Die Restkostenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die sich ergänzend zur Beihilfeversicherung an Beamte und beihilfeberechtigte Personen richtet.
Nach deutschem Recht haben Dienstherren gegenüber ihren Beamten eine Fürsorgepflicht. Dieser kommen sie nach § 78 des Bundesbeamtengesetzes in Form der Beihilfe nach. Die gesetzlichen Regelungen besagen unter anderem, dass sich der Dienstherr anteilig an den Kosten einer medizinischen Behandlung seiner Beamten beteiligen muss. In welcher Höhe ist vom Status und den Lebensumständen des Beamten abhängig. Bei ledigen Beamten auf Widerruf übernimmt der Dienstherr beispielsweise 50 Prozent der Behandlungskosten. Doch selbst der Höchstsatz der Beihilfe sieht nicht die volle Kostenübernahme vor. Dementsprechend müssen Beamte für einen Teil ihrer Behandlungskosten selbst aufkommen.
Die Restkostenversicherung knüpft an diesem Punkt an. Sie ist eine ergänzende Zusatzversicherung, die Beamte abschließen, um nicht selbst für die Behandlungskosten aufkommen zu müssen. Die Restkostenversicherung erstattet den Versicherungsnehmern also die Kosten einer medizinischen Behandlung, die nicht von der Beihilfe übernommen wurden.
Doch die private Zusatzversicherung erstattet nicht nur die Restkosten von Beamten, sondern aller Personen, die beihilfeberechtigt sind. Dazu gehören auch beihilfeberechtigte Ehegatten, Lebenspartner und Kinder.
Damit schützt die Restkostversicherung Beamte und beihilfeberechtigte Personen vor den eigenen Aufwendungen bei medizinischen Behandlungen. Denn trotz der Beihilfe kann der Eigenanteil noch sehr hoch sein, wie dieses Beispiel zeigt:
Ein Beamter auf Widerruf muss sich nach einem Kreuzbandriss einer Operation unterziehen. Die Kosten für den Eingriff betragen 5.000 Euro. Zusätzlich werden weitere Kosten in Höhe von 1.200 Euro für Untersuchungen, bildgebende Verfahren und medizinische Versorgung veranschlagt. Damit beläuft sich die Gesamtsumme auf 6.200 Euro
Die Hauptaufgabe der Restkostenversicherung für Beamte ist also die Deckung des Eigenanteils der Versicherten. Zusätzlich lässt sich der Tarif auch erweitern, sodass Leistungen abgedeckt sind, die von der Beihilfe nicht übernommen werden.
Seit 2009 müssen Beamte, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, ihrem Dienstherrn eine Restkostenversicherung vorweisen können. Dabei spielt es keine Rolle, bei welcher Gesellschaft sie die Versicherung abgeschlossen haben und ob im Tarif eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Die Restkostenversicherung schützt Beamte vor hohen Kosten bei medizinischen Behandlungen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass auch beihilfeberechtigten Personen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, eine gute Versorgung im Krankheitsfall zuteilwird.
Darüber hinaus gibt es Leistungen und Behandlungen, die von der Beihilfe nicht oder nur zu geringen Anteilen übernommen werden und damit unter dem Beihilfesatz der Beamten liegen. Dazu gehören beispielsweise zahntechnische Leistungen, welche je nach Beihilfeverordnung häufig lediglich nur zu 40 Prozent anerkannt werden.
Wahlleistungen bei stationären Behandlungen sind nur teilweise beihilfefähig. In welcher Höhe sich der Staat an den Kosten beteiligt, ist von Land zu Land verschieden. Beamte, die nicht auf eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer verzichten möchten, können die Kosten mit einer Restkostenversicherung decken. Diese lässt sich bei stationären Behandlungen erweitern, sodass die Versicherung auch Kosten trägt, die nicht beihilfefähig sind.
Grundsätzlich kommt die Beihilfe für Heilpraktikerbehandlungen auf. In welchem Umfang ist jedoch innerhalb der Länder verschieden. Zudem wurde vom Bundesinnenministerium und dem Heilpraktikerverband festgelegt, welche Leistungen die Beihilfe übernimmt. Das Gebührenverzeichnis kann beim Heilpraktikerverband eingesehen werden.
Um sicherzustellen, dass alle Kosten der alternativen Medizin sowie Behandlungsmethoden, die nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, übernommen werden, lässt sich die Restkostenversicherung erweitern. Beamte können sich durch die zusätzliche Absicherung von Heilpraktikerbehandlungen bestmöglich finanziell absichern.
Polizisten und Feuerwehrbeamten steht anstelle der Beihilfe häufig die Heilfürsorge des Bundes oder der Länder zu, Soldaten erhalten eine kostenlose truppenärztliche Versorgung. Damit übernimmt der Staat die Kosten ihrer medizinischen Behandlung in voller Höhe. Im Gegensatz zu Beamten tragen sie keinen Eigenanteil und benötigen daher auch keine Restkostenversicherung. Dennoch sollten sich Polizisten, Feuerwehrbeamte und Soldaten bereits frühzeitig mit ihrer Krankenversicherung beschäftigen:
Nach Ende ihrer Dienstzeit erhalten diese Polizisten, Feuerwehrbeamte und Berufssoldaten dann vom Bund Beihilfe. Der Beihilfesatz für Pensionäre beträgt in diesem Fall 70 Prozent. Daraus resultiert, dass die ehemaligen Polizisten, Feuerwehrbeamte und Soldaten 30 Prozent ihrer medizinischen Behandlungskosten selbst bezahlen müssten und damit eine Restkostenversicherung benötigen. Um als Pensionär eine gute und preiswerte Zusatzversicherung zu erhalten, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Anwartschaft einzurichten. Damit werden der Gesundheitszustand und bei einer großen Anwartschaft sogar das Eintrittsalter der Versicherten zum Zeitpunkt des Abschlusses „eingefroren“. Auf diese Weise profitieren Polizisten, Feuerwehrbeamte und Berufssoldaten nach ihrer Dienstzeit von einer beitragsgünstigen Restkostenversicherung ohne Risikozuschläge.
Die Restkostenversicherung sorgt dafür, dass Beamte im Krankheitsfall keine Eigenleistung tragen müssen. Sie ist damit existenziell wichtig für beihilfeberechtigte Personen. Hinzu kommt, dass aufgrund von Staatsersparnissen zukünftig mit Kürzungen der Beihilfeleistungen zu rechnen ist.
Als Versicherungsmakler in Köln zeige ich meinen Kunden ihre Versorgungslücken auf und helfe ihnen dabei, diese bestmöglich zu schließen. Wenn auch Sie sich zum Thema Restkostenversicherung oder zu anderen Versicherungen beraten lassen möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir. Hier geht es zum Kontaktformular.