In Bayern wird Beihilfe als finanzielle Unterstützung bereitgestellt, um Beamte sowie bestimmte andere Personengruppen in Krankheits- oder Pflegefällen zu entlasten. Dieser Artikel bietet eine eingehende Betrachtung der Beihilfe und den Beihilfesätzen in Bayern.
Beihilfe erhalten Beamte als Leistung des Landes Bayern sowie des Bundes und seiner Einrichtungen. Auch andere Gruppen wie Richter, Soldaten und Polizeibeamte haben Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe hat zum Ziel, Kosten im Rahmen von medizinischen Behandlungen oder Pflegeleistungen zu unterstützen und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Behandlungen genutzt werden.
Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Personengruppen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel beträgt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die restlichen Kosten für eine Behandlung müssen in der Regel vom Antragsteller selbst getragen werden.
Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Bayern ist wie folgt definiert:
beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner | 70 % |
für berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:
Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Darüber hinaus können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.
Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst.
Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze zur Beihilfe nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch implantologische Leistungen beihilfefähig.
Außerdem sind maximal 2 Implantate pro Kiefer beihilfefähig. In bestimmten Fällen auch mehr.
Zahnersatz ist bereits während der Anwärterzeit beihilfefähig
Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:
Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Dabei werden unterschiedliche Grade der Pflegebedürftigkeit von Pflegegrad 1 bis 5 berücksichtigt. Darüber hinaus ist es für die Beihilfefähigkeit von Bedeutung, ob die Pflege durch einen Angehörigen oder eine professionelle Pflegekraft erfolgt.
Pflegegrad | Angehörige | Pflegepersonal |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | 689 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.341 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 2.012 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 3.352 € |
Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Bayern erhalten werdende Eltern keinen Zuschuss durch die Beihilfe.
Leistungen, die während eines privaten Auslandsaufenthalts innerhalb Europas, in Anspruch genommen werden, sind oftmals beihilfefähig. Diese Aufwendungen müssen durch Belege nachgewiesen werden. Die Belege müssen inhaltlich den im Inland geltenden Anforderungen entsprechen, damit diese beihilfefähig sind. Aufwendungen außerhalb Europas sind nicht beihilfefähig.
Hier empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung.
Um eine Beihilfe in Bayern beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag muss alle notwendigen Informationen zu den anfallenden Kosten und zur Art der Behandlung und den Leistungen enthalten. Nach Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und Höhe der Beihilfe.
Nein, die Beihilfe in Bayern ersetzt keine Krankenversicherung. Sie zielt vielmehr darauf ab, die entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung zu unterstützen. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.
Die Beihilfe in Bayern ist eine wesentliche Unterstützung für Beamte und andere beihilfeberechtigte Gruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegebedürftigkeit.Sie dient dazu, die finanzielle Last in solchen Situationen zu mildern. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.
Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.
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