Dienstunfähigkeitsversicherung = Berufsunfähigkeit für Beamte und Richter
Auch so eine Besonderheit im Wording ist, dass Beamte nicht berufsunfähig geschrieben werden, sondern dienstunfähig. Demzufolge heißt die Versicherung, die vorübergehende oder dauernde Arbeitsausfälle abdeckt, Dienstunfähigkeitsversicherung. Anders als in anderen Berufen üblich kann eine Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit bei Beamten schon bei einer Minderung der Arbeitskraft von weniger als 50 Prozent ausgesprochen werden. Ganz allgemein gilt man dienstunfähig, wenn man aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls durch den Dienstherrn bzw. Amtsarzt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt oder entlassen wird.
Beamte auf Lebenszeit mit entsprechender Dienstzeit können bei Dienstunfähigkeit unter Umständen einen Anspruch auf ein Ruhegehalt geltend machen. Das Ruhegehalt liegt zwar deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, dennoch kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein, die das Einkommen bis zum Antreten der Pension ersetzt.