Viele Beamte haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe durch Ihren jeweiligen Dienstherrn. Die Krankheitskosten werden also hier schon zum Teil übernommen Die private Krankenversicherung bietet Beamten im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung einen Versicherungsschutz, der auf die Besonderheiten der jeweiligen Beihilferegelungen angepasst ist.
Ärgerlich ist es nur, wenn die privaten Krankenversicherungen den Beamten aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht oder nur mit hohen Risikozuschlägen aufnehmen möchten. Für solche Fälle haben einige privaten Krankenversicherer eine Lösung geschaffen: Die Beamten-Öffnungsaktion mit der der Zugang erleichtert werden soll. Es sind jedoch einige Voraussetzungen wie z.B. hinsichtlich des genauen Personenkreises oder bezüglich der Fristen zu beachten.
Teilnehmender Personenkreis:
Nicht zum teilnehmenden Personenkreis zählen Beamte auf Widerruf wie beispielsweise Referendare und Beamtenanwärter. Diese müssen zunächst in der GKV verbleiben oder in den PKV-Basistarif wechseln.Teilnehmen können...
Die Angehörigen (z.B. Ehepartner, Kinder), welche erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind, können in der Regel problemlos an der PKV-Öffnungsaktion für Beamte teilnehmen. Prinzipiell müssen die Angehörigen bei dem Unternehmen angenommen werden, welches auch der Haupt-Beihilfeberechtigte versichert ist. Sollte dieser Versicherer jedoch nicht an der Öffnungsaktion für Beamte für die PKV teilnehmen, so kann sich der Angehörige bei jedem teilnehmenden Unternehmen versichern.
Fristen:
In der Regel gilt die Prämisse, dass der Antrag auf die erleichterte Teilnahme im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion bei einem teilnehmenden Versicherungsunternehmen innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Beamtenverhältnisses gestellt werden muss. Es gibt jedoch auch einige Abweichungen und es kann jederzeit zu Änderungen kommen.
Erleichterte Aufnahme:
Werden die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt gilt bei den teilnehmenden Krankenversicherern das Übereinkommen, dass keinem Antragsteller aus Risikogründen der Zugang zur PKV verwehrt wird. Es wird ein beihilfekonformer Krankenversicherungsschutz ohne Leistungsausschlüsse zur Verfügung gestellt. Der Versicher darf jedoch einen Risikozuschlag erheben, der auf maximal 30 % des Tarifbeitrages begrenzt ist.
Versicherungsschutz:
Der private Versicherungsschutz muss eng an die Regelungen der Beihilfe angelehnt sein. Der von vielen Versicherern angebotene Beihilfeergänzungstarif wird in aller Regel nicht in der Öffnungsaktion für Beamte zur Verfügung gestellt.
Teilnehmende Versicherungsunternehmen:
Wie schon zuvor erläutert ist die Öffnungsaktion für Beamte weder gesetzlich geregelt noch gibt es eine Verpflichtung seitens der Versicherer, die gemeinsamen Regelungen garantiert anzubieten. Folgende Unternehmen haben sich jedoch an dem Übereinkommen beteiligt...
Fazit:
Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung für Beamte kann ein sinnvoller Zugang zu einem beihilfekonformen Krankenversicherungsschutz sein. Zuvor sollte jedoch geklärt werden, ob die PKV grundsätzlich in Frage kommt und inwiefern nicht auch eine reguläre Aufnahme in der PKV möglich ist. Welche Versicherer dann letztendlich in die engere Wahl kommen, sollte in jedem Falle aber gemeinsam mit einem PKV-Spezialisten herausgefiltert werden. Über alle Vor- und Nachteile des Tarifes sollte man sich bewusst sein.