Die Frage nach einem Arbeitgeberzuschuss für Beamte ist eine brandaktuelle, da sich seit 2018 hier einiges tut. Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe nimmt Hamburg die Vorreiterrolle ein für einen Arbeitgeberzuschuss für Beamte in der privaten Krankenversicherung (PKV). Bislang sind Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen dazugekommen, weitere Bundesländer wie Sachsen haben die pauschale Beihilfe in ihren Koalitionsverträgen aufgenommen oder haben die Einführung wie Baden-Württemberg zum 1. Januar 2023 bereits angekündigt.
Es war schon so eine kleine Revolution, als Hamburg 2018 als erstes deutsches Bundesland das traditionelle Beihilfesystem aufbrach und die pauschale Beihilfe einführte. Bisher war es so, dass alle Beihilfeberechtigten von ihren Dienstherren – einen Arbeitgeber in dem Sinne gibt es hier nicht – einen „Arbeitgeberzuschuss“ in Form der Beihilfe erhalten.
Je nach Status wurde mit 50 bis 80 Prozent ein Großteil der medizinisch notwendigen Vorsorge- und Krankheitskosten von der Beihilfe übernommen. Nur für die Differenz muss eine günstige Restkostenversicherung (spezielle Beamten- oder Beihilfetarife, die entsprechend 20 bis 50 Prozent abdecken) bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden, die der Beamte allein tragen musste.
Eigentlich sind Beamte von der Versicherungspflicht befreit und können sich grundsätzlich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. In der Realität geht es für die meisten Beamten jedoch in die PKV, da Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Beihilfe erhalten, sondern vielmehr Selbstständigen und Freiberuflern gleichgestellt werden, und die Beiträge zu 100 Prozent allein tragen müssen.
Genau aus diesem Grund wurde die pauschale Beihilfe eingeführt, um vielen Beamten eine echte Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu ermöglichen. Denn: Für einen bestimmten Beamtenkreis, vor allem diejenigen mit vielen Kindern, mit einer niedrigen Besoldungsgruppe, mit Vorerkrankungen oder mit Teilzeit(Absicht), kann die gesetzliche Krankenversicherung günstiger sein.
Aber auch für die, die bisher ganz klassisch Leistungen aus der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung bezogen, gibt es nun Wahlmöglichkeiten. Denn: Während bisher nur Angestellte von einem hälftigen Arbeitgeberzuschuss in der PKV profitierten, steht dieser mit der pauschalen Beihilfe nun auch Beamten offen. Statt wie bisher nur die anfallenden Kosten bei Beihilfe und PKV einzureichen und anteilsmäßig erstattet zu bekommen, übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten (maximal 50 Prozent) für die Krankenvollversicherung.
Die Zahlung der pauschalen Beihilfe erfolgt unabhängig davon, ob die Beamten privat oder als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert sind.
Pauschale Beihilfe (seit 2018 in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Bremen wählbar)
Monatlicher Zuschuss von etwa 50 Prozent zu den Krankenversicherungskosten einer Krankenvollversicherung (gesetzlich oder privat). Die andere Hälfte der PKV trägt der Versicherte. Hier entfallen die individuellen Abrechnungen.
Individuelle Beihilfe (in allen Bundesländern wählbar)
Monatlicher Zuschuss zwischen 50 und 80 Prozent für alle anfallenden Gesundheits- und Krankenversorgungskosten vom Dienstherrn übernommen. Der Rest (zwischen 20 und 50 Prozent) wird über spezielle Beihilfetarife (Restkostenversicherungen) bei einer PKV abgedeckt, die der Versicherte allein zahlt. Die Kosten müssen bei der Landesbeihilfestelle und der PKV abgerechnet werden.
Wichtig ist hierbei, dass mit der Wahl der pauschalen Beihilfe sämtliche weiteren Beihilfeleistungen entfallen und auch eine Rückkehr ins reguläre Beihilfesystem mit individueller Beihilfe in Verbindung mit einem Beihilfetarif einer privaten Krankenversicherung nicht mehr möglich ist.
Zudem wird ein Umzug in ein Bundesland erschwert, das keine pauschale Beihilfe anbietet, da die Kosten der privaten Krankenversicherung allein vom versicherten Beamten zu tragen sind. Gleiches würde für den Wechsel zum Bund als Dienstherrn gelten.
Wie bei privatversicherten Angestellten – deren Verdienst muss über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, damit sie sich in der PKV versichern können – übernimmt der Dienstherr als pauschale Beihilfe die Hälfte des Beitrags. Die andere Hälfte bezahlt der Versicherte selbst. Ähnlich dem Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten ist der Zuschuss gedeckelt mit einem Höchstbeitrag. So zahlt der Dienstherr maximal die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die neuen Rechengrößen für 2023 wurden gerade veröffentlicht. Demnach liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV bei 403,99 Euro. Hier ist bereits der durchschnittliche individuelle Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von 1,6 Prozent einberechnet. Liegt der monatliche PKV-Beitrag unter diesem Höchstbeitrag, wird auch nur die Hälfte der tatsächlichen Kosten bezuschusst. Alles, was über dem maximalen Arbeitgeberzuschuss für Beamte in der PKV liegt, müssen die Versicherten allein zahlen.
Einen Anspruch auf pauschale Beihilfe als Arbeitgeberzuschuss zur PKV von Beamten haben folgenden Gruppen:
Tatsächlich ist die pauschale Beihilfe nicht als neuer Weg zu sehen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzuwechseln. Die Option der pauschalen Beihilfe steht vor allen den neu eingestellten Beihilfeberechtigten zu, die zwischen einem pauschalen Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und der üblichen Beihilfe wählen können. Und die Beamten, die die Pauschale Beihilfe als Zuschuss zu einer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, müssen der GKV bereits angehören. Diesem Personenkreis steht somit frei, als Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben – und dennoch einen Zuschuss zu erhalten.