Welche Versicherungen benötigt ein Arzt?

Ärzte gehören zu den Berufsgruppen mit dem höchsten Risiko. Liegen doch die Gesundheit und manchmal sogar das Überleben von Menschen häufig ganz wörtlich in ihren Händen. Eine Verantwortung, der sich vor allem junge Ärzte bei ihrer Operation Karriere ausreichend bewusst sein sollten. Errare humanum est – Irren ist menschlich. Das Zitat von Cicero zusammen mit aktuellen Schadensstatistiken der Versicherungen zeigen auf, wie wichtig es für Ärzte ist, sich umfassend und passgenau zu versichern.

Während angestellte Ärzte nur sich selbst absichern, müssen selbstständige Ärzte darüber hinaus die Risiken ihrer Praxis im Blick haben. In unserer Versicherungsanalyse für Ärzte zählen wir die empfehlenswerten Versicherungen für Ärztinnen und Ärzte auf und erklären, für wen diese Art der Risikovorbeugung sinnvoll ist.

Was Ärzte grundsätzlich versichern sollten

Personen- und Sachschäden
Vermögensschäden
Schäden am Eigentum (Praxis, Arzt)
Ausfall des Arztes

Berufshaftpflicht für Ärzte

Eine falsche Diagnose, ein falsches Rezept, ein winziger Fehler in der Behandlung. Es gibt wenige Berufe, in denen Fehler so schwerwiegende Folgen haben können wie der Arztberuf. Daher ist eine Berufshaftpflicht für Ärzte nicht nur empfehlenswert, sondern von der Ärztekammer sogar vorgeschrieben. Sie sichert Ärzte dagegen ab, mit ihrem Privatvermögen zu haften, wenn z. B. die Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung eines Patienten mit ihren hohen Forderungen an Sie herantritt.

Angestellte Ärzte sind in der Regel über ihren Arbeitgeber, also die Klinik oder die Praxis, abgesichert. Achtung: Nicht abgedeckt werden das ärztliche Restrisiko wie z.B. Erste-Hilfe-Leistungen oder Behandlungen außerhalb der Arbeitszeit bei Freunden, Bekannten oder Fremden auf der Straße etc. Daher kann es ratsam sein, wie bei den niedergelassenen Ärzten oder Honorarärzten quasi eine Pflicht, privat eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Berufshaftpflicht umfasst beispielsweise die Prüfung und Zahlung von Schadenersatzansprüchen und sie kümmert sich auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Private Haftpflichtversicherung für Ärzte

Während die Berufshaftpflicht bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet, haftet die private Haftpflicht für Schäden, die man anderen Menschen im privaten Umfeld zufügt. Da man ja nicht nur Arzt ist, sondern auch Privatmensch, mit all den Tücken und Missgeschicken im Alltag, ist die private Haftpflicht für alle unverzichtbar.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte (BU)

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Prinzip für alle Berufstätigen ratsam, da die meisten mit dem längerfristigen Ein- bzw. Wegbrechen des Einkommens durch Krankheit oder Unfall ihre Lebensgrundlage verlieren. Die BU zahlt, wenn Sie den gelernten Arztberuf gar nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben können. Zum Vergleich: Jeder vierte Deutsche wird während seines Berufslebens berufsunfähig. Wichtig zu wissen ist, dass Ihr zuständiges ärztliches Versorgungswerk erst bei einer vollständigen Berufsunfähigkeit bzw. der Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit eintritt.

Eine private BU-Versicherung leistet häufig schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit ohne Verweis auf eine andere Tätigkeit. Sie dürfen sogar Ihre Approbation behalten, was Ihnen ermöglicht, weiterzuarbeiten. Mit der Zahlung einer monatlichen BU-Rente ist man mit einer ausreichend hoch gewählten Rentenhöhe in jedem Falle gut abgesichert.

Unfallversicherung für Ärzte

Als Arzt ist man im Normalfall zwar keiner erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt, aber wenn er passiert – deckt eine Unfallversicherung die bleibenden Schäden und Folgeschäden ab. Spezielle Arztbausteine bieten z. B. besonders hohe Leistungen für Hand- und Fingerverletzungen bei Chirurgen. Je nach versicherter Leistung stellen Einmalzahlungen Geld bereit für nötige behindertengerechte Umbauten und die eigentliche Unfallrente ersetzt beispielsweise in Kombination mit der Berufsunfähigkeitsversicherung das fehlende Einkommen.

Rentenversicherung und ärztliches Versorgungswerk

Angestellte Ärzte wie Assistenzärzte sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wovon man sich aber befreien lassen kann. So sind die meisten Ärzte (nur) Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk. Die berufsständische Versorgung der Ärzte wird je nach Bundesland von den zuständigen Ärzteversorgungswerken mit jeweils unterschiedlichen Leistungen übernommen.

Alle bieten eine gute Grundversorgung als Altersvorsorge, aber auch ergänzende Leistungen wie eine Hinterbliebenenrente. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente reichen auch die Zahlungen aus den Versorgungswerken der Ärzte nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard wie gewohnt bestreiten zu können. Eine solide private Altersvorsorge schließt diese Lücke, die sich mit dem Renteneintritt auftut.

Rechtschutzversicherung für Ärzte

Da Ärzte und vor allem niedergelassene Ärzte berufsbedingt ein außerordentlich hohes Risiko tragen, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, lohnt sich für sie fast immer der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit Patienten, die Rechnungen nicht zahlen (Forderungsmanagement) oder für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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