Wer sich mit der privaten Krankenversicherung beschäftigt, wird auf zwei Begriffe stoßen: die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze. Beide Einkommensgrenzen sind für Privatversicherte wie auch für Arbeitnehmer, die sich privat krankenversichern möchten, relevant. Ich erkläre dir den Unterschied zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze.
Privatversicherte kennen es bereits: Jedes Jahr definiert der Gesetzgeber für die PKV relevante Werte und Einkommensgrenzen neu. Davon betroffen ist zum einen die Versicherungspflichtgrenze, die aussagt, ab welchem Einkommen ein Arbeitnehmer der privaten Krankenversicherung beitreten darf. Für Kassenmitglieder relevant ist wiederum die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu deren Höhe das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig ist. Betrachten wir beide Werte einmal im Detail:
Die Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Damit ist die Einkommensgrenze gemeint, ab deren Überschreitung ein Arbeitnehmer von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit ist. Das bedeutet nicht, dass er sich jetzt nicht mehr krankenversichern muss. Der Arbeitnehmer darf ab dem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse verbleibt oder in die private Krankenversicherung wechselt. Das bedeutet also; überschreitet das Einkommen eines Arbeitnehmers die Versicherungspflichtgrenze, darf er der PKV beitreten.
Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Arbeitnehmer. Andere Berufsgruppen wie Beamte, Selbstständige und Freiberufler sind unabhängig von ihrem Einkommen von der Versicherungspflicht befreit. Sie dürfen sich privat krankenversichern, auch wenn sie weniger verdienen.
Die Versicherungspflichtgrenze wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festgelegt. Das BMAS verfolgt die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Anhand des Lohnniveaus des Vorjahres wird die Grenze jedes Jahr neu definiert.
2024 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 Euro im Jahr– also 5.775 Euro pro Monat. Arbeitnehmer, die in der Summe dieses oder ein höheres Bruttoeinkommen erzielen, dürfen sich privat krankenversichern.
Was zählt zum Bruttojahreseinkommen?
Ob du die Versicherungspflichtgrenze überschreitest, wird bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses wie auch bei jeder Einkommensveränderung überprüft. Wird bereits bei Aufnahme deiner Tätigkeit eine Überschreitung festgestellt, wählst du von Anfang an zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Bist du zunächst versicherungspflichtig und überschreitest im Laufe der Beschäftigung die JAEG, endet die Versicherungspflicht zum Ende des Jahres. Du kannst dann in die PKV wechseln. Vorausgesetzt, dein Einkommen liegt auch im Folgejahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) werden prozentual am Einkommen bemessen. Umso mehr eine Person verdient, desto mehr zahlt sie. Gleichzeitig sinkt die Beitragslast aber auch, wenn das Einkommen geringer ausfällt. Zudem sind die Beiträge gedeckelt. Wer über einen bestimmten Betrag hinaus verdient, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, zahlt einen konstanten Höchstbetrag.
Erzielt ein Arbeitnehmer also ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, werden die Sozialversicherungsbeiträge nur bis maximal vom Gesetzgeber festgelegten Beitrag erhoben. Für das darüber liegende Einkommen fallen keine weiteren Beiträge an.
Genauso wie die Versicherungspflichtgrenze legt der Gesetzgeber jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze neu fest. Die Rechengrößen werden ebenfalls an die Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst. Steigt das allgemeine Lohnniveau, steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Mit einem sinkenden Lohnniveau reduziert sich auch der Bezugswert. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die soziale Absicherung stabil bleibt.
2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 62.100 Euro im Jahr – also 5.175 Euro monatlich. Ab einem Bruttomonatseinkommen von 5.175 Euro zahlen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer somit keine höheren Beiträge mehr für ihre Kranken- und Pflegeabsicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist nur für die gesetzliche Krankenversicherung relevant. Bei Privatversicherten orientiert sich der Beitrag nicht an ihrem Einkommen, sondern an ihrem individuellen Risiko (Alter, Gesundheitszustand) sowie den vereinbarten Leistungen. Eine Ausnahme besteht lediglich im Basistarif, dessen Höchstbeitrag dem maximalen Beitrag der GKV entspricht.
Relevant ist die Beitragsbemessungsgrenze allerdings bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung. Denn auch privatversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung von 7,95 Prozent. Der maximale Arbeitgeberzuschuss ist jedoch von der Beitragsbemessungsgrenze abhängig und beläuft sich 2024 auf höchstens 421,76 Euro (50 Prozent vom durchschnittlichen Höchstbeitrag zur GKV 2024: 843,52 Euro) und 87,98 Euro für die Pflegeversicherung.
Maximaler Arbeitgeberzuschuss 2024 (monatlich)
Zuschuss zur Krankenversicherung | 421,76 Euro |
Zuschuss zur Pflegeversicherung | 87,98 Euro |
Insgesamt | 509,74 Euro |
Gerade für junge und gesunde Menschen mit einem hohen Einkommen kann die private Krankenversicherung deshalb deutlich preiswerter sein. Vor allem, wenn neben dem Beitrag zur gesetzlichen Krankenabsicherung noch Kosten für Zusatzversicherungen für Zähne, Krankengeld, Heilpraktiker, Klinikaufenthalte etc. anfallen. Diese zusätzlichen Leistungen sind in einer PKV meistens schon abgedeckt.
Vergleich zwischen PKV und GKV lohnt sich
Bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze lohnt es sich immer, die private mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen. Gerade bei einem hohen Einkommen können nicht nur die Vorzüge der PKV überwiegen, der Beitrag kann sogar niedriger sein als bei einer Absicherung durch die GKV. Doch Vorsicht: Pauschal ist die private Krankenversicherung nicht die beste Wahl. Es muss immer individuell und unter Berücksichtigung der familiären sowie beruflichen Situation, der persönlichen Wünsche und Ziele zwischen der PKV und GKV entschieden werden.
Als Versicherungsmakler stehe ich dir zur Seite. Ich erläutere dir nicht nur die Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich kläre dich auch über alle Vor- und Nachteile des jeweiligen Systems auf, sodass du selbst die für dich richtige Entscheidung treffen kannst. Vereinbare dafür gerne einen Termin mit mir. Nutze mein Kontaktformular oder ruf mich an.