Studenten an deutschen Hochschulen müssen eine Krankenversicherung haben. Dabei können sie entweder gesetzlich oder privat versichert sein. In der gesetzlichen Krankenkasse haben sie die Möglichkeit, die kostenlose Familienversicherung über ihre Eltern zu nutzen, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Dieser Beitrag erklärt, wie lange Studierende beitragsfrei familienversichert sind und ab wann ein Student eine eigene Krankenversicherung braucht.
Mit Beginn des Studiums können Studierende zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Denn sie sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit und dürfen sich deshalb privat krankenversichern. In jedem Fall aber müssen alle Studenten eine Krankenversicherung vorweisen können. Die zu Studienbeginn getroffene Entscheidung, gesetzlich oder privat, gilt zudem während der gesamten Studienzeit.
Die meisten Studenten entscheiden sich für die gesetzliche Krankenversicherung. Zumindest, wenn ihre Eltern ebenfalls Kassenmitglieder sind. Denn die GKV bietet den entscheidenden Vorteil, dass Kinder beitragsfrei familienversichert werden können. Dies gilt mindestens bis zu ihrem 18. Lebensjahr und darüber hinaus, solange sie sich in der Erstausbildung befinden und die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die meisten Studenten erfüllen die Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb sie so lange wie möglich über ihre Eltern versichert bleiben.
Studenten können die beitragsfreie Familienversicherung der GKV nutzen, solange sie sich in ihrem ersten Studium befinden, in Deutschland leben, unter 25 Jahre alt sind und nicht mehr als 505 Euro im Monat verdienen. Sind diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, brauchen Studenten eine eigene Krankenversicherung! Selbiges gilt auch, wenn die Eltern nicht in der GKV versichert sind oder generell eine private Krankenabsicherung bevorzugt wird.
Studenten brauchen eine eigene Krankenversicherung, wenn:
Studenten werden zu Beginn des Studiums automatisch der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet. Sie haben die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen, um eine private Krankenversicherung abzuschließen. Diese Option steht allen Studierenden offen, auch wenn sie vorher Kassenmitglied waren.
Um in die PKV zu wechseln, muss der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht spätestens drei Monate nach der Einschreibung an der Hochschule gestellt werden.
Kommen die Studenten der Befreiung nicht nach, sind sie automatisch gesetzlich krankenversichert. Solange die Möglichkeit besteht, gilt die kostenlose Familienversicherung der GKV. Sobald diese endet, werden die Studenten selbst Mitglied der jeweiligen Krankenkasse.
Vor Studienbeginn müssen Sie sich also für die private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Folgende Möglichkeiten bestehen für Studenten:
Sie werden selbst Mitglied in der GKV, wenn die kostenlose Familienversicherung endet oder Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen. Damit besteht die Option, bei der bisherigen Krankenkasse zu bleiben oder zu einer anderen Kasse zu wechseln. Die Krankenkassen verlangen unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge und bieten individuelle Zusatzleistungen wie bspw. eine Kostenbeteiligung an Homöopathie, weshalb sich ein Vergleich durchaus lohnen kann.
Die Kosten für die studentische Krankenversicherung sind abhängig vom jeweils gültigen Zusatzbeitrag. Sie liegen bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent bei 129 Euro im Monat (Stand 2024).
Waren Sie vor dem Studium über die Eltern privat versichert, kann die PKV fortbestehen. Dafür ist es aber wichtig, sich von der Versicherungspflicht innerhalb der festgesetzten Frist befreien zu lassen.
Gerade für Kinder von Beamten kann es sehr rentabel sein, in der privaten Krankenversicherung zu bleiben. Denn sie haben im Regelfall weiterhin Beihilfeanspruch während des Studiums. Somit ist ihre Krankenabsicherung mit meist unter 100 Euro monatlich besonders preiswert. Doch Vorsicht: Auch bei Beamtenkindern gibt es mit dem 25. Lebensjahr Veränderungen. Im Regelfall fallen sie mit Erreichen dieses Endalters aus den günstigen Beihilfetarifen der Eltern raus, da diese kein Kindergeld mehr beziehen. Und dadurch wird die PKV deutlich teurer als bisher.
Mein Tipp: Erkundigen Sie sich vor Studienbeginn bei Ihrem Krankenversicherer, wie teuer die PKV wird, wenn der günstige Beamtentarif wegfällt.
Auch wenn die Eltern gesetzlich versichert sind, dürfen sich Studenten privat krankenversichern. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn sie keinen Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung haben. Denn die private Krankenversicherung für Studenten kostet zwischen 100 und 200 Euro im Monat und bietet je nach Tarif bessere Leistungen als die GKV. Es kann sich also lohnen, die PKV als Alternative zur studentischen Krankenversicherung in Betracht zu ziehen.
Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Krankenversicherung für Studenten die richtige ist. Die meisten Studierenden entscheiden sich für die GKV, wenn sie Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung haben. Denn so müssen sie nichts für ihren Versicherungsschutz bezahlen. Endet der Anspruch auf Familienversicherung aber zeitnah oder werden die Voraussetzungen gar nicht erst erfüllt, kann eine private Krankenversicherung für Studenten durchaus rentabel sein. Hier gilt es immer abhängig von den eigenen Wünschen und Ansprüchen zu prüfen.
Als Versicherungsmakler stehe ich Ihnen zur Seite und unterstütze Sie dabei, die passende Krankenversicherung für Studenten zu finden. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit mir. Nutzen Sie dafür gerne mein Kontaktformular oder rufen Sie mich an.