Die Beihilfe in Niedersachsen ist eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Krankheits- oder Pflegefällen. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Niedersachsen.
Als eine Leistung des Landes Niedersachsen sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Ihr Ziel ist es, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu reduzieren und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.
Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Niedersachsen variiert je nach Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.
Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Niedersachsen ist wie folgt definiert:
beihilfeberechtigte Beamte | 50 % |
beihilfeberechtigte Beamte Versorgungsempfänger | 70 % |
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern | 70 % |
beihilfeberechtigte Kinder | 80 % |
Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:
Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.
Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten werden bis zu 40 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu 4 Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr.
Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Niedersachsen wie folgt beihilfefähig:
Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.
Pflegegrad | Angehörige | Stationäre Pflege |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | max. Pflegesätze in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen |
Pflegegrad 3 | 545 € | max. Pflegesätze in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen |
Pflegegrad 4 | 728 € | max. Pflegesätze in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen |
Pflegegrad 5 | 901 € | max. Pflegesätze in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen |
Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Niedersachsen wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.
Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Niedersachsen. Innerhalb der EU, außerhalb der EU sowie außerhalb Europas sind Kosten bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig.
Um Beihilfe in Niedersachsen zu beantragen, muss der Antragsteller zuerst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer sorgfältigen Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.
Nein, die Beihilfe in Niedersachsen ersetzt keine Krankenversicherung. Sie dient viel mehr als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege. Daher ist es von großer Bedeutung, dass der Antragsteller über eine angemessene Krankenversicherung verfügt.
Insgesamt ist die Beihilfe in Niedersachsen eine wichtige Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu verringern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine Krankenversicherung ersetzt.
Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl der optimalen Krankenversicherung zu helfen und sicherzustellen, dass Sie umfassend gesundheitlich abgesichert sind.