Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Wie hoch sollte meine BU Rente sein
Von Alexander Kuhlen am 05.01.2018

Wie hoch sollte meine Berufsunfähigkeitsrente sein?

Im Laufe des Beratungsprozesses zur Berufsunfähigkeitsversicherung taucht so gut wie immer die Frage nach der idealen Höhe der Berufsunfähigkeitsrente auf. In der Tat gibt es hier durchaus einen Interessenkonflikt. Auf der einen Seite möchte man als Kunde möglichst hoch bzw. ausreichend versichert sein, auf der anderen Seite allerdings auch nicht zu viel für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeben. Eine pauschale Lösung gibt es nicht. Die Höhe muss im Einzelfall individuell an die persönlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Individuelle Bestimmung der Berufsunfähigkeitsrentenhöhe

Als Faustformel könnte man zwar sagen, dass die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente in etwa dem Nettogehalt des Einzelnen entsprechen sollte.

Hierbei ist dann jedoch noch nicht berücksichtigt, dass es ggf. noch andere Einkommensquellen gibt wie z.B.:

  • Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung oder Versorgungswerken / Ruhegehalt aus Staatsdienst
  • Regelmäßige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Erträge aus Kapitalanlagen
  • Berufsunfähigkeitsrente aus bereits bestehendem kleinen Vertrag

Im zweiten Schritt kann nun bestimmt werden, welche festen Ausgaben weiterlaufen bzw. sogar dazukommen wie z.B.:

  • Steuerabzüge auf Berufsunfähigkeitsrente
  • Krankenkassenbeitrag / Beitrag Private Krankenversicherung
  • Zusätzliche Kosten durch Erkrankung bzw. Beeinträchtigung
  • Kompensation der verringerten gesetzlichen Rentenansprüche durch zusätzliche private Altersvorsorge

Im dritten Schritt muss dann jeder für sich selbst bestimmen, inwiefern der Lebenstandard runtergeschraubt bzw. in welchen Bereichen zukünftig verzichtet werden kann und ob man dies auch in letzter Konsequenz so möchte.

Rentenleistungen aus Pflichtversicherungen / Staatliche Versorgung

Je nach beruflichem Status und Zugehörigkeit könnte man unter Umständen folgende Versorgung einplanen...

  • Arbeitnehmer: Die volle Erwerbsminderungsrente (ca. 34 Prozent des Bruttoeinkommens), wenn dieser weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 17 Prozent des Bruttoeinkommens), wenn dieser noch zwischen drei und sechs Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Grundvoraussetzung ist, dass die 5-jährige Wartezeit bereits erfüllt ist.
  • Beamte: Beamte auf Lebenszeit erhalten ein Ruhegehalt, welches insbesondere von Besoldungsgruppe und Besoldungsstufe abhängt. Beamte auf Widerruf sowie Beamte auf Probe haben in den seltensten Fällen eine Versorgung zu erwarten, werden entlassen.
  • Freiberufler: Sofern sie einem Versorgungswerk angehören, besteht Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese wird anders als die private Berufsunfähigkeitsversicherung (meist 50-Prozent-Hürde) allerdings nur gezahlt, wenn vollständige Berufsunfähigkeit (100-Prozent-Hürde) vorliegt.
  • Selbständige: Die meisten Selbständigen zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, so dass dann auch kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht.
  • Auszubildende: Da die 5-jährige Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung normalerweise noch nicht erfüllt ist, besteht nur in Ausnahmefällen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, nämlich dann, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt.
  • Schüler, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner: Diese Personengruppen haben keine Versorgungsansprüche.

 

Die magische Grenze bei der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente: "1.000,- €"

So oder so ähnlich sieht eine Vielzahl von Verträgen aus, auf welche wir in der Beratung stoßen. Viele Kunden wiegen sich in falscher Sicherheit, Hauptsache, es besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, diese wird im Fall der Fälle dann schon ausreichen. Falls Sie bereits einen bestehenden Vertrag haben oder Ihnen gerade ein Angebot vorliegt, fragen Sie sich ganz genau, ob die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wirklich ausreichend ist. Oft dienen solche Verträge nämlich nur dazu, das schlechte Gewissen zu beruhigen, häufig mit Unterstützung des Vermittlers, der ein so günstiges Angebot gemacht hat. Einmal abgeschlossen, werden die Vertragsunterlagen dann abgeheftet und so schnell nicht mehr angefasst.

Ganz besonders vorsichtig sollten Sie immer sein, wenn die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bei unter 1.000,- € im Monat liegt. Denn sollte man mit der geringen zur Verfügung stehenden Berufsunfähigkeitsrente nicht auskommen, muss in aller Regel dann trotzdem Hartz IV beantragt werden. Die Agentur für Arbeit bzw. das Sozialamt freuen sich, müssen sie nämlich nur noch einen kleineren Betrag auf die Berufsunfähigkeitsrente aufstocken.

Doch auch bei höheren Berufsunfähigkeitsrenten muss immer individuell geprüft werden, ob die Höhe tatsächlich dem eigenen Absicherungswunsch entspricht, teilweise liegt das Einkommen nämlich deutlich darüber.

Dynamik / Erhöhungsmöglichkeiten

Nicht zu vernachlässigen in Bezug auf die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist auch das Thema "Dynamik". Man unterscheidet hier zwischen der Dynamik vor sowie der Dynamik nach dem Leistungsfall, beides sollte möglichst vertraglich vereinbart werden. Mit dem Leistungsfall ist hier der Eintritt der Berufsunfähigkeit gemeint. Durch die Vereinbarung einer Dynamik kann man den Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung im Laufe der Jahre anwachsen lassen, zum einen als Inflationsausgleich, zum anderen aufgrund des häufig steigenden Lebensstandards.

Neben den dynamischen Erhöhungen bieten die meisten Anbieter auch noch weitere Erhöhungsmöglichkeiten an. Entweder kann dann unabhängig von einem Ereignis oder ereignisabhängig (z.B. Abschluss eines Studiums, Heirat, Immobilienfinanzierung) die Berufsunfähigkeitsrente erhöht werden. Dies ist insbesondere ein Thema für Studenten und Auszubildende, welchen die Versicherer häufig nur sehr überschaubare Absicherungsbeträge zur Verfügung stellen, die dann allerdings spätestens nach Beendigung des Studiums bzw. der Ausbildung eine angemessen hohe bzw. adäquate Berufsunfähigkeitsrente wünschen.

Fazit: Welche Rentenhöhe sollte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden?

Wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente nun letztendlich sein sollte, hängt vom Einzelfall ab. Es sollte berücksichtigt werden, ob eine anderweitige Versorgung besteht, sofern tatsächlich der Beruf einmal nicht mehr ausgeübt werden kann und das Gehalt wegbricht. Gleichzeitig kann es jedoch auch Ausgaben geben, die häufig bei der Planung übersehen wurden bzw. gar nicht vorhersehbar waren. Jeder muss dann noch individuell entscheiden, auf welchen Betrag seines Gehaltes er im Falle einer Berufsunfähigkeit auch tatsächlich verzichten könnte und ob er dies auch will. Meine Empfehlung: Die Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 1.000,- €, besser allerdings höher sein. Meine persönliche Meinung ist, dass Sie sich nicht zu weit von Ihrem Nettoeinkommen entfernen sollten.

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Meine Name ist Alexander Kuhlen. Ich bin Versicherungsmakler in meiner Lieblingsstadt Köln. Ich liebe es Ihre Versicherungsprobleme zu lösen. Spezialisiert bin ich auf Private Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.
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