Wenn Sie Ihre berufliche Karriere mit dem Referendariat in Sachsen-Anhalt starten, besteht keine Verpflichtung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Vielmehr haben Sie die Option, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Als künftiger Beamter profitieren Sie von einer privilegierten Position, die die private Krankenversicherung äußerst ansprechend erscheinen lässt. Trotzdem ist die Entscheidung für die Krankenversicherung eine langfristige und wohlüberlegte Wahl, die sorgfältig abgewogen werden sollte.
Während ihrer Ausbildung im vorläufigen Beamtenverhältnis in Sachsen-Anhalt befinden sich Lehramtsanwärter. Daher sind sie nicht dazu verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, und haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.
Wie bei anderen Beamten auch erhalten Lehramtsanwärter in Sachsen-Anhalt Beihilfe. Ihr Dienstherr trägt mindestens die Hälfte ihrer medizinischen Kosten. Die verbleibenden Kosten übernehmen die Anwärter durch eine private Krankenversicherung, auch bekannt als Restkostenversicherung. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht durch die Beihilfe gedeckt werden. Zusätzlich können, je nach gewähltem Tarif, auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.
Während ihrer Zeit im Referendariat in Sachsen-Anhalt haben Beamte auf Widerruf, ähnlich wie in anderen Bundesländern, die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Staatsbedienstete sind nicht gezwungen, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Allerdings gibt es im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn Staatsbedienstete sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie sind freiwillig versichert und müssen den vollen Beitrag zur Krankenkasse, der von der Besoldung abhängt, eigenständig tragen.
Bei der Entscheidung für Ihre Krankenversicherung sollten nicht nur finanzielle Aspekte berücksichtigt werden, sondern auch Ihre individuelle Lebenssituation und Ihre beruflichen Ziele. Denken Sie daran, dass Ihre Familienmitglieder möglicherweise Anspruch auf Beihilfe haben könnten, wodurch Ihr Arbeitgeber einen Teil der Krankheitskosten für Ihre Kinder und gegebenenfalls Ihren nicht berufstätigen Ehe- oder Lebenspartner übernimmt. Es ist jedoch zu beachten, dass für jedes Familienmitglied eine zusätzliche Restkostenversicherung erforderlich wäre. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hier einige Vorteile, da Familienmitglieder oft kostenlos mitversichert werden können.
Es ist ebenso wichtig, Ihre Entscheidung sorgfältig zu überdenken, wenn Sie nach Abschluss Ihres Referendariats eine Festanstellung in Betracht ziehen. In Sachsen-Anhalt werden Lehrkräfte gelegentlich unmittelbar nach Beendigung ihres Referendariats angestellt, was zur Versicherungspflicht führen würde. In diesem Fall müssten Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (69.300 Euro, Stand 2024).
Dennoch ist eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Sachsen-Anhalt zu empfehlen.
Während Ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf haben Sie nur dann Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie sich entscheiden, eine private Krankenversicherung abzuschließen. In diesem Fall übernimmt Ihr Dienstherr mindestens die Hälfte der entstandenen medizinischen Kosten. Bei zwei Kindern steigt Ihr Anspruch sogar auf 70 Prozent. Die Krankenversicherung für Beamte deckt lediglich einen Teil der medizinischen Ausgaben ab, was sie zu einer äußerst kosteneffizienten Option macht.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Während Ihrer Ausbildungszeit beträgt das durchschnittliche monatliche Gehalt für Lehramtsanwärter in Sachsen-Anhalt etwa 1.452,28 Euro. Von diesem Betrag werden 14,6 Prozent plus ein Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen. Lehrkräfte verdienen im Vergleich zu anderen Berufen relativ gut und müssen daher höhere Beiträge zahlen.
In der privaten Krankenversicherung variiert die Prämie jedoch je nach gewähltem Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Insbesondere junge und gesunde Referendare zahlen in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet - oft weniger als 100 Euro pro Monat!
Die Leistungen der Zusatzversicherung für Restkosten entsprechen mindestens dem Leistungsumfang der Beihilfebestimmungen in Sachsen-Anhalt. Zusätzlich können auch Leistungen eingeschlossen werden, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise die Unterbringung in einem Einzelzimmer und die medizinische Betreuung durch den leitenden Arzt während eines stationären Krankenhausaufenthalts. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann individuell angepasst und auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterliegen keiner langfristigen Garantie. Es besteht die Gefahr, dass sie durch gesetzliche Anpassungen jederzeit gekürzt oder sogar gestrichen werden können. Im Gegensatz dazu sind die Leistungen, die in einer privaten Krankenversicherung festgelegt wurden, vertraglich verbindlich und dürfen nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Versicherten reduziert werden.
Was Sie nach dem Referendariat in Sachsen-Anhalt beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:
Verbeamtung | Wechsel in ein Angestelltenverhältnis |
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, besteht Ihre PKV weiter. Sofern Sie in einem vergünstigten „Ausbildungstarif“ versichert waren, kann Ihr Beitrag etwas teurer werden. | Wechseln Sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis, werden Sie versicherungspflichtig. Sofern Ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren bzw. in dieser verbleiben. |
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und können zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Beachten Sie aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. | Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen bzw. in der PKV verbleiben. Da Sie aber keine Beihilfe erhalten, ist Ihre Krankenvollversicherung deutlich teurer als eine Restkostenversicherung für Beamte. |
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen kann innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung die Öffnungsklausel als Aufnahmegarantie in die PKV in Anspruch genommen werden. | Tipp: Schließen Sie eine günstige Anwartschaftsversicherung ab, wenn Sie in der Zukunft vorhaben, in die PKV zurückzukehren. Damit können Sie Ihre Konditionen oder zumindest Ihren Gesundheitszustand „festhalten“. |
Die Wahl einer privaten Krankenversicherung während Ihres Referendariats in Sachsen-Anhalt kann eine Vielzahl von Vorzügen bieten. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für eine Restkostenversicherung belaufen sich auf etwa 60 bis 85 Euro. Neben den attraktiven Prämien profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu den gesetzlich Versicherten und haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, einen Tarif mit Bedacht zu wählen, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.
Für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Zusammen können wir herausfinden, ob eine private Krankenversicherung während Ihrer Referendariatszeit in Sachsen-Anhalt für Sie von Vorteil ist oder ob möglicherweise die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.