Die Beihilfe in Brandenburg ist eine finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise bei Krankheits- oder Pflegefällen unter die Arme greift. Dieser Artikel widmet sich einer detaillierten Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Brandenburg.
Als eine Leistung des Landes Brandenburg sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe Beamten, aber auch anderen Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Sie dient der finanziellen Entlastung bei Kosten, die durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen entstehen, und ist sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen anwendbar.
Die Bemessung der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel deckt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten ab, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.
Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Brandenburg ist wie folgt definiert:
beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner | 70 % |
für berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:
Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.
Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind in Brandenburg bis zu zwei Implantate pro Kiefer bzw. in bestimmten Fällen maximal vier Implantate je Kiefer. Große Brücken werden von der Beihilfe Brandenburg jedoch nicht erstattet.
Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt keine Altersgrenze zur Beihilfe.
Voll- und teilstationäre aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:
Auch pflegebedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Auch macht es bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.
Pflegegrad | Angehörige | Stationäre Pflege |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | 770 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 2.005 € |
Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Brandenburg wird kein Zuschuss zur Säuglingserstausstattung gezahlt.
Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Brandenburg. Beihilfefähig sind die Kosten außerhalb der EU und innerhalb Europas sowie außerhalb der EU und Europas sind bis maximal den BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 Euro).
Um Beihilfe in Brandenburg beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst bei seiner zuständigen Dienststelle einen Antrag einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den Leistungen enthalten. Nach einer gründlichen Prüfung des Antrags trifft die Dienststelle eine Entscheidung über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.
Nein, die Beihilfe in Brandenburg ist kein Ersatz für eine Krankenversicherung. Sie dient viel mehr als Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.
Insgesamt ist die Beihilfe in Brandenburg eine wesentliche Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie hilft dabei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu mindern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.
Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.
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