Beginnen Sie Ihre berufliche Laufbahn mit dem Referendariat in Rheinland-Pfalz, so besteht keine Verpflichtung zur gesetzlichen Krankenversicherung, sondern Sie haben auch die Möglichkeit, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Als zukünftiger Beamter profitieren Sie von einer bevorzugten Position, die die private Krankenversicherung äußerst attraktiv erscheinen lässt. Dennoch ist die Wahl der Krankenversicherung eine langfristige Entscheidung, die wohlüberlegt sein sollte.
Lehramtsanwärter in Rheinland-Pfalz befinden sich während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Deshalb sind sie nicht dazu verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, und haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.
Wie andere Beamte auch erhalten Lehramtsanwärter in Rheinland-Pfalz Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt mindestens die Hälfte ihrer medizinischen Kosten. Den verbleibenden Teil tragen die Anwärter mit einer privaten Krankenversicherung, die auch als Restkostenversicherung bekannt ist. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden. Zusätzlich können, je nach gewähltem Tarif, auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.
Während des Referendariats in Rheinland-Pfalz haben Beamte auf Widerruf, ähnlich wie in anderen Bundesländern, die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Staatsbedienstete sind nicht dazu verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Jedoch gibt es im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn Staatsbedienstete in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillig versichert und müssen den vollen Beitrag zur Krankenkasse, der von der Besoldung abhängt, eigenständig tragen.
Die Entscheidung für eine Krankenversicherung sollte nicht ausschließlich von finanziellen Gesichtspunkten abhängen. Auch Ihre individuelle Lebenssituation und beruflichen Ziele sollten berücksichtigt werden. Bedenken Sie, dass Ihre Familienangehörigen möglicherweise anspruchsberechtigt für Beihilfe sein könnten. In diesem Fall würde Ihr Arbeitgeber auch einen Teil der Krankheitskosten für Ihre Kinder und gegebenenfalls Ihren nicht berufstätigen Ehe- oder Lebenspartner übernehmen. Allerdings wäre für jedes Familienmitglied eine zusätzliche Restkostenversicherung erforderlich. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hier einige Vorteile, da Familienmitglieder oft kostenfrei mitversichert werden können.
Es ist ebenso wichtig, Ihre Entscheidung gründlich zu überdenken, wenn Sie nach dem Referendariat eine Festanstellung in Erwägung ziehen. In Rheinland-Pfalz werden Lehrkräfte gelegentlich unmittelbar nach Abschluss ihres Referendariats angestellt, was zur Versicherungspflicht führen würde. Infolgedessen müssten Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (69.300 Euro, Stand 2024).
Dennoch ist eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Rheinland-Pfalz zu empfehlen.
Während Ihrer Ausbildungszeit haben Sie lediglich dann Anrecht auf Beihilfe, wenn Sie sich dazu entschließen, eine private Krankenversicherung abzuschließen. In diesem Fall übernimmt Ihr Arbeitgeber mindestens die Hälfte der entstehenden medizinischen Kosten. Bei zwei Kindern erhöht sich Ihr Anspruch auf Beihilfe sogar auf 70 Prozent. Die Krankenversicherung für Beamte deckt lediglich einen Teil der medizinischen Aufwendungen ab, was sie zu einer besonders kostengünstigen Option macht.
Die Beitragshöhe der Krankenversicherung hängt von der Höhe des Einkommens des Versicherten ab. Während der Ausbildung beträgt das durchschnittliche monatliche Einkommen für Lehramtsanwärter in Rheinland-Pfalz etwa 1.453,55 Euro, von denen 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen werden. Lehrer verdienen im Vergleich relativ gut und müssen dementsprechend höhere Beiträge entrichten.
Die Prämie in der privaten Krankenversicherung variiert jedoch je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Insbesondere junge und gesunde Referendare zahlen in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet - oft weniger als 100 Euro pro Monat!
Die Leistungen der Zusatzversicherung für Restkosten entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfebestimmungen in Rheinland-Pfalz. Ebenso können auch Leistungen eingeschlossen werden, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Hierzu zählen unter anderem die Unterbringung in einem Einzelzimmer und die ärztliche Betreuung durch den Chefarzt während eines stationären Krankenhausaufenthalts. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann individuell angepasst und auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterliegen keiner permanenten Garantie. Es besteht die Chance, dass sie durch gesetzliche Anpassungen zu jeder Zeit gekürzt oder sogar gestrichen werden könnten. Im Gegensatz dazu sind die Leistungen, die einmal in der privaten Krankenversicherung festgelegt wurden, vertraglich verbindlich und dürfen nicht ohne die ausdrückliche Einwilligung des Versicherten gekürzt werden.
Was Sie nach dem Referendariat in Rheinland-Pfalz beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:
Verbeamtung | Wechsel in ein Angestelltenverhältnis |
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Falls Sie zuvor einen vergünstigten "Ausbildungstarif" gewählt haben, könnte sich Ihr Beitrag leicht erhöhen. | Wenn Sie nach dem Referendariat in eine Anstellung als Angestellter wechseln, sind Sie der Versicherungspflicht unterworfen. Sollte Ihr Einkommen die Schwelle für die obligatorische Versicherung nicht überschreiten, müssen Sie entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben oder dorthin zurückkehren. |
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und können zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Beachten Sie aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. | Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen bzw. in der PKV verbleiben. Da Sie aber keine Beihilfe erhalten, ist Ihre Krankenvollversicherung deutlich teurer als eine Restkostenversicherung für Beamte. |
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach ihrer ersten Verbeamtung die Öffnungsklausel zu nutzen, die ihnen eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung ermöglicht. | Tipp: Wenn Sie planen, in Zukunft wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren, empfiehlt es sich, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedingungen oder zumindest Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu "fixieren". |
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung während Ihrer Zeit im Referendariat in Rheinland-Pfalz kann zahlreiche Vorzüge mit sich bringen. Die durchschnittlichen Kosten für eine Restkostenversicherung liegen etwa zwischen 60 und 85 Euro pro Monat. Neben den attraktiven Beiträgen profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, einen Tarif mit Umsicht auszuwählen, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.
Für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeinsam können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung während Ihrer Referendariatszeit in Rheinland-Pfalz für Sie von Vorteil ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung möglicherweise die geeignetere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.