Berufshaftpflicht für Ärzte
Eine falsche Diagnose, ein falsches Rezept, ein winziger Fehler in der Behandlung. Es gibt wenige Berufe, in denen Fehler so schwerwiegende Folgen haben können wie der Arztberuf. Daher ist eine Berufshaftpflicht für Ärzte nicht nur empfehlenswert, sondern von der Ärztekammer sogar vorgeschrieben. Sie sichert Ärzte dagegen ab, mit ihrem Privatvermögen zu haften, wenn z. B. die Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung eines Patienten mit ihren hohen Forderungen an Sie herantritt.
Angestellte Ärzte sind in der Regel über ihren Arbeitgeber, also die Klinik oder die Praxis, abgesichert. Achtung: Nicht abgedeckt werden das ärztliche Restrisiko wie z.B. Erste-Hilfe-Leistungen oder Behandlungen außerhalb der Arbeitszeit bei Freunden, Bekannten oder Fremden auf der Straße etc. Daher kann es ratsam sein, wie bei den niedergelassenen Ärzten oder Honorarärzten quasi eine Pflicht, privat eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Berufshaftpflicht umfasst beispielsweise die Prüfung und Zahlung von Schadenersatzansprüchen und sie kümmert sich auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche.