Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Familie absichern mit der PKV
Von Alexander Kuhlen am 06.05.2022

Familie absichern mit der privaten Krankenversicherung für Beamte

Systembedingt ist die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte traditionell die erste Wahl. So erstaunt nicht, dass weit über 90 Prozent der Versicherten mit Beamtenstatus privat krankenversichert sind. Für den Kreis der Beamten tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Dienstherr, der sich an den Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung beteiligt: die sogenannte Beihilfe. Die private Krankenversicherung bietet für Beamtinnen und Beamte einen dazu ergänzenden Versicherungsschutz, zum Teil auch Restkostenversicherung, beihilfekonforme Tarife oder Beihilfetarife genannt, der auf die Leistungen der Beihilfe zugeschnitten ist. Passend zum jeweiligen Beihilfesatz schließt die PKV die Absicherung zu 100 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das auch für die Angehörigen wie Partner und Kinder von Beamten.

Den Partner / Ehepartner in der privaten Krankenversicherung mitversichern

Grundsätzlich ist es in der privaten Krankenversicherung so geregelt, dass sich jede versicherte Person eigenständig mit eigenem Vertragsabschluss versichern muss. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ist in der PKV nicht vorgesehen.

Dennoch können nicht nur die Beamten selbst, sondern auch ihre Ehe- und gleichgeschlechtlichen Lebenspartner sowie ihre Kinder in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Man spricht dabei von einer sogenannten Ehegattennachversicherung. Ein Hintergrund ist, dass Partner und kindergeldberechtigte Kinder ebenfalls das Recht auf Beihilfe haben können.

Voraussetzungen für PKV Versicherung und Beihilfeleistungen für Angehörige von Beamten

  • Verbeamteter Ehepartner ist privat versichert
  • Familienmitglieder sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit
  • Partner ist ohne eigenes Einkommen
  • Partner ist geringfügig beschäftigt
  • Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Partner darf für Beihilfeanspruch eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreiten: auf Bundesebene liegt sie bei ca. 17.000 Euro im Jahr, auf Länderebene schwankt sie zwischen etwa 9.000 und 18.000 Euro
  • Der PKV-Tarif des Partners muss in den Leistungen dem des bereits versicherten Ehepartners ähnlich sein

Für die PKV-Verträge der Angehörigen von Beamten gilt, dass sie nicht an den Vertrag des Ehepartners gekoppelt sind und die Leistungen, der Umfang und damit verbunden die Kosten des Versicherungsschutzes ganz individuell festgelegt werden. Mit freier Wahl aus dem Tarifsystem und den Zusatzbausteinen.

Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichern

Nicht nur als Partner von einem privat versicherten Beamten benötigt man eine eigene Versicherungspolice, sondern auch als Kind. Auch hier bieten die Versicherer spezielle Tarife für Kinder von Beamten an. Häufig ergänzend zu den PKV-Verträgen der Eltern, um nur einen einzigen Ansprechpartner für alle Belange rund um Krankenversicherungsangelegenheiten der Familie zu haben. Diese Kinderpolicen sind zugeschnitten auf die ergänzende Beihilfe. Denn solange der Nachwuchs kindergeldberechtigt (wenn in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) ist, hat er ebenfalls das Recht auf Beihilfe.

Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, wird das Kind in der PKV des Elternteils versichert, der auch das Kindergeld bezieht. Aufgrund der immer schneller voranschreitenden Digitalisierung der privaten Krankenversicherungen muss man sich auch als größere Familie mit mehreren Kindern nicht vor dem Papierkram und der finanziellen Belastung sorgen, die aus der Vorleistung für die medizinische Versorgung resultiert. Die meisten Versicherer erstatten schnell bzw. haben ihre internen Abläufe optimiert und eine digitale Infrastruktur geschaffen, mit der z. B. Rechnungen – sobald eingegangen – einfach mit dem Handy fotografiert und als Bild eingereicht werden und nach kurzen Wartezeiten erstattet werden.

Hinweis: Beim Anteil der Beihilfestelle kann der Prozess abweichen und länger dauern, worauf die PKV-Versicherer keinen Einfluss haben. Siehe unten: Als Familie in der privaten Krankenversicherung: Abrechnung der Leistungen

Höhe der PKV-Beiträge für Beamte und ihre Familie

Die Höhe der Beihilfe-Tarife in der privaten Krankenversicherung hängt vom Umfang der gewählten Leistungen ab. Meist werden zwei, drei Tarife (etwa Basic, Comfort, Premium oder S, M und L etc.) angeboten, die individuell um verschiedene Bausteine ergänzt werden können. Für Beamte und ihre Angehörigen fallen die PKV-Beiträge im Normalfall nochmals geringer aus. Das liegt an der Besonderheit der Beihilfe. Diese übernimmt für Ehepartner von Beamten bis zu 70 Prozent der Gesundheitskosten der privaten Krankenversicherung. Das heißt, dass der PKV-Tarif nur die fehlenden 30 Prozent abdecken muss und entsprechend günstiger ausfällt. Ein Beispiel: Eine private Krankenversicherung für Kinder von Beamten kostet nur um die 50 Euro im Monat. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung würde etwa das Dreifache oder mehr kosten.

Angehörige mit Vorerkrankungen oder Allergien müssen mit Risikozuschlägen oder sogar mit Leistungsausschlüssen rechnen. Ob diese erhoben werden, wird in der eingehenden Gesundheitsprüfung festgestellt.

Höhe der Beihilfe für Beamte und ihre Familie

Die Höhe der Beihilfe ist nicht einheitlich geregelt, sondern fällt je nach gültiger Beihilfeverordnung (Bund oder Land) bzw. nach dem Familienstand anders aus. Für die notwendigen (und angemessenen) Kosten im Krankheitsfall, bei Pflege, Geburt und Tod sowie bei Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen erhalten die Versicherten die Kosten nach den sogenannten Bemessungssätzen erstattet.

War es bisher gang und gäbe eine individuelle Beihilfe zu erhalten, stellen mittlerweile einige Bundesländer Beamten vor die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe. Dazu gehören Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen. Mit der pauschalen Beihilfe erhalten die verbeamteten Versicherten die Option, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern und dennoch Beihilfe zu erhalten, was vorab systembedingt nicht möglich bzw. vorgesehen war. Dieser pauschale Zuschuss zu den gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen liegt maximal bei 50 Prozent.

Als Familie in der privaten Krankenversicherung: Abrechnung der Leistungen

Zugegeben ist das Abrechnungsverfahren für Beamte und ihre Familien in der privaten Krankenversicherung bzw. im Zusammenhang mit der Beihilfe etwas aufwendiger als bei gesetzlich Versicherten. Das liegt daran, dass in der Regel die ärztlichen Rechnungen vom Versicherten vorgestreckt werden müssen. Für die Kostenerstattung müssen dann aufgrund der Teilung der „Kostenträger“ – PKV + Beihilfe – auch beide Stellen Belege und Unterlagen erhalten. Für bestimmte Behandlungen muss vorab eine Kostenübernahme angefragt werden – diese wiederum auch bei allen Beteiligten. Bei sehr teuren Behandlungen, zum Beispiel im Krankenhaus, ist es üblich, direkte Vereinbarungen zwischen der Krankenversicherung und dem Arzt bzw. Krankenhaus zu treffen.

Fazit

Im Prinzip ist es so: PKV-Tarife machen da weiter, wo die Leistungen der Beihilfe aufhören. Mit den individuell gestaltbaren PKV-Beihilfetarifen stellen sich Beamte und ihre Familien ihre optimale Restkostenversicherung zusammen und erhalten eine perfekte und zuverlässige wie kostengünstige Absicherung.

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