Von Alexander Kuhlen am 14.01.2025

Versicherungs­pflicht­grenze 2025 bei der privaten Krankenversicherung  

Das Wichtigste in Kürze 

  • Anhebung in 2025 auf 73.800 Euro jährlich: Höhere Einkommensgrenze für den PKV-Wechsel.
  • Betroffen sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Freie Wahl zwischen GKV und PKV möglich
  • Keine Relevanz für Selbstständige und Beamte: Unabhängig von der Einkommenshöhe versicherungsfrei.

Warum Du mir beim Thema private Krankenversicherung vertrauen kannst

Ich bin Alexander Kuhlen, unabhängiger Versicherungsmakler in Köln seit 2011. Nach meinem Abitur am Gymnasium in Köln-Deutz habe ich eine fundierte Ausbildung als Versicherungskaufmann (IHK) abgeschlossen. Im Laufe meiner beruflichen Entwicklung habe ich mich zum Versicherungsfachwirt (IHK) und Versicherungsbetriebswirt (DVA) weitergebildet. 

Erste Berufserfahrungen sammelte ich als Kundenberater bei der Debeka Versicherungsgruppe und später als Mehrfachagent bei der Star Cologne GmbH & Co. KG. Heute setze ich mein Wissen ein, um Dir unabhängige und individuelle Beratung in Versicherungsfragen zu bieten.

Was ist die Versicherungspflichtgrenze für die Private Krankenversicherung (PKV)?

Die Einkommensgrenze bei der privaten Krankenversicherung, auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder als Versicherungspflichtgrenze bekannt, legt fest, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen können. Diese Grenze hat insbesondere für Angestellte Relevanz. Hier entscheidet sich, ob ein Wechsel in die PKV möglich ist. 

ℹ️ Selbstständige, Beamte und Freiberufler wie z.B. niedergelassene Ärzte sind davon nicht betroffen, da sie unabhängig von ihrem Einkommen frei zwischen beiden Systemen wählen können. 

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2025?

Im Jahr 2025 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 73.800 Euro jährlich. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer ein höheres Einkommen benötigen, um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Privatversicherte, deren Einkommen unter dieser Grenze liegt, können durch eine Befreiung weiterhin in der PKV bleiben. 

Zudem steigen die Arbeitgeberzuschüsse deutlich: Der maximale Zuschuss zur Krankenversicherung erhöht sich auf 471,32 Euro monatlich, während der Zuschuss zur Pflegeversicherung auf 99,23 Euro pro Monat ansteigt. Diese Anpassungen berücksichtigen unter anderem die gestiegenen Beitragssätze in der Sozialen Pflegeversicherung.Seit 2013 stieg die Versicherungspflichtgrenze um 42 % auf 73.800 Euro. Dies erschwert den Wechsel in die private Krankenversicherung und erhöht die Verweildauer vieler Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer ist von der Versicherungspflichtgrenze betroffen?

Die Versicherungspflichtgrenze betrifft vor allem sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, darunter Angestellte und Arbeiter. Für andere Gruppen gelten eigene Regelungen.


Personengruppe

Versicherungspflichtgrenze 2025

Arbeitnehmer, Angestellte

73.800 Euro jährlich

Niedergelassene Ärzte (Freiberufler)
Keine Grenze, da nicht versicherungspflichtig

Ärzte in Anstellung, Assistenzärzte

73.800 Euro jährlich

Studierende und Praktikanten
Keine Grenze – Befreiung bei Studienbeginn nötig

Selbstständige, Unternehmer
Keine Grenze, da nicht versicherungspflichtig
FreiberuflerKeine Grenze, da nicht versicherungspflichtig

Beamte und Beamtinnen, Beihilfeberechtigte
Keine Grenze, da versicherungsfrei

Eine Erstberatung ist hier sinnvoll, um die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten genau zu klären. Ich helfe Dir gerne dabei, die für Deine Situation passenden Versicherungsoptionen zu finden. Gemeinsam klären wir, ob und wie die Versicherungspflichtgrenze 2025 Dich betrifft.

Warum gibt es überhaupt eine Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze soll dabei helfen, das Gleichgewicht zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wahren. Diese sorgt dafür, dass die GKV eine breite finanzielle Basis durch beitragspflichtige Mitglieder behält, während Personen mit höherem Einkommen die Möglichkeit erhalten, in die PKV zu wechseln. Diese Regelung schützt das Solidarprinzip der GKV, da höhere Einkommen die Finanzierung sozialer Leistungen stützen. Gleichzeitig stellt die Grenze sicher, dass der Zugang zur PKV erst bei ausreichender finanzieller Stabilität erfolgt, um die Kosten dort langfristig tragen zu können. 

Die regelmäßige Anhebung der Versicherungspflichtgrenze soll also grundsätzlich mehr Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung halten. Dadurch wird die finanzielle Basis der GKV gestärkt, während zugleich Wettbewerbsnachteile zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung reduziert werden. Diese Anpassung fördert ein stabiles und ausgewogenes Versicherungssystem.

Wie unterscheiden sich Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Verdienste über dieser Grenze bleiben beitragsfrei. 

Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt hingegen, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen können. Liegt das Einkommen unter dieser Grenze, besteht die Versicherungspflicht in der GKV. 

Die Beitragsbemessungsgrenze ist also eine Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beiträge, während die Versicherungspflichtgrenze die Wahlfreiheit zwischen den Systemen regelt. 

Wie wird die Versicherungspflichtgrenze berechnet?

Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich basierend auf der Lohnentwicklung in Deutschland angepasst. Die Bundesregierung legt diese Grenze fest, damit diese den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht. Grundlage ist das durchschnittliche Bruttoeinkommen aller gesetzlich Versicherten. Steigen die Gehälter, wird auch die Versicherungspflichtgrenze erhöht. Diese Anpassung sorgt dafür, dass das Verhältnis zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ausgewogen bleibt. 

Was passiert, wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt?

Übersteigt Dein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro jährlich (2025), hast Du die Möglichkeit, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Der Wechsel ist freiwillig und eröffnet Dir Zugang zu individuellen Tarifen und erweiterten Leistungen. 

Entscheidest Du Dich für die PKV, musst Du einen Vertrag bei einem privaten Anbieter abschließen. Für Privatversicherte, deren Einkommen später wieder unter die Grenze fällt, besteht die Möglichkeit, durch eine Befreiung weiterhin in der PKV zu bleiben. Der Wechsel sollte sorgfältig geprüft werden – dabei helfe ich dir gerne in einer unverbindlichen Erstberatung.

Welche Vor- und Nachteile hat der Wechsel in die PKV? 

Ein Blick auf die Vorteile der Privaten Krankenversicherung kann Dir bei deiner Entscheidung helfen: 

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Ein Wechsel in die PKV bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Besonders attraktiv ist für Versicherungsnehmer die Flexibilität bei der Tarifwahl. Versicherte können Leistungen individuell anpassen und Zusatzoptionen wie die Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer wählen. Privatpatienten profitieren außerdem von kürzeren Wartezeiten bei Fachärzten und besserem Zugang zu innovativen Behandlungen. Viele Tarife bieten finanzielle Vorteile, wie Beitragsrückerstattungen bei nicht genutzten Leistungen. Zudem sind die Beiträge einkommensunabhängig, was besonders für Gutverdiener interessant ist. Auch Altersrückstellungen, die Beitragssteigerungen im Alter abfedern, sind ein Pluspunkt. Nicht zuletzt ermöglicht die PKV häufig einen weltweiten Versicherungsschutz.

Nachteile der privaten Krankenversicherung

Trotz der Vorteile gibt es auch einige Nachteile. Die Beiträge hängen stark vom Alter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen ab. Besonders im Alter können die Kosten steigen, wenn ein Tarif gewählt wurde, der in jungen Jahren zu wenig Altersrückstellungen gebildet hat. 

Familienangehörige müssen separat versichert werden, da keine kostenfreie Familienversicherung wie in der GKV existiert. Zudem müssen Privatversicherte Arztrechnungen in gewissen Fällen vorab bezahlen und sich diese erstatten lassen, was die Liquidität belasten kann. 

Ich unterstütze Dich dabei, die Vor- und Nachteile der PKV genau abzuwägen. In einer persönlichen Erstberatung analysieren wir gemeinsam, welche Option zu Deiner Lebenssituation passt.

Gibt es legale Möglichkeiten, die Versicherungspflichtgrenze zu umgehen?

Es gibt durchaus legale Möglichkeiten, die Versicherungspflichtgrenze zu umgehen. Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind grundsätzlich nicht an diese Grenze gebunden und können direkt in die private Krankenversicherung wechseln. 

💡 Arbeitnehmer können ihr Bruttoeinkommen durch zusätzliche Einkünfte, wie regelmäßige Sonderzahlungen, über die Grenze anheben. Eine weitere Option ist die Umwandlung von Gehaltsteilen in nicht beitragspflichtige Bestandteile, wie Sachbezüge. Solche Anpassungen erfordern jedoch eine gründliche Planung und sollten in Absprache mit Experten erfolgen.

Was sollten Betroffene beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze beachten? 

Beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze sollten Betroffene mehrere Aspekte berücksichtigen. Mit dem Wegfall der Versicherungspflicht können Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Ein Wechsel sollte gut durchdacht sein, da die PKV langfristige Verpflichtungen mit sich bringt und spätere Rückkehrmöglichkeiten in die GKV begrenzt sind. 

Wichtig ist, die eigenen Bedürfnisse und finanzielle Situation zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf die Familienversicherung, Beiträge im Alter und Leistungsumfang. Ich biete Dir als Krankenversicherungsexperte eine umfassende Erstberatung, um die beste Entscheidung für Deine Lebenssituation zu treffen.

Was passiert bei einem vorübergehenden Unterschreiten der Grenze?

Ein vorübergehendes Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze führt nicht automatisch zu einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Privatversicherte können durch eine Befreiung weiterhin in der PKV bleiben. Voraussetzung ist jedoch, dass das Unterschreiten zeitlich begrenzt und absehbar ist. 

Gelten andere Versicherungspflichtgrenzen für Teilzeitbeschäftigte?

Für Teilzeitbeschäftigte gelten keine abweichenden Versicherungspflichtgrenzen. Entscheidend ist das Jahresarbeitsentgelt, das auch in Teilzeit die Grenze von 73.800 Euro (2025) überschreiten muss, um in die PKV wechseln zu können. 

Was passiert, wenn mein Einkommen schwankt und die Grenze jährlich über- oder unterschritten wird?

Bei schwankendem Einkommen kann die Versicherungspflicht jährlich wechseln. Wird die Grenze von 73.800 Euro (2025) überschritten, entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, und Du kannst zur privaten Krankenversicherung wechseln. Liegt Dein Einkommen im Folgejahr wieder darunter, tritt die Versicherungspflicht in der GKV erneut ein. Privatversicherte können jedoch durch eine Befreiung in der PKV bleiben. 

Mein Fazit

Das Thema Versicherungspflichtgrenze ist komplex und für viele Versicherte von entscheidender Bedeutung. Denn diese regelt, wer zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen kann und welche Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen. Besonders Arbeitnehmer mit schwankendem Einkommen oder an der Grenze zum Wechsel sollten die langfristigen Auswirkungen genau prüfen. Ein Wechsel in die PKV bietet viele Vorteile, erfordert aber eine gründliche Abwägung der eigenen Lebenssituation. 

Ich stehe Dir als unabhängiger Versicherungsmakler zur Seite, um die beste Entscheidung für Deine individuelle Situation zu treffen. In einer persönlichen Erstberatung klären wir Deine Fragen und prüfen gemeinsam, welche Optionen sich für Dich lohnen. So findest Du die optimale Lösung, die langfristig zu Dir passt.

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Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Portait Alexander
Meine Name ist Alexander Kuhlen. Ich bin Versicherungsmakler in meiner Lieblingsstadt Köln. Ich liebe es Deine Versicherungsprobleme zu lösen. Spezialisiert bin ich auf Private Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.
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