Beamte schließen aufgrund ihrer Beihilfe eine private Krankenversicherung mit besonders günstigen Konditionen ab. Doch Risikozuschläge wegen von Vorerkrankungen und einem höheren Krankheits- oder Unfallrisiko des Antragstellers können den Beitrag maßgeblich verteuern und zu hohen Mehrausgaben führen.
Die private Krankenversicherung funktioniert nach dem Äquivalenzprinzip: Die Beiträge der PKV werden grundsätzlich äquivalent zu dem versichernden Risiko berechnet. Das bedeutet, die Prämie ist abhängig vom individuellen Risiko einer Person, das sich aus ihrem Eintrittsalter, den zu versichernden Leistungen und ihrem persönlichen Risiko ergibt.
Wenn ein Antragsteller nun ein besonders hohes Risiko für Versicherungsfälle aufweist, darf die private Krankenversicherung einen sogenannten Risikozuschlag verlangen. Zum Beispiel weil die zu versichernde Person an Vorerkrankungen leidet oder ein gefahrenerhöhendes Hobby in ihrer Freizeit ausübt. Diesem Risiko wirkt der Versicherer entgegen, indem er einen Beitragszuschlag voraussetzt. Wie hoch dieser ausfällt, ist von der Kalkulation des Versicherers abhängig. Der Zuschlag kann rund fünf bis 30 Prozent des regulären Beitrags betragen.
Wann ein Versicherer einen Risikozuschlag verlangen darf, ist in den Bedingungen hinterlegt. Im Regelfall können die folgenden Faktoren zu einer Erhöhung des Beitrags führen:
Je nach Krankheit stellt der Risikozuschlag für die zu versichernde Person eine gute Option dar. Denn die Alternativen dazu können eine Ablehnung des Antrags oder ein Leistungs- beziehungsweise Risikoausschluss sein. Letzteres bedeutet, dass der Versicherer alle Leistungen vom Schutz ausschließt, die mit der bestehenden Krankheit verbunden sind. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Ablehnung des Antrags erfolgen. Häufig ist dies der Fall, wenn es sich um schwere Erkrankungen wie Krebs, ALS oder Multiple Sklerose handelt.
Folgende Krankheiten und Leiden führen in den meisten Fällen zu einem Risikozuschlag:
Bei Arbeitnehmern und Selbstständigen kann eine schwere Vorerkrankung dazu führen, dass ihr Antrag von der Versicherung abgelehnt wird. In diesem Fall bleibt ihnen nur die (freiwillige) Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse oder der Basistarif, dessen Leistungen der GKV ähneln. Bei Beamten besteht allerdings ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, der Versicherer muss die verbeamteten Antragsteller aufnehmen, auch wenn sie an Vorerkrankungen leiden. Er darf dann einen maximalen Zuschlag von rund 30 Prozent verlangen.
Kein Annahmezwang besteht jedoch bei Beamtenanwärtern. Ihnen bleibt bei schweren Vorerkrankungen oftmals nur Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden und erst bei der Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit in die PKV zu wechseln.
Beamte mit Vorerkrankungen, die aufgrund ihres Risikos teure Beitragszuschläge oder sogar eine Ablehnung erhalten würden, können die sogenannte Öffnungsklausel nutzen. Diese richtet sich an Beamte auf Probe, auf Widerruf und auf Lebenszeit, die noch keine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Sie haben nach ihrer erstmaligen Verbeamtung sechs Monate Zeit, um eine PKV mit der Öffnungsaktion abzuschließen. In diesem Fall verzichtet der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung und damit verbundene Risikozuschläge.
Die Öffnungsklausel ist besonders für neue Beamte mit schweren Vorerkrankungen geeignet. Denn sie ermöglicht ihnen den Zugang zur PKV trotz bestehender Erkrankungen. Allerdings ist zu beachten, dass Tarife über die Öffnungsaktion nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz bieten. Denn dieser orientiert sich gänzlich an der Beihilfe. Es sind somit nur Leistungen versichert, die auch von der Beihilfe übernommen werden. Zusätzliche Leistungen wie eine verbesserte Unterbringung bei Krankenhausaufenthalten kann nicht in den Vertrag aufgenommen werden, wenn dies nicht vom Dienstherrn bezuschusst wird.
Der Gesundheitszustand spielt beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte eine erhebliche Rolle. Ebenso potenzielle Risikofaktoren wie gefährliche Hobbys oder Gefahren, denen die Versicherten in ihrem Berufsleben ausgesetzt sind. All diese Merkmale können dazu führen, dass die Krankenversicherer einen Beitragszuschlag verlangen, der bis zu 30 Prozent der regulären Prämie betragen kann.
Deshalb ist es besonders wichtig, vor Vertragsabschluss die verschiedenen Möglichkeiten auszuloten. Die Öffnungsklausel der PKV empfiehlt sich vor allem für Beamte, die aufgrund einer schweren Erkrankung hohe Mehrkosten oder eine Ablehnung fürchten müssen. Aber nicht jede Erkrankung führt automatisch zu Schwierigkeiten. Daher ist es sinnvoll, zunächst eine anonyme Vorabanfrage zu stellen und die Aufnahmementalität des Versicherers zu überprüfen. Als Versicherungsmakler helfe ich Ihnen dabei. Gemeinsam finden wir die passende private Krankenversicherung für Sie als Beamter, mit der Sie rundum gut versichert sind. Vereinbaren Sie hier einen Termin mit mir.