Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Wie hoch sollte meine BU Rente sein
Von Alexander Kuhlen am 05.01.2018

Wie hoch sollte meine Berufsunfähigkeitsrente sein?

Im Laufe des Beratungsprozesses zur Berufsunfähigkeitsversicherung taucht nahezu immer die Frage auf, wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente sein soll. Und hier zeigt sich stets derselbe Interessenkonflikt; einerseits möchte man als Kunde möglichst hoch bzw. ausreichend versichert sein, andererseits allerdings auch nicht zu viel für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeben. Doch eine pauschale Lösung gibt es nicht. Die Höhe der Rente muss im Einzelfall individuell an die persönlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Wie hoch die Berufsunfähigkeitsversicherung sein muss, ist individuell

Als Faustformel könnte man zwar sagen, dass die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente in etwa dem Nettogehalt des Einzelnen entsprechen sollte. Dabei werden jedoch drei wichtige Aspekte nicht einbezogen:

  1. Die Faustformel berücksichtigt nicht, dass es trotz einer Berufsunfähigkeit ggf. weitere Einkommensquellen geben kann, die den Bedarf an die Rente verringern:
  • Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung oder Versorgungswerken / Ruhegehalt aus Staatsdienst
  • Regelmäßige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Erträge aus Kapitalanlagen
  • Berufsunfähigkeitsrente aus bereits bestehendem Vertrag
  1. Außerdem ist zu berücksichtigen, welche festen Ausgaben im Falle einer Berufsunfähigkeit weiterlaufen bzw. sogar dazukommen, wie z. B.:
  • Steuerabzüge auf Berufsunfähigkeitsrente
  • Krankenkassenbeitrag / Beitrag zur privaten Krankenversicherung
  • Zusätzliche Kosten durch die Erkrankung bzw. Beeinträchtigung
  • Kompensation der verringerten gesetzlichen Rentenansprüche durch zusätzliche private Altersvorsorge
  1. Und zuletzt muss dann jeder für sich selbst bestimmen, inwiefern der Lebensstandard heruntergeschraubt und in welchen Bereichen zukünftig verzichtet werden kann – und ob man dies auch in letzter Konsequenz so möchte. Spätestens an diesem Punkt zeigt sich, dass kein Kunde gerne dazu bereit ist, zu verzichten. Ziel ist also, mit der Berufsunfähigkeitsversicherung den aktuellen Lebensstandard trotz Erkrankung bzw. Beeinträchtigung zu erhalten.

Fakt ist, die optimale Rentenhöhe ist nicht pauschalisierbar

Diese Überlegungen machen deutlich, dass nicht pauschal gesagt werden kann, wie hoch die Berufsunfähigkeitsversicherung sein muss. Manche Kunden haben auch bei einer Berufsunfähigkeit weiterhin Einnahmen wie Miete und Pacht oder Erträge aus Kapitalanlagen. Andere sind wiederum vollständig auf ihr Gehalt angewiesen – ihnen droht das existenzielle Aus, wenn sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Darüber hinaus ist der Lebensstandard der Betroffenen entscheidend; wer mehr Geld ausgibt, benötigt auch im Falle einer Berufsunfähigkeit ein höheres Kapital in Form einer Rente.

Wie hoch die Berufsunfähigkeitsversicherung sein muss, hängt also davon ab, welche weiteren Einnahmen trotz einer BU bestehen und welche Ausgaben anfallen. Auch der Lebensstandard der Versicherten muss berücksichtigt werden.

Rentenleistungen aus Pflichtversicherungen / Staatliche Versorgung

Je nach Beruf, beruflichem Status und Zugehörigkeit könnte man unter Umständen folgende Versorgung einplanen:

  • Arbeitnehmer: Die volle Erwerbsminderungsrente (ca. 34 Prozent des Bruttoeinkommens) erhält ein Arbeitnehmer, wenn dieser weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 17 Prozent des Bruttoeinkommens), wenn der Betroffene noch zwischen drei und sechs Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Grundvoraussetzung ist, dass die fünfjährige Wartezeit bereits erfüllt wurde.

Häufig wird bei Berufsunfähigkeit noch keine Erwerbsminderungsrente gezahlt, da der Betroffene alternativ einer anderen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachgehen könnte!

  • Beamte: Beamte auf Lebenszeit erhalten ein Ruhegehalt, welches insbesondere von Besoldungsgruppe und Besoldungsstufe abhängt. Beamte auf Widerruf sowie Beamte auf Probe haben in den seltensten Fällen eine Versorgung zu erwarten und werden entlassen. Die Ansprüche an das Ruhegehalt steigen mit den Jahren und haben erst mit 40 Dienstjahren ihre maximale Höhe erreicht.
  • Freiberufler: Sofern sie einem Versorgungswerk angehören, besteht Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese Rente wird anders als die private Berufsunfähigkeitsversicherung (meist 50-Prozent-Hürde) allerdings nur gezahlt, wenn vollständige Berufsunfähigkeit (100-Prozent-Hürde) vorliegt.
  • Selbstständige: Die meisten Selbstständigen zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, womit auch kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht.
  • Auszubildende: Da die fünfjährige Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung normalerweise noch nicht erfüllt ist, besteht nur in Ausnahmefällen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Nämlich dann, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt.
  • Schüler, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner: Diese Personengruppen haben keine Versorgungsansprüche.

"1.000 Euro" - Die magische Grenze bei der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

So oder so ähnlich sieht eine Vielzahl von Verträgen aus, auf die wir in der Beratung stoßen. Viele Kunden wiegen sich dabei in falscher Sicherheit. Hauptsache, es besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung wird im Fall der Fälle dann schon ausreichen.

Falls du bereits einen bestehenden Vertrag hast oder dir gerade ein Angebot vorliegt, frag dich ganz genau, ob die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wirklich ausreichend ist. Oft dienen solche Verträge nämlich nur dazu, das schlechte Gewissen zu beruhigen; häufig mit Unterstützung des Vermittlers, der ein so günstiges Angebot gemacht hat. Einmal die Versicherung abgeschlossen, werden die Vertragsunterlagen dann abgeheftet und so schnell nicht mehr angefasst.

1.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente reichen in den seltensten Fällen aus, um den Lebensstandard zu halten!

Und ganz besonders vorsichtig solltest du sein, wenn die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bei unter 1.000 Euro im Monat liegt. Denn sollte man mit der geringen zur Verfügung stehenden Berufsunfähigkeitsrente nicht auskommen, muss in aller Regel dann trotzdem Arbeitslosengeld II beantragt werden. Die Agentur für Arbeit bzw. das Sozialamt freuen sich; denn sie müssen nur noch einen kleineren Betrag auf die Berufsunfähigkeitsrente aufstocken.

Doch auch bei höheren Berufsunfähigkeitsrenten muss immer individuell geprüft werden, ob die Höhe tatsächlich dem eigenen Absicherungswunsch entspricht. Teilweise liegt das Einkommen nämlich deutlich darüber!

Dynamik / Erhöhungsmöglichkeiten

Nicht zu vernachlässigen in Bezug auf die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist auch das Thema "Dynamik". Man unterscheidet hier zwischen der Dynamik vor und nach dem Leistungsfall, beides sollte möglichst vertraglich vereinbart werden. Mit dem Leistungsfall ist hier der Eintritt der Berufsunfähigkeit gemeint. Durch die Vereinbarung einer Dynamik kann man den Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung im Laufe der Jahre anwachsen lassen; zum einen als Inflationsausgleich, zum anderen aufgrund des häufig steigenden Lebensstandards.

Dynamik vor Leistungsfall (Beitragsdynamik)

Dynamik nach Leistungsfall (Leistungsdynamik)

Jedes Jahr erhöht der Versicherer den Beitrag um einen bestimmten Prozentsatz; damit steigt parallel der Anspruch an die BU-Rente.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird die Rente in regelmäßigen Abständen erhöht. Für dieses Extra zahlt der Versicherte einen Zusatzbeitrag.

Weitere Erhöhungsoptionen

Neben den dynamischen Erhöhungen bieten die meisten Anbieter auch noch weitere Erhöhungsmöglichkeiten an. Ein besonders sinnvoller Einschluss für diese Versicherung ist die sogenannte Nachversicherungsgarantie. Damit kann die BU-Rente zu bestimmten Anlässen erhöht werden, ohne dass der Versicherer eine Gesundheitsprüfung vorsieht. Zu diesen Anlässen gehören je nach Tarif:

  • Hochzeit
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Scheidung
  • Abschluss einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
  • Gehaltssteigerung um mehr als zehn Prozent
  • Immobilienerwerb

Insbesondere für junge Menschen, Studenten und Auszubildende ist die Nachversicherungsgarantie sinnvoll. Denn sie wählen aus finanziellen Gründen häufig eine zu geringe Rente, möchten diese aber erhöhen, sobald sich ihr Gehalt gesteigert hat. Mit Abschluss ihrer Ausbildung oder des Studiums ist dies dann bspw. möglich.

Fazit: Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung nun sein?

Wie hoch die Berufsunfähigkeitsversicherung nun letztendlich sein sollte, hängt vom Einzelfall ab. Es sollte berücksichtigt werden, ob eine anderweitige Versorgung besteht, sofern tatsächlich der Beruf einmal nicht mehr ausgeübt werden kann und das Gehalt wegbricht. Gleichzeitig kann es jedoch auch Ausgaben geben, die häufig bei der Planung übersehen wurden, bzw. gar nicht vorhersehbar waren.

Jeder muss dann noch individuell entscheiden, auf welchen Betrag seines Gehaltes er im Falle einer Berufsunfähigkeit auch tatsächlich verzichten könnte und ob er dies auch will. Meine Empfehlung: Die Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 1.000 Euro betragen – besser höher sein. Meine persönliche Meinung ist, dass du dich nicht zu weit von deinem Nettogehalt entfernen solltest.

Wie hoch die Berufsunfähigkeitsversicherung sein sollte, hängt immer vom individuellen Bedarf ab. Die Leistung sollte sich am Nettoeinkommen orientieren, muss aber abhängig von den verbleibenden Einnahmen und Ausgaben bedarfsgerecht geprüft werden. 1.000 Euro entsprechen dabei dem absoluten Minimum.

Als Versicherungsmakler habe ich mich unter anderem auf das Thema Berufsunfähigkeit spezialisiert. Ich weiß, worauf man bei Vertragsabschluss achten muss, welche Leistungen wichtig sind und wie Sie herausfinden, wie hoch die Rente Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sein muss. Gerne bin ich Ihnen behilflich, beantworte alle Ihre Fragen und unterstütze Sie dabei, sich zuverlässig gegen dieses Risiko abzusichern.

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