Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Wie wechsle ich als Beamter die PKV
Von Alexander Kuhlen am 27.09.2021

Wie wechsle ich als Beamter die private Krankenversicherung?

Beihilfeempfänger zahlen in der PKV vergleichsweise niedrige Beiträge für einen hochwertigen Versicherungsschutz. Doch was passiert, wenn Beamte die private Krankenversicherung wechseln möchten und ist es jederzeit möglich, einen neuen Tarif bei einem anderen Anbieter abzuschließen?

Wann können Beamte ihre private Krankenversicherung wechseln?

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist erstmals zwei Jahre nach Vertragsabschluss möglich. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres, je nach Anbieter. Wer also zum 01.01. wechseln möchte, muss die Kündigung bis zum 30.09. bei seinem Versicherer einreichen.

Zusätzlich besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Die Kündigung kann dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung Inkrafttreten. Bei den meisten Anbietern findet die Anpassung zum 01. Januar des Folgejahres statt. Die entsprechenden Mitteilungen werden im Herbst, häufig im November, an die betroffenen Kunden versendet. Sobald das Schreiben eingegangen ist, haben sie vier Wochen Zeit, um ihren PKV-Tarif zu kündigen.

Sonderfall: Beitragsanpassungen bei Beamtenanwärtern

Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare erhalten vergünstigte Tarife. Sie können sich so zu Beginn ihrer Beamtenlaufbahn besonders preiswert privat krankenversichern. Diese Tarife sind jedoch meist begrenzt. Sie gelten für die Dauer der Zeit als Beamter auf Widerruf oder für maximal 18 Monate. Erhöht der Versicherer die Prämie, weil das Referendariat beendet oder die 18-monatige-Frist verstrichen ist, entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist ein Wechsel des Anbieters somit möglich.

Ist es sinnvoll, die PKV als Beamter zu wechseln?

Pauschal lässt sich nicht sagen, ob ein Wechsel der privaten Krankenversicherung für Beamte sinnvoll ist. Dabei sind verschiedene Aspekte zu beachten.

Wer den Anbieter wechselt, muss erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Vorerkrankungen können dazu führen, dass der neue Versicherer einen Risikozuschlag verlangt. Oder die gewünschte Absicherung ablehnt. Daher ist ein PKV-Wechsel in jedem Fall nur ratsam, wenn keine schweren Vorerkrankungen bestehen, die zu Schwierigkeiten bei der Antragsannahme führen.

Ein weiterer Aspekt ist der Verlust von Altersrückstellungen. Die privaten Krankenversicherer sind dazu verpflichtet, einen Teil der Beiträge ihrer Kunden zu sparen. Diese werden später genutzt, um die Prämien im Alter stabil zu halten. Bei einem Wechsel des Versicherers geht ein Großteil der Altersrückstellungen verloren. Dies führt dazu, dass die private Krankenversicherung im Alter teurer wird. Ein Wechsel ist somit nur sinnvoll, wenn die PKV noch nicht lange bestanden hat und keine hohe Rückstellungssumme gebildet wurde.

Des Weiteren ist zu beachten, dass ein PKV-Wechsel aus finanziellen Gründen zum Nachteil werden kann. Denn auch andere Versicherer erhöhen die Beiträge. So steigen die Kosten für eine private Krankenversicherung durchschnittlich 4,8 Prozent im Jahr an. Dies entspricht einer Verdoppelung des Beitrags nach 20 bis 25 Versicherungsjahren. Die Beitragserhöhungen führen alle Anbieter durch. So kann es passieren, dass die Wechsler im Folgejahr erneut von einer Anpassung betroffen sind – bei ihrem neuen Versicherer.

Wann lohnt sich ein Wechsel der PKV?

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung lohnt sich, wenn die Beamten noch jung und gesund sind. Dann haben sie erst wenige Altersrückstellungen gebildet und es gibt keine Probleme bei der Antragsannahme. Außerdem ist dieser Schritt nur sinnvoll, wenn der neue Anbieter einen deutlich besseren Versicherungsschutz bietet oder die Prämie maßgeblich günstiger für mindestens dieselben Leistungen ausfällt.

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung als Beamter aufgrund von Beitragserhöhungen ist nur empfehlenswert, wenn der Versicherer in den vergangenen Jahren massive Anpassungen vorgenommen hat. Dabei dürfen nicht nur die letzten Erhöhungen berücksichtigt werden, sondern die Beitragsanpassungen der letzten zehn Jahre. Denn erst ein Blick auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum gibt detailliert Aufschluss darüber, wie sich die Anpassungen im Marktvergleich verhalten. Ist die Beitragsentwicklung wirklich deutlich schlechter als bei den Mitbewerbern, kann über einen Wechsel nachgedacht werden.

Mehr über die Beitragserhöhungen für privatversicherte Beamte lesen Sie in meinem Beitrag: Was können Beamte tun, wenn der PKV-Beitrag steigt.

Darauf müssen Sie bei einem Wechsel achten

Beachten Sie bei einem PKV-Wechsel, dass Sie damit einen neuen Vertrag abschließen. Der Versicherer berechnet die Prämie anhand des Eintrittsalters und Ihres Gesundheitszustandes. Da Sie älter sind als zu Beginn Ihrer PKV, kann der Beitrag teurer ausfallen. Auch Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen und Problemen bei der Antragsannahme führen.

Daher empfehle ich Ihnen, vor der Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung Angebote einzuholen. Erst wenn Sie einen Anbieter gefunden haben, der einen guten Versicherungsschutz zu einem angemessenen Beitrag anbietet und Sie (sofern Vorerkrankungen bestehen) ohne Einschränkungen versichert, sollten Sie Ihre private Krankenversicherung kündigen und einen Wechsel durchführen.

Als Beamter die private Krankenversicherung wechseln: So klappt's

Nicht immer ist ein Wechsel der privaten Krankenversicherung für Beamte sinnvoll. Sie müssen sicherstellen, dass der neue Anbieter sie gut versichert und keine Einschränkungen bestehen. Alternativ dazu können Sie auch zunächst einen internen Tarifwechsel oder die Anpassung Ihres bestehenden Vertrages prüfen. In jedem Fall sollte eine Kündigung nicht übereilt erfolgen und erst vorgenommen werden, wenn bereits eine Weiterversicherung besteht.

Als unabhängiger Versicherungsmakler in Köln unterstütze ich Sie gerne. Gemeinsam betrachten wir die Beitragsentwicklung Ihrer PKV und finden heraus, ob eine Kündigung in Ihrem Fall ratsam ist. Schreiben Sie mir dafür hier gerne eine Nachricht oder rufen Sie mich an.

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