Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Was müssen Beamte in der PKV beachten
Von Alexander Kuhlen am 30.04.2020

Was müssen Beamte in der PKV beachten?

Beamte erhalten Fürsorge von ihrem Dienstherrn und benötigen daher eine spezielle Krankenversicherung. Hier wird erklärt, was Beamte in der privaten Krankenversicherung beachten müssen.

Die private Krankenversicherung für Beihilfeempfänger unterscheidet sich von der PKV für Angestellte und Selbstständige. Denn sie erhalten von ihrem Dienstherrn Fürsorge. Dieser übernimmt abhängig vom jeweiligen Beihilfesatz einen Teil ihrer Krankheitskosten. Aus diesem Grund müssen Beihilfeempfänger keine Vollversicherung abschließen, sondern benötigen lediglich eine Restkostenversicherung. Die sogenannte Beihilfeversicherung übernimmt die restlichen Krankheitskosten, die nicht durch den Dienstherrn gedeckt sind. Doch die Wahl einer geeigneten PKV fällt vielen Beihilfeempfänger schwer. Denn es gibt einiges, was Beamte in der PKV beachten müssen:

Die Höhe der Beihilfe

Die Wahl der PKV für Beamte ist maßgeblich von den Beihilfeansprüchen abhängig. Denn umso niedriger die Fürsorge, desto höher ist der Anteil, den die Versicherung im Krankheitsfall leisten muss. Wie hoch der Beihilfeanspruch ist, variiert je nach Bundesland und Dienstherr. Meist erhalten Beamte während ihrer Dienstzeit eine Beihilfe zwischen 50 und 70 Prozent. Genaue Informationen sind bei der jeweils zuständigen Beihilfestelle zu finden.

Im Regelfall sieht die Beihilfe folgende Sätze vor:

  • Beamte ohne oder mit einem Kind: 50 Prozent
  • Beamte mit zwei oder mehreren Kindern: 70 Prozent
  • Pensionäre: 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte Ehegatten: 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte Kinder: 80 Prozent

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Beamte müssen bei der Wahl einer PKV also beachten, wie hoch ihre Beihilfeansprüche sind. Diese sind ausschlaggebend für die Berechnung des Tarifs. Da sich die Ansprüche während der Dienstzeit erhöhen oder verringern können, passt sich eine Restkostenversicherung dem Bedarf an. Wichtig ist, dass sie die Anpassung innerhalb von sechs Monaten nach Änderung ihrer Lebenssituation beantragen. In diesem Fall entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung.

Weitere Informationen über die Beihilfe bei Beamten sind in diesem Artikel zu finden.

Vorleistung für Privatpatienten

Im Krankheitsfall müssen Beihilfeempfänger in Vorleistung gehen. Sie begleichen die Rechnung des Arztes und reichen diese bei ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle ein. Die meisten Ärzte räumen ihren Patienten jedoch eine Zahlungsfrist von 14 bis 30 Tagen ein. Sowohl die Beihilfestelle als auch die PKV erstatten die Belege im Regelfall innerhalb von zwei Wochen. Daher ist es nicht immer notwendig, als Privatpatient in Vorleistung zu treten.

Die Wahl des passenden Tarifes

Die Tarife für Beamte unterscheiden sich maßgeblich von einer PKV für Angestellte. Doch auch bei ihnen findet das sogenannte Äquivalenzprinzip Anwendung: Entscheidend für die Höhe der Beiträge ist nicht das Einkommen, sondern Eintrittsalter, Gesundheitszustand und die versicherten Leistungen.

Beihilfekonforme Tarife sind speziell auf die besonderen Umstände von Beihilfeempfängern zugeschnitten. Dennoch unterscheiden sich diese in Bezug auf die Leistungen:

  • Der Basistarif ist der “Kassentarif” der privaten Krankenversicher. Die Leistungen des Tarifes entsprechen etwa dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Von Vorteil beim Basistarif ist nicht nur die Begrenzung der maximalen Beitragshöhe, sondern auch die erleichterten Aufnahmebedingungen: Sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, müssen private Krankenversicherer diesen Tarif bestimmten Kunden sogar anbieten, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand.
  • Höherwertige Tarife werden meist Premium oder Komfort Der Versicherungsschutz dieser Krankenversicherungen liegt in der Regel deutlich über der gesetzlichen Absicherung und dem Basistarif. So sehen beispielsweise einige Tarife sehr gute Leistungen bei Zahnersatz oder bei einer stationären Unterbringung vor. Auch Heilpraktikerbehandlungen und Zuschüsse für Sehhilfen können in einem Komfort- oder Premiumtarif eingeschlossen sein. Antragsteller können die Absicherung individuell, ihrem Bedarf entsprechend vereinbaren.

Beitragsentwicklung des Anbieters

Eine private Krankenversicherung ist eine langfristige Entscheidung. Doch steigende Beiträge können für Versicherte zur finanziellen Belastung werden. Ein Versichererwechsel ist zwar grundsätzlich möglich, doch nicht immer sinnvoll. Denn bei einem Wechsel der Gesellschaft entfällt ein Teil der bereits gebildeten Altersrückstellungen. Auch Vorerkrankungen können bei einem Anbieterwechsel zu großen Nachteilen führen. Um dennoch auf Beitragserhöhungen zu reagieren, haben Betroffene meist nur die Möglichkeit, Leistungen in ihrem bestehenden Tarif auszuschließen oder in einen anderen Tarif des Versicherers zu wechseln.

Deshalb sollten Beamte in der PKV die Beitragsentwicklung des Versicherers beachten. Es ist allerdings nahezu unmöglich, die Beitragsentwicklung der Zukunft vorauszusagen. Erhöhungen von bis zu 3,5 Prozent gelten bei einer privaten Krankenversicherung als durchaus üblich. Vorsicht geboten ist auch bei Gesellschaften, die seit einigen Jahren keine Beitragsanpassung vorgenommen haben.

Gesundheitsprüfung und Öffnungsklausel

Die Gesundheitsprüfung gehört zu den wichtigsten Aspekten, die Beamte in der PKV beachten müssen. Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen sehen die privaten Krankenversicherer eine Prüfung des Gesundheitszustands vor. Dabei werden Fragen zu Vorerkrankungen und Beschwerden innerhalb der letzten fünf bis zehn Jahre gestellt. Einige Krankheiten, beispielsweise Krebs oder Multiple Sklerose, können zur Ablehnung oder einem hohen Risikozuschlag führen. Dies betrifft Komfort- und Premiumtarife. Eine Ablehnung darf in der Regel nicht in einem Basistarif stattfinden.

Öffnungsklausel: PKV für Beamte ohne Gesundheitsprüfung

Für Beamte sieht die PKV eine Besonderheit vor: Sie können eine private Krankenversicherung abschließen und werden unabhängig von ihrem Gesundheitszustand aufgenommen. Die teilnehmenden Versicherer führen zwar eine Gesundheitsprüfung durch, lehnen den Kunden jedoch nicht aufgrund seiner möglicherweise schweren Erkrankungen ab. Die sogenannte Öffnungsklausel garantiert eine Absicherung, wenn Beamte innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Verbeamtung einen Antrag stellen. Von der Öffnungsklausel können auch beihilfeberechtigte Angehörige profitieren.

Selbstbehalt in der PKV

Der Selbstbehalt ist ein wichtiges Instrument, um den Beitrag für eine PKV zu senken. Dafür legen Beamte einen Eigenanteil fest, bis zu dessen Höhe sie innerhalb eines Kalenderjahres selbst für ihre Krankheitskosten aufkommen. Ein Beispiel:

  • Ein Beamter auf Probe mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent muss sich einem operativen Eingriff unterziehen. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 2.000 Euro. Die Beihilfe trägt die Krankheitskosten zur Hälfte mit 1.000 Euro. Da der PKV-Tarif einen Selbstbehalt von 250 Euro vorsieht, kürzt die Krankenversicherung ihre Leistung um den Eigenanteil. Sie erstattet dem Versicherungsnehmer 750 Euro.

 

In der Praxis bieten jedoch nur sehr wenige Gesellschaften PKV-Tarife für Beamte an, bei welchen eine solche Selbstbeteiligung vereinbart werden kann.

Beitragsrückerstattungen in der PKV

Bei einer Vielzahl von PKV-Versicherern ist in den Tarifen für Beamte eine Beitragsrückerstattung vorgesehen. Wenn die Kunden innerhalb eines Kalenderjahres ihre Versicherung nicht in Anspruch nehmen, erhalten sie einen Teil ihrer bezahlten Beiträge zurück. Die Erstattungen können mehrere hundert Euro betragen.

Beamte, die von ihrer PKV eine Beitragsrückerstattung gewährt bekommen, sollten beachten, dass die Erstattung möglicherweise höher ausfällt als die Rechnungen. Vor allem bei kleineren Belegen wie Medikamenten kann es daher sinnvoll sein, diese zunächst zu sammeln. Ist innerhalb des Jahres keine kostspielige medizinische Behandlung notwendig, ist die Beitragsrückerstattung unter Umständen finanziell rentabler.
Die Auswahl einer privaten Krankenversicherung sollten Beamte nicht aufgrund der Höhe der Beitragsrückerstattung treffen. Diese nämlich kann zukünftig reduziert werden oder sogar vollständig entfallen. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die individuellen Krankheitskosten im Laufe des Lebens tendenziell zunehmen werden.

Professionelle Beratung anfordern

Beamte in der privaten Krankenversicherung müssen viele Aspekte beachten. Diese Umstände erschweren es, den richtigen Anbieter zu finden. Da eine private Krankenversicherung keine kurzfristige, sondern eine Entscheidung fürs Leben darstellen sollte, empfiehlt es sich, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Köln helfe ich Ihnen dabei, eine passende Krankenversicherung zu finden. Dabei achte ich nicht nur auf einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz, sondern berücksichtige auch die Beitragsentwicklung der vorangegangenen Jahre.

Wenn Sie von einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung Gebrauch machen möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

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