Eine Frau steckt eine Münze in ein Sparschwein
Von Alexander Kuhlen am 21.02.2024

Beihilfe und Beihilfesätze in Brandenburg

Die Beihilfe in Brandenburg ist eine finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise bei Krankheits- oder Pflegefällen unter die Arme greift. Dieser Artikel widmet sich einer detaillierten Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Brandenburg.

Als eine Leistung des Landes Brandenburg sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe Beamten, aber auch anderen Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Sie dient der finanziellen Entlastung bei Kosten, die durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen entstehen, und ist sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen anwendbar.

Wie hoch sind die Beihilfe und Beihilfesätze in Brandenburg?

Die Bemessung der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel deckt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten ab, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.

Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Brandenburg ist wie folgt definiert:

beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner70 %
für berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Welche Leistungen und Behandlungen übernimmt die Beihilfe?

Ambulante und stationäre Leistungen

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:

  • Leistungen beim Heilpraktiker sind zum Mindestsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker und mit maximal dem Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte beihilfefähig
  • Verordnungsfähige Medikamente bis zu den GKV-Festbeträgen, mit einer Eigenbeteiligung von 10 % (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Fahrtkosten (Beförderung) mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel, mit einer Eigenbeteiligung von 10 % (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Gemäß Beihilfekatalog erhalten Bedienstete für Hilfsmittel die Hochsätze der Beihilfe, mit einer Eigenbeteiligung von 10 % (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Sehhilfen sind grundsätzlich nur für Personen beihilfefähig, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Ärztliche Behandlungen bis zu dem Höchstsatz von 3,5 % der Gebührenordnung für Ärzte
  • Sanatoriumsbehandlungen sind mit dem niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig, einer Eigenbeteiligung 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst bekommen für Heilkuren bis zu 16 Euro pro Tag für die Unterkunft von der Beihilfe
  • Rehabilitationsmaßnahmen alle 4 Jahre: Bei ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen gibt es für Unterbringung und Verpflegung bis zu 16 Euro täglich für maximal 21 Tage. Einen Abzug von 10 Euro gibt es pro stationären Aufenthaltstag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr

Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.

Zahnärztliche Leistungen und Behandlungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind in Brandenburg bis zu zwei Implantate pro Kiefer bzw. in bestimmten Fällen maximal vier Implantate je Kiefer. Große Brücken werden von der Beihilfe Brandenburg jedoch nicht erstattet.

Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt keine Altersgrenze zur Beihilfe.

Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Voll- und teilstationäre aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:

  • Allgemeine Krankenhausleistungen, mit einer Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus für maximal 28 Tage im Kalenderjahr

Beihilfe für Leistungen bei der Pflege

Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Auch macht es bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.

PflegegradAngehörigeStationäre Pflege
Pflegegrad 1--
Pflegegrad 2316 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €2.005 €

Säuglingserstausstattung

Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Brandenburg wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.

Beihilfe bei privaten Auslandsaufenthalten

Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Brandenburg. Beihilfefähig sind die Kosten außerhalb der EU und innerhalb Europas sowie außerhalb der EU und Europas sind bis maximal den BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).

Wie erhalte ich Beihilfe?

Um Beihilfe in Brandenburg beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst bei seiner zuständigen Dienststelle einen Antrag einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den Leistungen enthalten. Nach einer gründlichen Prüfung des Antrags trifft die Dienststelle eine Entscheidung über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.

Ist die Beihilfe einer Krankenversicherung gleichzusetzen?

Nein, die Beihilfe in Brandenburg ist kein Ersatz für eine Krankenversicherung. Sie dient viel mehr als Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.

Beihilfe und andere Versicherungen optimal kombinieren

Insgesamt ist die Beihilfe in Brandenburg eine wesentliche Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie hilft dabei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.

Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.

Ich berate Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur optimalen Krankenversicherung, damit Sie gesundheitlich bestens abgesichert sind.

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Alexander Kuhlen Versicherungsmakler Köln - Portait Alexander
Meine Name ist Alexander Kuhlen. Ich bin Versicherungsmakler in meiner Lieblingsstadt Köln. Ich liebe es Ihre Versicherungsprobleme zu lösen. Spezialisiert bin ich auf Private Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.
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