Das Wichtigste in Kürze:
Mein Name ist Alexander Kuhlen, ich bin ein unabhängiger Versicherungsmakler mit umfangreicher Erfahrung. In Köln tätig, bin ich nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden. Das ermöglicht es mir, meine Beratung ganz auf die individuellen Bedürfnisse meiner Mandanten auszurichten und stets in deren Interesse zu handeln.
Im folgenden Artikel möchte ich alle Fragen zum Thema Übertragungswert beantworten. Was ist das genau, wie berechnet er sich, wie hoch ist der Wert, was passiert beim Wechsel, und viele andere Fragen, die mir fast täglich bei Gesprächen mit Mandanten gestellt werden.
Der Übertragungswert ist der Teil der Alterungsrückstellungen, oder auch Altersrückstellungen genannt, der bei einem Wechsel der PKV übertragen werden kann. Seit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes am 1. Januar 2009 ist es gesetzlich geregelt, dass Teile der Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer übertragen werden können. Bei Tarifen, die davor abgeschlossen wurden, war eine Übertragung nicht möglich.
Alterungsrückstellungen sind Rücklagen, welche die private Krankenversicherung bildet, um im Alter für ihre Versicherungsnehmer bezahlbare Beiträge zu ermöglichen. Je nach Tarif kann die Höhe der Altersrückstellung variieren.
Laut Verband der Privaten Krankenversicherung beläuft sich die Summe der gebildeten Altersrückstellungen aller Versicherer aktuell auf ungefähr 350 Milliarden Euro.
Hierbei muss man zwischen einem internen Wechsel (also innerhalb der Versicherungsgesellschaft) und einem externen Wechsel (also zu einer anderen Versicherungsgesellschaft) unterscheiden.
Wer innerhalb der bereits bestehenden Versicherungsgesellschaft wechselt, also zum Beispiel einen leistungsstärkeren oder leistungsschwächeren Tarif wählt, kann alle Altersrückstellungen komplett übertragen. Auch die Alterungsrückstellung für die private Pflegeversicherung kann komplett übertragen werden.
Anders verhält es sich jedoch, wenn man nicht nur den Tarif, sondern das Versicherungsunternehmen wechselt. Hierbei können, wie oben beschrieben, nur die Alterungsrückstellungen übertragen werden, die die Versicherungsgesellschaft gebildet hätte, wenn man im Basistarif versichert gewesen wäre. In der Regel kann man sagen: Je leistungsstärker der aktuelle Tarif ist, desto niedriger ist in der Regel der Übertragungswert im Verhältnis zum zuvor gezahlten PKV-Beitrag.
Alle von der Versicherung angesparten Altersrückstellungen, die nicht übertragen werden können, fallen der Gemeinschaft der Versicherten zugute.
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Höhe der Übertragungswerte von folgenden Faktoren abhängig ist:
Zwar wurde bis 2013 in der PKV ein geschlechtsspezifischer Beitrag berechnet. Da der Basistarif jedoch als Unisextarif berechnet wurde, spielt das Geschlecht beim Übertragungswert keine bzw. nur eine marginale Rolle.
ℹ️ Je nach Alter, Tarifwahl, Geschlecht und Vertragslaufzeit der Versicherung kann der Übertragungswert unterschiedlich hoch ausfallen.
Eine einfache Formel, wie man den Übertragungswert berechnet, gibt es leider nicht.
Um trotzdem herauszufinden, wie hoch die übertragbare Alterungsrückstellung Deiner privaten Krankenversicherung ist, kannst Du diese Information aus dem Schreiben Deines Versicherungsunternehmens ablesen. Die Versicherer sind einmal im Jahr gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherungsnehmern die Höhe ihres Übertragungswertes mitzuteilen.
Alternativ kann man jederzeit bei seiner privaten Krankenversicherung entweder schriftlich oder telefonisch anfragen und so die Höhe des Übertragungswertes herausfinden. Gerne stehe ich Dir hierbei zur Seite, melde Dich einfach bei mir.
Wie verhält es sich bei einem Versicherungswechsel in die gesetzliche Krankenversicherung? Anders als in der PKV werden in der GKV keine Altersrückstellungen gebildet. Somit ist die Mitnahme nicht möglich und der Übertragungswert ist irrelevant. Alle angesparten Altersrückstellungen gehen beim Wechsel in die GKV verloren und kommen der Gemeinschaft der Versicherten zugute. Eine Ausnahme hierzu findest Du im nächsten Abschnitt.
⚠️ Wichtig: Auch wenn man nach einem temporären Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse wieder zum ursprünglichen Versicherungsunternehmen in denselben PKV-Tarif zurückkehrt, gehen die Rückstellungen dennoch verloren und werden nicht angerechnet. Man beginnt von vorne, sich diese wieder aufzubauen.
Auch wenn man in die GKV wechselt, gibt es dennoch eine Möglichkeit, wie Du die beim bisherigen Versicherer einen Teil der bereits angesammelten Altersrückstellungen mitnehmen kannst.
Dies ist möglich, indem Du eine private Zusatzversicherung bei derselben Gesellschaft abschließt, bei der Du privat krankenversichert warst. So kann man zum Beispiel eine ambulante, stationäre oder Zahnzusatzversicherung abschließen und einen Teil der Rückstellungen mitnehmen.
Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass nicht jede Zusatzversicherung Rücklagen aufbaut. Deshalb muss man darauf achten, dass die Zusatzversicherung, welche man abschließt, auch Altersrückstellungen bildet, da eine Übertragung sonst nicht möglich ist.
Sollte man eine Zusatzversicherung abschließen, die keine Altersrückstellungen bildet, gehen alle angesparten Altersrückstellungen im Vertrag verloren.
💡 Bei einem Abschluss einer Zusatzversicherung wird das ursprüngliche Alter bei Versicherungsbeginn der PKV-Vollversicherung zugrunde gelegt.
Hier eine Aussage zu treffen, die auf jeden individuellen Fall zutrifft, ist schwer. Grundsätzlich kann man jedoch sagen:
Je näher der Tarif am Basistarif ist, desto mehr Altersrückstellungen können übertragen werden. Wenn man hingegen einen Premium PKV-Tarif abgeschlossen hat, ist der Anteil der Altersrückstellungen in der Regel höher als beim Basistarif. Das bedeutet, der Verlust der Rückstellungen bei einem Wechsel aus einem Premiumtarif zu einem anderen Versicherer ist vergleichsweise höher als bei einem „niedrigeren Tarif“.
⚠️ Auch muss man bedenken, dass bei einem Wechsel des Versicherers die Gesundheitsfragen noch einmal beantwortet werden müssen. Sollte man also bereits eine Vorerkrankung haben oder sich aktuell in Behandlung befinden, kann das zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder einer Ablehnung führen.
Zudem solltest Du das Alter beim Abschluss beachten: Es gilt das aktuelle Alter und nicht das Alter beim Abschluss der alten Versicherung.
Sollte man sich dennoch für einen Wechsel entscheiden, ist es wichtig, alle Gesundheitsfragen nach § 19 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei falschen Angaben kann die Versicherung den Versicherungsschutz kündigen.
Trotzdem kann ein Wechsel in eine neue PKV sinnvoll sein, wenn sich dieser finanziell rechnet. Welche finanziellen Vor- oder Nachteile für Dich entstehen, können wir ganz ausführlich in einem Gespräch durchrechnen.
Da jede Situation anders ist und eine unbedachte Entscheidung einen großen finanziellen Verlust bedeuten kann, ist es wichtig, sich vor einem Wechsel der Krankenversicherung mit einem Experten auszutauschen.
Damit kann man die Vor- und Nachteile, die ein Wechsel mit sich bringt, ideal abschätzen.
In einem Gespräch mit mir analysieren wir alle relevanten Aspekte, wie Tarifwerk, Vertragslaufzeit, Versicherungsgesellschaft und Ähnliches. Auf Basis dessen gebe ich eine ehrliche, ungebundene und fundierte Meinung, ob sich ein PKV-Wechsel zu einem neuen Anbieter oder ein interner Tarifwechsel für Dich lohnt.