Wenn Sie Ihre Karriere mit dem Referendariat in Hessen beginnen, sind Sie nicht verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern, sondern können stattdessen eine private Krankenversicherung wählen. Als angehender Beamter profitieren Sie von einer bevorzugten Position, die die private Krankenversicherung äußerst attraktiv macht. Dennoch ist die Wahl der Krankenversicherung eine langfristige Entscheidung, die sorgfältig bedacht sein sollte.
Lehramtsanwärter in Hessen befinden sich während ihres Referendariats im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Daher sind sie nicht verpflichtet, sich zu versichern, und haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.
Wie andere Beamte auch erhalten Lehramtsanwärter in Hessen Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt mindestens 50 Prozent ihrer medizinischen Kosten. Den restlichen Anteil tragen die Referendare mit einer privaten Krankenversicherung, auch bekannt als Restkostenversicherung. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht von der Beihilfe gedeckt werden. Darüber hinaus können je nach gewähltem Tarif auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.
Während des Referendariats in Hessen können Beamte auf Widerruf, wie in anderen Bundesländern auch, in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Staatsbedienstete sind nicht dazu verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Trotzdem hat die gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile.
Wenn Staatsbedienstete in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillig versichert und müssen den vollen Beitrag zur Krankenkasse, der von der Besoldung abhängt, selbst tragen.
Die Entscheidung für die Krankenversicherung ist nicht nur eine Frage der Kosten. Auch Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre beruflichen Ziele sollten berücksichtigt werden. Bedenken Sie, dass Ihre Familienmitglieder möglicherweise Anspruch auf Beihilfe haben könnten. In einem solchen Fall würde der Dienstherr auch für Ihre Kinder und gegebenenfalls Ihren nicht erwerbstätigen Ehe- oder Lebenspartner einen Teil der Krankheitskosten erstatten. Allerdings müssten Sie für jedes Familienmitglied ebenfalls eine Restkostenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hierbei einige Vorzüge, da Familienmitglieder oft kostenfrei mitversichert werden können.
Es ist ebenso wichtig, Ihre Entscheidung gründlich zu überdenken, wenn Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten. In Hessen werden Lehrkräfte selten unmittelbar nach Abschluss des Referendariats angestellt, was zur Versicherungspflicht führen würde. Sie müssten daher in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (69.300 Euro, Stand 2024).
Dennoch rentiert sich in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Hessen die private Krankenversicherung.
Während Ihres Referendariats können Sie nur dann Beihilfe beanspruchen, wenn Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden. In diesem Szenario übernimmt Ihr Dienstherr mindestens die Hälfte der anfallenden Krankheitskosten. Bei zwei Kindern erhöht sich Ihr Beihilfeanspruch sogar auf 70 Prozent. Die private Krankenversicherung für Beamte deckt lediglich einen Teil der medizinischen Ausgaben ab, was sie besonders wirtschaftlich macht.
Die Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach der Besoldungshöhe. Während des Referendariats verdient ein Lehramtsanwärter in Hessen durchschnittlich etwa 1.624,42 Euro pro Monat, von denen 14,6 Prozent plus ein Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen werden. Lehrer verdienen im Vergleich dazu relativ gut und müssen daher höhere Beiträge zahlen.
In der privaten Krankenversicherung variiert die Prämie jedoch je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Insbesondere junge und gesunde Referendare zahlen in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet - oft weniger als 100 Euro pro Monat!
Die Leistungen der Restkostenversicherung entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfeverordnung in Hessen. Zusätzlich können Leistungen eingeschlossen werden, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Unterbringung im Einzelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt während eines Krankenhausaufenthalts. Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst und den persönlichen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht fest garantiert. Es besteht die Möglichkeit, dass sie jederzeit durch gesetzliche Änderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Im Gegensatz dazu sind die Leistungen, die einmal in der privaten Krankenversicherung vereinbart wurden, verbindlich und dürfen nicht ohne Einverständnis des Versicherten gekürzt werden.
Was Sie nach dem Referendariat in Hessen beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:
Verbeamtung | Wechsel in ein Angestelltenverhältnis |
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Sofern Sie in einem vergünstigten „Ausbildungstarif“ versichert waren, kann Ihr Beitrag etwas ansteigen. | Wechseln Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis, werden Sie versicherungspflichtig. Sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren bzw. in dieser verbleiben. |
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und haben die Möglichkeit, zu vorteilhaften Konditionen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Es ist jedoch zu beachten, dass Sie sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen müssen. | Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen oder in dieser zu verbleiben. Da Sie jedoch keine Beihilfe erhalten, ist die Krankenvollversicherung wesentlich kostspieliger im Vergleich zu einer Restkostenversicherung für Beamte. |
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach ihrer ersten Verbeamtung die Öffnungsklausel zu nutzen, die ihnen eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung ermöglicht. | Tipp: Wenn Sie planen, in Zukunft wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren, empfiehlt es sich, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedingungen oder zumindest Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu "fixieren". |
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung während des Referendariats in Hessen kann zahlreiche Vorteile bieten. Die durchschnittlichen Kosten einer Restkostenversicherung für Referendare belaufen sich auf etwa 60 bis 85 Euro pro Monat. Neben den günstigeren Beiträgen profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Es ist jedoch entscheidend, einen Tarif sorgfältig auszuwählen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
Für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Zusammen können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung während Ihrer Zeit im Referendariat in Hessen für Sie von Vorteil ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung möglicherweise die bessere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.