Alexander Kuhlen - Praxisausfallversicherung: Ein Muss für niedergelassene Ärzte
Von Alexander Kuhlen am 23.01.2023

Praxisausfallversicherung: Ein Muss für niedergelassene Ärzte

Als niedergelassener Arzt ist Ihre Praxis von Ihrer persönlichen Arbeitskraft abhängig. Fallen Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls aus, steht der Praxisbetrieb still. Und Sie generieren kein Einkommen mehr. Laufende Kosten wie Löhne und Miete fallen aber weiterhin an, auch wenn Sie nicht arbeitsfähig sind. Selbiges gilt, wenn aufgrund behördlicher Auflagen eine Quarantäne verordnet wird. Die Praxisausfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn der Praxisbetrieb stillsteht.

Was ist die Praxisausfallversicherung für niedergelassene Ärzte?

Ärzte und Zahnärzte erwirtschaften mit ihrem persönlichen Arbeitseinsatz meist den gesamten Umsatz ihrer Praxis. Müssen sie den Betrieb schließen, etwa weil sie erkranken oder verunfallt sind, generieren sie keine Einnahmen mehr. Laufende Kosten fallen aber weiterhin an. Solche Aufwendungen sind beispielsweise die Praxismiete und Nebenkosten, Kreditraten, Löhne, Versicherungen, Buchführungskosten etc.

Eine Praxisausfallversicherung für niedergelassene Ärzte bietet die Möglichkeit, diese Kosten zu versichern. Versicherungsnehmer erhalten für jeden Tag, an dem sie ihre Praxis aus einem versicherten Grund geschlossen halten müssen, einen fixen Betrag ausbezahlt. Dieser dient dazu, laufende Kosten decken zu können. Zusätzlich kann die Praxisausfallversicherung abhängig vom Tarif die Aufwendungen für einen Stellvertreter übernehmen, um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten.

  • Es besteht Leistungsanspruch für alle fixen Kosten, die trotz Praxisschließung anfallen. Nicht versichert sind Aufwendungen, die nur bei Erbringung ärztlicher Leistung fällig sind. Dazu gehören Laborkosten, Praxisbedarf und Fremdleistungen.

Die Praxisausfallversicherung ist die optimale Ergänzung zum Krankentagegeld. Krankentagegeld wird erbracht, wenn die Versicherungsnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Je nach gewähltem Tarif frühestens ab dem vierten Krankheitstag. Das Krankentagegeld darf aber nur den Gewinn des Arztes absichern. Die Praxisausfallversicherung hingegen trägt die weiterhin anfallenden Fixkosten.

Wann leistet eine Praxisausfallversicherung?

Die Praxisausfallversicherung für Ärzte dient dazu, finanzielle Sicherheit bei vorübergehender Schließung der Praxis zu bieten. Bei Praxisunterbrechung aufgrund folgender Fälle besteht Versicherungsschutz:

  • Krankheit: Leistungsanspruch bei völliger Arbeitsunfähigkeit. Meist besteht kein Versicherungsschutz bei einer teilweisen oder eingeschränkten Arbeitsunfähigkeit.
  • Unfall: Übernahme der Fixkosten, wenn die Versicherten unfallbedingt nicht arbeitsfähig sind. Häufig entfällt infolge eines Unfalls die Karenzzeit.
  • Quarantäne: Leistungsanspruch, wenn die Praxis oder der Arzt aufgrund behördlicher Anordnungen in Quarantäne gestellt wird.

Einige Versicherer bieten darüber hinaus die Option, Sachrisiken einzuschließen. Damit fungiert die Praxisausfallversicherung wie eine Betriebsunterbrechungsversicherung: Sie leistet, wenn der Praxisbetrieb aufgrund eines versicherten Schadens an dem Inventar stillsteht. Zum Beispiel, wenn ein Leitungswasser- oder Brandschaden die Räumlichkeiten zerstört. Oder wenn Hacker die IT lahmlegen. Zudem gibt es Versicherer, die Entbindung und Schwangerschaft mitversichern.

Die Karenzzeit beachten

Die Karenzzeit wird bei Vertragsabschluss individuell festgelegt. Sie definiert den Zeitraum, nach wie vielen Tagen Krankheit die entsprechende Leistung vom Versicherer erbracht wird. Wurde eine Karenzzeit von zwei Wochen festgelegt, leistet die Praxisausfallversicherung ab dem 15. Krankheitstag. Die Karenzzeit kann bei Vertragsabschluss nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen vereinbart werden.

Für wen ist eine Praxisausfallversicherung sinnvoll?

Der Kapitalbedarf eines Arztes setzt sich aus seinem persönlichen Einkommen und dem Betrag zusammen, den er für die Begleichung seiner Fixkosten aufwendet. Diese Kosten lassen sich so lange tragen, wie der Praxisbetrieb läuft. Kommt dieser zum Erliegen, wird nur das persönliche Einkommen über eine Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung gedeckt, nicht aber die laufenden Kosten der Praxis.

Die Praxisausfallversicherung ist sinnvoll für alle Ärzte, die hohe Fixkosten haben und/oder ihre Betriebskosten nicht aus Reserven bedienen können. Denn Miete, Löhne, Versicherungen etc. müssen auch dann erbracht werden, wenn in der Praxis keine Einnahmen erzielt werden.

Das müssen Sie bei Vertragsabschluss beachten

Die Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern einer Praxisausfallversicherung für niedergelassene Ärzte unterscheiden sich teils erheblich. Daher sollten die folgenden Punkte bei Vertragsabschluss überprüft werden:

Leistungszeitraum

Der Leistungszeitraum definiert, wie lange die Zahlungen maximal erbracht werden. Er kann 12 Monate, aber auch zwei Jahre betragen. Für psychische Erkrankungen können zudem abweichende Leistungszeiträume gelten, meist sechs Monate.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Das heißt, es ist exakt zu prüfen, welche Fixkosten monatlich anfallen. Änderungen sind dem Versicherer umgehend mitzuteilen und die Deckungssumme entsprechend anzupassen. Beispielsweise bei steigenden Lohnkosten.

Maximales Endalter

Viele Versicherer sehen ein maximales Endalter vor. Ab diesem Zeitpunkt erlischt der Vertrag und es besteht kein Versicherungsschutz mehr. Doch mit Abschaffung der Altersgrenze dürfen Ärzte, solange eine gültige Approbation vorhanden ist, zeitlich unbefristet und altersunabhängig arbeiten. Daher ist es sinnvoll, einen Vertrag ohne Endalter zu wählen. Dann besteht die Absicherung, bis sie nicht mehr benötigt wird.

Die Praxisausfallversicherung für Ärzte: Jetzt beraten lassen

Die eigene Arbeitskraft ist das Kapital eines jeden Arztes. Mit einer Berufsunfähigkeits- und einer Krankentagegeldversicherung lässt sich das Einkommen bei längerer Krankheit oder nach einem Unfall absichern. Allerdings muss auch der Praxisbetrieb aufrechterhalten werden. Und um dies zu gewährleisten und alle anfallenden Fixkosten zu decken, ist die Praxisausfallversicherung für niedergelassene Ärzte sinnvoll.

Als unabhängiger Versicherungsmakler stehe ich Ihnen zur Seite. Ich beantworte nicht nur alle Ihre Fragen rund um die Praxisausfallversicherung. Gerne erstelle ich Ihnen auch ein unverbindliches Angebot und helfe Ihnen dabei, sich finanziell bei Krankheit, Unfall und Praxisausfall abzusichern.  Vereinbaren Sie hier einen Termin und lassen Sie sich beraten.

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Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Portait Alexander
Meine Name ist Alexander Kuhlen. Ich bin Versicherungsmakler in meiner Lieblingsstadt Köln. Ich liebe es Ihre Versicherungsprobleme zu lösen. Spezialisiert bin ich auf Private Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.
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