Ein Sparschwein steht auf medizinischen Akten
Von Alexander Kuhlen am 15.02.2024

Beihilfe und Beihilfesätze in Bayern

In Bayern wird Beihilfe als finanzielle Unterstützung bereitgestellt, um Beamte sowie bestimmte andere Personengruppen in Krankheits- oder Pflegefällen zu entlasten. Dieser Artikel bietet eine eingehende Betrachtung der Beihilfe und den Beihilfesätzen in Bayern.

Beihilfe erhalten Beamte als Leistung des Landes Bayern sowie des Bundes und seiner Einrichtungen. Auch andere Gruppen wie Richter, Soldaten und Polizeibeamte haben Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe hat zum Ziel, Kosten im Rahmen von medizinischen Behandlungen oder Pflegeleistungen zu unterstützen und kann sowohl für ambulante als auch stationäre Behandlungen genutzt werden.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Bayern?

Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Personengruppen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel beträgt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die restlichen Kosten für eine Behandlung müssen in der Regel vom Antragsteller selbst getragen werden.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Bayern ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner70 %
für berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

  • Leistungen beim Heilpraktiker bis zum Höchstsatz gemäß den Verträgen mit den Heilpraktikerverbänden
  • Medikamente müssen schriftlich verordnet und apothekenpflichtig sein
  • Fahrtkosten (Beförderung) mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel
  • Gemäß Beihilfekatalog erhalten Bedienstete für Hilfsmittel die Hochsätze der Beihilfe
  • Ärztliche Behandlungen bis zu dem Höchstsatz von 3,5 % der Gebührenordnung für Ärzte
  • Sehhilfen sind unter bestimmten Voraussetzungen für Kinder und Erwachsene beihilfefähig
  • Sanatoriumsbehandlungen mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung bei medizinischer Notwendigkeit
  • Rehabilitationsmaßnahmen und Fahrtkosten (Beförderung) sind beihilfefähig
  • Heilkuren alle 4 Jahre beihilfefähig. Unterbringung und Verpflegung bis zu 60 Euro täglich für maximal 21 Tage

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Darüber hinaus können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze zur Beihilfe nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch implantologische Leistungen beihilfefähig.

Außerdem sind maximal 2 Implantate pro Kiefer beihilfefähig. In bestimmten Fällen auch mehr.

Zahnersatz ist bereits während der Anwärterzeit beihilfefähig

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:

  • allgemeine Krankenhausleistungen,
  • gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen – Chefarztbehandlung (Eigenbeteiligung: 25,00 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus)
  • gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers
(Eigenbeteiligung: 7,50 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus für maximal 30 Tage)

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Dabei werden unterschiedliche Grade der Pflegebedürftigkeit von Pflegegrad 1 bis 5 berücksichtigt. Darüber hinaus ist es für die Beihilfefähigkeit von Bedeutung, ob die Pflege durch einen Angehörigen oder eine professionelle Pflegekraft erfolgt.

PflegegradAngehörigePflegepersonal
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €689 €
Pflegegrad 3545 €1.341 €
Pflegegrad 4728 €2.012 €
Pflegegrad 5901 €3.352 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Bayern erhalten werdende Eltern keinen Zuschuss durch die Beihilfe.

Oft keine Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Leistungen, die während eines privaten Auslandsaufenthalts innerhalb Europas, in Anspruch genommen werden, sind oftmals beihilfefähig. Diese Aufwendungen müssen durch Belege nachgewiesen werden. Die Belege müssen inhaltlich den im Inland geltenden Anforderungen entsprechen, damit diese beihilfefähig sind. Aufwendungen außerhalb Europas sind nicht beihilfefähig.

Hier empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um eine Beihilfe in Bayern beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag muss alle notwendigen Informationen zu den anfallenden Kosten und zur Art der Behandlung und den Leistungen enthalten. Nach Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Bayern ersetzt keine Krankenversicherung. Sie zielt vielmehr darauf ab, die entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung zu unterstützen. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Die Beihilfe in Bayern ist eine wesentliche Unterstützung für Beamte und andere beihilfeberechtigte Gruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegebedürftigkeit.Sie dient dazu, die finanzielle Last in solchen Situationen zu mildern. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Ich berate Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur optimalen Krankenversicherung, damit Sie gesundheitlich bestens abgesichert sind.

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Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Portait Alexander
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