Die Beihilfe in Hamburg ist eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Beamte und bestimmte andere Personenkreise bei Fällen von Krankheit oder Pflege unter die Arme greift. Dieser Artikel widmet sich einer genauen Betrachtung der Beihilfe und ihrer Sätze in Hamburg.
Als eine Leistung des Landes Hamburg sowie des Bundes und dessen Einrichtungen, steht die Beihilfe Beamten, aber auch anderen beihilfefähigen Gruppen wie Richtern, Soldaten und Polizeibeamten zur Verfügung. Sie dient der finanziellen Entlastung bei Kosten, die durch medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen entstehen, und ist sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen anwendbar.
Die Höhe der Beihilfe für Beamte und andere Berechtigte ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie dem Familienstand, der Art der Behandlung und dem Einkommen des Antragstellers. In der Regel übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten, während die verbleibenden Kosten vom Antragsteller selbst zu tragen sind.
Der Regelbemessungssatz für die Beihilfe in Hamburg ist wie folgt definiert:
beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner | 70 % |
für berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Beihilfe bis zum Höchstsatz der GOÄ. Beihilfefähig sind folgende Leistungen:
Sollten Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, so sind Regelleistungen durch die Beihilfe abgedeckt. Weiterhin können auch Wahlleistungen bzw. das KHT-Angebot in Frage kommen.
Eine Behandlung beim Zahnarzt wird, wie bei der ambulanten Behandlung, bis zum Höchstsatz der GOÄ von der Beihilfe übernommen. Material- und Laborkosten so wie Edelmetalle und Keramik werden bis zu 60 % bezuschusst. Beihilfefähig sind bis zu zwei Implantate pro Kiefer.
Kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Anomalien des Kiefers, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt keine Altersgrenze zur Beihilfe.
Voll- und teilstationäre, aber auch vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen und Behandlungen sind wie folgt beihilfefähig:
Pflegebedürftige Personen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Hierbei wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden. Es macht bezüglich der Beihilfefähigkeit einen Unterschied, ob die Pflege durch z.B. einen Angehörigen oder durch eine Pflegekraft übernommen wird.
Pflegegrad | Angehörige | Stationäre Pflege |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | 1.770 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 2.512 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 3.375 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 3.605 € |
Einige Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur Säuglingserstausstattung. In Hamburg wird ein Zuschuss von 128 Euro zur Säuglingserstausstattung gezahlt.
Es sind sowohl Kosten innerhalb Europas als auch außerhalb beihilfefähig in Hamburg. Beihilfefähig sind die Kosten außerhalb der EU und innerhalb Europas sowie außerhalb der EU und Europas sind bis maximal den BRD-Kosten. Die Kosten für eine Auslandsreiseversicherung sind ebenfalls bis zu 10 Euro pro Person beihilfefähig.
Um Beihilfe in Hamburg zu beantragen, muss der Antragsteller zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Dienststelle einreichen. Dieser Antrag sollte sämtliche relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten, der Art der Behandlung und den gewünschten Leistungen enthalten. Nach sorgfältiger Prüfung des Antrags entscheidet die Dienststelle über die Beihilfefähigkeit und die Höhe der Beihilfe.
Nein, die Beihilfe in Hamburg ist kein Ersatz für eine Krankenversicherung. Sie ist viel mehr als finanzielle Unterstützung bei den entstandenen Kosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Pflege gedacht. Daher ist es wichtig, dass der Antragsteller eine ausreichende Krankenversicherung besitzt.
Insgesamt ist die Beihilfe in Hamburg eine entscheidende Unterstützung für Beamte und andere beihilfefähige Personengruppen bei medizinischen Behandlungen und Pflegefällen. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in solchen Situationen zu verringern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beihilfe nicht als Ersatz für eine Krankenversicherung fungiert.
Da sich pauschal nicht sagen lässt, welche Zusatzleistungen einer PKV die Beihilfe ideal ergänzt, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Thema Beihilfe und Krankenversicherung intensiv auseinanderzusetzen.
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