Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Risikozuschläge in der PKV
Von Alexander Kuhlen am 06.12.2021

Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung für Beamte

Beamte schließen aufgrund ihrer Beihilfe eine private Krankenversicherung mit besonders günstigen Konditionen ab. Doch Risikozuschläge wegen von Vorerkrankungen und einem höheren Krankheits- oder Unfallrisiko des Antragstellers können den Beitrag maßgeblich verteuern und zu hohen Mehrausgaben führen.

Was sind Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung funktioniert nach dem Äquivalenzprinzip: Die Beiträge der PKV werden grundsätzlich äquivalent zu dem versichernden Risiko berechnet. Das bedeutet, die Prämie ist abhängig vom individuellen Risiko einer Person, das sich aus ihrem Eintrittsalter, den zu versichernden Leistungen und ihrem persönlichen Risiko ergibt.

Wenn ein Antragsteller nun ein besonders hohes Risiko für Versicherungsfälle aufweist, darf die private Krankenversicherung einen sogenannten Risikozuschlag verlangen. Zum Beispiel weil die zu versichernde Person an Vorerkrankungen leidet oder ein gefahrenerhöhendes Hobby in ihrer Freizeit ausübt. Diesem Risiko wirkt der Versicherer entgegen, indem er einen Beitragszuschlag voraussetzt. Wie hoch dieser ausfällt, ist von der Kalkulation des Versicherers abhängig. Der Zuschlag kann rund fünf bis 30 Prozent des regulären Beitrags betragen.

  • Relevant sind nur Risiken, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden sind. Risiken, die erst im Laufe des Versicherungsverhältnisses auftreten, wirken sich hingegen nicht auf den Versicherungsschutz und die Prämie aus. Erkrankt ein Versicherter zwei Jahre nach Vertragsabschluss, darf die Gesellschaft keinen Beitragszuschlag verlangen.

Wann fallen Risikozuschläge an?

Wann ein Versicherer einen Risikozuschlag verlangen darf, ist in den Bedingungen hinterlegt. Im Regelfall können die folgenden Faktoren zu einer Erhöhung des Beitrags führen:

  • Bestehende Vorerkrankungen
  • Chronische Erkrankungen
  • Noch nicht ausgeheilte körperliche Leiden und Gebrechen
  • Kritisches Gesundheitsverhalten wie Rauchen und Trinken
  • Über- und Untergewicht
  • Berufliche Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko für die Gesundheit
  • Freizeitaktivitäten mit erhöhtem Risiko für die Gesundheit

Je nach Krankheit stellt der Risikozuschlag für die zu versichernde Person eine gute Option dar. Denn die Alternativen dazu können eine Ablehnung des Antrags oder ein Leistungs- beziehungsweise Risikoausschluss sein. Letzteres bedeutet, dass der Versicherer alle Leistungen vom Schutz ausschließt, die mit der bestehenden Krankheit verbunden sind. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Ablehnung des Antrags erfolgen. Häufig ist dies der Fall, wenn es sich um schwere Erkrankungen wie Krebs, ALS oder Multiple Sklerose handelt.

Folgende Krankheiten und Leiden führen in den meisten Fällen zu einem Risikozuschlag:

  • Hoher Blutdruck
  • Krampfadern
  • Allergien
  • Sehstörungen
  • Herz-Kreislauf-Störungen
  • Störungen des Bewegungsapparates

Kontrahierungszwang bei Beamten

Bei Arbeitnehmern und Selbstständigen kann eine schwere Vorerkrankung dazu führen, dass ihr Antrag von der Versicherung abgelehnt wird. In diesem Fall bleibt ihnen nur die (freiwillige) Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse oder der Basistarif, dessen Leistungen der GKV ähneln. Bei Beamten besteht allerdings ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, der Versicherer muss die verbeamteten Antragsteller aufnehmen, auch wenn sie an Vorerkrankungen leiden. Er darf dann einen maximalen Zuschlag von rund 30 Prozent verlangen.

Kein Annahmezwang besteht jedoch bei Beamtenanwärtern. Ihnen bleibt bei schweren Vorerkrankungen oftmals nur Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden und erst bei der Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit in die PKV zu wechseln.

Die Öffnungsklausel für Beamte: PKV ohne Risikozuschläge

Beamte mit Vorerkrankungen, die aufgrund ihres Risikos teure Beitragszuschläge oder sogar eine Ablehnung erhalten würden, können die sogenannte Öffnungsklausel nutzen. Diese richtet sich an Beamte auf Probe, auf Widerruf und auf Lebenszeit, die noch keine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Sie haben nach ihrer erstmaligen Verbeamtung sechs Monate Zeit, um eine PKV mit der Öffnungsaktion abzuschließen. In diesem Fall verzichtet der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung und damit verbundene Risikozuschläge.

Die Öffnungsklausel ist besonders für neue Beamte mit schweren Vorerkrankungen geeignet. Denn sie ermöglicht ihnen den Zugang zur PKV trotz bestehender Erkrankungen. Allerdings ist zu beachten, dass Tarife über die Öffnungsaktion nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz bieten. Denn dieser orientiert sich gänzlich an der Beihilfe. Es sind somit nur Leistungen versichert, die auch von der Beihilfe übernommen werden. Zusätzliche Leistungen wie eine verbesserte Unterbringung bei Krankenhausaufenthalten kann nicht in den Vertrag aufgenommen werden, wenn dies nicht vom Dienstherrn bezuschusst wird.

  • Die Öffnungsaktion empfiehlt sich für Personen, die aufgrund ihrer Vorerkrankung eine Ablehnung oder einen sehr teuren Risikozuschlag erhalten würden. Und die nicht zwangsweise verbesserte Leistungen wünschen. Wer hingegen den Leistungsumfang der Beihilfe erweitern möchte, sollte vorerst eine anonyme Risikovorabanfrage stellen und prüfen, ob die bestehende Erkrankung tatsächlich zu einem teuren Beitragszuschlag oder einer Ablehnung führt.

Fazit: Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung für Beamte

Der Gesundheitszustand spielt beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte eine erhebliche Rolle. Ebenso potenzielle Risikofaktoren wie gefährliche Hobbys oder Gefahren, denen die Versicherten in ihrem Berufsleben ausgesetzt sind. All diese Merkmale können dazu führen, dass die Krankenversicherer einen Beitragszuschlag verlangen, der bis zu 30 Prozent der regulären Prämie betragen kann.

Deshalb ist es besonders wichtig, vor Vertragsabschluss die verschiedenen Möglichkeiten auszuloten. Die Öffnungsklausel der PKV empfiehlt sich vor allem für Beamte, die aufgrund einer schweren Erkrankung hohe Mehrkosten oder eine Ablehnung fürchten müssen. Aber nicht jede Erkrankung führt automatisch zu Schwierigkeiten. Daher ist es sinnvoll, zunächst eine anonyme Vorabanfrage zu stellen und die Aufnahmementalität des Versicherers zu überprüfen. Als Versicherungsmakler helfe ich Ihnen dabei. Gemeinsam finden wir die passende private Krankenversicherung für Sie als Beamter, mit der Sie rundum gut versichert sind. Vereinbaren Sie hier einen Termin mit mir.

Fragen zum Artikel? Schreiben Sie mir!
Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Portait Alexander
Meine Name ist Alexander Kuhlen. Ich bin Versicherungsmakler in meiner Lieblingsstadt Köln. Ich liebe es Ihre Versicherungsprobleme zu lösen. Spezialisiert bin ich auf Private Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.
Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Icon Simplr

Andere interessante Beiträge

Schreiben Sie uns doch!

Sie möchten ein Erstgespräch mit mir vereinbaren, einen Rückruf anfordern oder haben ein anderes Anliegen? Tragen Sie sich einfach in mein Kontaktformular ein und ich melde mich bei Ihnen.
Kontaktformular Footer