Alexander-Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Auch Ärzte benötigen eine BU
Von Alexander Kuhlen am 29.12.2015

Auch Ärzte benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Ärzte, Zahnärzte bzw. Mediziner und Medizinstudenten haben bei der Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus einige Besonderheiten zu beachten. Nicht immer sind hierbei die klassischen Ärzteversicherer im Vorteil. Zwar ist das Risiko als Arzt im Vergleich zu anderen Berufsgruppen tatsächlich etwas geringer, einmal berufsunfähig zu werden. Herzkreislauf-, Skelett- und onkologische Erkrankungen oder aber auch psychische Störungen (Burn-Out) machen jedoch auch vor Ärzten nicht halt.

Berufsständische Versorgung
Als Arzt ist man Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Die zu erwartenden Leistungen bei Berufsunfähigkeit erscheinen auf den ersten Blick recht üppig. Wenn man das Thema allerdings differenzierter betrachtet, merkt man schnell, dass man sich hier in falscher Sicherheit wähnt.Es handelt sich bei der Absicherung viel eher um eine berufsbezogene Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Erst wenn man keinen Beruf bzw. keine Tätigkeit mehr als Arzt ausüben kann, respektive zu 100 Prozent berufsunfähig ist, entsteht überhaupt erst ein Anspruch auf finanzielle Leistungen. Damit verbunden ist üblicherweise auch, dass man seine Zulassung zurückgibt.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
Im Gegensatz zur berufsständischen Versorgung erhält man durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als Arzt bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit die vereinbarte Leistung. Der Arzt kann hier also seine Approbation behalten und, sofern es der Gesundheitszustand zulässt, auch die ein oder andere kleine berufliche Tätigkeit fortführen, z.B. das Schreiben von ärztlichen Gutachten.Eine gewöhnliche Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit bietet heutzutage so gut wie jeder Versicherer. Doch nicht überall werden die beruflichen Besonderheiten einer ärztlichen Tätigkeit im Bedingungswerk auch ausreichend berücksichtigt.

Infektionsklausel in der Ärzte-BU
Ein Leistungsmerkmal auf den Ärzte besonderen Wert legen sollten, ist die sogenannte Infektionsklausel. Sofern eine Infektionsklausel für Ärzte nämlich vereinbart ist, gilt der Arzt auch dann als berufsunfähig, wenn dieser mit Krankheitserregern wie z.B. Hepatitis oder HIV in Kontakt kommt und sich infiziert. Aus gesundheitlichen Gründen wäre nun die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit zwar noch denkbar, eine behördliche Anordnung oder gesetzliche Vorschriften könnten dem Arzt diese jedoch verbieten. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung würde hier eintreten und dem Arzt die volle Berufsunfähigkeitsrente zahlen.

Doch auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich für Ärzte eine Infektionsklausel vorsieht, sollte man unbedingt einmal im Detail darüber nachlesen. Es gibt nicht unerhebliche Leistungsunterschiede. Optimal ist es, wenn folgende Punkte laut Vertragsbedingungen die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente vorsehen: Tätigkeitsverbot aufgrund einer behördlichen AnordnungTätigkeitsverbot aufgrund eines Hygieneplanes eines anerkannten HygienikersLeistung bei vollständigem TätigkeitsverbotLeistung auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot (mindestens 50 %)

Strahlenklausel in der Ärzte-BU
Der Versicherungsschutz sollte unbedingt auch den berufsmäßigen Umgang mit Strahlen vorsehen. Erkrankt beispielsweise ein im Krankenhaus angestellter Arzt aufgrund seiner Tätigkeit in der Röntgenabteilung und dem regelmäßigen Kontakt mit Strahlen, so würde auch hier die Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen.

Suche nach der passenden Ärzte-Berufsunfähigkeitsversicherung
Neben der Infektionsklausel und der Strahlenklausel gibt es bei Ärzten selbstverständlich noch viele andere Tarifmerkmale auf die bei der Suche nach einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung geachtet werden sollte. Doch nicht immer kann man unter den Anbietern frei wählen. Im Rahmen von Risikovoranfragen ist es jedoch vor Vertragsabschluss möglich zu klären, ob und zu welchen Konditionen man bei seinem Wunschversicherer aufgenommen wird. Für die Beratung und Begleitung sollte man unbedingt die Hilfe eines unabhängigen Versicherungsmaklers in Anspruch nehmen.

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