Die Beihilfe in Berlin ist eine finanzielle Unterstützung, die Beamten und bestimmten anderen Personenkreisen bei Krankheits- oder Pflegefällen unter die Arme greift. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema der Beihilfe und den Beihilfesätzen in Berlin befassen.
Beihilfe erhalten Beamte als Leistung des Landes Berlin sowie des Bundes und seiner Einrichtungen. Aber auch bestimmte andere Personengruppen wie beispielsweise Richter, Soldaten und Polizeibeamte sind beihilfeberechtigt. Die Beihilfe für Beamte ist eine Unterstützung bei den Kosten, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder einer Pflege anfallen. Sie kann sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. Üblicherweise deckt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten ab, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.
Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Berlin ist wie folgt definiert:
beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner | 70 % |
für berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:
Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Darüber hinaus können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.
Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind in Berlin bis zu zwei Implantate pro Kiefer bzw. in bestimmten Fällen maximal vier Implantate je Kiefer. Große Brücken werden von der Beihilfe Berlin jedoch nicht erstattet.
Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt keine Altersgrenze zur Beihilfe.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch implantologische Leistungen beihilfefähig.
Voll- und teilstationäre aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:
Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Auch macht es bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.
Pflegegrad | Angehörige | Stationäre Pflege |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | 770 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 2.005 € |
Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Berlin wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.
Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Berlin. Die Kosten außerhalb der EU und innerhalb Europas sowie außerhalb der EU und Europas sind bis maximal den BRD-Kosten beihilfefähig (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).
Um Beihilfe in Berlin beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den Leistungen enthalten. Nach sorgfältiger Prüfung des Antrags trifft die Dienststelle eine Entscheidung über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.
Nein, die Beihilfe in Berlin ersetzt keine Krankenversicherung. Vielmehr dient sie als Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.
Insgesamt stellt die Beihilfe in Berlin eine bedeutende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen dar. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.
Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.
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