Als Arzt kennen sie das Risiko einer Berufsunfähigkeit und die finanziellen Folgen bei Verlust der Arbeitskraft. Die Versorgungswerke für Ärzte bieten in diesem Bereich einen Grundschutz und zahlen anders als die gesetzliche Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente. Doch sind die Leistungen nicht ausreichend und die Hürden für eine BU-Rente aus dem Versorgungswerk hoch. Nachfolgend erfahren Sie, wann eine ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sinnvoll ist.
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 400.000 Menschen berufsunfähig. Dabei hat die Zahl derer, die aufgrund psychischer Leiden aus dem Berufsleben ausscheiden, deutlich zugenommen. Auch Mediziner sind einer hohen Belastung ausgesetzt, was ein erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit bedeutet. Daneben sind neurologische Krankheiten und Krebs gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparates und Unfallfolgen weitere häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.
Ärzte haben aufgrund ihrer fordernden Tätigkeit ein erhebliches BU-Risiko. Gefolgt von Risiken, die auf ihre Fachrichtung zurückzuführen sind. So kann ein Chirurg nach einer Verletzung seiner Hand möglicherweise nicht mehr operieren. Die Folge: Er ist berufsunfähig und generiert kein Einkommen mehr.
Im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung bieten die Versorgungswerke der Ärzte bessere Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Denn sie zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn ihre Mitglieder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Im Leistungsfall werden die Versicherten so gestellt, als hätten sie bis zu ihrem 62. Lebensjahr Beiträge entrichtet.
Allerdings zeigt die Praxis, dass nur wenige Ärzte die Hürden für eine BU-Rente nehmen. Denn um eine Leistung aus dem Versorgungswerk zu beziehen, müssen die folgenden Faktoren erfüllt sein:
Dies zeigt, dass die Kriterien, um eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk zu erhalten, sehr hoch sind. Viele Mitglieder werden abgelehnt, weil sie nicht zu 100 Prozent als berufsunfähig gelten. Oder theoretisch eine andere medizinische Tätigkeit ausüben könnten. Daher sollten sich Ärzte keinesfalls auf die Absicherung aus ihren Versorgungswerken verlassen.
Als Arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist nicht nur sinnvoll. Der Versicherungsschutz ist existenziell wichtig. Denn Mediziner wissen, welche Folgen Krankheiten und Unfälle haben können. Und wie schnell es passiert, dass daraus eine Berufsunfähigkeit resultiert.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist eine sinnvolle Ergänzung zum Grundschutz der Versorgungswerke. Denn diese leistet bereits ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherungsnehmer theoretisch einem anderen medizinischen Beruf nachgehen könnten. Selbst wenn eine Stelle als Gutachter infrage käme, erhalten sie die Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie ihre derzeitige Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als dauerhaft gilt die Beeinträchtigung, wenn sie für voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält.
Bei Abschluss einer BU-Versicherung lässt sich die Höhe der BU-Rente individuell und bedarfsgerecht festlegen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Arzt ist es sinnvoll, sich an den Nettoeinnahmen und seinem Gewinn zu orientieren. Niedergelassene Ärzte haben zusätzlich die Möglichkeit, durch eine Praxisausfallversicherung die laufenden Betriebskosten ihrer Praxis aufzufangen. Dadurch werden zwei wichtige finanzielle Bereiche abgedeckt: das Privatvermögen und die Aufwendungen für den Praxisbetrieb.
Darüber hinaus können Ärzte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Endalter selbst bestimmen. Bis zu diesem Alter wird die Versicherung Leistung bei Berufsunfähigkeit erbringen. Es ist ratsam, das Endalter auf 62 oder 65 Jahre festzulegen – wenn die reguläre Rentenzahlung aus dem Versorgungswerk beginnt. So lassen sich Deckungslücken vermeiden.
Generell ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden Arzt sinnvoll, weshalb sich nicht sagen lässt, bis zu welchem Maximalalter der Versicherungsschutz abgeschlossen werden soll. Grundsätzlich empfehle ich, sich so früh wie möglich um eine BU-Versicherung zu kümmern. Im Optimalfall während des Medizinstudiums. Denn Berufsunfähigkeit kann auch in jungen Jahren eintreten. Meist sind die Folgen für junge Menschen noch gravierender, da sie keine finanziellen Rücklagen haben und bei einer anhaltenden BU langfristig vom Staat abhängig sind.
Ein weiterer Vorteil eines frühen Vertragsabschlusses zeigt sich im Hinblick auf die Gesundheitsfragen. Denn mit den Jahren steigt das Risiko für Vorerkrankungen. Und diese können zu Beitragszuschlägen und Leistungsausschlüssen, schlimmstenfalls sogar zur Ablehnung führen.
Daher ist es für Ärzte sinnvoll, sich frühestmöglich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu befassen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Arzt sinnvoll. Auch wenn Mediziner durch das Versorgungswerk eine BU-Rente beziehen können, sind die Anforderungen für eine Leistung sehr hoch. Mit einer privaten BU-Versicherung stellen Sie sicher, dass Sie im Ernstfall finanziell abgesichert sind. Denn bereits ab 50-prozentiger Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine Leistung, auch wenn Sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten. Damit schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungslücken der Versorgungswerke für Ärzte.
Gerne berate ich Sie und beantworte alle Ihre Fragen zur BU-Versicherung. Als unabhängiger Versicherungsmakler kann ich auf verschiedene Anbieter zurückgreifen und das beste Angebot für Ihren individuellen Bedarf finden. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit mir.