Wenn Sie Ihre Karriere mit dem Referendariat in Niedersachsen beginnen, sind Sie nicht dazu verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern, sondern können stattdessen auch eine private Krankenversicherung wählen. Als angehender Beamter genießen Sie eine privilegierte Position, die die private Krankenversicherung besonders attraktiv macht. Trotzdem ist die Entscheidung für die Krankenversicherung eine langfristige Entscheidung, die sorgfältig überlegt sein sollte.
Lehramtsanwärter in Niedersachsen befinden sich während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Deshalb sind sie nicht dazu verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, und haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.
Wie bei anderen Beamten auch erhalten Lehramtsanwärter in Niedersachsen Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt mindestens die Hälfte ihrer medizinischen Kosten. Den restlichen Anteil tragen die Anwärter mit einer privaten Krankenversicherung, die auch als Restkostenversicherung bekannt ist. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht durch die Beihilfe gedeckt werden. Darüber hinaus können je nach gewähltem Tarif auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.
Während des Referendariats in Niedersachsen haben Beamte auf Widerruf, ähnlich wie in anderen Bundesländern, die Option, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Staatsbedienstete sind nicht dazu verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Allerdings gibt es im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn Staatsbedienstete in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie werden freiwillig versichert und müssen den vollen Beitrag zur Krankenkasse, der von der Besoldung abhängt, selbst tragen.
Die Wahl der Krankenversicherung sollte nicht allein von finanziellen Gesichtspunkten abhängen. Auch Ihre persönliche Lebenslage und beruflichen Ziele sollten berücksichtigt werden. Denken Sie daran, dass Ihre Familienangehörigen möglicherweise Anspruch auf Beihilfe haben könnten. In diesem Fall würde Ihr Arbeitgeber auch für Ihre Kinder und eventuell Ihren nicht erwerbstätigen Ehe- oder Lebenspartner einen Teil der Krankheitskosten übernehmen. Allerdings wäre für jedes Familienmitglied eine zusätzliche Restkostenversicherung erforderlich. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hier einige Vorteile, da Familienmitglieder oft kostenlos mitversichert werden können.
Es ist ebenso wichtig, Ihre Entscheidung sorgfältig abzuwägen, wenn Sie nach dem Referendariat eine Festanstellung ins Auge fassen. In Niedersachsen werden Lehrkräfte gelegentlich unmittelbar nach Abschluss ihres Referendariats angestellt, was zur Versicherungspflicht führen würde. Infolgedessen müssten Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (69.300 Euro, Stand 2024).
Dennoch ist eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Niedersachsen empfehlenswert.
Während Ihrer Zeit im Referendariat haben Sie nur dann Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden. In diesem Szenario übernimmt Ihr Dienstherr mindestens die Hälfte der anfallenden Gesundheitskosten. Bei zwei Kindern steigt Ihr Beihilfeanspruch sogar auf 70 Prozent. Die private Krankenversicherung für Beamte deckt nur einen Teil der ärztlichen Kosten ab, was sie besonders wirtschaftlich macht.
Die Höhe des Krankenkassenbeitrags richtet sich nach dem Gehalt des Versicherten. Während des Referendariats beträgt das durchschnittliche Einkommen für Lehramtsanwärter in Niedersachsen etwa 1.551,92 Euro pro Monat, von dem 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen werden. Lehrer vergleichsweise gut und müssen dementsprechend höhere Beiträge zahlen.
In der privaten Krankenversicherung schwankt die Prämie jedoch je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Insbesondere junge und gesunde Referendare zahlen in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet - oft weniger als 100 Euro pro Monat!
Die Leistungen der Restkostenversicherung entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfevorschriften in Niedersachsen. Zusätzlich können Leistungen eingeschlossen werden, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Unterbringung im Einzelzimmer und die ärztliche Behandlung durch den Chefarzt während eines stationären Krankenhausaufenthalts. Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst und auf die persönlichen Bedürfnisse maßgeschneidert werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht dauerhaft garantiert. Es besteht die Möglichkeit, dass sie durch gesetzliche Änderungen jederzeit reduziert oder gestrichen werden können. Im Kontrast dazu sind die Leistungen, die in der privaten Krankenversicherung einmal vereinbart wurden, vertraglich bindend und können nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Versicherten gekürzt werden.
Was Sie nach dem Referendariat in Niedersachsen beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:
Verbeamtung | Wechsel in ein Angestelltenverhältnis |
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Falls Sie zuvor einen vergünstigten "Ausbildungstarif" gewählt haben, könnte sich Ihr Beitrag leicht erhöhen. | Wenn Sie nach dem Referendariat in eine Anstellung als Angestellter wechseln, sind Sie der Versicherungspflicht unterworfen. Sollte Ihr Einkommen die Schwelle für die obligatorische Versicherung nicht überschreiten, müssen Sie entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben oder dorthin zurückkehren. |
Wenn Sie während Ihrer Zeit im Referendariat gesetzlich versichert waren, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und können zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen müssen. | Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen oder in dieser zu verbleiben. Da Sie jedoch keine Beihilfe erhalten, ist die Krankenvollversicherung wesentlich kostspieliger im Vergleich zu einer Restkostenversicherung für Beamte. |
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach ihrer ersten Verbeamtung die Öffnungsklausel zu nutzen, die ihnen eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung ermöglicht. | Tipp: Wenn Sie planen, in Zukunft wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren, empfiehlt es sich, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedingungen oder zumindest Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu "fixieren". |
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung während Ihres Referendariats in Niedersachsen kann zahlreiche Vorteile bieten. Die durchschnittlichen Kosten einer Restkostenversicherung belaufen sich auf etwa 60 bis 85 Euro pro Monat. Neben den attraktiven Beiträgen profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Es ist jedoch essenziell, einen Tarif mit Bedacht auszuwählen, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.
Für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeinsam können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung während Ihrer Referendariatszeit in Niedersachsen für Sie vorteilhaft ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung möglicherweise die bessere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.