Eine Frau hält ein Sparschwein in den Händen
Von Alexander Kuhlen am 23.02.2024

Beihilfe und Beihilfesätze in Hessen

Die Beihilfe in Hessen stellt eine maßgebliche finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen dar. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Hessen.

Als eine Leistung des Landes Hessen sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Sie zielt darauf ab, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu mildern und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Hessen?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Hessen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 85 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Hessen ist wie folgt definiert:

Beamtenanwärter70 % amb
85 % Stat
70 % Zahn
beihilfeberechtigte Beamte50 %
+ berücksichtigungsfähige Ehepartner+ 5 %
+ berücksichtigungsfähige Kinder+ 5 %
Versorgungsempfänger60 %
+ berücksichtigungsfähige Ehepartner+ 5 %
+ berücksichtigungsfähige Kinder+ 5 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

  • Verordnungsfähige Medikamente bis zu den GKV-Festbeträgen mit einer Kürzung von 10 % (min. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Fahrtkosten sind mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel mit einer Kürzung von 10 Euro je Fahrt beihilfefähig
  • Gemäß Beihilfekatalog für Hilfsmittel der Hochsätze der Beihilfe, mit einer Kürzung von 10 % (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Brillengläser und Kontaktlinsen sind bis zu den Höchstbeträgen in Anlage 3 der HBeihVO beihilfefähig
  • Ärztliche Behandlungen bis zu dem Höchstsatz von 3,5 % der Gebührenordnung für Ärzte
  • Sanatoriumsbehandlungen sind mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig
  • Heilkuren alle 4 Jahre:  Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 16,00 Euro pro Tag für maximal 23 Tage – nach einer einmaligen Wartezeit von 3 Jahren
  • Rehabilitationsmaßnahmen alle 4 Jahre: Unterkunft und Verpflegung sind für maximal 21 Tage (ohne An- und Abreise) beihilfefähig

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 50 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu zwei Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt keine Altersgrenze zur Beihilfe.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Hessen wie folgt beihilfefähig:

  • Allgemeine Krankenhausleistungen, mit einer Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus für maximal 28 Tage im Kalenderjahr
  • gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen – Chefarztbehandlung (Eigenbeteiligung: Gehaltsabzug von 18,90 Euro monatlich)
  • gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers 
(Eigenbeteiligung: 16,00 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus)

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Hessen wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Hessen. Beihilfefähig sind die Kosten innerhalb Europas ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig und außerhalb der EU und Europas sind ab 1.000 Euro bis maximal den BRD-Kosten beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Beihilfe in Hessen zu beantragen, muss der Antragsteller zuerst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte sämtliche relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer sorgfältigen Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Hessen ersetzt keine Krankenversicherung. Sie ist vielmehr als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege gedacht. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine angemessene Krankenversicherung besitzt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Zusammengefasst ist die Beihilfe in Hessen eine bedeutende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine vollständige Krankenversicherung ersetzt.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl der optimalen Krankenversicherung zu helfen und sicherzustellen, dass Sie umfassend gesundheitlich abgesichert sind.

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Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Portait Alexander
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