Das Wichtigste in Kürze:
Mein Name ist Alexander Kuhlen. Als Versicherungsmakler in Köln stehe ich Dir mit Rat und Tat zur Seite. Ich helfe Dir dabei, den Versicherungsschutz zu finden, der am besten zu Deinen Bedürfnissen passt. Wenn auch Du Dich über die Möglichkeiten der Beihilfeversicherung informieren möchtest oder Fragen zu anderen Versicherungsthemen hast, kannst Du gerne mit mir in Kontakt treten.
Die Beihilfeversicherung schützt Beamte vor finanziellen Engpässen, indem im Krankheitsfall die Kosten abgesichert sind, welche die Beihilfe nicht übernimmt.
Für Beamte besteht im Zusammenhang mit der Krankenversicherung eine Besonderheit. Dienstherren haben gegenüber ihren Staatsdienern eine Fürsorgepflicht, der sie in Form der Beihilfe nachkommen. Dies bedeutet, dass die Dienstherren anteilig für die Krankheitskosten ihrer Beamten aufkommen. Die dabei entstehende Versorgungslücke zwischen Krankheitskosten und Erstattung vom Staat wird mit einer Beihilfeversicherung geschlossen. Auf diese Weise sichern sich Beamte gegen die hohen Restkosten im Krankheitsfall ab.
Beamte haben gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf die anteilige Kostenübernahme bei Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Sie erhalten daher vom Staat einen Zuschuss für medizinische Gesundheitsleistungen. Allerdings kommt der Dienstherr nicht in voller Höhe für die Krankheitskosten auf. Wie hoch sein Anteil ist, hängt vom Beamtenstatus, dem Bundesland sowie den familiären Umständen ab.
Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich also mit Beginn ihrer Verbeamtung privat versichern. Für die meisten Beamte ist die private Krankenversicherung nicht nur die leistungsstärkere Absicherung, sondern auch wesentlich günstiger als die gesetzlichen Krankenkassen. Grund dafür ist, dass sie durch die Zuschüsse ihres Dienstherrn die Kosten nur anteilig versichern müssen. Die private Krankenversicherung muss also nur für die Krankheitskosten aufkommen, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind. Daher wird diese Absicherung auch Beihilfeversicherung oder Restkostenversicherung genannt.
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Die Beihilfeversicherung fungiert als Ergänzung zur Beihilfe. Die Absicherung knüpft dort an, wo die Beihilfeleistung nicht mehr ausreicht. Dabei handelt es sich um die Restkosten, welche die Beamten selbst tragen müssen oder um zusätzliche Leistungen, die nicht vom Staat übernommen werden. Ein Beispiel:
Ein Beamter muss aufgrund einer akuten Blinddarmentzündung operiert werden. Die Behandlungskosten betragen insgesamt 2.600 Euro. Als Beamten auf Widerruf ohne Kinder übernimmt der Staat 50 Prozent der Krankheitskosten. 1.300 Euro muss der Beamte damit selbst bezahlen.
Obgleich die Höhe der Beihilfeleistung innerhalb der verschiedenen Länder abweicht, lässt sich sagen, dass der Staat niemals die Krankheitskosten zu 100 Prozent übernimmt. In Nordrhein-Westfalen gelten nach § 12 Abs. 1 der Beihilfeverordnung die folgenden Bemessungssätze:
Nein. Als Beamter bist Du nicht dazu verpflichtet, eine Beihilfeversicherung abzuschließen. Du kannst statt einer Beihilfeversicherung auch in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten bzw. eine freiwillige Mitgliedschaft dort vereinbaren. In der Regel ist es jedoch nicht sinnvoll, als Beamter in die GKV einzutreten. Dies liegt vor allem an zwei Punkten:
Anders als in der privaten Krankenversicherung wird in der gesetzlichen Krankenversicherung die Höhe des Beitrags prozentual am Gehalt bemessen. So liegt der Beitragssatz für die GKV bei 14,6 Prozent + individueller Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse (ø 2,5 Prozent). Zudem fallen hier noch Kosten für die Pflegeversicherung an (3,35 % - 3,6 %). Man kann insgesamt mit ungefähr 20 Prozent rechnen.
Bei einem normalen Angestellten werden die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung jeweils zu 50 % vom Arbeitgeber und zu 50 % vom Arbeitnehmer getragen. Als Beamter gibt es diesen Fall zwar auch, jedoch nicht in jedem Bundesland.
ℹ️ Wenn der Dienstherr sich zu 50 % an den Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung des Beamten beteiligt, nennt sich das pauschale Beihilfe.
Pauschale Beihilfe ist in folgenden Bundesländern verfügbar:
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen
Wenn der Dienstherr keine pauschale Beihilfe anbietet, muss man als Beamter 100 % der Kosten selbst tragen, also etwa 20 % des Bruttogehalts. Das ist in der Regel teurer als eine Beihilfeversicherung.
Gerne berate ich Dich zu diesem Thema in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Neben den höheren Kosten ist die Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung je nach Tarif schlechter als in der privaten Krankenversicherung.
Denn in der GKV herrscht das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot. Das bedeutet, dass die Leistungen notwendig und wirtschaftlich sein müssen.
Hier kann man also nicht mit der besten, sondern mit ausreichender medizinischer Behandlung rechnen.
💡 Bei einer privaten Krankenversicherung sieht das anders aus. Hier kann man auf Wunsch die bestmögliche medizinische Versorgung auswählen.
Auch die Wartezeiten, beispielsweise wenn man einen Termin bei einem Facharzt benötigt, sind in der PKV deutlich geringer als bei gesetzlich Versicherten.
Da der Dienstherr einen großen Anteil der Krankheitskosten trägt, ist die Beihilfeversicherung für Beamte sehr günstig. Sie können bereits für einen geringen Beitrag ihre Versorgungslücke schließen und ihren Versicherungsschutz auf ein Maximum erweitern. Beamte zahlen daher einen deutlich niedrigeren Beitrag für die private Krankenversicherung als Angestellte. Welche weiteren Vorteile die private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter bietet, ist auf dieser Seite im Detail erklärt.
Da nicht nur die verbeamteten Staatsdiener beihilfeberechtigt sind, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch ihre Kinder und Ehepartner, kann die Beihilfeversicherung für die gesamte Familie abgeschlossen werden.
Gerne berate ich Dich zu diesem Thema in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Grundsätzlich dient die Beihilfeversicherung dazu, die Versicherungsnehmer finanziell zu entlasten, indem die Kosten im Krankheitsfall zu 100 Prozent übernommen werden.
Doch die Leistungen der Beihilfeversicherung sind grundsätzlich zunächst einmal an die Leistungen des Dienstherrn angepasst. Erhält der Beamte vom Staat stationäre Wahlleistungen (wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer) erstattet, übernimmt auch die private Krankenversicherung diese Kosten. Kommt die Beihilfe hingegen nicht für die Unterbringung im Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung auf, sind diese nicht im Tarif der Beihilfeversicherung vorgesehen. Hierzu bieten jedoch nahezu alle Beihilfeversicherer Zusatztarife zur optionalen Aufstockung an.
Hinweis: Neben den stationären Wahlleistungen übernehmen die meisten Länder auch die Kosten für Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen und Kurtagegeld nicht oder nur zu geringeren Anteilen. Genauso gibt es innerhalb der Beihilfe Lücken in Bezug auf die zahntechnischen Labor- und Materialkosten.
Um diese Lücken zu schließen, gibt es für Beamte den sogenannten Ergänzungstarif zur Beihilfeleistung. Dieser ermöglicht es ihnen, die Leistungen zu versichern, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Mit einer Beihilfeversicherung in Kombination mit dem passenden Ergänzungstarif lässt sich der Versicherungsschutz optimal erweitern.
Die Beihilfe des Bundes und der Bundesländer ist größtenteils einheitlich, weist jedoch Unterschiede auf - sei es in der prozentualen Höhe oder den spezifischen Leistungen der einzelnen Länder.
So sind Behandlungen beim Heilpraktiker in Bremen, dem Saarland und Hamburg nicht beihilfefähig, in anderen Bundesländern jedoch schon. Auch bei Hilfsmitteln oder stationären Behandlungen im Krankenhaus gibt es große Unterschiede.
Häufig ist es das Kleingedruckte, was im Leistungsfall für einen großen finanziellen Aufwand sorgt. Genau deshalb sollte man vor dem Abschluss einer Versicherung mit einem Experten reden, um mögliche Versorgungslücken zu schließen und so hohe Kosten zu vermeiden. Gerne kannst Du mich hierzu kontaktieren.
Einige Krankenversicherer haben sich im Rahmen der Öffnungsaktion für Beamte dazu verpflichtet, auch Beamtenanfänger mit nicht einwandfreiem Gesundheitszustand zu versichern. Damit haben diese die Möglichkeit, eine Beihilfeversicherung abzuschließen, auch wenn sie grundsätzlich eine nicht versicherbare Vorerkrankung haben.
⚠️ Das könnten unter anderem psychische Behandlungen oder chronische Krankheiten sein, die den Abschluss einer PKV in der Regel unmöglich machen.
Die Beamten müssen bei ihrer Antragsstellung einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, indem sie bestehende Erkrankungen und Unfälle festhalten müssen. Der Versicherer darf den Anwärter aufgrund seiner Vorgeschichte nicht ablehnen, sondern lediglich einen Risikozuschlag verlangen. Dieser ist auf maximal 30 Prozent begrenzt.
💡 Tipp: Beamte, die in ihrer Beihilfeversicherung einen Risikozuschlag hinterlegt haben, können diesen nach einigen Jahren ausschließen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer vorweisen kann, dass die Erkrankung seit einem bestimmten Zeitraum (im Regelfall drei Jahre) ausgeheilt ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen sich privat Krankenversicherte vorübergehend gesetzlich versichern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Lehrer während des Referendariats privat versichert ist, nach dem zweiten Staatsexamen jedoch zunächst als angestellter Lehrer tätig ist und damit in der Regel der Versicherungspflicht unterliegt.
Mit einer Anwartschaftsversicherung haben Betroffene die Möglichkeit, sich ihren Status innerhalb der privaten Krankenversicherung zu bewahren. Während sie gesetzlich versichert sind, zahlen sie einen sehr geringen Beitrag an den privaten Krankenversicherer. Sobald sie erneut verbeamtet werden, können sie zu den Konditionen, die sie während des Studiums genossen haben, in die private Krankenversicherung zurückkehren. Dadurch ist die Beihilfeversicherung nicht nur günstiger, die Versicherungsnehmer müssen zudem keine erneute Gesundheitsprüfung durchführen.
Man kann eine Anwartschaft auch bereits vor einer Verbeamtung abschließen. Eine Anwartschaft kann zum Beispiel auch sinnvoll sein, wenn man noch nicht sicher ist, ob man die Beamtenlaufbahn einschlagen möchte.
Hier muss man zwischen zwei Formen der Anwartschaft unterscheiden:
Kleine Anwartschaft:
Bei der kleinen Anwartschaft wird der Gesundheitszustand des Antragstellers eingefroren. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn man aktuell noch gesund ist. Denn die Gesundheit des Antragstellers kann sich sehr schnell ändern und eine plötzliche Diagnose kann es schwer machen, den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten.
Große Anwartschaft
Neben der kleinen Anwartschaft, welche ausschließlich den Gesundheitszustand einfriert, gibt es auch die Möglichkeit einer großen Anwartschaft. Der Unterschied zur kleinen Anwartschaft liegt darin, dass nicht nur der Gesundheitszustand, sondern auch das aktuelle Alter eingefroren wird.
Eine kleine Anwartschaft lohnt sich in der Regel immer, weil sich der Gesundheitszustand des Antragstellers jederzeit ändern kann. Eine solche Anwartschaft ist mit 6-12 Euro im Monat zudem relativ kostengünstig.
Eine große Anwartschaft ist in der Regel dann sinnvoll, wenn zwischen dem Abschluss und dem Eintritt in die PKV viele Jahre dazwischenliegen. Weil sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung auch nach dem Alter richtet, kann es unter Umständen sinnvoll sein, das Alter einzufrieren.
Wenn du mehr Informationen zu diesem Thema benötigst, können wir uns gerne in einer kostenlosen Erstberatung kennenlernen.
Wie sieht es mit meiner Familie aus? Erhalten meine Kinder oder Lebenspartner Beihilfe, auch wenn sie keine Beamten sind?
Als Ehepartner hat man unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Beihilfe. Entscheidend sind hierbei zwei Faktoren.
Je nach Bundesland gibt es für Ehepartner eine Höchstgrenze, bis zu welcher sie Anspruch auf Beihilfe haben. Der Durchschnitt liegt bei 18.000 - 20.000 Euro pro Jahr.
So liegt die Grenze in Bremen beispielsweise bei 18.000 Euro. Bei Bundesbeamten liegt sie bei 21.832 Euro. Je nach Dienstherr kann sich die Höchstgrenze unterscheiden.
Der zweite wichtige Punkt ist das Arbeitsverhältnis. So ist man als Ehepartner nicht beihilfeberechtigt, wenn man sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Dies ist auch der Fall, wenn die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.
Wer als Ehepartner beispielsweise in Teilzeit arbeitet und 1.200 Euro im Monat verdient, muss sich gesetzlich versichern. Dadurch entfällt das Recht auf Beihilfe.
Wenn man jedoch beispielsweise ein Hausmann oder eine Hausfrau ist, ein Kleingewerbe angemeldet hat und unterhalb der Verdienstgrenze verdient, kann man eine PKV abschließen. In diesem Fall ist der Ehepartner beihilfeberechtigt und muss lediglich eine Restkostenversicherung bzw. einen Beihilfetarif abschließen, da der Dienstherr Beihilfe leistet.
Sollte man sich von seinem verbeamteten Lebenspartner scheiden lassen, entfällt der Beihilfeanspruch.
Wenn man als Ehepartner eines Beamten mit dem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro jährlich überschreitet, darf man sich zwar in der PKV versichern, jedoch hat man als nicht verbeamteter Ehepartner aufgrund des hohen eigenen Einkommens kein Recht auf Beihilfe, sondern kann nur eine reguläre private Krankenversicherung abschließen.
Auch Kinder von Beamten sind in der Regel bis zu einem bestimmten Alter beihilfeberechtigt. Wenn das Kind Anspruch auf Kindergeld hat und das 25. Lebensjahr bisher nicht vollendet hat, kann es sich privat versichern und Beihilfe erhalten - beispielsweise als Student oder in der Ausbildung.
Auch hier gibt es je nach Bundesland Unterschiede. In Bayern ist es etwa wichtig, dass es sich hierbei um die erste Ausbildung bzw. das erste Studium handelt. Wichtig ist zudem, dass das Kind die Hinzuverdienstgrenze des jeweiligen Bundeslandes nicht überschreiten darf. Sollte das Kind über ein eigenes Einkommen verfügen, das höher ist als die Hinzuverdienstgrenze, entfällt der Beihilfeanspruch.
⚠️ Wichtig: Sollte das Kind mit einem Studium beginnen, ist es wichtig, dass die PKV rechtzeitig vor Beginn abgeschlossen wird. Ein Wechsel während des Studiums aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung ist dann nämlich für längere Zeit nicht mehr möglich.
Jeder Ehepartner und auch jedes Kind braucht eine eigene, separate Beihilfeversicherung. Eine Familienversicherung, wie es sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt, ist bei der privaten Krankenversicherung nicht möglich.
Die meisten Versicherer bieten für Kinder jedoch spezielle Tarife an, die deutlich günstiger sind als normale Beihilfetarife. Zudem zahlt der Dienstherr je nach Bundesland bei Kindern in der Regel 80 % Beihilfe. Aufgrund dessen muss lediglich auf die restlichen 20 % der Behandlungskosten eine Beihilfeversicherung abgeschlossen werden. Dadurch halten sich die Kosten sehr gering.
Wichtig: Auch wenn man seine Familie nicht kostenfrei in der GKV mitversichern kann, lohnt es sich in der Regel trotzdem, seine Familie (wenn möglich) privat zu versichern.
Gerade im Leistungsfall stellt man so sicher, dass man selbst und auch die eigene Familie Zugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgung hat. Wenn das Kind plötzlich erkrankt und ein schneller Termin beim Facharzt nötig ist, zeigen sich die Vorteile der privaten Krankenversicherung besonders deutlich.
Gerne berate ich Dich zum Thema Familienversicherung in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Damit Deine Arztkosten übernommen werden, musst Du bei der Beihilfestelle Deines Dienstherrn einen Antrag stellen.
Manchmal heißen solche Stellen auch Landesämter für Besoldung (z.B. in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen), Landesämter für Finanzen (z.B. in Bayern) oder zentrale Besoldungsstelle (z.B. in Saarland, Berlin, Hessen).
Nun muss man den Antrag ausfüllen. Diesen findet man auf der Website der Beihilfestelle. In der Regel kann man diesen online ausfüllen. Zudem muss man Belegkopien und Arztrechnungen beifügen. Bei Medikamenten genügt nicht allein die Apothekenrechnung – auch eine Kopie des Rezepts ist erforderlich.
Der Antrag ist zwar sehr umfangreich, muss aber nicht immer komplett ausgefüllt werden. Wenn sich bei Deiner Krankenversicherung, Deinen Kindern oder dem Lebenspartner nichts geändert hat, reicht es, einen verkürzten Antrag einzureichen.
Da die Beihilfestelle nur einen Teil der Kosten übernimmt, musst Du auch Deine private Krankenversicherung über die Behandlung und die Rechnung informieren, damit sie die verbleibenden Kosten übernimmt.
Je nach Gesellschaft geht das sehr einfach über eine App. In der Regel muss man die Arztrechnung hochladen und der Betrag wird erstattet.
Wichtig: Sollte die Beihilfe die Leistungen kürzen, ist es wichtig, das der Versicherung zu melden, damit sie (je nach Tarif) trotzdem die vollen Kosten übernimmt.
Ja, als Beamter darf man Beiträge zur Beihilfeversicherung steuerlich absetzen. Hierbei muss man jedoch zwischen Basis- sowie Wahlleistungen unterscheiden.
Der Basisschutz ist mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Beiträge in Höhe des Basisschutzes darf man als Anwärter und auch Beamter zu 100 % von der Steuer absetzen. Wahlleistungen hingegen sind nicht uneingeschränkt absetzbar.
Man bekommt jedes Jahr von der Versicherung schriftlich mitgeteilt, wie hoch die Aufwendungen für den Basisschutz und auch für Wahlleistungen sind. Dadurch muss man nicht selbst ausrechnen, welchen Betrag man in der Steuererklärung absetzen darf.
⚠️ Wichtig: Auch die Kosten für die Pflegeversicherung sind von der Steuer absetzbar.
Pauschal zu sagen, wie viel eine Beihilfeversicherung kostet, ist nicht möglich, da die Kosten von vielen verschiedenen Faktoren abhängig sind. Das Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, der Leistungsumfang, der versichert sein soll, der Gesundheitszustand und die Höhe des Beihilfesatzes beeinflussen den Beitrag.
Für die meisten Beamten definitiv. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Beihilfeversicherung in der Regel kostengünstiger und leistungsstärker als die gesetzliche Krankenversicherung ist.
Wichtig ist, dass sich die Beihilfeversicherungen der verschiedenen Anbieter unterscheiden. Auch wenn man dies auf den ersten Blick nicht sieht, wird man es im Leistungsfall finanziell merken.
Genau deshalb ist es entscheidend, eine Beihilfeversicherung nicht blind abzuschließen, sondern zuvor einen unabhängigen Vergleich durchzuführen. Denn im Leistungsfall kommt es auf das Kleingedruckte an. Gerne berate ich Dich zu diesem Thema in einem Erstgespräch.