Eine Frau hält ein Sparschwein in ihren Händen
Von Alexander Kuhlen am 23.02.2024

Beihilfe und Beihilfesätze in Sachsen

Die Beihilfe in Sachsen ist eine relevante finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise in Fällen von Krankheiten oder Pflege. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Sachsen.

Als eine Leistung des Landes Sachsen sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe nicht nur Beamten, sondern auch anderen berechtigten Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Ihr Ziel ist es, die finanzielle Belastung durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen zu reduzieren und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Sachsen?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte in Sachsen variiert je nach Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Sachsen ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte50 %
beihilfeberechtigte Beamte Versorgungsempfänger70 %
beihilfeberechtigte Beamte mit mind. 2 Kindern70 %
beihilfeberechtigte Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

  • Verordnungsfähige Medikamente bis zu den GKV-Festbeträgen
  • Fahrtkosten sind mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel mit einer Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Fahrt
  • Gemäß der SächsBhVO sind Hilfsmittel zu den Hochsätzen der Beihilfe (ggfs. Zuzahlungen)
  • Brillengläser und Kontaktlinsen sind bis 100 Euro pro Auge für Personen über 18 Jahren beihilfefähig
  • Ärztliche Behandlungen bis zu dem Höchstsatz von 3,5 % der Gebührenordnung für Ärzte
  • Sanatoriumsbehandlungen sind mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung
  • Ambulante Kur alle 4 Jahre:  Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 40,00 Euro pro Tag für maximal 21 Tage - nach einer einmaligen Wartezeit von 5 Jahren
  • Rehabilitationsmaßnahmen alle 4 Jahre für maximal 21 Tage (ohne An- und Abreise)

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie ambulante Behandlungen und Zahnersatz, bis max. zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten sowie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 65 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu 2 Implantate pro Kiefer und unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr Implantaten pro Kiefer.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind in Sachsen wie folgt beihilfefähig:

  • Allgemeine Krankenhausleistungen, mit einer Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus für maximal 28 Tage im Kalenderjahr
  • gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen, wie eine Chefarztbehandlung
  • gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers
(Eigenbeteiligung: 14,50 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus).

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Sachsen wird ein Zuschuss von 150 Euro zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Sachsen. Innerhalb der EU sind die Kosten ohne Vergleich mit den BRD-Kosten beihilfefähig. Außerhalb der EU sowie außerhalb Europas sind Kosten ab 1.000 Euro bis max. den BRD-Kosten beihilfefähig.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Beihilfe in Sachsen zu beantragen, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte sämtliche relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach einer gründlichen Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Sachsen fungiert nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung. Ihr Hauptzweck besteht vielmehr darin, als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege zu dienen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass der Antragsteller über eine angemessene Krankenversicherung verfügt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Alles in allem stellt die Beihilfe in Sachsen eine wesentliche Stütze für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen dar. Sie hilft dabei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe keine Krankenversicherung ersetzt.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.

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Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Portait Alexander
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