtung anstrebt, kann sich mit einer günstigen Anwartschaftsversicherung die Beiträge für die PKV sichern und seinen Gesundheitszustand „einfrieren“ - trotz gesetzlicher Absicherung.

Ist ein Wechsel des Versicherers nach dem Referendariat sinnvoll?

Da es möglich ist, nach dem Referendariat den Versicherer noch einmal zu wechseln, stellt sich auch die Frage, inwiefern dieses Vorgehen sinnvoll ist. Grundsätzlich lohnt sich ein Versichererwechsel nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die neue Gesellschaft bietet bessere Leistungen oder mindestens dieselben Leistungen zu einem günstigeren Beitrag
  • Die Versicherten sind gesund und haben keine oder nur kleinere Vorerkrankungen

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist also nur sinnvoll, wenn die neue Gesellschaft mindestens dieselben Leistungen bietet oder den Versicherungsschutz erweitert. Außerdem müssen die Antragsteller erneut eine Gesundheitsprüfung durchführen lassen. Krankheiten und Verletzungen während der Zeit als Referendar können dafür sorgen, dass die neue Gesellschaft einen Risikozuschlag erhebt oder es zur Ablehnung kommt. Aus diesem Grund kann der Wechsel der PKV nach dem Referendariat zu erheblichen Nachteilen führen.

Was gilt es bei einem Wechsel der Versicherung nach dem Referendariat zu beachten?

Sofern die gesundheitliche Situation der Versicherten unverändert ist, können sie nach dem Referendariat einen Wechsel der privaten Krankenversicherung in Betracht ziehen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten:

Altersrückstellungen

Um die Beiträge für eine private Krankenversicherung im Alter stabil zu halten, werden bei jedem PKV-Vertrag sogenannte Altersrückstellungen gebildet. Bei einem Wechsel müssen die Versicherer nicht das gesamte Kapital des Versicherungsnehmers an die neue Gesellschaft übertragen, sondern nur anteilig in der Höhe des Basistarifs.

Das Referendariat dauert in der Regel 24 Monate. In diesem Zeitraum werden bei Lehramtsanwärtern noch keine Altersrückstellungen gebildet.  Bei einem Anbieterwechsel nach Beendigung des Referendariats entsteht daher kein finanzieller Nachteil. Dennoch kann man sich durchaus auch über einen einen Tarifwechsel beim bisherigen Anbieter informieren. Unter Umständen muss auch ein Beitragszuschlag für im Antrag angegebene Erkrankungen gezahlt werden. Auch hier haben Referendare ein sogenanntes Nachprüfungsrecht. Sollte die Erkrankung ausgeheilt sein bzw. wenn es einen längeren beschwerdefreien Zeitraum gibt, so bestehen durchaus gute Chancen, dass der private Krankenversicherer den Beitragszuschlag reduziert oder aus dem Vertrag entfernt.

Leistungsumfang und Ausschlüsse

Der neue Versicherer sollte mindestens denselben Leistungsumfang, besser noch einen höherwertigen Versicherungsschutz bieten. Daher muss das Bedingungswerk genau überprüft werden, um mögliche Abweichungen und Einschränkungen zu vermeiden. Da jede Versicherungsgesellschaft ihre eigenen Vor- und Nachteile bietet, sollten immer verschiedene Anbieter miteinander verglichen werden. Nur so lässt sich eine private Krankenversicherung finden, die bestmöglich zu dem eigenen Bedarf passt.

Beitragserhöhungen

Ein Versichererwechsel mit denselben Leistungen macht häufig nur dann Sinn, wenn die neue Gesellschaft günstigere Beiträge bereithält. In diesem Fall sollten Versicherte genau prüfen, ob der Leistungsumfang dem bisherigen Versicherungsschutz entspricht. Zu berücksichtigen sind außerdem die Beitragsanpassungen der letzten Jahre. Sofern der neue Versicherer seine Beiträge entgegen anderer Krankenversicherer im aktuellen beziehungsweise in den vorherigen Jahren nicht erhoben hat, kann die Beitragsersparnis nur von kurzer Dauer sein.

Tipp: Private Krankenversicherer müssen ihren Versicherten einen internen Tarifwechsel ermöglichen, Beitragszuschläge können nach dem Referendariat überprft werden. Sollten die Beiträge zur finanziellen Belastung werden, können die Versicherungsnehmer innerhalb der Gesellschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung immer in einen günstigeren Tarif mit verringerten Leistungen wechseln, sofern dieser angeboten wird.

Sie haben auch die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz aufzustocken. In diesem Fall müssen sie jedoch auch bei ihrem bisherigen Versicherer meist eine Gesundheitsprüfung ablegen.

In Bezug auf die private Krankenversicherung muss die Situation jeder Person individuell betrachtet werden. Nur wenn die Wünsche und Bedürfnisse der Versicherten berücksichtigt werden, lässt sich ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz finden, der den Ansprüchen der Versicherungsnehmer entspricht. Aus diesem Grund berate ich meine Kunden eingehend und finde mit ihnen gemeinsam die Versicherung, die wirklich zu ihnen passt.

Wenn auch Sie Ihren Bedarf erörtern oder Ihren bisherigen Versicherungsschutz überprüfen möchten, können wir das gerne in einem persönlichen Gespräch tun. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

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Meine Name ist Alexander Kuhlen. Ich bin Versicherungsmakler in meiner Lieblingsstadt Köln. Ich liebe es Ihre Versicherungsprobleme zu lösen. Spezialisiert bin ich auf Private Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.
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