Eine Mutter hat ihre Tochter auf dem Arm
Von Alexander Kuhlen am 03.04.2024

Private Krankenversicherung für Beamte in Teilzeit

Viele Gründe sprechen dafür, die Arbeitszeit zu reduzieren und in Teilzeit zu wechseln. Bei Beamten gibt es aber eine Besonderheit: Denn sie erhalten von ihrem Dienstherrn nicht nur eine Besoldung für die geleistete Arbeit, sondern auch Beihilfe als Zuschuss zu ihren Krankheitskosten. Daher stellt sich die Frage, ob Beamte in Teilzeit weiterhin Beihilfe beziehen und in der privaten Krankenversicherung bleiben können.

Vorab: Was bedeutet Teilzeitbeschäftigung?

Eine Teilzeitbeschäftigung übt aus, wer für weniger Stunden erwerbstätig ist, als die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt. Bei Beamten des Bundes entspricht dies bspw. weniger als 41 Stunden in der Woche.

Ob die Definition der Teilzeitarbeit erfüllt wird, ist also von den durchschnittlichen Vergleichswerten Vollzeitbeschäftigter abhängig und nicht von den geleisteten Wochenstunden. So gibt es Berufe, in denen eine 35-Stunden-Woche dem Durchschnitt entspricht. Dann gilt Teilzeit erst ab 34 oder weniger Arbeitsstunden in der Woche.

Mindeststundenzahl für Beamte in Teilzeit

Nach dem Bundesbeamtengesetz können Staatsdiener eine Teilzeitbeschäftigung bis zu Hälfte der regulären Arbeitszeit beantragen, wenn keine dienstlichen Belange dagegensprechen. Teilzeitbeamte dürfen dabei nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte.

Es ist auch möglich, dass die Teilzeitbeschäftigung weniger als 50 Prozent einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung beträgt. Allerdings unterscheiden sich die gültigen Regelungen teils erheblich und sind abhängig von der jeweils für Bund oder Land geltenden Verordnung.

Beihilfe und die private Krankenversicherung bei Beamten in Teilzeit

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe, wenn sie eine sogenannte Restkostenversicherung abschließen. Damit kommt der Dienstherr seiner besonderen Fürsorgepflicht nach; Er trägt einen Teil der Krankheitskosten seiner Bediensteten. Je nach Beamtenstatus zwischen 50 und 70 Prozent. Die restlichen 50 bis 30 Prozent werden von einer Restkostenversicherung abgedeckt.

Auch Beamte in Teilzeit haben Anspruch auf Beihilfe und können somit eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Denn der Beihilfeanspruch gilt unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Beamte in Teilzeit können also nicht nur in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben, ihr Beihilfeanspruch bleibt auch vollständig erhalten. Das heißt, der Dienstherr darf keine Beihilfekürzung vornehmen, wenn Staatsdiener weniger Wochenstunden leisten als Vollzeitbeschäftigte. Dies gilt ebenso für berücksichtigungsfähige Familienmitglieder; auch ihr Beihilfeanspruch bleibt ungekürzt bestehen.

Ist eine private Krankenversicherung für Beamte in Teilzeit sinnvoll?

Ja, eine private Krankenversicherung ist für Beamte in Teilzeit sinnvoll. Denn nur, wenn sie sich privat krankenversichern, haben sie Anspruch auf Beihilfe. Wählen sie stattdessen die gesetzliche Krankenabsicherung, entfällt ihr Beihilfeanspruch. Außerdem beteiligt sich der Dienstherr, mit Ausnahme einiger weniger Bundesländer, nicht an den Kosten für die gesetzliche Krankenkasse. GKV-versicherte Beamte müssen somit ihren Krankenkassenbeitrag vollständig selbst bezahlen.

Die private Krankenversicherung ist hingegen für Beamte in Teilzeit genauso wie in Vollzeitbeschäftigung sehr preiswert. Da nur eine Restkostenversicherung und kein Volltarif notwendig ist, sind die Kosten gering. Im Regelfall legen sie zwischen 200 und 350 Euro, je nach Beihilfeanspruch, Tarif, Leistungsumfang, Alter und Vorerkrankungen. Zum Vergleich: die GKV kostet 14 Prozent der Besoldung plus Zusatzbeitrag.

Es gibt aber auch Ausnahmen

Bei der Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung müssen auch Beamte in Teilzeit generell prüfen, ob die PKV oder die GKV die bessere Wahl ist. In den meisten Fällen wird Staatsdienern aufgrund des Beihilfeanspruchs zur privaten Krankenabsicherung geraten. Es gibt aber einige Ausnahmen, bei denen unter Umständen nicht zur PKV geraten wird, etwa Familien. Zwar haben Angehörige wie Kinder und Ehe-/Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen ebenso Anspruch auf Beihilfe, doch muss für sie ein eigener PKV-Vertrag abgeschlossen werden. Und das bedeutet, dass für jede mitversicherte Person ein Beitrag anfällt. 

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hingegen die beitragsfreie Familienversicherung, in der Kinder mindestens bis zum 18. Lebensjahr und erwerbslose Lebens- und Ehegatten kostenlos mitversichert sind. Und in Anbetracht der geringeren Besoldung bei einer Teilzeitbeschäftigung kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV für Beamte in Teilzeit unter Umständen besser sein als eine private Krankenversicherung. Hier gilt es aber individuell zu prüfen.

Niedrigere Besoldung kann für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV sprechen

Ferner ist zu beachten, dass die niedrigere Besoldung generell für die gesetzliche Krankenversicherung bei alleinstehenden Staatsdienern stehen kann. Denn für Beamte in Teilzeit bleibt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung unverändert bestehen, auch wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren. Sie müssen also genauso viel für ihre PKV bezahlen, wie wenn sie Vollzeit arbeiten und damit mehr verdienen würden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert sich mit der Besoldung auch der Beitrag.

Wirkt sich Teilzeit auf die private Krankenversicherung von Beamten aus?

Ein Wechsel von Voll- zu Teilzeit hat keinen Einfluss auf die PKV. Die Leistungen bleiben ebenso erhalten, wie der Beitrag in unveränderter Höhe bestehen bleibt. Es gibt jedoch Tarife, die eine Ausnahme bilden. Diese können bei Teilzeitbeschäftigung eine Sonderregelung vorsehen. Vor allem, wenn die Teilzeitarbeit nur vorübergehend ist.

Ist die private Krankenversicherung während der Teilzeit für einen Beamten zu teuer, können ggf. Tarifanpassungen in Betracht gezogen werden. So lassen sich Leistungen ausschließen, die nicht oder nur selten genutzt werden. Oder der Selbstbehalt in bestimmten Bereichen erhöhen. Wir empfehlen Staatsdienern, sich vor einer Tarifanpassung mit einem unabhängigen Berater zu besprechen.

Als unabhängiger Versicherungsmakler stehe ich Ihnen zur Seite

Als unabhängiger Versicherungsmakler kann ich Ihnen nicht nur alle Fragen rund um die private Krankenversicherung für Beamte (in Teilzeit) beantworten; ich helfe Ihnen auch dabei, sich umfassend, preiswert und ordentlich zu versichern. Außerdem prüfe ich mit Ihnen, ob die PKV tatsächlich die beste Wahl für Ihre individuelle Lebenssituation ist und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie Ihren Tarif anpassen möchten. Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine Nachricht über mein Kontaktformular.

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Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Portait Alexander
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