Die Beihilfe in Hessen stellt eine maßgebliche finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen dar. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Hessen.
Als eine Leistung des Landes Hessen sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Sie zielt darauf ab, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu mildern und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.
Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Hessen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 85 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.
Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Hessen ist wie folgt definiert:
Beamtenanwärter | 70 % amb 85 % Stat 70 % Zahn |
beihilfeberechtigte Beamte | 50 % |
+ berücksichtigungsfähige Ehepartner | + 5 % |
+ berücksichtigungsfähige Kinder | + 5 % |
Versorgungsempfänger | 60 % |
+ berücksichtigungsfähige Ehepartner | + 5 % |
+ berücksichtigungsfähige Kinder | + 5 % |
Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:
Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.
Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 50 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu zwei Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr.
Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt keine Altersgrenze zur Beihilfe.
Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Hessen wie folgt beihilfefähig:
Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.
Pflegegrad | Angehörige | Stationäre Pflege |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | 770 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 2.005 € |
Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Hessen wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.
Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Hessen. Beihilfefähig sind die Kosten innerhalb Europas ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig und außerhalb der EU und Europas sind ab 1.000 Euro bis maximal den BRD-Kosten beihilfefähig.
Um Beihilfe in Hessen zu beantragen, muss der Antragsteller zuerst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte sämtliche relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer sorgfältigen Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.
Nein, die Beihilfe in Hessen ersetzt keine Krankenversicherung. Sie ist vielmehr als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege gedacht. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine angemessene Krankenversicherung besitzt.
Zusammengefasst ist die Beihilfe in Hessen eine bedeutende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine vollständige Krankenversicherung ersetzt.
Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.
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