Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Pauschale Beihilfe für Beamte
Von Alexander Kuhlen am 05.11.2021

Pauschale Beihilfe für Beamte

In den Bundesländern Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin können sich Beamte für die pauschale Beihilfe entscheiden. Doch was bedeutet das für sie und welche Vor- und Nachteile sind mit dieser Entscheidung verbunden?

Die pauschale Beihilfe – was ist das?

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn bei anfallenden Krankheitskosten bei Beamten und ihren beihilfeberechtigten Angehörigen. Seit 2018 gibt es zwei verschiedene Formen dieses Krankheitskostenzuschusses: die individuelle und die pauschale Beihilfe. Die individuelle Beihilfe sieht eine prozentuale Beteiligung an den Krankheitskosten vor. So übernimmt der Dienstherr beispielsweise 50 Prozent, während die restlichen 50 Prozent von einer Restkostenversicherung der PKV abgedeckt werden.

Die pauschale Beihilfe hingegen beteiligt sich nicht an den Krankheitskosten von Beamten. Stattdessen übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten für die Krankenvollversicherung. Er fungiert somit wie ein Arbeitgeber bei Angestellten und bezuschusst die Krankenabsicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beamten privat oder als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert sind.

Das Ziel der pauschalen Beihilfe ist, Beamte, die sich die PKV nicht leisten können oder aus anderen Gründen nicht privat versichert sind, finanziell zu entlasten. Denn zuvor hatten sie nur Anspruch auf einen Zuschuss ihres Dienstherrn, wenn sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Individuelle vs. pauschale Beihilfe

Individuelle Beihilfe Pauschale Beihilfe
- Dienstherr beteiligt sich prozentual an den anfallenden Krankheitskosten

- Beilhilfeanspruch besteht für die in der Beihilfeverordnung genannten Leistungen

- Restbetrag wird durch eine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgedeckt, welche die Beamten in voller Höhe selbst bezahlen

- Dienstherr beteiligt sich an den Kosten für die Krankenvollversicherung

- Unabhängig davon, ob die Beamten gesetzlich oder privat krankenversichert sind

-Zuschuss begrenzt auf die Hälfte des Höchstbetrags

- Es besteht kein Anspruch auf die Kostenübernahme von beihilfefähigen Leistungen

Wie hoch ist die pauschale Beihilfe?

Der Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich am Arbeitgeberanteil zur GKV. So übernimmt der Dienstherr bei gesetzlich Versicherten die Hälfte der Kosten für ihre Krankenabsicherung. Sind sie privat versichert, wird ebenfalls die Hälfte des Beitrags übernommen. Aber maximal 50 Prozent des Höchstbeitrags zur GKV.

Nicht nur der Beamte hat Anspruch auf die pauschale Beihilfe. Auch die Hälfte der Kosten für die Krankenversicherung von berücksichtigungsfähigen Angehörigen wird übernommen. Maximal bis zum Höchstbeitrag. Unter Umständen lassen sich Kinder und erwerbslose Partner jedoch über die kostenlose Familienversicherung der GKV absichern.

Ist die pauschale Beihilfe sinnvoll?

Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit werden im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn unterstützt. Wählen sie die individuelle Beihilfe und schließen eine private Krankenversicherung ab, übernimmt ihr Dienstherr mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten. Der Restbetrag wird über eine meist günstige Restkostenversicherung gedeckt. Dadurch können sich Beamte nicht nur preiswert, sondern auch umfangreich (privat) versichern. Außerdem steigt ihr Beihilfeanspruch. Beamte mit Kindern und Pensionäre erhalten rund 60 bis 70 Prozent Beihilfe. Wählen sie hingegen die pauschale Beihilfe, beträgt ihr Anspruch 50 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags. Der Zuschuss erhöht sich nicht, wenn sie in Pension gehen. Sie haben somit keine finanzielle Entlastung als Pensionäre.

Allerdings gibt es bei der pauschalen Beihilfe auch Vorteile. Sie bietet gesetzlich versicherten Beamten eine finanzielle Entlastung und einen Ausgleich zu ihren entfallenden Beihilfeansprüchen. Ob es jedoch sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, den GKV-Zuschuss zu wählen, lässt sich nicht pauschal sagen. Hierbei muss die individuelle Situation der Beamten betrachtet werden.

In diesen Fällen kann der GKV-Zuschuss für Beamte sinnvoll sein

Als Privatversicherte müssen Beamte für alle Kinder eine eigene PKV abschließen. Zwar ist ihr Nachwuchs beihilfeberechtigt und benötigt nur eine Restkostenversicherung, doch fällt für jedes Kind ein eigener Beitrag an. Für große Familien können sich die Kosten schnell summieren. Hier schafft die GKV Abhilfe. Denn diese bietet eine kostenlose Familienversicherung, in der sich Kinder beitragsfrei versichern lassen. Mindestens bis zum 18. Lebensjahr und unter bestimmten Umständen auch darüber hinaus.

Von Vorteil kann der GKV-Zuschuss für Beamte auch dann sein, wenn sie an Vorerkrankungen leiden und deshalb keine PKV abschließen können. Zwar sieht die private Krankenversicherung die Öffnungsklausel für Beamte vor, allerdings sind die angebotenen Tarife meist begrenzt. Je nach Situation kann es sinnvoller sein, eine freiwillig gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen und diese mit einer guten Krankenzusatzversicherung zu kombinieren.

So können Sie den GKV-Zuschuss nutzen

Möchten sie anstelle der individuellen Beihilfe den Zuschuss zur GKV beanspruchen, muss der Antrag schriftlich erfolgen. Dabei erklären Sie den Verzicht auf die Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Bedenken Sie dabei, dass diese Entscheidung unwiderruflich ist. Daher sollten Sie sich vor diesem Schritt eingehend beraten lassen.

Wer die pauschale Beihilfe beantragt, muss eine Krankenvollversicherung (privat oder gesetzlich) vorweisen, die 100 Prozent aller grundlegenden Kosten übernimmt. Dabei berechnet sich die Höhe des Beitrags für die Absicherung anhand Ihres Einkommens. Gibt es Änderungen der Beitragshöhe oder Prämienerstattung, sind diese dem Dienstherrn umgehend mitzuteilen.

  • In den Bundesländern Bremen und Berlin haben Beamte zweimal die Möglichkeit, die pauschale Beihilfe zu wählen. Zu Beginn ihrer Verbeamtung auf Widerruf und mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Danach ist ihre Entscheidung – wie in anderen Ländern – bindend.

Pauschale oder individuelle Beihilfe? Die persönliche Situation entscheidet

Die Entscheidung für das Beihilfemodell ist für Beamte bindend, weshalb ein späterer Wechsel nicht mehr möglich ist. Genauso wichtig ist auch, ob sie sich für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden. Bei all diesen Optionen muss die individuelle Situation eines jeden Einzelnen betrachtet werden. Denn nur so lässt sich herausfinden, welche Beihilfeform und welche Krankenabsicherung optimal passt.

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