Wenn Sie Ihre berufliche Laufbahn mit dem Referendariat in Sachsen beginnen, sind Sie nicht dazu verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung zu wählen. Als angehender Beamter genießen Sie eine bevorzugte Stellung, die die private Krankenversicherung äußerst attraktiv erscheinen lässt. Dennoch ist die Entscheidung für die Krankenversicherung eine langfristige und sorgfältig zu bedenkende Wahl.
Während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden sich Lehramtsanwärter in Sachsen. Daher besteht für sie keine Verpflichtung, eine Versicherung abzuschließen, und sie haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.
Wie bei anderen Beamten auch erhalten Lehramtsanwärter in Sachsen Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt mindestens die Hälfte ihrer medizinischen Kosten. Die verbleibenden Kosten tragen die Anwärter durch eine private Krankenversicherung, auch bekannt als Restkostenversicherung. Diese Versicherung erstattet die Beträge, die nicht durch die Beihilfe gedeckt werden. Zusätzlich können, abhängig vom gewählten Tarif, auch Kosten erstattet werden, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.
Während des Referendariats in Sachsen haben Beamte auf Widerruf, ähnlich wie in anderen Bundesländern, die Option, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Staatsbedienstete sind nicht verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dennoch gibt es im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte einige Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn Staatsbedienstete in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, haben sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie sind freiwillig versichert und müssen den vollen Beitrag zur Krankenkasse, der von der Besoldung abhängt, eigenständig tragen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung nicht allein finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Auch Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre beruflichen Ziele sollten eine Rolle spielen. Beachten Sie, dass Ihre Familienmitglieder möglicherweise Anspruch auf Beihilfe haben könnten. In einem solchen Fall würde Ihr Arbeitgeber einen Teil der Krankheitskosten für Ihre Kinder und gegebenenfalls Ihren nicht berufstätigen Ehe- oder Lebenspartner übernehmen. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass für jedes Familienmitglied eine zusätzliche Restkostenversicherung erforderlich wäre. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hier einige Vorteile, da Familienmitglieder oft kostenlos mitversichert werden können.
Es ist ebenso bedeutsam, Ihre Entscheidung sorgfältig zu überdenken, wenn Sie nach Abschluss Ihres Referendariats eine Festanstellung in Betracht ziehen. In Sachsen werden Lehrkräfte gelegentlich unmittelbar nach Beendigung ihres Referendariats angestellt, was zur Versicherungspflicht führen würde. Folglich müssten Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sofern Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (69.300 Euro, Stand 2024).
Trotzdem ist eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen aufgrund der zahlreichen Vorteile für Referendare in Sachsen zu empfehlen.
Während Ihrer Ausbildung können Sie nur dann Beihilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie sich dafür entscheiden, eine private Krankenversicherung abzuschließen. In diesem Szenario übernimmt Ihr Dienstherr mindestens die Hälfte der entstandenen medizinischen Kosten. Bei zwei Kindern erhöht sich Ihr Anspruch sogar auf 70 Prozent. Die Krankenversicherung für Beamte deckt nur einen Teil der medizinischen Ausgaben ab, was sie zu einer äußerst wirtschaftlichen Wahl macht.
Die Höhe des Beitrags für die Krankenversicherung richtet sich nach dem Verdienst des Versicherten. Während der Ausbildungszeit liegt das durchschnittliche monatliche Gehalt für Lehramtsanwärter in Sachsen bei etwa 1.526,79 Euro. Von diesem Betrag werden 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen. Lehrkräfte verdienen im Vergleich zu anderen Berufen vergleichsweise gut und müssen daher höhere Beiträge entrichten.
In der privaten Krankenversicherung hängt die Prämie jedoch vom gewählten Tarif, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter ab. Insbesondere junge und gesunde Referendare zahlen oft nur einen Bruchteil dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung kostet - oft weniger als 100 Euro pro Monat!
Die Leistungen der Restkostenversicherung entsprechen mindestens dem Umfang der Beihilfevorschriften in Sachsen. Darüber hinaus können zusätzliche Leistungen eingeschlossen werden, die von der Beihilfe nicht abgedeckt werden. Hierzu gehören etwa die Unterbringung in einem Einzelzimmer und die ärztliche Betreuung durch den leitenden Arzt während eines stationären Krankenhausaufenthalts. Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst und auf die persönlichen Bedürfnisse maßgeschneidert werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht dauerhaft zugesichert. Es besteht die Möglichkeit, dass sie durch gesetzliche Änderungen jederzeit gekürzt oder sogar gestrichen werden können. Im Kontrast dazu sind die Leistungen, die einmal in der privaten Krankenversicherung vereinbart wurden, vertraglich bindend und dürfen nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Versicherten reduziert werden.
Was Sie nach dem Referendariat in Sachsen beachten müssen, hängt davon ab, ob Sie verbeamtet bleiben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln:
Verbeamtung | Wechsel in ein Angestelltenverhältnis |
Bleiben Sie nach dem Referendariat verbeamtet, bleibt Ihre PKV bestehen. Falls Sie zuvor einen vergünstigten "Ausbildungstarif" gewählt haben, könnte sich Ihr Beitrag leicht erhöhen. | Wenn Sie nach dem Referendariat in eine Anstellung als Angestellter wechseln, sind Sie der Versicherungspflicht unterworfen. Sollte Ihr Einkommen die Schwelle für die obligatorische Versicherung nicht überschreiten, müssen Sie entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben oder dorthin zurückkehren. |
Waren Sie während des Referendariats gesetzlich versichert, werden Sie mit der Verbeamtung beihilfeberechtigt und können zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Beachten Sie aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. | Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen bzw. in der PKV verbleiben. Da Sie aber keine Beihilfe erhalten, ist Ihre Krankenvollversicherung deutlich teurer als eine Restkostenversicherung für Beamte. |
Tipp: Bei bestehenden Vorerkrankungen kann innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung die Öffnungsklausel als Aufnahmegarantie in die PKV in Anspruch genommen werden. | Tipp: Schließen Sie eine günstige Anwartschaftsversicherung ab, wenn Sie in der Zukunft vorhaben, in die PKV zurückzukehren. Damit können Sie Ihre Konditionen oder zumindest Ihren Gesundheitszustand „festhalten“. |
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung während Ihrer Referendariatszeit in Sachsen kann zahlreiche Vorteile bieten. Die durchschnittlichen Monatskosten für eine Restkostenversicherung belaufen sich auf etwa 60 bis 85 Euro. Neben den attraktiven Beiträgen profitieren Sie von erweiterten Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten und haben die Flexibilität, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, einen Tarif sorgfältig auszuwählen, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.
Für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeinsam können wir herausfinden, ob die private Krankenversicherung während Ihrer Referendariatszeit in Sachsen für Sie von Vorteil ist oder ob die gesetzliche Krankenversicherung möglicherweise die geeignetere Option darstellt. Zudem unterstütze ich Sie dabei, Ihre Gesundheit bestmöglich abzusichern.