Welche Versicherungen sind für Beamte, Beamtenanwärter sowie Richter sinnvoll?

Beamte wie Lehrkräfte, Richter etc. und Beamtenanwärter sowie Referendare im Bereich Lehramt genießen den besonderen Beamtenstatus. So fällt deren Mindestversorgung grundsätzlich erheblich höher aus als bei einem „normalen“ Arbeitnehmer. Neben vielen Vorteilen bringt der Beamtenstatus auch berufsspezifische Risiken mit sich. So haften Beamte für Schäden persönlich, die sie im Rahmen des Dienstverhältnisses verschulden.

Dadurch, dass ihr Arbeitgeber der Dienstherr ist, also das Land oder der Bund, ergeben sich einige Besonderheiten für die individuelle Versicherung von z. B. Krankheit und Altersvorsorge. So bieten die privaten Versicherungsunternehmen zum Teil spezielle Tarife und passgenaue Bausteine für Beamte an. Wir geben einen Überblick darüber, welche Versicherungen für Beamte sinnvoll sein können.

Krankenversicherung / Beihilfe

Beginnen wir mit der ersten Eigentümlichkeit des Beamtenstatus. Werden Beamte und Richter krank, werden die Kosten für ihre medizinische Versorgung von zwei Stellen kombiniert gedeckt. Die Mehrheit (50 bis 80 Prozent) von der Beihilfe und entsprechend die Restkosten von ergänzenden Beihilfetarifen einer privaten Krankenversicherung. Das nennt man dann beihilfekonforme Absicherung in der PKV. Für Referendare und und allgemein Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch sind die speziellen Beamtenanwärtertarife interessant. Durch das Beihilfesystem sind die meisten Beamten privat versichert, da die Beihilfe sich normalerweise nur beteiligt, wenn der versicherte Beamte auch privat versichert ist. Beamte können sich zwar immer auch freiwillig gesetzlich versichern, tragen dann aber alle Beitragskosten selbst.

Mit der pauschalen Beihilfe wird sich das mittelfristig vielerorts ändern. In knapp der Hälfte der Bundesländer haben zukünftige Beamte bereits die Wahl, ob sie statt der bisherigen individuellen Beihilfe die pauschale Beihilfe wählen, die als eine Art Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird.

Diensthaftpflicht für Beamte und Richter

Sie kennen das. Menschen mit viel Verantwortung haben häufig große, klimpernde Schlüsselbunde. Als Lehrkraft mit zahlreichen Schlüsseln zu den verschiedenen Räumen und Gebäuden in einer Schule tragen sie im wahrsten Sinne Verantwortung. Geht der Schlüssel verloren, muss im schlimmsten Falle ein ganzes Schließsystem ausgetauscht werden. Dafür kann eine Diensthaftpflicht einspringen und die private Haftung abwenden. Die Diensthaftpflicht schützt den Beamten und Beamtenanwärter gegenüber Schäden während seiner Dienstzeit. Dafür übernimmt nämlich in vielen Fällen nicht der Dienstherr die Haftung, sondern der Beamte persönlich und in vollem Umfang.

Dienstunfähigkeitsversicherung = Berufsunfähigkeit für Beamte und Richter

Auch so eine Besonderheit im Wording ist, dass Beamte nicht berufsunfähig geschrieben werden, sondern dienstunfähig. Demzufolge heißt die Versicherung, die vorübergehende oder dauernde Arbeitsausfälle abdeckt, Dienstunfähigkeitsversicherung. Anders als in anderen Berufen üblich kann eine Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit bei Beamten schon bei einer Minderung der Arbeitskraft von weniger als 50 Prozent ausgesprochen werden. Ganz allgemein gilt man dienstunfähig, wenn man aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls durch den Dienstherrn bzw. Amtsarzt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt oder entlassen wird.

Beamte auf Lebenszeit mit entsprechender Dienstzeit können bei Dienstunfähigkeit unter Umständen einen Anspruch auf ein Ruhegehalt geltend machen. Das Ruhegehalt liegt zwar deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, dennoch kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein, die das Einkommen bis zum Antreten der Pension ersetzt.

Unfallversicherung für Beamte und Richter

In Ausübung des Dienstes und auf dem Arbeitsweg sind Beamte über den Dienstherrn unfallversichert. Für den privaten Bereich lohnt sich vor allem dann der Abschluss einer Unfallversicherung, wenn man risikoreicheren Hobbys wie Skifahren, Bergsteigen oder Tauchen nachgeht – und wenn man der Hauptverdiener in der Familie ist. Eine private Unfallversicherung sichert die Existenz bei (bleibenden) Schäden in Folge eines Unfalls – unabhängig, ob selbst verschuldet oder nicht. Die Unfallversicherung sichert insofern ab, dass sie eine Unfallrente in der vereinbarten Höhe auszahlt und ggf. Einmalzahlungen für bauliche Maßnahmen zur Verfügung stellt.

Rechtschutzversicherung für Beamte und Richter

Mit einer Rechtsschutzversicherung erhalten Sie finanzielle und juristische Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten. Zugegeben, Beamte haben möglicherweise einen sichereren Job als viele andere Arbeitnehmer, aber auch Beamte werden konfrontiert mit „unfairen“ Arbeitszeugnissen, einer „ungerechtfertigten“ Gehaltseinstufung oder Schwierigkeiten mit der Beihilfestelle. Gerade Beamtenanwärter mit dem Zusatz „auf Widerruf“ oder Beamte und Richter auf Probe verfügen lange nicht über die Rechte von Beamten mit höherem Status. Einige Versicherer bieten spezielle Beamtentarife für einen privaten Rechtsschutz mit Vergünstigungen an. Die Rechtschutzversicherung übernimmt Kosten für Rechtsstreitigkeiten und Prozesskosten – nicht nur im beruflichen Umfeld, sondern auch im Privaten, z. B. bei Verkehrsunfällen, Mieterstreitigkeiten, Familienrecht etc.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Richter

Zeitdruck, ein hohes Arbeitspensum, ständig neue Richtlinien und Gesetze, die überblickt werden müssen, und einzuhaltende Fristen. Gerade die Arbeit mit den damit verbundenen Entscheidungen, die Beamte im gehobenen und höheren Dienst sowie Richter treffen, können schwerwiegende und kostspielige Folgen haben. Damit Fehler nicht deren Existenz bedrohen, kann man sich mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern.

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