Bevor Beamte eine private Krankenversicherung abschließen können, müssen sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dabei fragt der Krankenversicherer nach bestehenden Vorerkrankungen und Leiden, die Einfluss auf den Versicherungsstatus nehmen können. Es ist wichtig, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Doch worauf müssen Beamte bei der Gesundheitsprüfung achten?
Beantragen Beamte eine private Krankenversicherung, müssen sie einen umfangreichen Fragenkatalog zu ihrer Gesundheit beantworten. Dabei reicht es nicht, diese Fragen schnell zu bearbeiten. Denn falsche oder fehlerhafte Angaben können schwerwiegende Folgen haben – der Versicherer darf unter Umständen vom Vertrag zurücktreten. Denn bei der Gesundheitsprüfung liegt eine vorvertragliche Anzeigepflicht vor. Die Antragsteller sind also dazu verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Konsequenzen falscher Informationen sind von der jeweiligen Schwere abhängig:
Die Folgen falscher Angaben im Antrag machen deutlich, wie wichtig es ist, alle Fragen wahrheitsgemäß und umfassend zu beantworten. Denn nur so wird verhindert, dass es zu einem späteren Zeitpunkt zu Problemen in der privaten Krankenversicherung kommt.
Im Optimalfall füllen die Beamten die Gesundheitsfragen zur privaten Krankenversicherung gemeinsam mit ihrem Hausarzt aus. Denn diesem liegen alle Informationen zum Gesundheitszustand seines Patienten vor. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch Beschwerden, die vor drei Jahren aufgetreten und mittlerweile abgeklungen sind, nicht in Vergessenheit geraten.
Wichtig ist zudem, die Fragen umfassend zu beantworten. So kann eine Asthmaerkrankung nicht einfach als Erkältung deklariert werden. Und je nach Krankheitsbild sind genauere Informationen notwendig, die auch in Form von Befunden geliefert werden können.
Die Gesundheitsprüfung der privaten Krankenversicherung für Beamte sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. So können die Fragen umfangreich und detailliert oder eher oberflächlich sein. In jedem Fall aber zielen sie darauf ab, sich ein Bild über den gesundheitlichen Zustand des Antragstellers zu machen.
Auch gibt es Unterschiede bei den abgefragten Zeiträumen, die für den Sachverhalt relevant sind. Häufig werden nach Krankheiten in den letzten drei, fünf oder zehn Jahren gefragt. Dabei kann es je nach Gesundheitsfrage Unterschiede geben. Bei einigen Krankheiten wie psychischen Erkrankungen, Suchtkrankheiten und besonders schweren Leiden kann es zudem vorkommen, dass keine Zeitbegrenzung vorgesehen ist.
Gesundheitsfragen zu folgenden Bereichen sind typisch bei einer privaten Krankenversicherung für Beamte:
Wird eine Frage bejaht, erfolgen weitere Gesundheitsfragen in dem jeweiligen Bereich. Dann müssen die Antragsteller genauer auf die jeweilige Beschwerde eingehen, diese benennen, zeitliche Angaben und Informationen zur Behandlung sowie des Arztes machen.
Einige Erkrankungen nehmen keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung. Zum Beispiel eine Grippe oder auch ein längst verheilter Knochenbruch. Andere Krankheiten hingegen erhöhen das Leistungsrisiko für den Versicherer. Für diesen Fall darf die Gesellschaft einen Risikozuschlag verlangen. Der Zuschlag kann, wenn die Krankheit über einen bestimmten Zeitraum verheilt ist, wieder ausgeschlossen werden.
Eine weitere Möglichkeit bei bestehenden Vorerkrankungen ist ein Leistungsausschluss. Dabei werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Erkrankung stehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei einer Restkostenversicherung für Beamte kommt diese Option jedoch selten zum Tragen.
Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob eine Erkrankung zur Ablehnung führt, kann eine anonyme Risikovorabanfrage gestellt werden. Als Versicherungsmakler kann ich Ihnen dabei helfen. Dabei reichen wir dem Versicherer Ihre ärztlichen Unterlagen anonymisiert zu einer Vorprüfung ein. Dieser gibt dann eine Rückmeldung, ob und unter welchen Bedingungen der Antrag angenommen wird. Damit lässt sich vermeiden, dass bei zukünftigen PKV-Anträgen angegeben werden muss, dass bereits eine Ablehnung erfolgte.
Leiden Sie an Vorerkrankungen, die maßgeblich Einfluss auf den Versicherungsschutz nehmen können? Dann kann die Öffnungsklausel für Beamte eine Lösung sein. Diese richtet sich speziell an Beamte, die eine PKV abschließen möchten, aber Probleme mit der Gesundheitsprüfung haben.
Teilnehmende Versicherer verpflichten sich dazu, den zulassungsberechtigten Beamten trotz seiner Vorerkrankungen vorbehaltlos zu versichern. Er darf nicht abgelehnt werden, unabhängig von der Schwere seiner Erkrankung. Die Gesellschaft kann maximal einen Risikozuschlag von bis zu 30 Prozent verlangen.
Um die Öffnungsklausel zu nutzen, muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden. Die Aktion ist nicht nur für Beamte geöffnet, sondern auch für beihilfeberechtigte Angehörige.
Das Problem bei der Öffnungsklausel ist allerdings, dass die Leistungen auf den Leistungsumfang der Beihilfeverordnung begrenzt sind. Es können somit keine Bausteine versichert werden, die nicht von der Beihilfe gedeckt sind. Beteiligt sich der Dienstherr beispielsweise nicht an den Kosten für eine Unterbringung im Einbettzimmer, kann diese Leistung auch nicht versichert werden.
Bei der Gesundheitsprüfung für Beamte gibt es einiges zu beachten, um diese Hürde ohne Schwierigkeiten zu nehmen. Wichtig ist, wahrheitsgemäß alle Fragen zu beantworten und keine Behandlungen und Diagnosen zu vergessen. Denn nur wenn die Gesundheitsfragen ordentlich ausgefüllt sind, lassen sich später Probleme vermeiden.
Als Versicherungsexperte rund um das Thema private Krankenversicherung für Beamte bin ich Ihnen dabei gerne behilflich. Gemeinsam erläutern wir alle Gesundheitsfragen und prüfen, ob etwaige Vorerkrankungen Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Vereinbaren Sie jetzt hier einen Termin und lassen Sie sich von mir beraten.