Unabhängig davon, ob du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist oder nicht, kann sich der Aufwand lohnen. Denn viele Ausgaben, wie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung, lassen sich steuerlich absetzen. Ich zeige dir, wie du die Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machst.
Ja, die private Krankenversicherung lässt sich steuerlich absetzen. Die PKV zählt zusammen mit der Pflegepflichtversicherung zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Darunter fallen neben gesetzlicher und privater Krankenversicherung auch die Ausgaben für die Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflicht, Riester- und Rürup-Rente.
Die Sonderausgaben teilen sich auf mehrere Formulare auf. Um die private Krankenversicherung steuerlich abzusetzen, brauchst du das Formular Anlage Vorsorgeaufwand. Dort können Privatversicherte die Prämien zur Krankenversicherung in der Spalte sonstige Vorsorgeaufwendungen eintragen.
Der absetzbare steuerliche Höchstbetrag zur PKV orientiert sich an der Höhe der Basisvorsorge. Das Finanzamt erkennt nur mit der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbare Leistungen als absetzbare Sonderausgaben an. Die PKV übernimmt aber häufig Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind. Privatversicherte können daher nur einen Teil ihrer Prämie steuerlich absetzen, sofern sie nicht im gesetzlich vergleichbaren Basistarif versichert sind.
Zusätzlich gelten Höchstbeträge. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Summe können bis zu folgenden Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden:
(Stand 2024)
Die Höchstbeträge gelten auch für weitere Vorsorgeleistungen, wie bspw. die Unfallversicherung. Hierbei werden alle Prämien addiert. Zahlen Arbeitnehmer 1.500 Euro im Jahr für die Basisversorgung ihrer Krankenabsicherung, können sie zusätzlich 400 Euro weitere Vorsorgeleistungen steuerlich geltend machen.
Du musst den Anteil deiner Basisversorgung nicht selbst berechnen. Dein Versicherer teilt dir einmal im Jahr mit, in welcher Höhe und welcher Teil des Betrags in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Warte dafür einfach die Mitteilung deines Versicherers ab.
Du musst bei deinem Anbieter deine persönliche Steuer-ID hinterlegen. Mit dieser übermittelt der Versicherer dem Finanzamt elektronisch deine Beiträge zur Basisabsicherung. Nur so kann der Fiskus die Aufwendungen steuerlich unbeschränkt berücksichtigen. Zusätzlich erhältst du eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz, mit der du deine Steuererklärung ausfüllen kannst.
Etwas komplizierter ist es, wenn du eine PKV mit Beitragsrückerstattung steuerlich absetzen willst. Dabei handelt es sich um Tarife, die dir einen Teil deiner bezahlten Beiträge erstatten, wenn du ein Jahr lang keine Rechnungen einreichst.
Generell müssen rückerstattete PKV-Prämien von den gezahlten Prämien abgezogen werden, bevor du den Vorsorgeaufwand geltend machst. Dabei kommt das Zufluss-Prinzip zum Einsatz: Die Rückerstattung ist in dem Jahr abzuziehen, in dem das Geld geflossen ist.
Beispiel:
Hast du im Februar 2024 eine Erstattung für das Jahr 2023 erhalten, musst du die Rückzahlung von deinen Vorsorgeaufwendungen im Steuerjahr 2024 abziehen. Unabhängig davon, ob sich die Erstattung auf das Vorjahr bezieht.
Neben deinen eigenen Aufwendungen kannst du auch die Beiträge für deine Kinder und/oder Partner in deiner Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge durch dich bezahlt wurden.
In allen Fällen gilt, wie für dich selbst, dass nur die Kosten für die Basisversorgung absetzbar sind.
Neben den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung kannst du weitere Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören z. B. Krankenkosten im Rahmen eines Selbstbehalts, Aufwendungen für Brillengläser, aber auch Zuzahlungen für Medikamente. Nicht absetzbar sind hingegen Maßnahmen, die nicht der Basisversorgung dienen wie hochwertiger Zahnersatz oder die Kosten für ein Einbettzimmer.
Diese Kosten kannst du in der Steuererklärung geltend machen | Diese Kosten kannst du nicht in der Steuererklärung geltend machen |
- Beiträge zur Basisabsicherung deiner privaten Krankenversicherung - Beiträge zur Basisabsicherung deiner Pflegepflichtversicherung Außergewöhnliche Belastungen: - Krankenkosten im Rahmen des Selbstbehalts -Kosten für Brillengläser - Arztkosten - Zuzahlungen für Medikamente | - Kosten für Leistungen, die über dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen - Ein- oder Zweibettzimmer - Chefarztbehandlung - Höherwertigerer Zahnersatz |
Übernimmst du bestimmte Behandlungskosten selbst, um bspw. eine Beitragsrückerstattung zu erhalten oder hast du einen Selbstbehalt vereinbart, kannst du einige Ausgaben steuermindernd geltend machen. Selbst getragene Gesundheitskosten werden als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung behandelt. Sie sind dann berücksichtigungsfähig, wenn sie in der Summe deine individuelle Belastungsgrenze überschreiten. Die individuelle Belastungsgrenze ist von persönlichen Faktoren wie deinem Jahreseinkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig.
Hast du Fragen zu deiner PKV?
Für Privatversicherte lohnt es sich, die PKV steuerlich abzusetzen. Darüber hinaus können sie unter Umständen weitere Kosten geltend machen, die sie selbst tragen. Hast du Fragen zu deiner privaten Krankenversicherung oder möchtest du deinen bestehenden Vertrag optimieren? Dann nimm gerne Kontakt mit mir auf. Ich beantworte deine Fragen und unterstütze dich dabei, dich rundum zuverlässig und bedarfsgerecht abzusichern. Nutze mein Kontaktformular oder ruf mich an.