Eine plötzliche Erkrankung, ein Burn-out oder ein unverschuldeter Verkehrsunfall: Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass Du Deinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Als Selbstständiger schützt Dich in diesem Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen und existenziellen Folgen.
In diesem Artikel gebe ich Dir einen Überblick über alles, was Du vor dem Abschluss wissen musst.
Mein Name ist Alexander Kuhlen, ich bin Versicherungsmakler aus Köln. Ich bin an kein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden.
So kann ich mich komplett auf Deine Bedürfnisse fokussieren und Dir so immer den besten Versicherungsschutz ermöglichen. Spezialisiert habe ich mich vor allem auf die Themen Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung und Altersvorsorge.
Wenn auch Du Dich über die Möglichkeiten der Berufsunfähigkeitsversicherung informieren möchtest oder Fragen zu anderen Versicherungsthemen hast, kannst Du gerne mit mir in Kontakt treten.
Bevor ich mich konkret auf die Besonderheiten der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) für Selbstständige konzentriere, möchte ich Dir einen kurzen Überblick geben, was genau eine Police dieser Art eigentlich ist und wovor sie Dich schützt.
Grundlegend ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Form der klassischen Lebensversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist es, Deinen bisherigen Lebensstandard zu sichern, wenn Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst und dadurch auch kein Einkommen mehr erzielst. Von einer Berufsunfähigkeit wird immer dann gesprochen, wenn Du Deine jetzige Tätigkeit durch beispielsweise
zu weniger als 50 % und mindestens sechs Monate am Stück nicht mehr ausüben kannst.
Eine Berufsunfähigkeit wird von einem Hausarzt oder dem jeweiligen Facharzt festgestellt, da dieser auch die gesundheitlichen Einschränkungen dokumentiert.
Klingt kompliziert? In einem Erstgespräch bringe ich Licht ins Dunkle.
Als Angestellter bist Du vergleichsweise gut abgesichert: Dein Arbeitgeber zahlt bei Krankheit bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung (100 % vom Gehalt). Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeld ungefähr 70 % des letzten Bruttogehaltes. Hierbei zahlt die Krankenkasse bis zu 78 Wochen Krankengeld. Wichtig ist, dass man nicht länger als 6 Monate am Stück krankgeschrieben sein darf. Sonst giltst Du als erwerbs- bzw. berufsunfähig.
Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Durchschnittlich erhältst Du 36 Prozent von Deinem letzten Bruttogehalt.
Anders sieht es bei Selbstständigen aus.
In den ersten fünf Jahren Deiner Selbstständigkeit musst Du Dich als Selbstständiger verbindlich entscheiden, ob Du Dich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern lässt. Diese „Pflichtversicherung auf Antrag“ ist in § 4 Abs. 2 SGB VI geregelt.
💡 Der größte Teil der Selbstständigen in Deutschland entscheidet sich dazu, sich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtzuversichern.
Grund hierfür ist das niedrige Rentenniveau der Deutschen Rentenversicherung: Nur 48,1 % des letzten Nettogehaltes stehen einem Beitragszahler nach 45 Berufsjahren vor Steuern zur Verfügung. Die Rentenlücke macht es unmöglich, den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Hinzu kommt, dass Du als Selbstständiger über die gesetzliche Rentenversicherung keinen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung genießt. Also auch, wenn Du durch einen (unverschuldeten) Unfall berufsunfähig bist, ist Deine oder die Existenz Deines Unternehmens bedroht.
Einige wenige Selbstständige entscheiden sich dazu, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtzuversichern. Hierdurch entsteht ein Anspruch auf die volle oder die teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese reicht jedoch in der Regel nicht aus, um als Selbstständiger wirklich gut abgesichert zu sein.
Die Erwerbsminderungsrente wird nur dann gewährt, wenn Deine Arbeitsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist. Dabei unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen zwei Situationen:
Die volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn Du weniger als drei Stunden pro Tag in einem beliebigen Beruf arbeiten kannst. Wenn Du zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig bist, erhältst Du lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente.
ℹ️ Das Problem: Die Rentenzahlungen sind sehr niedrig. Der bisherige Lebensstandard kann nicht aufrechterhalten werden. Zudem sind die Auszahlungen steuerpflichtig. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente liegt bei etwa 48 % des letzten Bruttoeinkommens, die teilweise Erwerbsminderungsrente bei ca. 24 %.
Das Niveau der gesetzlichen Rente ist aktuell auf einem Tiefststand und wird in den nächsten Jahren durch den demografischen Wandel weiter fallen. Deshalb entscheiden sich die wenigsten Selbstständigen, in die gesetzliche Versicherung einzuzahlen. Deswegen ist es empfehlenswert, selbst vorzusorgen und sich nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen.
Eine Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Absicherung über ein Versorgungsnetzwerk. Die Chancen, unter eine solche Gruppe zu fallen, sind jedoch sehr gering und betreffen beispielsweise diese Berufsgruppen:
Aber Achtung: Der Maßstab für die Auszahlung einer Rente bei Berufsunfähigkeit innerhalb dieser Netzwerke ist noch strenger als bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
In vielen Versorgungsnetzwerken wird vor der Auszahlung geprüft, ob Du Deine Tätigkeit noch in irgendeiner Form ausüben kannst. Das bedeutet beispielsweise, dass Du zwar körperlich als Ingenieur nicht mehr arbeiten darfst, aber stattdessen eine lehrende oder verwaltende Tätigkeit im gleichen oder einem verwandten Bereich aufnehmen kannst. Du musst also zu 100 % berufsunfähig sein, bevor Du Leistungen vom Versorgungswerk erhältst. Bei der privaten BU sind es lediglich 50 %.
Als Architekt bist Du zum Beispiel oft gezwungen, für die Auszahlung der Leistungen aus dem Versorgungswerk Deine Eintragung in die Architektenliste zurückzuziehen. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
⚠️ Wichtig: Eine vollständige und lückenlose Absicherung gibt es weder mit der gesetzlichen Rentenversicherung noch in den Versorgungsnetzwerken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige immer die beste Wahl, um alle Risiken abzusichern.
Gerne berate ich Dich zu diesem Thema in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Als Freiberufler oder Selbstständiger bist Du nicht automatisch abgesichert, wenn es zu einer Krankheit oder einem Unfall kommt. Deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Dich eine der wichtigsten Versicherungen, und das gleich aus mehreren Gründen:
1. Finanzielles Risiko: Als Soloselbstständiger oder kleiner Betrieb mit wenigen Mitarbeitern trägst Du ein hohes finanzielles Risiko, wenn es Ausfälle bei Deinem Einkommen gibt. Die BU-Versicherung schützt Dich vor existenziellen Folgen.
2. Wegfall staatlicher Absicherung: Wenn Du nicht in der Deutschen Rentenversicherung versichert bist, gibt es keinen Leistungsanspruch bei der Berufsunfähigkeit. Im Ernstfall würde Dir also nur die Grundsicherung bleiben.
3. Dauerhaftes Risiko: Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig von Berufsgruppe und eigenem Verschulden. Beispielsweise durch einen Verkehrsunfall oder plötzliche, schwere Krankheit. Statistisch gesehen wird jeder vierte Deutsche im Laufe seines Lebens einmal berufsunfähig.
Häufige Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen oder Angststörungen. Auch Rückenschmerzen oder andere orthopädische Krankheiten sind häufige „Volkskrankheiten“, die dann in einer schwerwiegenden Berufsunfähigkeit enden.
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In der Regel gibt es für Selbstständige zwei Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung hat nichts damit zu tun, ob Du selbstständig oder angestellt bist. Es bedeutet, dass es sich um einen eigenständigen Vertrag handelt, der nicht mit einer Renten- oder Risikolebensversicherung zusammenhängt. Also eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das Gegenstück dazu ist die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Das bedeutet, dass die BU-Versicherung eine Zusatzversicherung für eine Rentenversicherung ist. Der Vorteil eines solchen Vertrages ist, dass die BU-Versicherung im Leistungsfall nicht nur die Berufsunfähigkeitsrente bezahlt, sondern auch noch die Beiträge für die private Rentenversicherung. Der Nachteil ist, dass man sich einen Versicherer aussuchen muss, der sowohl gute Bedingungen in der BU-Versicherung als auch in der Rentenversicherung hat. Welche Form der Absicherung in Deinem Fall in Frage kommt, ist sehr individuell und hängt mit Deiner persönlichen Lebenssituation zusammen. In der Regel allerdings empfehle ich die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gerne berate ich Dich zu diesem Thema in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Herr Holzmann (45 Jahre) ist selbstständiger Schreiner und führt bereits seit 15 Jahren erfolgreich eine eigene Werkstatt. Nach einem plötzlichen Bandscheibenvorfall kann er seine anspruchsvolle Arbeit nicht mehr ausüben und muss sich in den nächsten 1,5 Jahren um seine Rehabilitation kümmern. Die Ärzte bescheinigen ihm eine dauerhafte Berufsunfähigkeit.
Da Herr Holzmann nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, steht ihm keine Erwerbsminderungsrente zu. Ohne eine private Absicherung bleibt ihm nichts anderes übrig, als seine privaten Ersparnisse aufzubrauchen und anschließend Grundsicherung zu beantragen. Sein Einkommen fällt drastisch: Während er als Schreiner zuvor 4.000 Euro netto zur Verfügung hatte, bleiben ihm nun nur 502 € (Regelsatz für Alleinstehende, Stand 2024) plus mögliche Miet- und Heizkostenzuschüsse.
⚠️ Mit diesem Einkommen ist es für Herrn Holzmann unmöglich, ein würdevolles Leben im erzwungenen Ruhestand zu führen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hätte ihm finanziellen Spielraum verschafft, um seinen Lebensstandard zu halten und sich beruflich umzuorientieren, ohne sofort auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.
Da Selbstständige in der Regel sehr flexibel arbeiten und einem breiten Tätigkeitsspektrum nachgehen, ist es nicht so einfach, eine Berufsunfähigkeit eindeutig nachzuweisen. Die meisten Versicherer formulieren die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit so oder so ähnlich:
„Die Berufsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn man die bisher ausgeübte Tätigkeit qualitativ oder quantitativ nur noch zu weniger als 50 % ausüben kann. Der prognostizierte Zeitraum der Einschränkungen muss bei mindestens sechs Monaten liegen“
ℹ️ Wichtig: Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen für Selbstständige muss zwischen Solo-Selbstständigen / Freiberuflern und Geschäftsführern unterschieden werden.
Wenn Du als Solo-Selbstständiger oder Freiberufler arbeitest, ist die Feststellung der Berufsunfähigkeit noch vergleichsweise einfach. In diesem Fall ist Dein Einkommen direkt von Deiner eigenen Arbeitskraft abhängig und Du hast niemanden, an den Du Tätigkeit abgeben könntest. Erfüllst Du nachweislich die oben genannte Definition, erhältst Du die volle Berufsunfähigkeitsrente.
Das ärztliche Gutachten muss sinnvoll darlegen, warum Du Deine maßgeblichen Tätigkeiten nicht mehr zu 50 % oder mehr ausüben kannst. Dabei wird sowohl die Diagnose als auch der Verlauf der Erkrankung berücksichtigt. Da Du als Selbstständiger weitestgehend selbst entscheidest, wann und wie Du arbeitest, wird auch das bei der Prüfung in Betracht gezogen.
Die Einschätzung der Berufsunfähigkeit bei Geschäftsführern oder Selbstständigen in delegierenden Positionen erfolgt anhand der zuletzt ausgeübten Tätigkeiten. Denn wenn Du als Geschäftsführer tätig bist, hängt Dein Einkommen nicht nur von der Arbeit ab, die Du selbst ausübst, sondern auch von den Aufgaben, die Du an Deine Mitarbeiter abgibst. Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wird also anhand mehrerer Faktoren beurteilt:
ℹ️ Beispiel: Direkte Mitarbeit bedeutet beispielsweise, dass Du Dich als Geschäftsführer einer Schreinerei nicht nur um Buchhaltung, Personalplanung und Administration kümmerst, sondern auch selbst noch an der Säge Hand anlegst.
Ein besonderes Augenmerk musst Du als Geschäftsführer auf die Umorganisationsklausel in Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung legen. Denn je mehr Mitarbeiter Du hast, desto mehr Aufgaben kannst Du auch abgeben und vorwiegend administrativ tätig sein.
Der Versicherer ist durch die Umorganisationsklausel dazu berechtigt, Dich aufzufordern, Deinen Betrieb umzuorganisieren, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt. Das bedeutet, die Struktur innerhalb des Unternehmens wird dann so angepasst, dass Du als Geschäftsführer weiterhin arbeiten kannst.
ℹ️ Beispiel: Der Chef eines Grafikbüros hat zwei Angestellte, übernimmt jedoch anspruchsvolle und große Projekte auch manchmal selbst. Nun erleidet er einen Gelenkschaden an der Hand und kann die Tätigkeit am PC nicht mehr ausüben. Der Versicherer entscheidet in diesem Fall, dass er die Aufgaben an seine Mitarbeiter abgeben oder eine zusätzliche Person einstellen kann und zahlt die Rente nicht.
Deshalb ist es essenziell, auf die konkrete Formulierung in den Versicherungsbedingungen zu achten und im Zweifelsfall nachzufragen. Im nachfolgenden Absatz gebe ich Dir zwei Beispiele, wie die Versicherungsbedingungen gestaltet sein können.
Unter bestimmten Voraussetzungen verzichten Versicherungsgesellschaften auf die Prüfung der Umorganisation. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich von Vertrag zu Vertrag, allerdings treten zwei Ausnahmen häufig auf:
⚠️ Wichtig: Achte in Deinem Vertrag zudem darauf, ob der Versicherer Dir eine Umorganisationshilfe garantiert. Diese sorgt dafür, dass Du beispielsweise finanzielle Unterstützung erhältst, wenn Dein Betrieb durch Deine Berufsunfähigkeit umstrukturiert werden muss. Manche Versicherer lösen dies als Einmalzahlung, andere in Form einer monatlichen Zahlung über einen festen Zeitraum.
Im besten Fall verzichtet der Versicherer komplett auf die Umorganisationsklausel, in der Praxis jedoch ist das selten der Fall.
Wenn du mehr Informationen zu diesem Thema benötigst, können wir uns gerne in einer kostenlosen Erstberatung kennenlernen.
Ja, jeder Selbstständige kann grundsätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Vor dem Abschluss einer BU kommt es seitens des Versicherers zu einer Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass Du dem Versicherer Deine Gesundheitshistorie offenlegen musst (Behandlungen, Vorerkrankungen). Je nach Versicherer beläuft sich der Abfragezeitraum der Gesundheitsfragen auf 5-10 Jahre.
Wenn Du Dich aktuell in Behandlung befindest oder vor kurzem eine Behandlung abgeschlossen hast, kann es zu Schwierigkeiten beim Abschluss kommen, weil der Versicherer das Risiko der Behandlung nicht einschätzen kann.
Die Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um eine BU-Versicherung abzuschließen, sind auch von der Höhe der späteren Rentenzahlungen abhängig. Je nach Gesellschaft und Tarif ist bis zu einer monatlichen Auszahlungssumme von 2.500 - 3.000 Euro beispielsweise lediglich die gewöhnliche Gesundheitsprüfung, d.h. die eigenständige Beantwortung mehrerer Fragen zu Deinem Gesundheitszustand erforderlich.
Möchtest Du jedoch eine Rente über 3.000 Euro abschließen (für die meisten Selbstständigen relevant), wird es komplizierter. Bei so gut wie allen Versicherern musst Du Dich dann einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Hierbei kann die Versicherung z.B. ein Blutbild, Cholesterinwerte und vieles mehr abfragen. Hierbei kann es natürlich passieren, dass Krankheiten diagnostiziert werden, die Du bisher nicht kanntest.
Eine Möglichkeit wäre deshalb, dass Du mehrere Versicherungen über 2.500 Euro bei unterschiedlichen Gesellschaften abschließt. So umgehst Du die ausführliche Gesundheitsprüfung.
Neben der Gesundheitsprüfung musst Du beachten, dass Du Dich finanziell nicht bereichern darfst. Das bedeutet, dass Du nicht mehr Geld von der Versicherung bekommen darfst, als Du in Deinem Beruf verdienst. Je nach Versicherer gilt eine Grenze von 75 bis 85 Prozent des Nettogehalts.
Die meisten Versicherer machen ab einer BU-Rente von über 3.000 Euro eine sogenannte finanzielle Angemessenheitsprüfung. Hierbei musst Du der Versicherung dann Zahlen über die wirtschaftliche Situation Deines Unternehmens einreichen.
Gerne berate ich Dich zum Thema BU-Versicherung in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Keine Sorge, auch mit einer Vorerkrankung ist der Abschluss einer BU-Versicherung möglich. Das solltest Du jedoch niemals auf eigene Faust probieren. Wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung selbst abschließen möchtest, kann es passieren, dass Du beispielsweise nach dem Gesundheitscheck oder aufgrund des Fragebogens abgelehnt wirst. Das kann dazu führen, dass weitere Anträge bei anderen Versicherern noch intensiver geprüft werden könnten und es ggf. dort schneller einmal auch zu einer Ablehnung kommt, so dass Du unter Umständen zeitnah keine BU mehr abschließen kannst.
Um das zu vermeiden und die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass Du eine BU abschließen kannst, gibt es die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage. Als Versicherungsmakler kann ich auf Basis Deiner Gesundheitsdaten bei den Versicherern anonym anfragen, ob sie Dich versichern würden. Dadurch erfahren wir, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung bzw. Annahme ist. Diese wird nirgends gespeichert und Du erhältst eine präzise Einschätzung.
Bei einer anonymen Risikovoranfrage kann es zu vier Möglichkeiten kommen, wie der Versicherer reagiert:
Du wirst mit Deinem Gesundheitszustand bzw. mit Deinen Vorerkrankungen ohne Einschränkungen angenommen.
Der Versicherer sichert Dich zwar ab, möchte jedoch einen zusätzlichen Beitrag für das erhöhte Risiko haben. Das ist etwa der Fall, wenn Du Raucher bist, gefährlichen Hobbys nachgehst oder eine Vorerkrankung hast. Der Risikozuschlag beläuft sich auf 30-100 Prozent des Beitrages.
Der Versicherer versichert Dich, jedoch schließt er ein bestimmtes Körperteil oder eine Vorerkrankung aus. Wenn Du z.B. einen Tinnitus am rechten Ohr hattest, kann der Versicherer, solltest Du deshalb berufsunfähig werden, Leistungen ausschließen. Wenn Du jedoch aufgrund eines Tinnitus am linken Ohr berufsunfähig wirst, wäre das mitversichert.
Aufgrund Deiner Vorerkrankung oder weil der Versicherer Deine Behandlung nicht einschätzen kann, wirst Du abgelehnt.
Um Deine Chancen auf eine BU ohne Ausschlüsse oder Zuschläge zu erhöhen, solltest Du das Thema mit einem Profi angehen. Wenn Du Unterstützung beim Abschluss Deiner BU brauchst, kannst Du Dir gerne einen kostenlosen Termin buchen.
Um herauszufinden, wie hoch Deine BU-Rente sein sollte, musst Du Dir in erster Linie Dein jetziges Einkommen und Deinen Lebensstil genau anschauen. Als selbstständiger Unternehmer verdienst Du schnell mehr als die meisten Angestellten, allerdings wachsen mit dem Einkommen auch die Verpflichtungen. Dazu gehören Deine privaten Fixkosten, jedoch auch andere Ausgaben wie Versicherungen und die eigene Altersvorsorge.
💡 Stelle es Dir so vor: Wenn Du plötzlich kein Einkommen mehr hättest, wie viel Geld bräuchtest Du dann pro Monat? Neben Fixkosten für Miete, Strom und Einkäufe möchtest Du vielleicht auch einen Urlaub machen, Geld zur Seite legen oder einen ETF besparen. Hinzu kommen Verpflichtungen wie Kinder oder eine Hausfinanzierung.
Die BU-Rente ist nicht Dein finanzielles Existenzminimum, sondern soll Deinen Lebensstandard aufrechterhalten. Das musst Du beim Abschluss der Police beachten.
In der Regel empfehle ich, mindestens 60 Prozent Deines Gewinns vor Steuern im Leistungsfall abzusichern.
Ja, Du kannst die Beiträge Deiner BU Versicherung als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" von der Steuer absetzen. Du musst jedoch die Grenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen beachten. Insgesamt dürfen nicht mehr als 2.800 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" zählen neben Beiträgen zu einer BU-Versicherung auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Sollte es bei Dir mal zu einem finanziellen Engpass kommen, musst Du Deine BU-Versicherung nicht gleich kündigen. Das sollte wirklich die letzte Option sein. Neben der Kündigung gibt es zwei bessere Möglichkeiten, wie man Zahlungsschwierigkeiten überwindet:
Bei der Beitragsfreistellung wirst Du, wie der Name schon sagt, vom Beitrag freigestellt. Das bedeutet, dass Du in dieser Zeit keine Beiträge zahlen musst. Solltest Du in dieser Zeit jedoch berufsunfähig werden, würde die Versicherung auch nicht leisten. Ab dem Moment, ab dem Du Deine Beiträge dann wieder zahlst, bist Du auch wieder versichert.
Wenn Du Deinen Versicherungsschutz behalten möchtest, gibt es die Möglichkeit einer Stundung der Beiträge. Das bedeutet, dass Du zwar aktuell keine Beiträge zahlst, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt die Beiträge nachzahlst. Und das zinsfrei. Der Vorteil ist, dass Du weiterhin Versicherungsschutz genießt und trotzdem für den Moment finanziell entlastet wirst. Eine Stundung ist in der Regel 24 Monate lang möglich.
Klingt kompliziert? In einem Erstgespräch bringe ich Licht ins Dunkle.
Viele Selbstständige holen sich nur ein Angebot einer Gesellschaft. Gerade bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist das ein teurer Fehler. Denn jede Gesellschaft hat bestimmte Berufe, auf die sich spezialisiert und wo sie besonders günstig ist. Es gibt keine Gesellschaft, die bei allen Berufen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat. Deshalb spart man sich durch einen ungebundenen Vergleich, wie man ihn zum Beispiel bei mir bekommt, nicht nur bares Geld, sondern bekommt auch immer die beste Leistung.
Nicht nur um die Altersvorsorge, sondern auch um die BU kann ich mich später kümmern. Ein Irrglaube vieler Selbstständiger. Denn eine BU sollte man nicht erst dann abschließen, wenn man vor der Berufsunfähigkeit steht, sondern solange man jung und gesund ist. Das ist nicht nur günstiger, man ist im jungen Alter auch noch gesünder.
Als Selbstständiger ist man es gewohnt, dass man gerne alles selbst macht. Bei einem so wichtigen Thema wie der BU-Versicherung sollte man sich trotzdem vom Profi unterstützen lassen. Nicht nur wegen der anonymen Risikovoranfrage, dem ungebundenen Vergleich, sondern auch, weil ich aus über 250 vermittelten BU-Verträgen wirklich weiß, worauf es ankommt und auf welche Kleinigkeiten es zu achten gilt. Denn im Leistungsfall kommt es aufs Kleingedruckte an.
Neben der oben angesprochenen Umorganisationsklausel, die als Inhaber oder Geschäftsführer besondere Bedeutung hat, gibt es einige weitere vertragliche Feinheiten, die Du beachten solltest, wenn Du Dich als Selbstständiger für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidest. Einige Klauseln können Dir zum Verhängnis werden, wenn Du später auf Leistungen der BU angewiesen bist.
Eine Klausel, die ich für besonders entscheidend erachte, ist die Nachversicherungsgarantie. Sie ermöglicht es, dass Du die Höhe Deiner späteren BU-Rente im Laufe Deines Lebens ohne eine weitere Gesundheitsprüfung erhöhen kannst. Dies ist zu Beginn Deiner beruflichen Laufbahn entscheidend, da Dein Einkommen, Dein Lebensstandard und Deine Verpflichtungen in den nächsten Jahren steigen werden.
ℹ️ Ein Beispiel: Zu Beginn passt Du Deinen Versicherungsvertrag so an, dass Du im Falle einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Nettorente von 1.500 Euro erhältst. Zu diesem Zeitpunkt bist Du alleinstehend, wohnst zur Miete in einer WG und hast keine Kinder. In den nächsten Jahren jedoch musst Du einen Hauskredit bedienen und Deine Familie versorgen.
So kannst Du zum Beispiel aufgrund von Eheschließung, Kindern oder einem Hausbau Deine BU-Rente erhöhen und so an Deine neuen Verpflichtungen anpassen.
Hierbei handelt es sich um zwei Praktiken, die in modernen Versicherungsverträgen teilweise ausgeschlossen werden, dennoch kann sie in Deinen Vertragsdokumenten zu finden sein:
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige verzichtet ausdrücklich auf die abstrakte Verweisung und definiert die konkrete ebenso genau. Berufsunfähig bedeutet berufsunfähig, und Du musst Dich darauf verlassen können, im Ernstfall schnelle Leistungen zu erhalten.
Sowohl die Leistungs- als auch die Beitragsdynamik spielen eine entscheidende Rolle für den langfristigen Wert Deiner BU-Rente.
Die Beitragsdynamik ist vergleichbar mit der Nachversicherungsgarantie, funktioniert aber etwas anders. Statt dass sich die Höhe Deiner Rente auf Anfrage erhöhen lässt, steigt diese innerhalb festgelegter Intervalle zu einem bestimmten Prozentsatz. z.B. jedes Jahr um fünf Prozent. So ist garantiert, dass Du Deinen Lebensstandard hältst und es besteht kein Risiko, dass Du die manuellen Anpassungen vergisst. Du kannst der Beitragsdynamik jedoch auch widersprechen.
Die Leistungsdynamik sorgt dafür, dass Deine BU-Rente im Leistungsfall regelmäßig steigt und sich an die Inflation anpasst, damit Du Deinen Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten kannst. Ohne diese „Zusatzfunktion“ sinkt die Kaufkraft Deiner Rente über die Jahre erheblich.
⚠️ Wichtig: Die Beitrags- und Leistungsdynamik muss bei Vertragsabschluss eingeschlossen werden. Diese kann nicht nachträglich eingefügt werden.
Vor dem Abschluss solltest Du Dir die Frage stellen, bis zu welchem Alter Deine BU-Rente gezahlt werden soll. Denn eine BU-Rente wird üblicherweise nicht bis ans Lebensende gezahlt, sondern bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Maximal jedoch bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Je kürzer die Laufzeit, desto niedriger auch der monatliche Beitrag. Solltest Du Deinen Vertrag beispielsweise nur bis zum 60. Lebensjahr laufen lassen, sparst Du damit zwar monatlich Geld, Du musst jedoch bedenken, dass Du die Zeit bis zur Rente finanziell überbrücken musst. Also mit Deinen eigenen Rücklagen. Deshalb ist meine Empfehlung in den meisten Fällen, die BU bis zum Endalter von 67 Jahren laufen zu lassen. Zu einem späteren Zeitpunkt kannst Du die Laufzeit Deines Vertrages immer noch problemlos nach unten hin anpassen.
Viele Versicherer verlangen, dass Du Deine Berufsunfähigkeit innerhalb einer bestimmten Frist meldest und nachweist. Zudem müssen während der Berufsunfähigkeit oft ärztliche Nachweise eingereicht werden, welche die Berufsunfähigkeit bestätigen. Versäumst Du diese Fristen, kann es zu Verzögerungen oder sogar Einstellungen bei den Leistungen kommen.
Wichtig: Stelle sicher, dass die Anforderungen in Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige realistisch sind und nicht übermäßig restriktiv gehandhabt werden. Andernfalls kann dies den Leistungsbezug und damit Deine finanzielle Situation erschweren.
Ein Mythos, der weit verbreitet ist und leider nicht viel mit der Wahrheit zu tun hat. Im Folgenden habe ich eine Statistik des unabhängigen Analysehauses Morgen&Morgen vorbereitet. Diese zeigt die Ablehnungsgründe der Versicherer, wenn Leistungen aus einer BU-Versicherung beantragt werden.
Fast 40 % der BU-Fälle werden abgelehnt, weil sich der Kunde selbst nicht mehr meldet. Etwas, das es bei mir nicht gibt, weil ich meine Kunden gerade im Leistungsfall durchgehend unterstütze, damit sie so schnell wie möglich ihre Leistungen bekommen.
32 % der Fälle werden abgelehnt, weil sie den BU Grad nicht erreichen, also mehr als 50 % in ihrem Job arbeiten können. Wenn keine Berufsunfähigkeit vorliegt, gibt es auch keine Leistungen.
Auch was die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (falsche Gesundheitsangaben) betrifft, achte ich darauf, dass die gesamte Gesundheitshistorie sauber aufgearbeitet wird, damit man nicht zu den 8 % gehört.
Lediglich 6 % der BU-Fälle werden angefochten.
Was ist also dran am Mythos, dass die BU-Versicherung nicht zahlt? Nicht viel, zumindest, wenn man beim Abschluss eine gute Versicherung auswählt und einen starken Partner, der einem im Falle einer Berufsunfähigkeit unter die Arme greift. Wenn man eine BU-Versicherung schnell mal nebenbei online abschließt, dann kann es wirklich dazu kommen, dass die Versicherung nicht leistet.
Als Selbstständiger hast Du viele Vorteile. Ein überdurchschnittlich hohes Einkommen, Freiheit in den Entscheidungen, die Wahl Deiner Kunden und vieles mehr. Doch mit den Vorteilen kommen auch mehr Verpflichtungen als im Angestelltenverhältnis. Du erhältst in der Regel im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlungen und kein Krankengeld. Auch die Erwerbsminderungsrente fällt weg. Ein Wegfall Deiner Arbeitskraft und frühzeitiger Ruhestand kann im schlimmsten Fall darin resultieren, dass Du Grundsicherung beantragen musst.
Deshalb lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Selbstständigen. Sie ist die einzige Möglichkeit, Deine Arbeitskraft und damit Dein Einkommen dynamisch abzusichern.
Weil man gerade beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in verschiedene Fettnäpfchen treten kann, empfehle ich Dir, dieses Thema mit einem Profi anzugehen. Aus über 500 Gesprächen mit Selbstständigen zum Thema BU weiß ich, worauf es beim Abschluss ankommt. Wenn Du dabei Unterstützung brauchst, helfe ich Dir gerne.